Urteil
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Urteil steht für:
- Gerichtsurteil im Sinne der Rechtswissenschaft, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich)
- im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik)
- Urteilsfähigkeit im Sinne der Redewendung, „sich seines Urteils enthalten“, d.h. von seiner Meinungsbildung keinen Gebrauch machen
Urteil ist der Familienname der folgenden Person:
- Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer
Siehe auch:
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |