Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Unbedenklichkeitsbescheinigung steht für

Deutschland

Österreich

Der Begriff heißt auf Lateinisch Nihil obstat, im deutschen Sprachraum bekannt vor allem als Freigabe aus Rom für Selig- und Heiligsprechungsprozesse, und auf Italienisch Nulla osta, eine Notwendigkeit beispielsweise für standesamtliche Trauungen von Ausländern in Italien.