Ulpian

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Ulpian († 223 in Rom), mit vollem Namen Domitius Ulpianus, war ein römischer Jurist und Prätorianerpräfekt.

Inhaltsverzeichnis

Leben[Bearbeiten]

Über das Leben Ulpians informieren nur literarische und juristische Quellen, darunter Angaben in seinen eigenen Werken. Inschriftlich ist er nicht bezeugt. Er stammte aus Tyros in Syrien. Karriere machte er in Rom, wo er Assessor im consilium des namhaften Juristen Papinian war. Papinian, der wohl Ulpians Lehrer war, genoss das Vertrauen des Kaisers Septimius Severus, der ihn zum Prätorianerpräfekten ernannte. Möglicherweise leitete Ulpian schon unter Septimius Severus oder unter dessen Nachfolger Caracalla, der von 211 bis 217 regierte, die für Bittschriften zuständige Kanzlei a libellis,[1] doch einer abweichenden Forschungshypothese zufolge erhielt er dieses Amt erst 221 unter Kaiser Elagabal.[2]

Angeblich wurde Ulpian von Elagabal aus Rom verbannt.[3] Nach dem Sturz dieses Herrschers, der von meuternden Soldaten am 11. März 222 ermordet wurde, erlebte der Jurist einen rasanten Aufstieg. Elagabals Nachfolger Severus Alexander war bei seiner Erhebung zum Kaiser erst dreizehn Jahre alt; seine Mutter Julia Mamaea und seine Großmutter Julia Maesa führten für ihn die Regierung. Ulpian gehörte zu den Vertrauensleuten des neuen Regimes. Am 31. März 222 ist er als praefectus annonae bezeugt. Als Inhaber dieses Amtes war er für die Lebensmittelversorgung zuständig. Offenbar spielte er eine wesentliche Rolle als Berater der Kaiserfamilie. Noch im selben Jahr übertrugen ihm die regierenden Frauen das Oberkommando über die Prätorianer. Es gelang aber nicht, die Truppe zu disziplinieren. Aus geringfügigem Anlass entwickelten sich dreitägige Straßenkämpfe zwischen den Prätorianern und der Stadtbevölkerung, die zu chaotischen Verhältnissen in der Stadt führten. Erst als die bedrängten Prätorianer Häuser in Brand setzten und eine allgemeine Feuersbrunst drohte, gaben ihre Gegner nach.[4] Ulpian konnte einen Machtkampf mit seinen Untergebenen, den Prätorianerpräfekten Julius Flavianus und Geminius Chrestus, für sich entscheiden; die beiden Präfekten wurden hingerichtet.[5] Als aber im folgenden Jahr die Prätorianer meuterten, musste Ulpian in den Kaiserpalast flüchten. Dort konnte ihn Mamaea nicht schützen; in ihrer und Alexanders Anwesenheit wurde er von den Prätorianern ermordet. Der Hauptverantwortliche für den Mord, Epagathus, konnte wegen der Gefahr neuer Unruhen nicht in Rom bestraft werden. Er musste unter dem Vorwand der Ernennung zum Statthalter von Ägypten aus der Hauptstadt entfernt werden. Von Ägypten wurde er nach Kreta gebracht, wo er hingerichtet wurde.[6]

Werk[Bearbeiten]

Ulpians enzyklopädisches Werk beinhaltet: Ad Sabinum, ein Kommentar zum ius civile in 51 Büchern; Ad edictum, ein Kommentar zum prätorischen Edikt in 83 Büchern; Sammlungen von Meinungen, Erwiderungen und Disputationen; Bücher über Richtlinien und Institutionen; Abhandlungen über die Funktionen der verschiedenen Magistrate – eine davon, De officio proconsulis libri decem, enthält eine umfassende Exposition des Strafrechts; Monographien über verschiedene Statuten, Nachlassstiftungen sowie viele weitere Werke. Seinen Schriften insgesamt verdanken Justinians Digesten etwa ein Drittel ihres Inhalts, seinem Ediktskommentar alleine ein Fünftel. Als Autor wird er durch hochwertige Lehre, Kritikfähigkeit, Klarheit in Aufbau, Stil und Sprache charakterisiert.

