Verwaltungsverband

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Ein Verwaltungsverband ist eine Form der kommunalen Zusammenarbeit von Gemeinden in Sachsen. Der Gemeindeverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit.[1]

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verwaltungsverbände bestehen aus mehreren benachbarten Mitgliedsgemeinden eines gemeinsamen Landkreises, wobei jede Gemeinde nur einem Verwaltungsverband angehören kann.[2]

Die Verbandsversammlung ist das zentrale Organ des Verwaltungsverbandes.[3] Sie besteht aus dem beamteten, hauptamtlichen Verbandsvorsitzenden, der die Verbandsversammlung leitet, den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden sowie zusätzlichen Vertretern pro Gemeinde je nach Einwohnerzahl.[4]

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aufgaben des Verwaltungsverbandes bestimmen die Paragraphen § 7 und § 8 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG). Gewisse Aufgaben gehen dabei auf den Verwaltungsverband über, andere Aufgaben erledigt er im Auftrag der Mitgliedsgemeinden. Zu den eigenen Aufgaben gehören die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sowie Weisungsaufgaben gemäß § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), wie z. B. das agieren als untere Bauaufsichtsbehörde. Aufgaben, die der Verwaltungsverband für die Mitgliedsgemeinden nach deren Weisung erledigt, sind die Vorbereitung und der Vollzug ihrer Beschlüsse, Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Vertretung bei Gerichtsverfahren. Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag können dem Verwaltungsverband weitere Aufgaben übertragen werden.

Übersicht der Verwaltungsverbände in Sachsen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stand 1. Januar 2015 gibt es sechs Verwaltungsverbände mit 21 Mitgliedsgemeinden in Sachsen.

Aktuelle Verwaltungsverbände
Name Landkreis Mitgliedsgemeinden
Verwaltungsverband Am Klosterwasser
(obersorbisch Zarjadniski zwjazk „Při Klóšterskej wodźe“)
Landkreis Bautzen Crostwitz, Nebelschütz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Ralbitz-Rosenthal
Verwaltungsverband Diehsa Landkreis Görlitz Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See, Waldhufen
Verwaltungsverband Eilenburg-West Landkreis Nordsachsen Jesewitz, Zschepplin
Verwaltungsverband Jägerswald Vogtlandkreis Bergen, Theuma, Tirpersdorf, Werda
Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Landkreis Görlitz Horka, Kodersdorf, Neißeaue, Schöpstal
Verwaltungsverband Wildenstein Erzgebirgskreis Börnichen/Erzgeb., Grünhainichen

Folgende Verwaltungsverbände wurden aufgelöst (unvollständig):

Ehemalige Verwaltungsverbände
Name Landkreis Mitgliedsgemeinden
(Zum Zeitpunkt der Auflösung)
Verwaltungsverband An der Talsperre Klingenberg Weißeritzkreis Colmnitz, Dorfhain, Klingenberg
Verwaltungsverband Berggießhübel-Land Landkreis Sächsische Schweiz Bahratal, Berggießhübel, Dohma, Langenhennersdorf
Verwaltungsverband Grüner Grund Erzgebirgskreis Drebach, Venusberg
Verwaltungsverband Heidedörfer Niederschlesischer Oberlausitzkreis Klitten, Kreba-Neudorf, Mücka
Verwaltungsverband Landberg Weißeritzkreis Kesselsdorf, Mohorn, Pohrsdorf
Verwaltungsverband Rosenbach Vogtlandkreis Leubnitz, Mehltheuer, Syrau
Verwaltungsverband Waldgebiet Vogtland Vogtlandkreis Hammerbrücke, Morgenröthe-Rautenkranz, Tannenbergsthal
Verwaltungsverband Wiedemar Landkreis Nordsachsen Neukyhna, Wiedemar, Zwochau

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 5 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
  2. § 3 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
  3. § 17 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
  4. § 16 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)