Whistleblower
Ein Whistleblower (vom Englischen to blow the whistle; auf Deutsch wörtlich: „die Pfeife blasen“) ist ein Hinweisgeber oder ein Informant, der Missstände wie illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel und Menschenrechtsverletzungen) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfährt, wie beispielsweise als Patient bei einer medizinischen Behandlung, an die Öffentlichkeit bringt.
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[Bearbeiten] Herkunft des Begriffes
Die Herkunft des Begriffes „Whistleblower“ ist nicht eindeutig belegt. Als mögliche Herkunft gelten sowohl englische Polizisten, die mittels einer Trillerpfeife andere Polizisten auf einen Verbrecher aufmerksam machten, als auch Schiedsrichter beim Fußball, die durch Pfeifen das Spiel nach Regelverstößen unterbrechen.[1][2]
Der Anglist Anatol Stefanowitsch vermutet, dass sich das Wort von der englischen Redeweise to blow a whistle ableitet, was laut dem American Heritage dictionary of idioms allgemein das Aufdecken von Fehlverhalten bzw. ursprünglich das Beenden einer Tätigkeit bedeute.[3] Das Substantiv whistle-blower taucht im englischen Sprachgebrauch erstmals in den 1970er Jahren in der heute üblichen Bedeutung auf, im Deutschen ist es seit Mitte der 1980er Jahre belegt.[4]
Im deutschen Sprachraum ist dafür bislang das "verpfeifen" gebräuchlich, wenn ein Mittäter einen anderen verrät.
[Bearbeiten] Merkmale und Bedeutung
Es gibt vier Kriterien für Whistleblowing:
- Brisante Enthüllung: Ein Whistleblower enthüllt nicht tolerierbare Gefahren, Risiken und Fehlentwicklungen, Korruption, Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen.
- Gemeinwohlbezug: Es geht in der Regel nicht um Missstände, von denen der Whistleblower vor allem persönlich betroffen ist, sondern um allgemeine, öffentliche Belange.
- Alarm schlagen: Er bringt Missstände an seinem Arbeitsplatz zur Diskussion. Erst wenn die Firma bzw. die Behörde nicht angemessen reagiert, geht er an die Öffentlichkeit.
- Bedrohung der Existenz: Er geht ein hohes Risiko ein, setzt seine berufliche Laufbahn oder gar seine Existenz aufs Spiel.
Whistleblower sind Dissidenten oder Hinweisgeber aus Gewissensgründen – Menschen, die in einem Akt der Zivilcourage unlautere Machenschaften von Regierungen, Verwaltungen oder Unternehmen an die Öffentlichkeit bringen, um Missstände zu unterbinden. Whistleblower setzen so nicht selten ihren Arbeitsplatz, ihr soziales Ansehen und ihren Ruf aufs Spiel. Der Whistleblower handelt dabei aus seiner Sicht aus einer berechtigten und nicht anders behebbaren Kritik eines Mißstandes. Er nimmt dabei in Kauf, dass ihn andere als eine der jeweiligen Institution gegenüber unloyale Person wahrnehmen. Im Unterschied z. B. zu einem Betriebsrat oder einem Datenschutzbeauftragten genießt er keinen institutionellen Schutz.
Whistleblower werden sehr häufig Opfer von Mobbing-Attacken oder auch Denunziationskampagnen. Außerdem kann der Geheimnisverrat unter Umständen durch den Arbeitgeber oder andere Institutionen juristisch verfolgt werden, so dass Personen, die z. B. Staatsgeheimnisse oder Fehlverhalten großer Unternehmen publik machen, evtl. sehr hohe Verfahrenskosten bei Gerichtsauseinandersetzungen und Schadenersatzforderungen oder gar Gefängnisstrafen drohen.
Ein gewisser Schutz des Whistleblowers kann sich ergeben, wenn die Enthüllung große Aufmerksamkeit nach sich zieht und deswegen z. B. das Management, um nicht einen weiteren Imageschaden zu riskieren, nicht gegen den enthüllenden Mitarbeiter offen vorgeht (verdeckte Denunziation ist jedoch auch hier möglich). In vielen Fällen tritt diese Aufmerksamkeit aber nicht ein, wodurch Whistleblower ohne größere Unterstützung der Verfolgung ausgesetzt sind.[5] Befürworter des Whistleblowings sehen zur Eindämmung von Korruption und zur verantwortungsvollen Sicherung des sozialen Friedens Whistleblower-Schutzgesetze deswegen als dringend notwendig an. Die Schutzgesetze, so wird auch eingewendet, sind aber wegen der Möglichkeiten moderner Technik bei mächtigen Organisationen (Unternehmen, Regierungen) oft nicht ausreichend, sodass Whistleblower auf verlässlich funktionierende Anonymität und Datenschutz-Mechanismen angewiesen sind.
[Bearbeiten] USA und Großbritannien
In Großbritannien und den USA schützt das Gesetz Whistleblower zunehmend (s. etwa Whistleblower Protection Act). Whistleblower, die Betrug an der Regierung anzeigen, haben Anspruch auf einen Anteil am eingebrachten Schadenersatz (False Claims Act, s. qui tam).
Außerdem verabschiedete der US-Kongress 2002 im Anschluss an mehrere Finanzskandale den Sarbanes-Oxley Act (SOX). Nach dem SOX müssen US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der Europäischen Union sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, im Rahmen ihres Prüfungsausschusses Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von Beschwerden einführen, die der Emittent in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen erhält; und zur vertraulichen, anonymen Einreichung von Beschwerden durch Angestellte des Emittenten in Bezug auf fragliche Rechnungslegungs- oder Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Darüber hinaus enthält Abschnitt 806 des SOX Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen, die Beweise für Betrug vorlegen, vor solchen Vergeltungsmaßnahmen, die wegen der Nutzung des Meldeverfahrens gegen sie ergriffen werden könnten.
Trotz der Repressionen, die Whistleblower unter Umständen erleiden, würden sich – laut einer US-Studie (Don Soeken)[6] – 84 % der Whistleblower in der gleichen Situation noch einmal genauso oder ähnlich verhalten. 2002 wurden drei Whistleblowers vom Time Magazine als Person of the Year ausgezeichnet.
[Bearbeiten] Deutschland
Der angloamerikanische Rechtsbegriff findet bislang keine exakte Entsprechung im Deutschen. Gleichwohl reflektierten etwa Wissenschafts- und Verwaltungsethik das Phänomen „Whistleblowing“ zunehmend. Wenn auch nur zögerlich, finden die Begriffe Hinweisgeber oder Skandalaufdecker Verbreitung.
In Deutschland haben drei Bundesministerien einen[7] Gesetzesentwurf zur Einführung eines § 612a n. F. BGB zum Whistleblowerschutz für Arbeitnehmer vorgelegt, der am 4. Juni 2008[8] Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestag war.
Am 1. April 2009 ist das Beamtenstatusgesetz für den Bereich der Länder und Kommunen in Kraft getreten; es ist das Nachfolgegesetz vom Beamtenrechtsrahmengesetz. In § 37 Abs. 2 Nr. 3 BeamtStG ist eine Durchbrechung des Verschwiegenheitsgrundsatzes kodifiziert. Demzufolge dürfen Beamte neben den Katalogstraftaten des § 138 StGB (der die Fälle der Anzeigepflicht regelt) auch Korruptionsstraftaten nach §§ 331– 337 StGB (aber nur diese) direkt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.
Der § 67 Abs. 2 Nr. 3 Bundesbeamtengesetz n. F. enthält eine analoge Regelung, die für Beamte im Bereich des Bundes gilt.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat für anonyme Hinweise auf Korruption ein elektronisches Whistleblowing-System in Betrieb genommen. Das Business Keeper Monitoring System wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch von speziellen Ermittlungseinheiten in Unternehmen, Behörden und Regierungen angewendet.
Mit Urteil vom 21. Juli 2011[9] hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Veröffentlichung von Missständen beim Arbeitgeber durch einen Arbeitnehmer von der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt sein kann. In dem zu entscheidenden Fall war der Menschengerichtshof der Ansicht, dass das deutsche Landesarbeitsgericht die Meinungsfreiheit einer Altenpflegerin, der nach ihrer Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen Mängeln in der Pflege fristlos gekündigt worden war, nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Die Kündigung war deshalb ungerechtfertigt.[10][11]
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Mitarbeiter, die auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen (Whistleblower), bereits durch das bestehende Arbeitsrecht und die allgemeinen kündigungsrechtlichen Vorschriften ausreichend geschützt sind. Das geht aus ihrer Antwort (BT-Drs. 17/7053) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/6902) hervor. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass oft ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen bestehe, den Hinweisgebern aber häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen drohten.[12]
Ein Antrag der Länder Berlin und Hamburg im Bundesrat, eine Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bürgerlichen Gesetzbuch (BR-DRs. 534/11) zu verabschieden, wurde in der 888.Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2011 abgelehnt.[13] Mit dem Entschließungsantrag wollten die Antragsteller die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auffordern. Dieser sollte Arbeitnehmer, die durch eigene Hinweise oder Unterstützungshandlungen Dritte auf die betriebliche Verletzung gesetzlicher Pflichten aufmerksam machen, vor unverhältnismäßigen Sanktionen der Arbeitgeber schützen. Hierzu seien klare und eindeutige Regelungen im Bereich des Informantenschutzes notwendig. Die bisher bestehende Regelungslücke und die zum Teil divergierenden Entscheidungen der Gerichte führten zurzeit nämlich zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Arbeitnehmer.[14]
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz erregte Anfang 2012 ein Mitarbeiter der Basler Bank Sarasin großes Aufsehen, der das Schweizer Bankgeheimnis verletzte. Er teilte dem Nationalrat Christoph Blocher mit, dass vom Konto des Schweizerischen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand im August 2011 504'000 US-Dollar gekauft worden waren. Dies erweckte den Eindruck eines Insiderhandels.[15] Hildebrand trat kurz darauf zurück; der Informant zeigte sich Anfang Januar 2012 selbst bei der Polizei an. Ihm wurde daraufhin fristlos von seiner Bank gekündigt, ein Strafverfahren gegen ihn wurde eingeleitet.[16]
[Bearbeiten] Whistleblower-Preis
Seit 1999 wird in Deutschland alle zwei Jahre ein internationaler Whistleblower-Preis vergeben (siehe Weblinks). Der Preis wurde von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) gestiftet. Er soll die Öffentlichkeit für das Whistleblowing sensibilisieren und die – häufig von Entlassung und Maßregelungen betroffenen oder bedrohten – Preisträger unterstützen. Die bisherigen Preisträger sind:
- 1999: Alexander Nikitin – ehemaliger sowjetischer Marinekapitän, der auf unsichere Atommülllager und gefährliche Praktiken der russischen Nordmeerflotte aufmerksam machte;
- 2001: Margrit Herbst – deutsche Tierärztin, die 1994 die Öffentlichkeit über die Vertuschung der ersten BSE-Fälle informierte;
- 2003: Daniel Ellsberg – hochrangiger Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums, der 1971 die Pentagon-Papiere an die Presse weitergab;
- 2005: Theodore A. Postol – Physiker am MIT, der das US-Raketenabwehrprogramm GMD kritisierte und dabei dem Lincoln Laboratory des MIT Wissenschaftsbetrug sowie dem MIT selbst Vertuschung vorwarf;
- 2005: Árpád Pusztai – Biochemiker am Rowett Institute in Aberdeen, der bei Ratten-Fütterungsversuchen mit Gen-Kartoffeln Schäden am Immunsystem und Wachstumsstörungen von Organen feststellte und dies veröffentlichte;
- 2007: Liv Bode – deutsche Ärztin, die den Verdacht der Kontamination von Plasmaspenden mit infektiösen Bestandteilen von Bornavirus im Bereich der Infektionsforschung am Robert-Koch-Institut zu klären versuchte;
- 2007: Brigitte Heinisch – Altenpflegerin in einer Berliner Einrichtung, die die dortige unzureichende Pflege und Betreuung alter und hilfebedürftiger Menschen durch eine Strafanzeige wegen Betrugs öffentlich machte. Sie wurde daraufhin fristlos gekündigt. Die Kündigung wurde von den deutschen Arbeitsgerichten bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sah darin jedoch einen Menschenrechtsverstoß, weil die deutschen Gerichte bei der Bewertung des Whistleblowings nicht in ausreichendem Maße die Meinungsfreiheit der Arbeitnehmerin und das öffentliche Interesse an der Information berücksichtigt hatten. Er sprach der Betroffenen eine Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust zu.[17][18]
- 2009: Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim – für die Aufdeckung von Steuerhinterziehung der Commerzbank und der Deutschen Bank von 500 Mio. Euro[19] und ihren Einsatz für den Erhalt effektiver Arbeitsmethoden bei der Steuerfahndung Frankfurt im Kampf gegen Steuerhinterziehung – auch gegen den Widerstand der Finanzverwaltung.[20] (Siehe Steuerfahnderaffäre.)
- 2011: Rainer Moormann - Atomphysiker, der aufdeckte, dass der 1988 stillgelegte Versuchsreaktor in Jülich im Normalbetrieb jahrelang unzureichend gegen überhöhte Betriebstemperaturen im Reaktorkern gesichert war.[21][22]
- 2011: Anonymus, für die Publikation des unter dem Titel Collateral Murder bekanntgewordenen Dokumentations-Videos über einen von US-Soldaten im Irak durchgeführten Luftangriff, den die verleihenden Vereinigungen als schweres Kriegsverbrechen einschätzen. Die Preisübergabe an den Whistleblower wird erfolgen, sobald dessen Identität feststeht.[21][22]
[Bearbeiten] Weitere prominente Whistleblower
- Meier 19, ein Polizist der Stadtpolizei Zürich, der 1967 eine Polizei- und Justizaffäre an die Öffentlichkeit brachte und danach verfolgt wurde; über seinen Fall gibt es ein Buch und einen Film
- Roger Boisjoly, ein US-amerikanischer Ingenieur, der seit Juli 1985 vergeblich vor dem fatalen Defekt an den O-Ringen warnte, der zur Challenger-Katastrophe vom 28. Januar 1986 führte
- William Mark Felt Sr., ehemaliger US-amerikanischer FBI-Agent; am 31. Mai 2005 wurde nach 33 Jahren Geheimhaltung durch die Reporter Bob Woodward und Carl Bernstein der Washington Post bekannt, dass er unter dem Pseudonym Deep Throat wichtigster Informant in der Watergate-Affäre war; die Informationen Felts führten letztendlich zum Rücktritt des US-Präsidenten Richard Nixon.
