Verwaltungssprache

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Unter Verwaltungssprache (auch "bürokratischer Code") versteht man die für die Mitglieder der öffentlichen Verwaltung typische Verwendung der Standardsprache als Fachsprache.

Die Verwaltungssprache ist der Rechtssprache verwandt. Sie ist für die ungeübten Nutzer oft schwer verständlich, obwohl sie keine (oder kaum) eigene Fremdwörter kennt. Der kompakte und zugleich auf vermeintliche Genauigkeit bedachte Stil ist umständlich und undurchsichtig. Er entspricht so nicht der Forderung nach einer kundenorientierten Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern.

Kennzeichnend für die Verwaltungssprache ist die gehäufte Verwendung von Substantiven (Nominalstil) durch Substantivierung von Verben ("zur Anzeige bringen" statt "anzeigen"), von Substantivketten ("Antrag auf Aufhebung des Bescheides des Ordnungsamtes über die Beseitigung ...") und mehrgliedrige Substantive ("Leistungsnachweiserbringungspflicht").

Weiter fallen in der Verwaltungssprache formelhafte Umstandsbestimmungen ("zwecks Nachlassgewährung", "unter Hintansetzung meiner Bedenken") und komplexe Adjektivbildungen auf ("kindergeldrechtliche Berücksichtigung") und häufige Passivbildungen auf ("Es wird hier anerkannt", "Um Rückantwort wird gebeten"). Der früher übliche geschwollene Floskelgebrauch ("ergebenst", "mit vorzüglicher Hochachtung") ist in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhundert deutlich zurückgegangen.

[Bearbeiten] Literatur

Peter Heinrich, Sprache als Instrument des Verwaltungshandelns. Berlin: Hitit-Verlag 1994

[Bearbeiten] Siehe auch

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