UNCITRAL

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (engl. United Nations Commission on International Trade Law, UNCITRAL) hat die Aufgabe, die Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts aktiv zu fördern.

[Bearbeiten] Allgemeines

Die Schaffung der Kommission wurde von der UN-Generalversammlung am 17. Dezember 1966 mit der Resolution 2205 beschlossen. Mit der Gründung von UNCITRAL wurde von der Generalversammlung anerkannt, dass der Internationale Handel, durch Ungleichheiten in den Landesgesetzen die diesen regeln, behindert wird. Die Kommission hat daher den Auftrag die „progressive Harmonisierung und Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts zu fördern“, und sieht es als ihre Aufgabe, Hemmnisse für den Internationalen Handel, wie z. B. veraltete, nicht mehr der Praxis entsprechende Gesetze, zu identifizieren und Lösungen auszuarbeiten, die für Staaten mit verschiedenen Rechstsystemen und unterschiedlichem wirtschaftlichem und sozialem Entwicklungsstatus akzeptabel sind.

Die Kommission hat ihren Hauptsitz in der Wiener UNO-City, und tagt abwechselnd in Wien und New York (UNO-Hauptquartier). Unterstützt wird die Kommission in ihrer Arbeit durch die Abteilung Internationales Handelsrecht (International Trade Law Division), derzeit unter der Leitung von Jernej Sekolec, des Bereichs Rechtsangelegenheiten (Office of Legal Affairs) des UN-Sekretariats.

UNCITRAL ist innerhalb des Systems der Vereinten Nationen ein der UN-Generalversammlung untergeordneter Ausschuss. Mitglieder dieses Ausschusses sind Vertreter von derzeit 60 UN-Mitgliedsstaaten, die von der UN-Generalversammlung auf jeweils sechs Jahre gewählt werden. UNCITRAL gliedert sich weiter in sechs Arbeitsgruppen, die jeweils bestimmte Rechtsgebiete bearbeiten.

[Bearbeiten] Bedeutende Ergebnisse der Arbeit von UNCITRAL

Zur Erfüllung dieses Auftrages hat UNCITRAL in den vergangenen 40 Jahren verschiedenste Rechtsakte erarbeitet. Am bedeutendsten ist die Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ (CISG) aus dem Jahr 1980, das sogenannte Wiener Kaufrecht, oder auch UN-Kaufrecht. Dabei handelt es sich um ein internationales Übereinkommen, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Kaufverträge regelt. Das CISG besteht aus 88 Artikeln. Mittlerweile ist das CISG in 71 Staaten gültig, auch in Deutschland (seit 1991). Weitere bedeutende Rechtsakte hat UNCITRAL z. B. auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit (siehe New Yorker Übereinkommen), der internationalen Insolvenz, des internationalen Warentransportes oder des elektronischen Handels erlassen. Dabei handelt es sich bei diesen Rechtsakten nicht immer um verbindliche internationale Übereinkommen, sondern oft auch z. B. um Modellgesetze, die den Mitgliedsländern als Muster für nationale Gesetzesreformen dienen sollen.

So hat UNCITRAL schon 1996 mit dem „Model Law on Electronic Commerce“ versucht, den Grundstein für einen rechtssichereren Raum im elektronischen Handel zu legen. Dieses Modellgesetz setzt für die Rechtskräftigkeit von elektronischen Verträgen Standards, damit Rechtssicherheit auch bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen bestehen kann. Alle vertragsrechtlichen Komponenten, die auch für den traditionellen Vertragsabschluss notwendig sind, werden im Lichte des elektronischen Handels spezifiziert. Dabei wird auf eine technologieneutrale Gestaltung des Rechts geachtet. Im Jahre 2001 hat die UNCITRAL auch ein „Model Law on Electronic Signatures“ herausgegeben, welche eine beispielhafte Rechtsordnung für elektronische Signaturen schafft. Die UNCITRAL entwirft aber auch schon länger juristische Regelwerke für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsverfahren (z. B. UNCITRAL Legal Guide on Electronic Funds Transfers).

Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Urheberrecht wurde der hier stehende Text entfernt. Der Text ist – zumindest in Auszügen – der gleiche wie in der unten genannten Quelle.

Falls eine Erlaubnis bestand, das Material gemäß den Bestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu nutzen oder Du selbst der Urheber des Textes in der unten angeführten Quelle bist, sende bitte per E-Mail eine vollständig ausgefüllte Freigabeerklärung unter Verwendung Deines Klarnamens und der Angabe, um welchen Artikel es geht, an die Adresse permissions-de@wikimedia.org.

Wenn Du den Rechteinhaber nachträglich um Erlaubnis bitten willst, so kannst Du diese Textvorlage dafür benutzen. Siehe auch Liste der Urheberrechtsverletzungen.

Nach Bearbeitung durch das OTRS-Support-Team wird die Freigabe auf der Diskussion:UNCITRAL dokumentiert und der Text wiederhergestellt.

Neue Artikelversionen bitte erst einstellen, wenn der Sachverhalt geklärt ist.

Herkunft: - [1] -- Cspan64 18:32, 10. Mai 2008 (CEST)

[Bearbeiten] Weblinks

Persönliche Werkzeuge
Andere Sprachen