Von Ulpian stammt die bis heute in juristischen Fachkreisen bekannte (wenn auch nicht mehr vorherrschend vertretene) "Interessentheorie" zur Abgrenzung des öffentlichen vom privaten Recht. Sie besagt, dass es sich um öffentliches Recht handelt, wenn staatliche Interessen ("res publica") betroffen sind, hingegen um Privatrecht, wenn es um Individualinteressen geht.

Seine Schriften erlangten so große Autorität, dass die Kaiser Theodosius II. und Valentinian III. ihn in ihrem Zitiergesetz aus dem Jahr 426 zusammen mit Gaius, seinem Lehrer Papinian, Modestinus und Iulius Paulus als einen der fünf Juristen bestimmten, deren Meinung bei juristischen Entscheidungen maßgeblich sein sollte.

Die Domitii Ulpiani fragmenta, aus 29 Titeln bestehend, wurden erstmals von Tilius (Paris 1549) herausgegeben. Andere Ausgaben stammen von Hugo (Berlin 1834), Eduard Böcking (Bonn 1836), die auch Fragmente des ersten Buchs der Institutiones enthält, die 1835 von Endlicher in Wien entdeckt wurden. Auch in Girards Textes de droit romain (Paris 1890) sind sie enthalten.

Textausgaben[Bearbeiten]

  • Eduard Böcking (Hrsg.): Liber singularis regularum codicis Vaticani exemplum. Hirzel, Leipzig 1855
  • Rudolf von Gneist: Institutionum et regularum juris Romani syntagma exhibens [...] Ulpiani librum singularem regularum [...]. Leipzig 1880
  • Fritz Schulz (Hrsg.): Die Epitome Ulpiani des Codex Vaticanus Reginae 1128. Marcus & Weber, Bonn 1926

Literatur[Bearbeiten]

  • Robert Lee Cleve: Severus Alexander and the Severan Women. Los Angeles 1982, S. 211–236 (Dissertation, University of California)
  • Tony Honoré: Ulpian. Pioneer of Human Rights. 2. Auflage, Oxford University Press, Oxford 2002, ISBN 0-19-924424-3
  • Franz Wieacker: Römische Rechtsgeschichte, Abschnitt 2. Beck, München 2006, ISBN 978-3-40633928-8, S. 130–138

Weblinks[Bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Historia Augusta, Vita Pescennii Nigri 7,4.
  2. Robert Lee Cleve: Severus Alexander and the Severan Women, Los Angeles 1982, S. 212–216.
  3. Historia Augusta, Vita Heliogabali 16,4.
  4. Cassius Dio 80,2,3. Vgl. Julia Sünskes Thompson: Aufstände und Protestaktionen im Imperium Romanum, Bonn 1990, S. 41, 81, 128f.
  5. Nach der in der Forschung vorherrschenden Auffassung waren die beiden Präfekten Ulpian unterstellt. Zu einer abweichenden Hypothese, der zufolge Ulpian alleiniger Prätorianerpräfekt war, siehe Lukas de Blois: Ulpian’s Death. In: Pol Defosse (Hrsg.): Hommages à Carl Deroux, Bd. 3, Bruxelles 2003, S. 135–145, hier: 135–139.
  6. Cassius Dio 80,2,4. Vgl. Julia Sünskes Thompson: Aufstände und Protestaktionen im Imperium Romanum, Bonn 1990, S. 41, 81–83. Zur Datierung der Vorgänge siehe Cécile Bertrand-Dagenbach: Alexandre Sévère et l’Histoire Auguste, Bruxelles 1990, S. 16 Anm. 6.