Theodor Prinzing

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Theodor Prinzing (* 25. Juni 1925) ist ein ehemaliger deutscher Richter.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Prinzing wurde im Dezember 1960 an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen promoviert.

Zuvor Vorsitzender Richter einer Jugendstrafkammer am Landgericht Stuttgart, wurde Prinzing auf Initiative der Bundesregierung, des Generalbundesanwalts und der Landesregierung von Baden-Württemberg am 4. Februar 1974 als Nachfolger des bisherigen Vorsitzenden Hänle zum ersten Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt. Dieser 2. Strafsenat war zwischen Mai 1974 und April 1977 für den Stammheim-Prozess gegen Angehörige der Rote Armee Fraktion (RAF) zuständig. Für diesen schwierigen Prozess ausgesucht worden war Prinzing, da er über „Erfahrungen in Monster-Prozessen, Durchblick, Durchsetzungsvermögen und erkennbaren Ehrgeiz“ verfüge.[1]

Im Januar 1977, nur ein Vierteljahr vor Ende des insgesamt zwei Jahre dauernden Verfahrens (am 174. von 192 Prozesstagen), wurde Prinzing erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt; an seine Stelle trat der Beisitzer Eberhard Foth. Es war der inzwischen 85. Befangenheitsantrag der Verteidigung, der zu seiner erfolgreichen Ablehnung führte. Grund dafür war, dass am 13. Januar 1977 bekannt wurde, dass Prinzing sich vor wichtigen Beschlüssen mit Mitgliedern des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes besprochen hatte, der in nächster Instanz für das Verfahren zuständig geworden wäre. In einem Telefonat zwischen Prinzing und einem der Pflichtverteidiger ließ Prinzing außerdem erkennen, dass er die vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger und die Wahlverteidiger der Angeklagten unterschiedlich einstufte. In einem Interview 2007[2] sah Prinzing seinen zermürbten Zustand als Hauptursache für seine Ablösung und machte die über den Prozess berichtenden Journalisten mitverantwortlich für eine hetzerische Stimmung gegen ihn, die zu einem geplanten Mordanschlag gegen ihn mit ferngezündeten Propangasflaschen geführt hatte. Er wäre aber im Nachhinein den Journalisten dankbar, da er dank seiner Ablösung dem Anschlag entgangen sei.

Im Prozess kam es zu zahlreichen Beleidigungen gegen Prinzing und die anderen Richter durch die Angeklagten und Verteidiger, die nach dem Eindruck von Prinzing häufig routinemäßig erfolgten, um einen Ausschluss von der Verhandlung zu erreichen. In einem Fall griff der als Zeuge geladene RAF-Terrorist Klaus Jünschke den Richter mit den Worten Für Ulrike, du Schwein an, wobei er über die Richterbank sprang und Prinzing in seinem Stuhl umstieß.

Von 1980 bis 1988 war Prinzing Präsident des Landgerichts Tübingen. 1989 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz.

Seine Tochter Gabriele (1955–2021) sympathisierte zeitweise mit der RAF.[3]

Film[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Stammheim – Die RAF vor Gericht, SWR-Dokumentation von Thomas Schuhbauer und Sonja von Behrens, Ausstrahlung am 24. April 2017.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Welt, 17. Mai 1975, Seite 3
  2. „Baader wäre als Soldat ganz brauchbar gewesen“, Der Tagesspiegel, 14. Oktober 2007
  3. Velten Schäfer: Baader, Meinhof und Prinzing. 40 Jahre nach dem Ende des Stammheimer RAF-Prozesses porträtiert eine Dokumentation den leitenden Richter, in neues deutschland vom 18. April 2017, Online, Link kostenpflichtig