Volksgemeinschaft

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Volksgemeinschaft bezeichnet in völkischen Ideologien die Menge aller Angehörigen eines primär rassisch konzipierten „Volkes“. Der Begriff fand eine häufige Verwendung in der NS-Propaganda. Die nationalsozialistische Lehre definierte eine Volksgemeinschaft ,als die auf blutmäßiger Verbundenheit, gemeinsamen Schicksal und gemeinsamen, politischen Glauben beruhende Lebensgemeinschaft eines Volkes, der Klassen- und Standesgegensätze wesensfremd sind"[1]. Dabei war die Zugehörigkeit zur arischen Rasse zwar eine notwendige Bedingung für die Zugehörigkeit zur deutschen Volksgemeinschaft, aber sie war nicht hinreichend. Die Volksgemeinschaft war eine Gesinnungsgemeinschaft, die das Bekenntnis zur Weltanschauung des Nationalsozialismus erforderte.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Merkmale des nationalsozialistischen Ideals der „Volksgemeinschaft“

Die „Volksgemeinschaft“ ist nach Meyers Konversationslexikon von 1937 ein „Zentralbegriff allen nationalsozialistischen Denkens“.[2]. Mit dem Begriff der „Volksgemeinschaft“ wurde ein Ideal sozialer Geborgenheit, politischer Gerechtigkeit und nationaler Erneuerung der deutschen Gesellschaft propagiert. Die „Volksgemeinschaft“ umfasste die nationalsozialistischen Vorstellungen von sozialer und politischer Ordnung. Wer allerdings nicht zur deutschen „Volksgemeinschaft“ gehörte oder gehören wollte, wurde ausgegrenzt, zum Feind erklärt oder sogar vernichtet. Merkmale dieser Ordnungsvorstellungen waren:

Durch die Deutsche Arbeitsfront (DAF) wurden Arbeitnehmer stärker in diese „Volksgemeinschaft“ eingebunden und Nicht-Anpassungswillige kurzerhand als „Volksschädlinge“ in Erziehungslager deportiert. Die Unterorganisation Kraft durch Freude (KdF) erlaubte der Regierung, Macht auf die Freizeitgestaltung der Deutschen auszuüben. Ebenso ermöglichten die Organisationen der Hitler-Jugend und des Bundes deutscher Mädel dem nationalsozialistischen Regime Einflussnahme auf das Denken und Handeln der deutschen Jugend.

[Bearbeiten] Geschichte des Begriffs

„Volksgemeinschaft“ war bereits um 1900 ein häufig gebrauchter Begriff. Als Gegenbild zur modernen, von Konflikten und sozialen Gegensätzen geprägten Gesellschaft war er für verschiedene politische Gruppierungen – besonders für konservative, aber auch liberale, nationalbolschewistische und christliche Bewegungen – attraktiv. Das hier zugrunde liegende völkische Denken war tragender Konsens und bestimmend für die nach Armin Mohler so benannte Konservative Revolution, bestehend aus Völkische Bewegung, Jungkonservative, Nationalrevolutionäre, Landvolkbewegung und Jugendbewegung (Bündische).

In der romantisch geprägten Jugendbewegung des Wandervogels und besonders des Jungdeutschen Ordens wurde die Volksgemeinschaft aufbauend auf kleine überschaubare Räume (Nachbarschaft) als Ideal der künftigen Gesellschaft propagiert. Gegen die vermeintlich anonyme, von ökonomischen Nutzenüberlegungen, egoistischem Individualismus und Parteienstreit (das Parlament galt als Schwatzbude) bestimmte „Gesellschaft“, sollte eine wahre demokratische Gemeinschaft des Volks verwirklicht werden. Mohler: „Nehmen wir beispielsweise das Individuum. In der ‘Konservativen Revolution’ verliert es seinen unbedingten Wert und wird zum Teil eines Ganzen – zu einem Teil allerdings, der seine besondere Würde dadurch erhält, dass er Teil eben dieses Ganzen ist.“ Nach Kellershohn gehört „der Primat des Ganzen, des Volkes, der Volksgemeinschaft“ zu den „Grundprinzipien des völkischen Denkens und bildet sicherlich nicht eine Grenze zwischen dem, was Mohler unter Konservativer Revolution versteht, und der NS-Ideologie.“

Eine genuin nationalsozialistische Bedeutung wurde dem Begriff „Volksgemeinschaft“ vor der Zeit des Nationalsozialismus nicht zugemessen. Noch in der mutigen Rede zur Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes verwendete der Sozialdemokrat Otto Wels den Begriff in folgender Weise: „Aus einem Gewaltfrieden kommt kein Segen; im Innern erst recht nicht. Eine wirkliche Volksgemeinschaft lässt sich auf ihn nicht gründen. Ihre erste Voraussetzung ist gleiches Recht.“

Der Begriff „Volksgemeinschaft“ sollte die ideologische Vorstellung vermitteln, menschliche Verbindungen ließen sich auf die äußere Zugehörigkeit zu einer Nation übertragen.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Der Volksbrockhaus A-Z, F. A. Brockhaus/Leipzig 1943, 10. Auflage, S. 245 und 741
  2. Meyers Lexikon, Bd.2, 1937, S.1279

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Janka, Franz, Die braune Gesellschaft. Ein Volk wird formatiert. Stuttgart 1997
  • Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt. Analysen rechter Ideologie Unrast, Münster 2005 ISBN 3897717379
  • Michael Wildt: Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1917 - 1939 Hamburger Edition, 2007. Ausführl. Rez. Hans Mommsen, FR Literaturbeilage 21. März 2007, S. 18; (Rezension literaturkritik.de [1])
  • Steffen Raßloff: Flucht in die nationale Volksgemeinschaft. Das Erfurter Bürgertum zwischen Kaiserreich und NS-Diktatur Böhlau, Köln u.a. 2003. ISBN 3-412-11802-8

[Bearbeiten] Weblinks

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