Verkehrshelfer
Verkehrshelfer sind Bürger, die in der Regel ehrenamtlich in bestimmten Verkehrssituationen den Verkehrsteilnehmern helfend zur Seite stehen. Sie nehmen keine hoheitlichen Aufgaben war, dürfen also keinesfalls Sperrungen oder Verkehrsregelungen vornehmen. Sie sind durch das Verkehrszeichen 356 mit identischer Bezeichnung in die StVO § 42 (Richtzeichen) eingegliedert.
Der Vorgänger, das Verkehrszeichen „Schülerlotse“ mit derselben Ordnungsziffer wurde in die Bezeichnung „Verkehrshelfer“ umbenannt, da es in Deutschland heutzutage die Rechtsgrundlage für eine größere Vielfalt von engagierten Helfern im Straßenverkehr zulässt. So werden neben der Hilfe bei der Fahrbahnquerung für Schüler (der klassische Schülerlotsen) Verkehrshelfer auch bei Großveranstaltungen zur Zuleitung auf Parkplätze oder zur Information über Umleitungen eingesetzt.
In Deutschland zählen neben den Schülerlotsen noch folgende Gruppen zu den Verkehrshelfern:
[Bearbeiten] Absicherung der Schulwege
Schulweghelfer, Schulbuslotsen, Schulbusbegleiter sichern den Verkehr im Zusammenhang mit schulpflichtigen Kindern meistens an Grund- und allgemeinbildenden Schulen.
Für eine Fahrbahnquerung der Schüler soll der Verkehrshelfer eine ausreichende Lücke im Straßenverkehr abwarten und die Schüler in Gruppen passieren lassen. Eine Verpflichtung durch die Schüler dazu besteht aber nicht. Auffällige Schüler können aber den Eltern oder der Schule gemeldet werden.
[Bearbeiten] Verkehrshelfer im engeren Sinne
Verkehrskadetten haben die Funktion, bei Großveranstaltungen auf Weisung der Verkehrswacht, den Ordnungsbehörden oder der Polizei, den Straßenverkehr rund um das Veranstaltungsgelände abzusichern. Verkehrskadetten müssen eine Ausbildung durchlaufen und sind dadurch im Umgang mit Verkehrsteilnehmern geschult.
[Bearbeiten] Literatur
- Schülerlotsen/Verkehrshelfer - Befugnisse, Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V.
- Verkehrshelfer Frankfurt am Main, Verkehrswacht Frankfurt am Main e.V.