Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Verfassungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Es hat seinen Sitz im westfälischen Münster.
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Verfassungsrechtliche Grundlagen [Bearbeiten]
Die Befugnisse und Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes sind im Fünften Abschnitt des Dritten Teils der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt: Der Verfassungsgerichtshof entscheidet
- über den Ausschluss von Vereinigungen und Personen von der Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen,
- über Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren bei Landtagswahlen,
- über Anklagen gegen den Ministerpräsidenten oder gegen Minister,
- über die Anrufung gegen die Entscheidung der Landesregierung über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens,
- über die Auslegung der Landesverfassung aus Anlass von Streitigkeiten zwischen obersten Landesorganen oder Teilen dieser Organe (Organstreitigkeiten),
- bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung (abstrakte Normenkontrolle),
- über die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Landesverfassung auf Vorlage eines Gerichts, für dessen Entscheidung es auf die Gültigkeit des Gesetzes ankommt (konkrete Normenkontrolle),
- über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Kreisen, mit denen diese eine Verletzung ihres durch die Landesverfassung eingeräumten Rechts auf Selbstverwaltung geltend machen (kommunale Verfassungsbeschwerde),
- in sonstigen durch Gesetz zugewiesenen Fällen.
Verfassungsbeschwerden von Bürgern [Bearbeiten]
Bürger haben nicht die Möglichkeit, vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung zu erheben, in einem durch die Landesverfassung gewährleisteten Grundrecht verletzt zu sein. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat es als ausreichend angesehen, dass der Bürger beim Bundesverfassungsgericht Grundrechtsverletzungen im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann
Zusammensetzung [Bearbeiten]
Die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ist in Artikel 76 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt:
Der Verfassungsgerichtshof setzt sich aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, den beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern (von denen die Hälfte die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben muss) zusammen.
Seit Februar 2013 ist Ricarda Brandts Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
| Name | Lebensdaten | Beginn der Amtszeit |
|---|---|---|
| Ricarda Brandts (Präsidentin) | 26. August 1955 | seit Februar 2013 |
| Johannes Riedel
(1. Vizepräsident) |
11. August 1949 | seit Mai 2005 |
| Anne-José Paulsen
(2. Vizepräsidentin) |
23. August 1952 | seit Dezember 2008 |
| Barbara Dauner-Lieb (Wahlmitglied) | 28. April 1955 | seit Mai 2006 |
| Wolfgang Löwer (Wahlmitglied) | 10. Juni 1946 | seit Mai 2006 |
| Joachim Wieland (Wahlmitglied) | 30. Juli 1951 | seit Mai 2006 |
| Claudio Nedden-Boeger (Wahlmitglied) | 13. Januar 1966 | seit 2012 |
Weitere bekannte Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes waren beispielsweise:
- Paulus van Husen, Gründungspräsident von 1952 bis 1959
- Hans Brox von 1964 bis 1994
- Klaus Stern von 1976 bis 2000
- Max Josef Dietlein, Präsident von 1987 bis 1994
- Bernhard Schlink von 1987 bis 2005
- Peter J. Tettinger von 1995 bis 2005
Weblinks [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Stand: Februar 2013 Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs.
Amtsgericht | Arbeitsgericht | Finanzgericht | Justizvollzugsanstalt | Landgericht | Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen | Sozialgericht | Truppendienstgericht Nord | Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen | Verwaltungsgericht
Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg | Bayerischer Verfassungsgerichtshof | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | Verfassungsgericht des Landes Brandenburg | Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen | Hamburgisches Verfassungsgericht | Staatsgerichtshof des Landes Hessen | Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern | Niedersächsischer Staatsgerichtshof | Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen | Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz | Verfassungsgerichtshof des Saarlandes | Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen | Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht | Thüringer Verfassungsgerichtshof
51.9597222222227.6248611111111Koordinaten: 51° 57′ 35″ N, 7° 37′ 30″ O