Teilkirche
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Der Begriff Teilkirche ist mehrdeutig.
Innerhalb der Römisch-katholischen Kirche gibt es verschiedene kirchenrechtliche Bedeutungen, der Begriff wird aber auch weiterführend benutzt, wie in der Erklärung Dominus Iesus.
- Partikularkirche (CIC: ecclesia particularis), eine Diözese oder dieser gleichgestellte Einheit
- Rituskirche (CIC: ecclesia ritualis [sui iuris], CCEO: ecclesia sui iuris), eine Teilkirche eigenen Rechts
- Patriarchatskirche (CCEO: ecclesia patriarchalis), eine unierte Kirche, der ein Patriarch vorsteht
Neben dieser rechtlichen Verwendung findet der Begriff auch in der ökumenischen Bewegung Verwendung.
- Teilkirche (Ökumene), Betrachtung der verschiedenen christlichen Glaubensgemeinschaften und Konfessionen als Teile einer postulierten, nicht institutionell verfassten, idealen katholischen und apostolischen Kirche
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