Vertrag von Bromberg
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Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag.[1][2] Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen.
Zudem wurde neu vereinbart:
- Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
- Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
- Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
- Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an das Königreich Polen zurückfallen.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Theodor von Mörner: Kurbrandenburgische Staatsverträge von 1601 bis 1700. Berlin 1867, S. 220-227.
- ↑ Gustav Adolf Harald Stenzel: Geschichte des Preußischen Staats. Teil II: Von 1640 bis 1688, Hamburg 1837, S. 137-138 und S. 297