Wellenzahl
Der Begriff Wellenzahl wird in der physikalischen Literatur für verschiedene physikalische Größen in Zusammenhang mit der Wellenlänge λ bzw. der Frequenz ν verwendet.
[Bearbeiten] Spektroskopie
In der Spektroskopie bezeichnet die Wellenzahl
den Kehrwert der Wellenlänge λ:
,
wobei c für die Vakuumlichtgeschwindigkeit und ν für die Frequenz steht.
Die Wellenzahl ist damit auch der Quotient aus der Anzahl n der auf die Länge l entfallenden Wellenlängen.
Sie wird in der Einheit cm−1, d. h. Anzahl der Schwingungen einer Welle pro Zentimeter, angegeben.[1] Diese Einheit wird auch Kayser genannt, nach Heinrich Kayser. Zum Beispiel liegen Rotationsspektren im Bereich von 1–100 cm−1, während Schwingungsspektren im Bereich von 100–10.000 cm−1 liegen. Im Sprachgebrauch wird auch die Einheit cm−1 üblicherweise Wellenzahl genannt, also statt „die Bande liegt bei 120 inversen Zentimetern“ wird gesagt „die Bande liegt bei 120 Wellenzahlen“.
Da 1 cm etwa 1/30.000.000.000 Lichtsekunde entspricht, besteht zwischen Wellenzahl und Frequenz ein Proportionalitätsfaktor von 30 Milliarden (1 cm−1 = 30 GHz)
| Wellenzahl in cm−1 | Wellenlänge in µm | Frequenz in THz | Anwendung |
|---|---|---|---|
| 10.000 | 1 | 300 | Infrarotspektroskopie |
| 1.000 | 10 | 30 | Infrarot/Terahertz-Spektroskopie |
| 100 | 100 | 3 | Terahertz-Spektroskopie |
| 10 | 1000 | 0,3 | Mikrowellenspektroskopie |
[Bearbeiten] Betrag des Wellenvektors – Kreiswellenzahl
Auch die Kreiswellenzahl k, der Betrag
des Wellenvektors
, wird häufig als Wellenzahl bezeichnet, so dass es leicht zu Missverständnissen kommen kann.
Die Kreiswellenzahl berechnet sich für den vereinfachten Fall (κ = 0,εr = 1,μr = 1) zu
Analog zum Unterschied zwischen Kreisfrequenz ω und Frequenz f bzw. ν sollte man die Kreiswellenzahl auch sprachlich deutlich von der Wellenzahl abgrenzen.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Otto-Albrecht Neumüller (Hrsg.): Römpps Chemie-Lexikon. Band 6: T – Z. 8. neubearbeitete und erweiterte Auflage. Frank'sche Verlagshandlung, Stuttgart 1988, ISBN 3-440-04516-1, S. 4614.
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