Würzende Zutat

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Grüner, weißer und schwarzer Pfeffer

Als würzende Zutaten wird im Deutschen Lebensmittelbuch eine Gruppe von Nahrungsmitteln bezeichnet, die zum Würzen von Speisen und Lebensmitteln als Zutaten verwendet werden.

Rechtsgrundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Regelung wurde in den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten festgelegt.[1] Würzende Zutaten und Würzmittel sind damit fast identisch definiert, außer dass z. B. Speisesalz oder Essig keine würzenden Zutaten sind, diese bei manchen Definitionen von Würzmittel aber enthalten sind.

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man unterscheidet mehrere Gruppen von würzenden Zutaten:

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten. Neufassung. In: Bundesanzeiger. 183a, 27. Mai 1998 (PDF beim BMEL [abgerufen am 16. August 2016]).