Vizekanzler
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Vizekanzler ist der Stellvertreter eines Kanzlers. Im Besonderen kann gemeint sein:
- Vizekanzler (Deutschland), der Stellvertreter des deutschen Bundeskanzlers, des Reichskanzlers im Deutschen Kaiserreich (1878–1918) sowie in der Weimarer Republik (1919–1933)
- Vizekanzler (Österreich), der Stellvertreter des österreichischen Bundeskanzlers
- Vizekanzler (Schweiz), zwei dem Bundeskanzler der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Seite gestellte Vizekanzler, die innerhalb der Schweizerischen Bundeskanzlei verschiedene Führungsaufgaben innehaben
- Vizekanzler des Heiligen Römischen Reich, s. Reichshofkanzlei
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |

