Tausch (Begriffsklärung)

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Tausch bezeichnet

  • juristisch die gegenseitige Übertragung von Gütern und Dienstleistungen, siehe Tausch
  • soziologisch den Austausch sozialer Sanktionen – vgl. Tausch (Soziologie)

und ist der Name von folgenden Personen:

Siehe auch:

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