Verantwortungseigentum

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Als Verantwortungseigentum wird eine besondere Form des Eigentums an Unternehmen bezeichnet. Die deutsche Rechtsordnung kennt ein solches Rechtsinstitut derzeit nicht, die Einführung der Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ in das deutsche Gesellschaftsrecht ist aber im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung von 2021 vorgesehen.[1] Verantwortungseigentum bedeutet, dass die Eigentümer des Unternehmens zwar Stimm- und Teilhaberechte haben, jedoch nicht am Gewinn teilhaben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen vorrangig der Verwirklichung des Unternehmenszwecks und nicht dem Gewinnstreben der Anteilseigner dient. Auf diese Weise kann es besonders verantwortungsvoll und sinnorientiert agieren. Etwa 200 Unternehmen in Deutschland, die rund 1,2 Millionen Mitarbeiter beschäftigen,[2] sind in Verantwortungseigentum. Dazu zählen sich – teilweise nach eigener Darstellung – zum Beispiel Unternehmen wie Bosch[3] und Zeiss.[4]

In Dänemark ist das Konzept weiter verbreitet, rund 60 % des Wertes des dänischen Aktienindexes zählt zu Unternehmen in Verantwortungseigentum.[2][5]

Forderung nach neuer Rechtsform[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Rechtsformen der GmbH oder AG machen aus dem Unternehmen automatisch Privatvermögen; ein „Asset-Lock“ ist nur durch komplexe rechtliche Umwege zu erreichen.[6][7] Deswegen fordern viele Unternehmer eine neue Rechtsform speziell für Unternehmen, die Verantwortungseigentum umsetzen möchten.[8][9][10] Diskutiert wird vor allem die Schaffung einer neuen Rechtsformvariante der GmbH, bei der die gesetzlichen Regelungen zu Vererbung und Veräußerung von Geschäftsanteilen modifiziert werden. 2021 wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und der FDP beschlossen für Unternehmen mit gebundenem Vermögen eine „geeignete Rechtsgrundlage [zu ]schaffen“. Im Oktober 2023 äußerte sich auch der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier positiv zum Vorhaben.[11]

Prinzipien von Verantwortungseigentum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verantwortungseigentum stellt zwei Dinge rechtlich sicher[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Eigenständigkeit: Die Kontrolle über das Unternehmen (Mehrheit der Stimmrechte) bleibt immer in den Händen von Menschen, die mit dem Unternehmen innerlich verbunden sind und die Werte des Unternehmens im Sinne seiner langfristigen Entwicklung tragen. Es gibt keine automatische Vererbung und das Unternehmen kann nicht mehr als Spekulationsgut gehandelt werden. Es bleibt in der „Werte-Familie“.
  2. Asset-Lock: Gewinne werden nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Zweck angesehen: Verantwortungseigentum verankert rechtlich verbindlich, dass das Unternehmensvermögen nicht persönliches Vermögen der Verantwortungseigentümer ist. Gewinne und Vermögen des Unternehmens werden dadurch weitestgehend für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck, werden reinvestiert oder gemeinnützig gespendet. Die „Verantwortungseigentümer“ sind eben nicht „Vermögenseigentümer“.

Erweiterung des Familien-Verständnisses[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Kern kommt Verantwortungseigentum damit einer Erweiterung des Familienunternehmen-Verständnisses gleich, mit dem Unterschied, dass der Wert der Eigenständigkeit und die Langfristigkeit der Unternehmensverantwortung nun nicht mehr an eine genetische Eigentümerfamilie gebunden ist, sondern vor allem an „Fähigkeiten- und Werte-Verwandtschaft“, kurz: an die Verantwortungseigentümer.

Rechtliche Umsetzung von Verantwortungseigentum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unternehmen im Besitz (gemeinnütziger) Stiftungen erfüllen den Aspekt der zweckgebundenen Mittelverwendung. Um sich auch der Ewigkeitsgarantie anzunähern, sind im deutschen Recht jedoch Konstruktionen wie das Doppelstiftungsmodell oder das Veto-Anteils-Modell notwendig.[4]

Davon klar abzugrenzen sind hingegen Stiftungsunternehmen, deren Stiftungen nicht gemeinnützig sind bzw. private Destinatäre haben – die also Vermögenseigentümer haben und nicht Verantwortungseigentümer. Letztere werden vor allem von Familienunternehmen als „Familienstiftungen“ genutzt.

Der Vorschlag einer VE-Gesellschaft von Marcel Fratzscher und gut weiteren 600 Unternehmern und Wirtschaftsexperten stieß auf positive Grundstimmungen aus Teilen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Auch der Ökonom Lars Feld zählt sich zu den Unterstützern des Konzepts.[12] Joachim Hennrichs kritisierte mögliche Lock-in-Effekte von Kapital sowie Steuervorteile gegenüber anderen Körperschaften.[13]

Unternehmen in Verantwortungseigentum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den rund 200 Unternehmen in Verantwortungseigentum in Deutschland zählen z. B. ABNOBA GmbH, Alnatura[14], Arche Naturprodukte, Bosch[3][4], Ecosia.org[14], Elobau[15], Stapelstein[16], Globus, Mahle[4], Sonett, Soulbottles, Vector, Voelkel, Wala, Waldorfshop, Waschbär,[4] Zeiss,[4] ZF Friedrichshafen. Teilweise ist die Zuordnung jedoch umstritten.[17]

Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Dänemark sind dank besserer rechtlicher Rahmenbedingungen rund 1000 Unternehmen in Verantwortungseigentum.[5] Dazu zählen z. B. Carlsberg, Novo Nordisk oder Lundbeck.

