Verkehrsträger

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Als Verkehrsträger wird die Gesamtheit aller Unternehmen bezeichnet, die mit gleichen Verkehrsmitteln und auf gleichen Verkehrswegen identische Verkehrsdienstleistungen erbringen.

Verkehrsträger sind der Straßengüterverkehr, der Eisenbahnverkehr, die Binnenschifffahrt, die Seeschifffahrt und der Luftverkehr.

Ein Verkehrsträger ist sowohl der Baulastträger für die Verkehrsinfrastruktur, als auch der Betreiber von Verkehrsmitteln.

[Bearbeiten] Rechtliche Vorgaben

  • Einem Verkehrsträger obliegt es, für Bau und Betrieb von funktionalen Verkehrswegen zu sorgen. Ausführendes Organ ist der Verkehrswegebau, währenddessen er der Auftraggeber ist.
  • Er überwacht die Funktionalität bestehender Verkehrswege und gibt Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten in Auftrag. Hierbei ist er oft auf Feedback aus der Bevölkerung angewiesen.
  • Er unterliegt auch der Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf die Verkehrsmittel, sofern er selbst welche einsetzt. Ansonsten liegt diese Pflicht beim Subunternehmer!
  • Die Kosten für den betrieblichen Leistungserstellungs- und Verwertungsprozes muss er tragen, refinanziert wird er aber aus den an ihn abzuführenden Einnahmen der Subunternehmer oder eigenen Einnahmen aus seinem Transportbereich (Personen- und Güterverkehr).
  • Er kann Subunternehmer für die Verkehrsmittel einsetzen, die in seinem Auftrag, aber auf eigene Rechnung handeln und muss aber einen Teil der Einnahmen vertragsgemäß an ihn abführen.

[Bearbeiten] Beispiele

[Bearbeiten] Weblinks

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