Urgroßmutter

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Eine Urgroßmutter (auch: Uroma) eines Probanden ist eine Frau aus dem Personenkreis seiner Urgroßeltern. Die Urgroßmutter ist die Mutter eines Großvaters oder einer Großmutter.

Urgroßmutter---Urgroßvater |  Urgroßmutter---Urgroßvater 
  |________________|              |_______________|
         |                              |                 
    Großmutter---------------------Großvater        :
         |______________________________|           :
            |                                       : 
           Mutter---------------------------------Vater 
            |_______________________________________|
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                        |
                     Proband


Jede Person hat in der Regel vier biologische Urgroßmütter: Die beiden Großmütter der Mutter und die beiden Großmütter des Vaters. Die im Erbrecht wichtige Zahl der vermittelnden Geburten zwischen dem Probanden und der Großmutter beträgt drei.

[Bearbeiten] Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Urgroßmutter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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