Förderung von Verantwortungseigentum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mehrere Organisationen fördern Unternehmen in Verantwortungseigentum, fördern Forschung, investieren in Unternehmen in Verantwortungseigentum und beraten diese Unternehmen. Dazu gehören:

  • Purpose Stiftung
  • Stiftung Verantwortungseigentum
  • GTREU e. V.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einem gemeinsamen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung argumentierten Birgit Weitemeyer, Peter Rawert und Rainer Hüttemann gegen das Konzept.[18] Die Stiftung Verantwortungseigentum antwortet in einem offenen Brief an die Mittelstands- und Wirtschaftsunion auf die vorgebrachte Kritik.[19][20] Rupay Dahm hob in Agora42 die Relevanz betrieblicher Mitbestimmung in der Selbstverwaltung hervor.[21]

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Marvin Reiff: Entwurf eines Gesetzes für die GmbH in Verantwortungseigentum (VE-GmbH), Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Nr. 36, 2020, S. 1750–1754, ISSN 0723-9416

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. https://amp2.handelsblatt.com/meinung/kommentar-im-koalitionsvertrag-findet-sich-die-rechtsform-der-zukunft/27833666.html
  2. a b Stiftung Verantwortungseigentum: Verantwortungseigentum-Übersichtg. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
  3. a b Denner, Fehrenbach und Bosch: „Eine dramatische und schmerzhafte Angelegenheit“: Was Bosch aus der Dieselkrise gelernt hat. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
  4. a b c d e f Purpose Stiftung: Verantwortungseigentum. (PDF) In: Buch - Purpose - Verantwortungseigentum. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
  5. a b Steen Thomsen: The Danish industrial foundations. 1st edition Auflage. DJØF Publishing, Copenhagen 2017, ISBN 978-87-574-3689-1 (englisch).
  6. Gastkommentar: Deutschland muss Verantwortungseigentum fördern. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
  7. Armin Steuernagel, Dr. Till Wagner, Benjamin Böhm: Policy Brief - Verantwortungseigentum. (PDF) Arbeitsgemeinschaft sich selbst gehörender Unternehmen, 20. Oktober 2019, abgerufen am 20. Oktober 2019.
  8. 35 UnternehmerInnen treffen sich mit Wirtschaftminister Altmaier und fordern neue Rechtsform. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
  9. SEND e.V.: Social Entrepreneurship Monitor 2018. (PDF) Abgerufen am 20. Oktober 2019 (42 % der Sozialunternehmen geben an, eine solche Rechtsform zu benötigen.).
  10. Neue Rechtsform: Wie sich Familienunternehmen 2.0 und Start-ups zukünftig aufstellen können. Abgerufen am 20. Oktober 2019.
  11. Katja Gelinsky: Warum Steinmeier fürs Verantwortungseigentum wirbt. In: FAZ.NET. 27. Oktober 2023, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 6. November 2023]).
  12. Prof. Lars P. Feld | "Der Wert von Verantwortungseigentum für die Soziale Marktwirtschaft" | VE:22. Abgerufen am 8. Januar 2024 (deutsch).
  13. Birgid Becker: Gesellschaft für Verantwortungseigentum. Neue Rechtsform für Unternehmen gefordert. In: Deutschlandfunk. 5. Oktober 2020, abgerufen am 6. Oktober 2020 (deutsch).
  14. a b Eigentumskonferenz - Profil Alnatura. Eigentumskonferenz, abgerufen am 20. Oktober 2019.
  15. Florian Gehm: Verantwortungseigentum: Gewinne von Unternehmen sollen reinvestiert werden. In: DIE WELT. 30. November 2019 (welt.de [abgerufen am 12. Januar 2021]).
  16. joboo GmbH: Stapelstein ist ein Purpose Unternehmen und gehört sich selbst. In: Stapelstein. 26. Oktober 2023, abgerufen am 27. Januar 2024.
  17. Birgit Weitemeyer: Die GmbH in Verantwortungseigentum: Etikettenschwindel oder Verantwortungsbewusstsein?, Gastbeitrag vom 9. Oktober 2020.
  18. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Zauberwort „Verantwortungseigentum“, Rainer Hüttemann, Peter Rawert und Birgit Weitemeyer, am 6. Oktober 2020
  19. Stiftung Verantwortungseigentum, Offener Brief
  20. Stiftung Verantwortungseigentum, Detaillierte Stellungnahme der Stiftung Verantwortungseigentum zum Artikel „Zauberwort Verantwortungseigentum“
  21. Rupay Dahm: New Work und (Verantwortungs-)Eigentum hinterfragt: Die versteckten Interessengegensätze der Selbstverwaltung. In: agora42. 7. Oktober 2022, abgerufen am 19. Oktober 2022 (deutsch).