- Mordechai Vanunu, ein israelischer Atomtechniker, der 1986 westlichen Medien verriet, dass Israel die Atombombe besitzt; er wurde vom israelischen Geheimdienst von Italien nach Israel verschleppt und wegen Geheimnisverrates von einem israelischen Gericht zu einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt
- Christoph Meili, ehemaliger Wachmann einer privaten Sicherheitsfirma, die für die Schweizerische Großbank UBS tätig war; schmuggelte 1997 vermeintliche Holocaust-Dokumente aus der Bank und rettete sie vor dem Aktenvernichter
- Paul van Buitenen, EU-Kontrollbeamter, der sich 1998 öffentlich gegen die betrügerischen Machenschaften einiger Mitglieder der Europäischen Kommission wandte; als Folge seiner Aktion musste die ganze Kommission zurücktreten; eine weitere Folge war, dass Paul van Buitenen vier Monate lang beurlaubt wurde (mit Halbierung seines Entgelts) und danach an eine „ungefährliche“ Stelle versetzt wurde; von 2004 bis 2009 war er Mitglied des Europaparlaments für die niederländische Kleinpartei Europa Transparant; heute arbeitet er wieder als Beamter der Europäischen Kommission
- Katharine Gun, Übersetzerin beim britischen Geheimdienst GCHQ, gab der Öffentlichkeit preis, dass UN-Behörden und -Delegierte vom britischen Geheimdienst abgehört werden; sie konnte ihre Beteiligung an den Vorbereitungen zum 3. Golfkrieg nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren; vom Gericht wurde sie freigesprochen
- Joseph C. Wilson, Ehepartner der gesetzeswidrig aufgedeckten CIA-Geheimagentin Valerie Plame, der mit seinem öffentlichen Eintreten für die ihm bekannte Tatsache, dass Saddam Hussein keinen nigrischen Atomwaffenrohstoff erhandelt hatte, die Aufdeckung seiner Ehefrau durch einen Racheakt des US-Vizepräsidenten-Beraters Lewis Libby auslöste
- Hans-Peter Martin, Mitglied des Europäischen Parlaments, versuchte im Jahre 2004 Tagegelderschleichungen zu beweisen
- Bradley Manning, spielte angeblich 2010 der Plattform WikiLeaks ein vom US-Militär zurückgehaltenes Video zu den Luftangriffen in Bagdad vom 12. Juli 2007 zu. In diesem ist zu sehen, wie aus einem US-Kampfhubschrauber Zivilisten erschossen werden (unter ihnen auch Reporter von Reuters), begleitet von zynischen Kommentaren der Hubschrauberbesatzung. Außerdem soll Manning Depeschen US-amerikanischer Botschaften an WikiLeaks weitergeben haben, welche veröffentlicht wurden und weltweit für großes Aufsehen sorgten
- Rudolf Elmer, ehemaliger Bankmitarbeiter, gab Kunden- und Geschäftsdaten von mutmaßlichen Steuerhinterziehern an Steuerbehörden, Medien und an WikiLeaks weiter
- Sean Hoare, ein ehemaliger Reporter der eingestellten Boulevardzeitung „News of the World“ belastete 2010 als erster den damaligen britischen Regierungssprecher Andy Coulson und packte über die illegalen Recherchepraktiken der Zeitung aus. Er starb im Juli 2011.[23][24]
- Dr. David Kelly, ein britischer Mikrobiologe, Biowaffenexperte und Berater des englischen Verteidigungsministeriums. Er war nach späteren Aussagen der BBC die Hauptquelle für einen BBC-Bericht, in dem der britischen Regierung vorgeworfen wurde, vor dem Irak-Krieg Geheimdienst-Berichte über irakische Massenvernichtungswaffen aufgebauscht zu haben. Kelly soll im Jahr 2003 zwei Tage nach einer Vernehmung vor einem Untersuchungsausschuss des britischen Parlaments Selbstmord begangen haben.
- Miroslaw Strecker, Lastwagenfahrer, der maßgeblich zur Aufdeckung eines Fleischskandals in Deutschland beigetragen hat. Strecker wurde für sein Engagement mehrfach ausgezeichnet.[25]
[Bearbeiten] Organisationen und Dienste
Der eingetragene Verein Whistleblower-Netzwerk setzt sich für eine bessere Zusammenarbeit von und mit Whistleblowern ein.[26] Der von Hans-Joachim Selenz gegründete CleanState e. V. begreift sich als deutschlandweite Anlaufstelle für Whistleblower.[27] Das DokZentrum ansTageslicht.de unterhält eine Erste-Hilfe- bzw. erste Tipp-Adresse für potenzielle Whistleblower und Informanten, die sich mit ihrem Anliegen an die Medien wenden wollen.[28]
Die Website WikiLeaks bietet Whistleblowern die Möglichkeit, bislang geheim gehaltene Dokumente anonym im World Wide Web zu veröffentlichen. Seit Januar 2011 ist ein neues Projekt in der Planung, an dem unter anderem ehemalige WikiLeaks-Mitarbeiter wie Daniel Domscheit-Berg und Herbert Snorrason beteiligt sind. Unter dem Namen OpenLeaks soll es die Verbreitung heikler Dokumente von anonymen Quellen aus ermöglichen und dabei gleichzeitig die strukturellen Eigenheiten von WikiLeaks umgehen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Die Einführung von Critical Incident Reporting Systems (CIRS, anonymisierte Fehler-Meldesysteme) wird als effektivere Alternative diskutiert.
