Unterkunft
Eine Unterkunft (auch: Obdach, Bleibe) ist eine geschützte Stelle (Gebäude, ein Zelt oder ein Fahrzeug), die zumindest dem Übernachten dient. Die meisten Unterkünfte dienen dem Wohnen.
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Bauwerke [Bearbeiten]
- Unterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, Häuser (z. B. Bungalows, Villen und Schlösser bzw. Burgen), Kloster oder Heime.
- Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen sind Hotels (auch Resorts und Motels), Herbergen, Pensionen (Fremdenzimmer), Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Quartiere, Berghütten, Baracken, Kasernen, Wohnwagen (auch fest auf Campingplätzen), Zelte (z. B. Jurten, Wigwame und Tipis), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten), Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Wohncontainer und Stadtwohnheime (Obdachlosenunterkünfte). Auf Reisen schlafen manche Menschen auch in den Wartebereichen von Verkehrsbauwerken (z. B. in Flughafenhallen und Bahnhöfen). Eine Besonderheit sind Gefängnisse (Haftzellen) oder geschlossene Anstalten, wo Verurteilte über lange Zeit wohnen müssen.
Fahrzeuge [Bearbeiten]
Auch Fahrzeuge können als Unterkünfte dienen (meistens vorübergehend): Wohnmobile, Wohnwagen, festvertäute Hausboote und Wohnbusse. Für die Zeit einer Reise können auch Wasserfahrzeuge (z. B. Fähren, Kreuzfahrtschiffe und Yachten) sowie Eisenbahnen bzw. Passagierflugzeuge als Unterkunft dienen.
Für Unterkünfte werden nur dann statistische Angaben erhoben, wenn sie zum Zeitpunkt der Zählung bewohnt waren. Wohnwagen und Lauben werden nur dann als bewohnte Unterkünfte erfasst, wenn ihre Bewohner keine andere Wohnung oder sonstige Wohneinheit hatten. Als Unterkünfte werden auch Gebäude mit nur einer oder zwei Freizeitwohneinheiten nachgewiesen, sofern deren Gesamtwohnfläche weniger als 50 m² beträgt.
Abgrenzung [Bearbeiten]
Manche Menschen nächtigen ohne eine Unterkunft, z. B. unter freiem Himmel („Hotel 1000 Sterne“) oder unter Brücken/Unterführungen. Ferner gibt es Menschen, die freiwillig oder unfreiwillig generell ohne Obdach sind.