Verwaltungsgericht Schwerin

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Das Verwaltungsgericht Schwerin ist eines von zwei Verwaltungsgerichten des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

Gerichtsbezirk (in rot)

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk

Ehemalige Außenstelle Boizenburg

Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin hat seinen Sitz in Schwerin. Der Gerichtsbezirk umfasst gem. § 10 Abs. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes das Gebiet der heutigen Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie der kreisfreien Städte Rostock und Schwerin. Das übrige Gebiet des Bundeslandes bildet den Bezirk des Verwaltungsgerichts Greifswald.

Das VG Schwerin ist auf den Gebieten des Asylrechts und der Disziplinarsachen für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

In Boizenburg/Elbe befand sich von April 1993 bis Ende des Jahres 2008 eine auswärtige Kammer, die für bestimmte Asylsachen der zum Aufenthalt in der Asylbewerber-Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Verpflichteten zuständig war.

[Bearbeiten] Instanzenzug

Das VG Schwerin ist dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig untergeordnet.

[Bearbeiten] Literatur

  • Erich Hobbeling, Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schwerin, S. 11 — 33 in: Verwaltungsgerichtsbarkeit und öffentliches Recht — Aufbau und Bewährung — in Mecklenburg Vorpommern, Festgabe für Klaus Haack, hg. von Stange/Völker/Haegert/Hobbeling, Vieselbach/Erfurt, Bornheim-Roisdorf (Dt. Kommunalverlag Naujoks und Behrendt) 1997, ISBN 3894911948

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

53.6478211.40742Koordinaten: 53° 38′ 52,2″ N, 11° 24′ 26,7″ O

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