Vertrag über die Energiecharta

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Vertrag über die Energiecharta ist ein am 17. Dezember 1994 in Lissabon unterzeichneter und am 16. April 1998 in Kraft getretener Vertrag. Er legt Regeln für den Schutz internationaler Investitionen im Energiesektor sowie für die Streitschlichtung fest. Für den Handel und den Transport wurden die Prinzipien der Nichtdiskriminierung wie sie im GATT festgelegt sind, vereinbart.

Im Jahr 2005 unterzeichneten den Vertrag alle EU-Mitgliedsstaaten, alle EU-Kandidatenländer, die Balkanländer, die Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), Japan und die Schweiz. Russland, Belarus und Norwegen haben den Vertrag nicht ratifiziert. Weitere Staaten und internationale Organisationen haben einen Beobachterstatus. Als Vorläufer des Vertrages kann die am 17. Dezember 1991 in Den Haag unterzeichnete unverbindliche Europäische Energiecharta gelten. Dieser haben auch die USA, Kanada und Australien zugestimmt.

Parallel zum Vertrag über die Energiecharta wurde das Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte unterzeichnet.

Ein zentrales politisches Thema ist die noch ausstehende Ratifizierung des Vertrags durch die russische Duma. So lange der größte Gas- und Öllieferant Europas die Energiecharta nicht ratifiziert, ist sie faktisch wirkungslos.

[Bearbeiten] siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Persönliche Werkzeuge