Vernolat
Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Name | Vernolat | |||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C10H21NOS | |||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit[1] | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 203,34 g·mol−1 | |||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||
Siedepunkt | ||||||||||
Löslichkeit |
praktisch unlöslich in Wasser (0,09 g·l−1 bei 20 °C)[1] | |||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
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Toxikologische Daten | ||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Vernolat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Thiocarbamate.
Gewinnung und Darstellung
Vernolat kann durch Reaktion von Phosgen mit 1-Propanthiol und deren Produkt mit Dipropylamin gewonnen werden.[4]
Verwendung
Vernolat wird als selektives Vorauflauf-Herbizid im Erdnuss-, Tabak- und Sojabohnenanbau verwendet. Die Verbindung wurde 1954 als von Stauffer Chemical eingeführt.[1] Die ausgebrachte Menge sank in den USA kontinuierlich ab.
Zulassung
Der Wirkstoff ist in der Europäischen Union und in der Schweiz nicht für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln zugelassen.[5][6]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Eintrag zu Vernolat. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag
- ↑ a b c d Datenblatt Vernolat, PESTANAL bei Sigma-Aldrich (PDF). Angabe des Markenparameters in Vorlage:Sigma-Aldrich fehlerhaft bzw. nicht definiert
- ↑ Eintrag zu S-propyl dipropylthiocarbamate im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- ↑ Thomas A. Unger: Pesticide Synthesis Handbook. William Andrew, 1996, ISBN 0-8155-1853-6, S. 121 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche ).
- ↑ Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Vernolate in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I dieser Richtlinie sowie den Widerruf der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen.