Universalität
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Universalität (von latein. „universus“, gesamt und spätlat. „universalitas“, Gesamtheit[1]) bezeichnet räumliche und zeitliche Unveränderlichkeit, außerdem die Generalisierbarkeit und den umfassenden Charakter von Wissen, Bildung und wissenschaftlichen Aussagen.[1]
In verschiedenen Wissenschaften und Bereichen ist der Begriff Universalität unterschiedlich belegt:
- In der Ethik beschreibt die Universalität (Ethik) die Allgemeingültigkeit wichtiger moralische Begriffe oder kultureller Überzeugungen wie Werten oder der Menschenrechte.[2][1]
- Die Medienwissenschaft verwendet Universalität (Medienwissenschaft) als ein Merkmal von Mediengattungen (bspw. der Zeitung), eine große Themenvielfalt und Inhalte von allgemeinem Interesse anzubieten.
- In der Musikwissenschaft bezeichnet Universalität die Universalien der Musikwahrnehmung, angeborene Elemente der Musikwahrnehmung und -verarbeitung.
- In der Pädagogik bezeichnet Universalität (Pädagogik) die Entwicklungsschritte, die von fast allen Menschen weltweit in einer bestimmten Reihenfolge durchlaufen werden (im Gegensatz zur Diversität).
- In der Physik bezeichnet die Universalität (Physik) die Unabhängigkeit mechanischer Systeme von dynamischen Vorgängen.
- In der Rechtswissenschaft bezeichnet Universalität (Rechtswissenschaft) die territoriale Gültigkeit von Rechtsverhältnissen.[3]
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ a b c Wissens-Center: Universalität in der Bertelsmann Lexikothek Online (Großes Fremdwörterbuch), abgerufen am 25. April 2009
- ↑ Peter Dudy: Menschenrechte zwischen Universalität und Partikularität: eine interdisziplinäre Studie zur Idee der Weltinnenpolitik. LIT Verlag, Berlin-Hamburg-Münster, 2002, ISBN 9783825859725
- ↑ Jan Kropholler: Internationales Privatrecht: Einschliesslich der Grundbegriffe des internationalen Zivilverfahrensrechts. 6. Auflage, Mohr Siebeck, 2006, ISBN 9783161489235, S. 156

