Tyrannenmord
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Der Begriff Tyrannenmord bezeichnet die Tötung eines als ungerecht empfundenen Herrschers (Tyrann), der das Volk bzw. die Bürger gewaltsam unterdrückt.
Bereits in der antiken Philosophie wurde diskutiert, ob der Tyrannenmord ein legitimes Mittel zur Befreiung der Bürger sei. Es stellt sich die ethische Frage, was für die Angehörigen eines Gemeinwesens (ob nun Polis oder Königreich) schwerer zu verantworten ist: dass die Mitbürger Unterdrückung, Gewalt oder gar den Tod durch den Tyrannen erleiden oder dass man die Schuld eines Mordes auf sich lädt, wenn man den Gewaltherrscher durch einen Anschlag beseitigt. Hinzu kam, dass durch den Tyrannenmord auch die bestehende staatliche Ordnung (die Alleinherrschaft als Monarchie oder Diktatur) grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Gerade deshalb lehnten die „Monarchien“ der Neuzeit den Tyrannenmord als letztes Mittel der Politik vehement ab.
Der erste, lange Zeit weithin bekannte Tyrannenmord geschah im Jahr 514 v. Chr.. Harmodios und Aristogeiton verübten ein Attentat auf die Tyrannen-Brüder Hippias und Hipparchos; Hipparchos kam dabei zu Tode. Der Anschlag gilt als Geburtsstunde der Demokratie in Athen. Den Attentätern weihten die Athener ein Denkmal. Cicero berichtete, dass dieser Tyrannenmord bis zu dem an Julius Caesar in aller Munde gewesen sei. Die Tötung dieses römischen Diktators im Jahre 44 v. Chr. ist eines der bekanntesten Beispiele für den Tyrannenmord. Dieser wurde in einer Figurengruppe des Strengen Stils verherrlicht, die durch römische Kopien auf uns gekommen ist. Die ältere Figurengruppe des Antenor blieb nicht erhalten.
In der frühen Neuzeit (16./17. Jh.) traten verschiedene Staatstheoretiker für das Widerstandsrecht des Volkes ein gegen einen legitimen, aber seine Macht missbrauchenden Herrscher. Die sogenannten Monarchomachen befürworteten im Extremfall dessen Tötung.
Unter den im Widerstand gegen den Nationalsozialismus aktiven Personen ist die Legitimität eines Mordes an Adolf Hitler lange z.B. im Kreisauer Kreis diskutiert worden. Erst Militärs wie Henning von Tresckow und Claus Schenk Graf von Stauffenberg konnten sich etwa 1942 zu einer konsequenten, den Tyrannenmord bejahenden Haltung durchringen.
Der Tyrannenmordversuch an Hitler wurde nach 1945 kontrovers diskutiert. Die eine Seite übernahm die Argumentation der nationalsozialistischen Propaganda nach dem 20. Juli 1944 und betrachtete die Attentäter als Verräter. Man dürfe dem obersten Feldherrn in seinem Bemühen, das Kriegsglück zu wenden, nicht in den Rücken fallen. Die andere, überwiegende und mit dem Abstand zum 2. Weltkrieg immer größer werdende Seite hält das Attentat auf Hitler für gerechtfertigt. Nur durch einen Tod Hitlers hätte das massenhafte Sterben in Konzentrationslagern, im Bombenhagel der Luftangriffe und im aussichtslosen Kampf an der Front früher beendet werden können. Die Attentäter hätten in einer naturrechtlich rechtfertigenden Nothilfesituation gestanden.
Das im deutschen Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht (Artikel 20) schließt den Tyrannenmord als Mittel gegen einen verbrecherischen Diktator nicht aus.
Das Motiv des Tyrannenmordes wird auch in der Literatur aufgegriffen. Bekannte Beispiele hierfür sind u. a. Friedrich Schiller: Die Bürgschaft, Die Jungfrau von Orléans, Wilhelm Tell.
[Bearbeiten] Literatur
- Alexander Demandt (Hrsg.): Das Attentat in der Geschichte. Bechtermünz, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-0339-8
- Sven Felix Kellerhoff: Attentäter - Mit einer Kugel die Welt verändern. Böhlau Verlag, Köln 2003, ISBN 3-412-03003-1
- Jörg von Uthmann: Attentat – Mord mit gutem Gewissen. Siedler, Berlin 2001, ISBN 3-572-01263-5
- Dirk Lange: Die politisch motivierte Tötung, Frankfurt am Main 2007, ISBN 3-631-56656-5

