Verwaltungsgemeinschaft (Thüringen)

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Eine Verwaltungsgemeinschaft in Thüringen ist gemäß § 46, § 47 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die ihr angeschlossenen Mitgliedsgemeinden alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises wahrnimmt. Eine weitere Möglichkeit der Organisation der Gemeindeverwaltung ist die Übertragung dieser Verwaltungsaufgaben auf eine erfüllende Gemeinde.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verwaltungsgemeinschaften

Durch Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft können selbständige Gemeinden desselben Landkreises eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden, die für die Mitgliedsgemeinden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erledigt. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden bleiben eigenständig. Die Verwaltungsgemeinschaft hat in der Regel einen landschaftsbezogenen Namen. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Einrichtungen mit zum Teil anderen Bezeichnungen und Aufgabenstellungen.

[Bearbeiten] Erfüllende Gemeinde

Es ist ferner gemäß § 51 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung möglich, dass eine Gemeinde die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises einer benachbarten größeren Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern überträgt. Die größere Gemeinde nennt man in diesem Fall erfüllende Gemeinde. Diese Gemeinde übernimmt dadurch für die kleinere Gemeinde die Stellung einer Verwaltungsgemeinschaft. Die Vorschriften über Verwaltungsgemeinschaft gelten hier entsprechend.

[Bearbeiten] Übersicht der Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen

[Bearbeiten] Siehe auch

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