Tatsache

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Dieser Artikel behandelt die allgemeine sowie philosophische Bedeutung; für verwandte juristische Begriffe vergleiche Tatsache (Begriffsklärung).

Unter einer Tatsache (lat.factum, res facti; engl. fact, matter of fact) versteht man allgemein einen erwiesenen Sachverhalt. Des Weiteren ist es ein Ausdruck, der mit verschiedenen Nuancierungen verwandt wird. Das lateinische factum verweist auf den Charakter des Gemachten oder Geschehenen in dem Ausdruck. Die Tatsache entzieht sich somit der Phantasie und ist von Fiktion kategorial verschieden. Tatsachen werden in Aussagen konstatiert; jede Aussage benennt einen Sachverhalt, jedoch nur jede wahre Aussage benennt eine Tatsache. Hieran schließt sich die Problematik der Erkenntnis einer Aussage als wahrer Aussage an.

Mit der Berufung auf Tatsachen geht ein Anspruch auf Objektivität einher.

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