Untere Landschaftsbehörde

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Die Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) liegen in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

Sie setzt sich für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein, die im Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen formuliert sind.

In besiedelten und unbesiedelten Gebiet sollen Natur und Landschaft erhalten werden, damit sie als Lebensgrundlage des Menschen erhalten bleiben und nachhaltig so gesichert werden, dass sie auch einen Erholungswert hat.

Den Landschaftsbehörden obliegt

  • Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft sowie Beratung und Unterstützung der öffentlichen Stellen in diesen Fragen
  • Die Einhaltung der Vorschriften der Naturschutzgesetze und die Überwachung der daran geknüpften Gebote und Verbote. Verstöße werden ordnungsbehördlich verfolgt

[Bearbeiten] Siehe auch

Höhere Landschaftsbehörde

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