Verbandsgemeinde
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Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen. Sie dienen der Konzentrierung und Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden, ohne dabei deren politische Selbständigkeit aufzugeben.
Verbandsgemeinden gibt es seit 1969/1970 in Rheinland-Pfalz, siehe Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) und seit dem 1. Juli 2009 auch in Sachsen-Anhalt, siehe Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt).
Die Verbandsgemeinde ist eine besondere Form eines Gemeindeverbandes.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Samtgemeinden in Niedersachsen
- Katastralgemeinde in Österreich
- Gemeinde (Deutschland) Abschnitt: Gemeindetypen nach Stellung im Verwaltungsgefüge