Wappenzeichen in Deutschland

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Manche Städte oder Länder kommen dem Wunsch von Privatpersonen, Vereinen oder Unternehmen, ihre Zugehörigkeit oder Verbundenheit zu „ihrer Stadt“ oder „ihrem Land“ zu dokumentieren, mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen, auch Landessymbol oder -signet genannt, nach, da offizielle Wappen als Hoheitszeichen nicht missbräuchlich verwendet werden dürfen.

Durch ihre hoheitliche Funktion ist die Führung der Wappen auf staatliche Einrichtungen beschränkt, die damit insbesondere Dokumenten einen amtlichen Charakter verschaffen können. Neben einer verfremdeten Darstellung, wie sie häufig auf Souvenirs angebracht wird, bietet die Herausgabe eines nicht hoheitlichen Zweitwappens mit freier Verwendung die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung des Gebrauchs im Sinne der Verbundenheit mit dem eigentlichen Wappenführer. In der Modernisierung werden viele Wappenzeichen als reduziertes Signet/Logo herausgegeben.

[Bearbeiten] Signets/Wappenzeichen

Die Landesregierungen veröffentlichen meist noch eine schwarz-weiße Version des Wappenzeichens (siehe Weblinks).

Darüber hinaus existieren sogenannte Landeslogos, welche von Bürgern und Vereinen entweder gar nicht, oder erst nach Genehmigung verwendet werden dürfen.

Das Land Brandenburg hat kein Landeszeichen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen und Weblinks

  1. Signet von Baden-Württemberg
  2. Landessymbol Bayerns
  3. Landessymbol Berlins
  4. Bremisches Wappenzeichen
  5. Das Hamburg-Symbol
  6. Wappenzeichen von Hessen
  7. NRW-Wappenzeichen
  8. Wappenzeichen Rheinland-Pfalz'
  9. Saarland-Symbol
  10. Landessignet Sachsens
  11. Landessymbol Sachsen-Anhalts
  12. Wappenzeichen Schleswig-Holsteins
  13. Thüringer Landessignet
  14. Niedersachsen-Zeichen
  15. Mecklenburg-Vorpommern Signet
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