Umweltbundesamt (Deutschland)

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Umweltbundesamt
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Gründung 1974
Hauptsitz Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Behördenleitung Jochen Flasbarth
Anzahl der Bediensteten 1.500
Website uba.de
Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau
Im Inneren

Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) ist die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesamt für Strahlenschutz zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Aufgaben des Amtes sind vor allem:

  1. "die wissenschaftliche Unterstützung der Bundesregierung (u. a. Bundesministerien für Umwelt, Gesundheit, Forschung, Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung)
  2. der Vollzug von Umweltgesetzen (z. B. Emissionshandel, Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln)
  3. die Information der Öffentlichkeit zum Umweltschutz."[1]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte [Bearbeiten]

Nachdem bereits 1973 eine Bundesstelle für Umweltangelegenheiten geschaffen worden war, wurde das Umweltbundesamt am 22. Juli 1974 durch das „Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes“ im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern als selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Berlin gegründet. Der Ausfertigung des Gesetzes waren politische Querelen vorausgegangen. Nachdem der Deutsche Bundestag seine Beratungen am 19. Juni 1974 abgeschlossen und den Amtssitz in West-Berlin festgelegt hatte, protestierte am Tag darauf das Außenministerium der DDR dagegen.[2] Nach der Auflösung des Bundesgesundheitsamtes (1994) wurde das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu) in das Umweltbundesamt integriert. Präsidenten des Umweltbundesamtes waren der Jurist Heinrich von Lersner von der Gründung 1974 bis 1995 und der Volkswirt Andreas Troge von 1995 bis 2009.

Am 2. Mai 2005 wurde der Dienstsitz des Umweltbundesamts nach Dessau-Roßlau verlegt, im ursprünglichen Gebäude am Bismarckplatz in Berlin verblieb eine Zweitniederlassung.

Organisation [Bearbeiten]

Präsident ist seit 2009 Jochen Flasbarth, Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. Die Behörde hat rund 1.500 Beschäftigte und Einrichtungen in Dessau-Roßlau, Berlin, Bad Elster und Langen. Außerdem betreibt das UBA sieben deutschlandweit verteilte eigene Messstationen zur Messung der Hintergrundkonzentrationen von Luftinhaltsstoffen: (Westerland, Zingst, Waldhof (Lüneburger Heide), Neuglobsow, Schmücke, Schauinsland, Zugspitze).

Das UBA gliedert sich in die folgenden Einheiten [3]:

  • Zentralabteilung (Administrative Steuerung und Service)
  • Fachbereich I (Umweltplanung und Strategien)
  • Fachbereich II (Umwelt und Gesundheit)
  • Fachbereich III (Umweltverträgliche Technik)
  • Fachbereich IV (Chemikaliensicherheit)
  • Fachbereich E (Emissionshandel), Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Das UBA verfügt an seinen Außenstellen in Berlin und Langen über ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach den Vorgaben des Eco Management and Audit Scheme. Nach und nach soll das UMS auch an den anderen Standorten des Amtes (Bad Elster und Dessau-Roßlau) eingeführt werden.

Zuständigkeit [Bearbeiten]

Gemäß Grundgesetz sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verteilt. Auf einigen Gebieten ist Umweltschutz Bundessache und auf anderen Gebieten hat er nur die Befugnis der Rahmengesetzgebung für die Länder. Daher werden einige Aufgaben des Umweltschutzes durch die für die Umwelt zuständigen Landesämter in den Bundesländern, andere Aufgaben vom Umweltbundesamt wahrgenommen.

Die Föderalismusreform I hat im Umweltbereich teilweise zu einer neuen Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern geführt. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Wegfall der Erforderlichkeitsklausel in den Bereichen Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung und somit erleichterte Gesetzgebung des Bundes
  • Atomrecht: nunmehr ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
  • Jagdwesen, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumordnung, Wasserhaushalt: Abschaffung der Rahmenkompetenz des Bundes, nunmehr konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, aber bestimmte Abweichungsrechte der Länder
  • umweltrelevantes Verfahrensrecht: Zuständigkeit des Bundes mit Zustimmung des Bundesrates; fehlt die Zustimmung, können die Länder abweichen.

Nunmehr hat der Bund die Kompetenz, in vielen Bereichen des Umweltrechts unmittelbar wirksame Regelungen zu erlassen und damit zum Beispiel Europarecht zeitnah und einheitlich umzusetzen; die Länder haben in bestimmten Bereichen Abweichungsrechte und teilweise auch Gestaltungsspielräume. Für den Vollzug der Regelungen ist das Umweltbundesamt zuständig. Dazu gehören die Zusammenfassung der durch EU-Richtlinien vorgeschriebenen Meldungen aus den Bundesländern und die Weiterleitung an die zuständigen europäischen Behörden, wie etwa die Europäische Umweltagentur.

Weitere Aufgaben [Bearbeiten]

Neben der Forschung in eigenen Laboren vergibt das Umweltbundesamt auch Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute.

Wichtige Teile der Arbeit des Umweltbundesamtes werden in mehreren Kommissionen geleistet, die externe Experten heranziehen. Die Kommissionen sind:

Weiterhin existiert noch der

Kritik [Bearbeiten]

Das UBA wurde im Mai 2013 von bestimmten Medien kritisiert, sich in der Broschüre Und sie erwärmt sich doch[4] im Ton vergriffen und amtlichen Rufmord an Klimaskeptikern begangen zu haben.[5] In der Broschüre, in der nach eigenen Angaben "detaillierte Informationen und umfangreiches Faktenmaterial" über den Klimawandel dargestellt werden sollen und die in diesem Zusammenhang auch zeigen will "wie gezielt Zweifel am Kenntnisstand der Klimawissenschaft verbreitet und Klimawissenschaftler in Misskredit gebracht wurden", sind auf drei Seiten „Klimawandelskeptiker“ in Deutschland aufgeführt, neben EIKE, Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning auch die Welt-Jounalisten und Publizisten Dirk Maxeiner, Michael Miersch sowie Günter Ederer. Thomas Reiter, Professor für öffentliches Recht an der Universität Osnabrück, bezeichnete in der Welt den "Versuch einer Regierungsbehörde, eine wissenschaftliche Kontroverse verbindlich zu entscheiden" in dieser Form für einzigartig. Sie stelle eine Grenzüberschreitung dar, die in ihrer Anmaßung ein erschütterndes Schlaglicht auf das Selbstverständnis der betreffenden Behörde werfe.[6] Henryk M. Broder, der mit Miersch und Maxeiner zusammen das Webblog Die Achse des Guten betreibt, äußerte sich darauf in der Welt, ein solches Vorgehen erinnere ihn "an Reichskulturkammer und DDR-Regime".[7]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. siehe http://www.umweltbundesamt.de/uba-info/index.htm
  2. Deutsches Historisches Museum: Chronik 1974, abgefragt am 19. Juni 2009
  3. Organisationsübersicht des UBA, abgefragt am 22. Juli 2011
  4. 'Und sie erwärmt sich doch. Broschüre des Umweltbundesamts. Abgerufen am 24. Mai 2013.
  5. heute.de, Spiegel Online
  6. welt.de
  7. welt.de

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Umweltbundesamt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

51.84248611138912.239477634444Koordinaten: 51° 50′ 33″ N, 12° 14′ 22″ O