Umweltgefährliche Stoffe
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Als umweltgefährliche Stoffe (auch Umweltgifte oder Umweltschadstoffe) werden Stoffe oder Zubereitungen verstanden, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.[1]
Im Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) steht als Wortlaut umweltgefährdender Stoff, und wird als Gefahrgut eine Kennzeichnung mit der Kemler-Zahl 90 gefordert, sofern keine zusätzlichen Gefährdungen bestehen.[2]
Umweltgifte werden oft als begünstigend für Krankheiten oder Artensterben angeführt, beschränken sich jedoch nicht auf Schadstoffe im herkömmlichen Sinn. Eine klare Differenzierung zwischen den Begriffen „Umweltchemikalie“ und „(Umwelt)schadstoff“ findet sich weder in der Fach- noch in der allgemeinwissenschaftlichen Literatur.
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[Bearbeiten] Geschichte
Ursprünglich wurden Umweltchemikalien im ersten Umweltaktionsprogramm der deutschen Bundesregierung (Lit.: Dt. Bundestag, 1971) beschrieben als "Stoffe, die durch menschliches Zutun in die Umwelt gebracht werden und in Mengen und Konzentrationen auftreten können, die geeignet sind, Lebewesen, insbesondere den Menschen, zu gefährden. Hierzu gehören chemische Elemente oder Verbindungen organischer oder anorganischer Natur, synthetischen oder natürlichen Ursprungs [...]". Diese Definition entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Verständnis von Schadstoffen.
[Bearbeiten] Beispiele
- aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Xylol)
- Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT)
- leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW wie z. B. Dichlormethan, Trichlormethan, Trichlorethan)
- Ozon in Bodennähe
- Pentachlorphenol (PCP)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK wie z. B. Benzo(a)pyren)
- Propenal
- Schwefeltrioxid
- Schwermetalle (Arsen, Antimon, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Thallium, Quecksilber)
- TMDD
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Chemikaliengesetz (ChemG) § 3a vom 20. Juni 2002 BGBl. I 2002 S. 2090, zuletzt geändert durch Art. 231 VO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
- ↑ ADR 2007 5.3.2.3 Meaning of hazard identification numbers, deutsch Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr
[Bearbeiten] Literatur
- Dt. Bundestag, 6. Wahlperiode (Hrsg.): Umweltprogramm der Bundesregierung 1971. Umweltplanung. Dt. Bundestag, Bonn 1979, Drucks. VI/2719
- Bernd Beek, Horst Neidhard, Günther Neumeier, Wolfgang Lohrer: Substitution umweltgefährlicher Stoffe Wissenschaftsmagazin Ökologie 8, S. 77 - 90 (1985) Technische Universität Berlin
- Helmut Greim: Chemikalien mit endokrin wirksamem Potenzial: eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit? Angewandte Chemie 117(35), S. 5704 -5711 (2005), ISSN 0044-8249