Verkehrslandeplatz
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Ein Verkehrslandeplatz ist eine bestimmte Art von Flugplatz.
In der Kategorisierung von Flugplätzen werden luftrechtlich Flughäfen, Verkehrslandeplätze und Segelfluggelände unterschieden. Gelände für Luftsportgeräte bilden eine Sonderkategorie.
In Abgrenzung zu einem Segelflugplatz dürfen auf Verkehrslandeplätzen motorgetriebene Flugzeuge operieren, in Abgrenzung zu Flughäfen müssen große Plätze gemäß der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht durch einen (großen) Bauschutzbereich nach §12 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) geschützt werden.
Verkehrslandeplätze obliegen im Gegensatz zu Sonderverkehrslandeplätzen einer Betriebspflicht. Sie müssen also im Rahmen von veröffentlichten Öffnungszeiten der Allgemeinen Luftfahrt zur Verfügung stehen.
Die einzige Unterscheidung zwischen großen Verkehrslandeplätzen wie Zweibrücken und Graspisten wie Ailertchen ist die Genehmigung zum Instrumentenflugbetrieb. Diese Genehmigung setzt einen durch Planfeststellungsbeschluss festgelegten Bauschutzbereich nach §12 voraus. Ist es nicht möglich, diesen BSB §12 einzuführen, wird ersatzweise ein beschränkter BSB §17 LuftVG in Verbindung mit einem Hindernisinformationsbereich eingerichtet. Plätze mit beschränktem Bauschutzbereich benötigen neben der luftrechtlichen Genehmigung nach §6 LuftVG auch eine Planfeststellung oder Plangenehmigung nach §8 LuftVG.
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