Umlage

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Umlage bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre eine innerbetriebliche Verteilung von Kosten (sogenannte Sekundärkosten) anhand sekundärer Kennzahlen oder Schlüssel, wie Mitarbeiterzahl, Nutzungsfläche usw., die pro Empfänger vorgegeben sind. Das Gegenstück zur Umlage ist die Innerbetriebliche Leistungsverrechnung.

Eine Umlage bezeichnet auch ein Kostenausgleichsverfahren unter Verbrauchern (zum Beispiel die EEG-Umlage) oder unter Arbeitgebern, so in Deutschland die Arbeitgeberumlagen für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall (Umlage U1) und Mutterschutz (Umlage U2) sowie die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Winterbeschäftigungs-Umlage. Auch die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung geschieht in Deutschland über eine nachträgliche Umlage, deren Beiträge nach Ablauf eines Kalenderjahres festgesetzt werden. Hinzu kommt die Insolvenz-Umlage, die bis 2008 an die Berufsgenossenschaften zu zahlen war und ab 1. Januar 2009 monatlich als Umlage U3 zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständigen Krankenkassen bzw. Einzugsstellen abzuführen ist.[1] Weitere Beispiele sind die Altenpflegeumlagen der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen. Die Altenpflegeumlagen wurden laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2003 als zulässige Sonderabgaben qualifiziert.[2]

Eine Verteilung der Kosten zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen bezeichnet man als Finanzausgleich.

Umlagefinanzierung von Aus- und Weiterbildung in einzelnen Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der deutschen Bauwirtschaft geschieht eine umlagefinanzierte Ausbildungsfinanzierung zwischen allen Betrieben der Branche. Eine eventuelle allgemeinere Finanzierung der Berufsausbildung durch eine Umlage wie die Ausbildungsplatzabgabe steht seit langem in kontroverser politischer Diskussion, insbesondere in Hinblick auf den Fixkostenanteil des Ausbildungsfonds.[3] Ausbildungsaktivitäten werden im deutschen dualen Berufsausbildungssystem zu einem großen Teil direkt durch die Arbeitgeber getragen. Besondere Personenkreise erhalten zudem eine öffentliche Förderung, so werden beispielsweise für Berufsrückkehrer Kurzzeittrainings und gegebenenfalls berufliche Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert. Im Allgemeinen ist die berufliche Weiterbildung in Deutschland eine freiwillige Anstrengung des Arbeitnehmers bzw. Selbständigen; eine Ausnahme ist die vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Weiterbildung.

In Frankreich sind Arbeitgeber ab vorgegebener Anzahl von Angestellten verpflichtet, einen Anteil der Nettolohnsumme als Umlage für Aus- und Weiterbildung abzuführen (taxe d´apprentissage), wobei die Umlage für Kleinbetriebe sowie für Betriebe mit eigener Ausbildungsaktivität geringer ist. Die Wirkung der französischen taxe d´apprentissage relativiert sich durch den vergleichbar geringen Stellenwert der betrieblichen Ausbildung in Frankreich. Eine weitere Arbeitgeberumlage wird für Wohnungsbau fällig.[4][5][3]

In Dänemark besteht seit 1977 eine Umlagefinanzierung für die Berufsausbildung (Arbejdsgivernes Elevrefusion AER).[6]

Nachlaufende Sekundärkosten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei betrieblichen Umlagen ist es auch möglich, die Umlageschlüssel dynamisch anhand von bereits gebuchten Kosten auf den Empfängerobjekten zu bestimmen. In diesem Fall dienen die unter bestimmten Kostenarten gebuchten Kosten als Bezugsbasis für Berechnung des Umlageschlüssels.
Beispiel: Umlage der Verwaltungskosten auf die Produktionsbereiche anhand jeweils angefallener Herstellungskosten.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ab 01.01.2009: Insolvenzgeldumlage monatlich mit Sozialabgaben statt bisher jährlich an BG zu zahlen. www.personalundwissen.de, 8. Januar 2009, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 22. Februar 2009.@1@2Vorlage:Toter Link/www.personalundwissen.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Richard Staudacher: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben. Springer, 2004, ISBN 3-540-21263-9.
  3. a b Interview zur Finanzierung der Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland. (PDF; 56 kB) In: Berufsbildung 13, Europäische Zeitschrift. Cedefop, abgerufen am 22. Februar 2009.
  4. Werner Eichhorst: Europäische Sozialpolitik zwischen nationaler Autonomie und Marktfreiheit: Die Entsendung von Arbeitnehmern in der EU. Campus Verlag, 2000, ISBN 3-593-36629-0. Siehe Fußnote 32, S. 102.
  5. Werner Eichhorst, Stefan Profit, Eric Thode: Benchmarking Deutschland: Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Bericht der Arbeitsgruppe Benchmarking und der Bertelsmann Stiftung. Arbeitsgruppe Benchmarking, Bertelsmann Stiftung, Springer, 2001, ISBN 3-540-41758-3. Siehe Tabelle 4, S. 327.
  6. Dietmar Waterkamp: Organisatorische Verfahren als Mittel der Gestaltung im Bildungswesen: Ein Ansatz der Strukturierung aus der Sicht der vergleichenden Erziehungswissenschaft. Waxmann Verlag, 2000, ISBN 3-89325-937-6. Siehe S. 156–157.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Umlage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen