Werk
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Der Begriff Werk (von ahd. werc) bezeichnet
- das Ergebnis menschlicher schöpferischer Tätigkeit, siehe Kunstwerk, Bauwerk
- eine schöpferische Leistung als Rechtsträger im Sinne des Urhebergesetzes, siehe Werk (Urheberrecht)
- bibliographisch die Gesamtheit der Publikationen eines Autors, evtl. auch posthum erschienene, meist genannt Sämtliche Werke oder Gesammelte Werke, siehe Gesamtausgabe
- die vom Werkunternehmer geschuldete Leistung beim Werkvertrag
- in der Betriebswirtschaft ein produziertes Gut, siehe Gut (Wirtschaftswissenschaft)
- im Christentum eine Handlung oder Organisation zur Ausübung von Nächstenliebe (böse vs. gute Werke), siehe Werke der Barmherzigkeit, Diakonisches Werk
- eine sonstige soziale Einrichtung, auch außerhalb des religiösen Zusammenhangs, z. B. das staatsnahe Müttergenesungswerk
- technisch eine mechanische Konstruktion (Federwerk, Uhrwerk), eine Maschine
- eine technische Anlage oder Industrie-Zweigbetrieb, siehe Fabrik
- ein der geographischen Fachsprache eine Anlage der Ver- und Entsorgung, siehe Versorgungstechnik, oft pl. Stadtwerke
- den Teil einer Verteidigungsanlage, siehe Werk (Festungsbau)
- ein Teil einer Orgel, siehe Werk (Orgel)
- Kleidung aus Eichhörnchenfell, als Rotwerk, Grauwerk, und Schwarzwerk, siehe Feh (Kleidung)
Siehe auch:
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