Technische Richtkonzentration

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Die Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) gibt die Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach Stand der Technik maximal erreicht werden darf. TRK-Werte werden nur für krebserzeugende, -verdächtige und erbgutverändernde Stoffe angegeben, für die kein MAK-Wert angegeben werden darf. Der TRK-Wert soll das Risiko eines Gesundheitsschadens minimieren, da auch bei eingehaltenem TRK-Wert eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen nicht ausgeschlossen ist. Dabei gelten die TRK-Werte für Personen, die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind.

Der TRK-Wert war ein Grenzwert der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bis zum Inkrafttreten ihrer Neufassung vom 1. Januar 2005. In Österreich werden TRK-Werte weiterhin verbindlich festgelegt gemäß der Grenzwerteverordnung (GKV).[1]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung ein neues Grenzwert-Konzept. Die neue GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte Grenzwerte, genannt Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und Biologischer Grenzwert (BGW). Die alten Bezeichnungen MAK-Werte und BAT-Werte können und sollen jedoch bis zur vollständigen Umsetzung der Verordnung als Richt- und Orientierungsgrößen weiter verwendet werden. Seit 2013 leitet der Ausschuss für Gefahrstoffe für krebserzeugende Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz stoffspezifische Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB) ab sowie stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen (TRGS 910).[2][3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Helmut Blome, Wolfgang Pflaumbaum, Markus Berges: Von den Technischen Richtkonzentrationen zu den Arbeitsplatzgrenzwerten der neuen Gefahrstoffverordnung. In: Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 65(1/2), ISSN 0949-8036, S. 23–30 (2005) PDF

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Bundesministers für Arbeit über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über krebserzeugende und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2021 – GKV) mit Stoffliste (MAK-Werte und TRK-Werte), Österreich, abgerufen am 27. August 2021.
  2. Expositionsbeurteilung bei krebserzeugenden Stoffen Das Risikokonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS), Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  3. TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, BAuA