Wertpapierhandelsgesetz
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz über den Wertpapierhandel |
| Kurztitel: | Wertpapierhandelsgesetz |
| Abkürzung: | WpHG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Handelsrecht |
| Fundstellennachweis: | 4110-4 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) |
| Inkrafttreten am: | 1. August 1994 bzw. 1. Januar 1995 |
| Neubekanntmachung vom: | 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708) |
| Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 7. Mai 2013 (BGBl. I S. 1162, 1164 f.) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
überw. 15. Mai 2013 (Art. 7 G vom 7. Mai 2013) |
| GESTA: | D089 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) reguliert in Deutschland den Wertpapierhandel und dient insbesondere der Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln, sowie Finanztermingeschäften, aber auch dem Schutz des Kunden.
Eine wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a WpHG. Ferner werden die Veröffentlichungspflichten der an den Börsen notierten Unternehmen konkretisiert. Für die Verletzung dieser Pflichten bestehen dann Schadensersatzansprüche. Die erforderlichen Angaben nach § 37i WpHG und die erforderliche Anzeige nach § 37m WpHG werden in der Marktzugangsangabenverordnung (MarktAngV) geregelt.
Zur Kontrolle ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtet worden.
Das WpHG erklärt Insidergeschäfte für verboten. Insiderstraftaten sind Offizialdelikte und werden daher von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Es besteht gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 WpHG eine Anzeigepflicht von Verdachtsfällen gegenüber der BaFin. Verstöße durch Insiderhandel werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder mit Geldstrafe bestraft. Das Wertpapierhandelsgesetz gehört damit zum Nebenstrafrecht.
Darüber hinaus verpflichtet das WpHG die Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung sowie zur Einholung und Dokumentation von Angaben des Kunden zu seinen Erfahrungen, Anlagezielen, Vermögensverhältnissen und seiner Risikobereitschaft. § 34 d WpHG regelt das Beraterregister.
Literatur [Bearbeiten]
- Andreas Fuchs: Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Kommentar, 1.Aufl., München 2009, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3406515279
- Heribert Hirte / Thomas M. J. Möllers (Herausgeber): Kölner Kommentar zum WpHG, 1.Aufl., Köln 2007, Verlag Heymanns, ISBN 9783452261878
- Thomas M. J. Möllers / Thomas G. Wenninger: Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG), NJW 24/2011, 1697
Weblinks [Bearbeiten]
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