Verkehrsträger

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Der Begriff Verkehrsträger wird in weiten Bereichen des Verkehrswesens synonym zu Verkehrszweig verwendet und ist daher nicht eindeutig zu definieren. Er bezeichnet zunächst diejenige technische Infrastruktur, die vorhanden sein muss, damit eine Transportleistung überhaupt erbracht werden kann. Weiter bezieht er die systemischen Zweige des Verkehrs und auch Verkehrsinstitutionen mit ein. „Verkehrszweig“ wird jedoch eher in verkehrswirtschaftlich relevanten Branchen der verschiedenen Träger verwendet.

Verkehrsträger als technische Verkehrsinfrastruktur, sozusagen das Medium des Transportweges sind Verkehrseinrichtungen [1], beispielsweise

Systemorientiert sind Verkehrsträger beispielsweise

Verkehrsträger als Institutionen sind u.a.

Der ähnliche Begriff Verkehrsmittel bezeichnet die Transportgeräte, ist also nicht mit Verkehrsträger identisch.

Verkehrsträger bezeichnet einen speziell abgegrenzten Bereich innerhalb des Verkehrswesens (Verkehrssystem) bezeichnet, der mit speziellem technischen Gerät (v.a. Anlagen oder Organisationsprinzipien die Bewegung bzw. den Transport von Personen, Gütern und/oder Informationen ermöglicht. Es handelt sich um einen sehr weit gefassten Begriff; im Unterschied dazu werden die Verkehrsmittel zur konkreten Umsetzung gebraucht.

Regelmäßig verwendet wird der Begriff in der Verkehrspolitik als Bezugseinheit für Transportleistungen oder Emissionen sowie im Zusammenhang mit der Vernetzung von Verkehrsträgern. Der Begriff wird in der Verkehrswirtschaft gelegentlich auch mit dem Begriff Verkehrszweig synonym verwendet. Dabei werden allerdings lediglich die verkehrswirtschaftlich relevanten Branchen der verschiedenen Träger betrachtet.

Quellen [Bearbeiten]

  1. Universität für Bodenkultur, Institut für Verkehrswesen: Skript Verkehrsplanung und Verkehrspolitik, Teil C, Verkehrsangebot. Wien 2002.

Weblinks [Bearbeiten]