Verwendung
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Verwendung leitet sich vom Zeitwort verwenden ab und steht für:
- Gebrauch einer Sache bzw. Ressource für einen bestimmten Zweck
- einer Person für eine bestimmte Aufgabe
Juristische Bedeutungen:
- Verwendung (Beamtenrecht), stellenspezifischer Einsatz von Beamten
- Verwendung (Recht), finanzielle Aufwendung zugunsten einer Sache
verwenden steht für:
- aufwenden persönlicher Ressourcen (Zeit, Geld oder Mühe) zum Erreichen eines Ziels (s.a. Verbrauch)
- benutzen (gebrauchen) einer Sache oder eines Rohstoffs für einen bestimmten Zweck oder zur Herstellung eines Gegenstands
- einsetzen einer Person oder einer Fähigkeit für eine bestimmte Aufgabe
- sich für jemand verwenden', seinen Einfluss zugunsten einer Person geltend machen
Siehe auch: Anwendung