Wechselverkehr

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Das Wort Wechselverkehr bezeichnet drei Sachverhalte:

  • Ein abwechselnd in beiden Richtungen geführter Verkehr an Engstellen im Straßen- oder Schienenverkehr, z. B. auf Nebenbahnen oder bei Baustellen. Die Regelung kann

Daneben tritt es noch mit Bezug auf Wechsel im finanziellen Sinn auf.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]