VirtualDub

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VirtualDub
Das VirtualDub Logo

Bildschirmfoto von VirtualDub
Basisdaten
Entwickler: Avery Lee
Aktuelle Version: 1.8.8
(4. Januar 2009)
Aktuelle Vorabversion: 1.9.3
(5. Juli 2009)
Betriebssystem: Windows
Programmiersprache: Assembler, C++
Kategorie: Videoschnitt
Lizenz: GPL
Deutschsprachig: nein
http://www.virtualdub.org

VirtualDub ist eine freie Software zum Bearbeiten und Erstellen von Videodateien unter Windows. Vorkompilierte Ausgaben des Programms sind für alle Windows-Versionen ab Windows 98 verfügbar.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überblick

Autor Avery Lee zielt mit VirtualDub auf eine schnelle, lineare Videobearbeitung ab, welche nativ über eine grafische Benutzeroberfläche verfügt. Primär ist die Software auf die Verarbeitung von Videodateien ausgerichtet, welche im AVI-Containerformat vorliegen. Um das darin enthaltene Video- und Audiomaterial handhaben zu können, griff VirtualDub lange Zeit einzig auf die Video-for-Windows-Schnittstelle zu, welche wiederum meist einen zuvor installierten, kompatiblen Codec benötigt, um De-/Enkodieren zu können. Neben AVI wird nativ noch das MPEG-1-Format unterstützt, sowie die Grafikformate BMP, TGA, PNG und JFIF. In Version 1.7.6 wurde eine Plug-in-Schnittstelle implementiert, so dass VirtualDub nun mit Hilfe nachrüstbarer Programmteile wesentlich mehr Formate lesen kann. Darüber hinaus ist VirtualDub in der Lage, den Datenstrom einer geeigneten Videoquelle (etwa einer Kamera oder TV-Karte) aufzunehmen. Unabhängig vom Quellmaterial kann VirtualDub einzig und allein Videodateien im AVI-Format abspeichern.

Zum Bearbeiten liefert VirtualDub einige Videofilter mit, dank der Plug-In-Schnittstelle kann der Benutzer auch externe Filter - z. B. von Drittanbietern - nachrüsten. Die einfache Bearbeitung von mehreren Videos (Stapelverarbeitung) kann mit Hilfe von Skripten bewerkstelligt werden. Ferner kann VirtualDub auch als Frameserver fungieren.

[Bearbeiten] Modifikationen

Lange Zeit war die Anzahl der unterstützten Video- und Audioformate von VirtualDub vergleichsweise gering. Beispielsweise konnte das Programm das weit verbreitete MPEG-2-Videoformat (Standard bei digitalem Fernsehen und bei handelsüblichen Video-DVDs) nicht einlesen. Abhilfe schuf hier nur die Verwendung eines Frameservers wie AviSynth, welcher das Material zuerst dekodierte und es dann an VirtualDub weiterreichte. Dies verlangsamte jedoch die gesamte Prozedur der Videobearbeitung erheblich und stellte vornehmlich ältere Rechner mit niedriger Leistung vor Probleme. Aufgrund dessen veröffentlichten Drittpersonen Modifikationen von VirtualDub, die um die native Unterstützung anderer Formate ergänzt wurden. Die populärsten Vertreter waren Nandub (optimiert auf die Enkodierung mit dem DivX-Codec in Version 3.11)[1], VirtualDubMod (eine Verschmelzung vieler Modifikationen)[2] und VirtualDub-MPEG2 (einzig durch MPEG2-Unterstützung ergänzt)[3]. Die Entwicklung der Modifikationen kam jedoch wieder zum Erliegen, da VirtualDub inzwischen über Plugins erweitert werden kann.

[Bearbeiten] Böswillige Markenanmeldung

Im August 2006 wurde bekannt, dass der Begriff „VirtualDub“ in Deutschland durch eine Privatperson als Marke registriert wurde. Der Inhaber der Rechte war Raimar Kliemen, welcher das Unternehmen „Internet Dienstleister Kliemen“ führte, das seinen Sitz angeblich im tschechischen Karlsbad hatte. Öffentlichen Unmut zog Kliemen auf sich, nachdem er massenhaft Mahnungen an Personen sandte, welche VirtualDub auf ihren Webseiten verlinkt hatten. In diesen Schreiben bot er den Empfängern an, sich außergerichtlich zu einigen, indem die Überlassung einer Summe von 160 € weitere rechtliche Schritte vermeiden würde. Diese sei als „Schadensersatz/Lizenzgebühr“ anzusehen. Würden die betroffene Webseitenbesitzer dieses Angebot ausschlagen, drohte er mit einer Klage, die einen Streitwert von bis zu 50.000 € haben könne. In einem Interview mit Heise online[4] rechtfertigte sich Kliemen, keinen illegalen oder unüblichen Aktivitäten nachzugehen, sondern lediglich „sein Produkt“ schützen zu wollen. Er behauptete, dass unrechtmäßigerweise für ein anderes Produkt mit Namen „VirtualDub“ sein Markenrecht von „großen Webseiten“ missbraucht würde. Im gleichen Heise-Artikel wurde der auf Markenrecht spezialisierte Anwalt Martin Jaschinski zitiert, welcher im Vorgehen Kliemens eine sogenannte Böswillige Markenanmeldung vermutete, die einzig dazu diene Mahnungen zu versenden. Würde eine Löschung der Markenregistrierung beantragt, hätte diese sicherlich Erfolg, da VirtualDub, auch wenn der Begriff zuvor nicht registriert wurde, wahrscheinlich aufgrund seines Alters und Bekanntheitsgrades einen Werktitelschutz genießen dürfte. Weiter empfahl Jaschinski der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen oder gar eine Gegenabmahnung in die Wege zu leiten.[5]

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Nandub bei netzwelt.de
  2. VirtualDubMod bei netzwelt.de
  3. Webseite von VirtualDub-MPEG2
  4. Heise-Artikel
  5. Artikel bei Hard Tecs 4u

[Bearbeiten] Weblinks

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