Vertrag von Zarskoje Selo
Der Vertrag von Zarskoje Selo (heute: Puschkin) – geschlossen am 27. August 1773 – regelte Erbfolgen in Schleswig-Holstein und verhinderte eine weitere Aufsplitterung des Territoriums. Der Vertrag begründete den Dänischen Gesamtstaat und gilt als das größte territoriale Tauschgeschäft Europas im 18. Jahrhundert.
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Vorgeschichte [Bearbeiten]
Schleswig-Holstein [Bearbeiten]
Seit Christian III., der in Personalunion dänischer König und Herzog der Herzogtümer Schleswig und Holstein war, 1544 die Herzogtümer mit seinen Halbbrüdern Johann und Adolf geteilt hatte, bestand Schleswig-Holstein aus mehreren territorial verstreuten Teilherzogtümern. Während die sogenannten Abgeteilten Herren, denen die Anerkennung als Landesherren durch die Stände versagt blieb, unbedeutend blieben, erwuchs dem dänischen König im Haus Schleswig-Holstein-Gottorf Konkurrenz.
Die Gottorfer Frage gefährdete seit der Mitte des 17. Jahrhunderts die Stabilität des Reiches. Als Herzog Karl Friedrich im Großen Nordischen Krieg Schweden unterstützte, annektierte der dänische König die herzoglichen Anteile in Schleswig. Karl Friedrich, nun nur noch von Holstein-Gottorf, suchte Unterstützung bei Russland und heiratete 1725 Anna, die Tochter des Zaren Peter I. Mit seinem Sohn Karl Peter Ulrich von Holstein-Gottorf bestieg damit 1762 ein holsteinischer Herzog als Peter III. den Zarenthron.
Oldenburg und Delmenhorst [Bearbeiten]
Die südlich der Elbe gelegenen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst gehörten dem Haus Oldenburg, aus dem die dänischen Könige stammten. Seit 1667 Graf Anton Günther kinderlos gestorben war, waren sie mit Dänemark in einer Personalunion verbunden.
Verhandlungen [Bearbeiten]
Während der sogenannten Großfürstlichen Zeit wurde Holstein-Gottorf von Russland aus regiert. Peter III. ernannte Caspar von Saldern zum Bevollmächtigten, um mit Johann Hartwig Ernst von Bernstorff, dem dänischen Minister für Schleswig-Holstein, über die Rückgewinnung der herzoglichen Anteile in Schleswig zu verhandeln. Es drohte bereits ein Krieg mit Dänemark. Doch ehe es soweit kam, wurde Peter III. am 9. Juli 1762 von seiner Frau Sophia von Anhalt-Zerbst entthront, die als Zarin Katharina II. die Herrschaft über Russland übernahm.
Katharina II. suchte den Ausgleich mit Dänemark. Sie übertrug ihrem minderjährigen Sohn Paul das Herzogtum Holstein. 1767 handelte Caspar von Saldern in ihrem Namen einen provisorischen Vertrag mit König Christian VII. von Dänemark aus, in dem der russische Thronfolger für das Haus Romanow-Holstein-Gottorp auf seine Gebietsansprüche als Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf verzichtete, den großfürstlichen Anteil am Herzogtum Holstein an Dänemark abtraten und dafür die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst erhielt. Dabei konnte er an die Verhandlungen anknüpfen, die etwa zwanzig Jahre zuvor Rochus Friedrich zu Lynar im Namen des damaligen dänischen Königs Friedrich V. mit dem späteren Zaren Peter III. geführt hatte.
Ergebnis [Bearbeiten]
Der Vertrag von Zarskoje Selo trat mit der Mündigkeit des Großfürsten 1773 in Kraft. Damit war der dänische Gesamtstaat konstituiert.[1] Die Herzogtümer Schleswig und Holstein unterstanden nun nur noch einem einzigen Landesherren, dem dänischen König. Auch die Gebiete der abgeteilten Herren waren durch Aussterben der jeweiligen Nebenlinien eingegliedert worden.
Der Verwaltungsmittelpunkt für das Herzogtum Schleswig lag seit Vertragsabschluss in Gottorf. Für das Herzogtum Holstein erhielt die Glückstädter Kanzlei die Bezeichnung Holsteinische Landesregierung. Der dänische König wurde durch einen auf Schloss Gottorf residierenden Statthalter vertreten.[1]
Vier Tage nach Abschluss des Vertrages übertrug Großfürst Paul seinem Vetter Friedrich August aus der jüngeren Linie des Hauses Holstein-Gottorf, dem Fürstbischof von Lübeck, die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, die von Kaiser Joseph II. zum Herzogtum Oldenburg erhoben wurden und nunmehr zum Deutschen Reich gehörten.
Literatur [Bearbeiten]
- Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Beck, München 2006, ISBN 978-3-406-50891-2.
- Dieter Lohmeier: Kleiner Staat ganz groß. Schleswig-Holstein-Gottorf. Boyens, Heide 1997, ISBN 3-8042-0793-6.