- Investigativer Journalismus
- Leak
- Informant
- WikiLeaks
- OpenLeaks
- Enthüllungsplattform
- Steuersünder-CD
[Bearbeiten] Literatur
- Antje Bultmann (Hrsg.): Auf der Abschußliste – Wie kritische Wissenschaftler mundtot gemacht werden sollen. Knaur-Verlag, München 1997. ISBN 3-426-77265-5
- Dieter Deiseroth: Whistleblowing in Zeiten von BSE – Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst. Berlin-Verlag, Berlin 2001. ISBN 3-8305-0258-3
- Dieter Deiseroth: Berufsethische Verantwortung in der Forschung, Möglichkeiten und Grenzen des Rechts. LIT-Verlag, Münster 1997. ISBN 3-8258-3160-4
- Dieter Deiseroth, Annegret Falter: Zivilcourage im BSE-Skandal – und die Folgen. Whistleblower-Preis 2001 für die Tierärztin Dr. Margrit Herbst. VDW-Materialien. Berlin 2002,2. (pdf)
- Dieter Deiseroth, Dietmar Göttling: Der Fall Nikitin. Whistleblower-Preis 1999. MIRZ-Schriftenreihe. G. Emde, Pittenhart 2000. ISBN 3-923637-56-X
- Tom Devine: The Whistleblower's Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project. Tom Devine, Washington DC 1997 (Pdf, Teil1, 2, 3, 4).
- Stephan Fahrig: Die Zulässigkeit von Whistleblowing aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht NZA-Online 01/2011, S. 1
- Thomas Faust: Verwaltung zwischen Transparenz und dienstlicher Diskretion: Beamtenstatusgesetz ermöglicht das sogenannte "Whistleblowing". In: innovative Verwaltung. Wiesbaden 31.2009, 4, S. 22–24. ISSN 0948-3616
- R. Knyrim, G. Trieb: Whistleblowing-Hotlines. Fachartikel zum Datenschutz- und Arbeitsrecht. ARD 5681/5/2006.
- Zora Ledergerber: Whistleblowing unter dem Aspekt der Korruptionsbekämpfung. Stämpfli, Bern 2005. ISBN 3-7272-0695-0
- Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management. Hampp, München und Mering 2003. ISBN 3-87988-731-4
- Carsten Momsen/ Thomas Grützner/ Andreas Oonk: Whistleblowing als außerordentlicher Kündigungsgrund? (Zugleich Anmerkung zu EGMR, Urt. v. 21.7.2011 – 28274/08 (Heinisch v. BRD)), Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2011 (Heft 08/09) Seite 754
- Michael Müller: Whistleblowing – ein Kündigungsgrund? In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. München 2002, S.424–437. ISSN 0176-3814
- Björn Rohde-Liebenau: Whistleblowing – Beitrag der Mitarbeiter zur Risikokommunikation. Edition der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2005. ISBN 3-86593-036-0
[Bearbeiten] Filme
- Ich verpfeife meine Firma – Zivilcourage im Beruf, Deutschland, Dokumentation, 1997, 45 Min., Ein Film von V. Thurn, Inhaltsangabe.
- Der aufrechte Gang und sein Preis. Frankreich, Dokumentation, 2007, 53 Min., Regie: Jean Robert Viallet, Mathieu Verboud, Produktion: arte, Inhaltsangabe von arte
- fiktionale Darstellung der Risiken, die Whistleblower eingehen: The Insider mit Al Pacino und Russell Crowe am Beispiel von: Jeffrey Wigand.
- Whistleblower - In gefährlicher Mission, USA 2010, 112 Min., Regie: Larysa Kondracki[29]
[Bearbeiten] Weblinks
- Whistleblower-Netzwerk e. V. und Fairness-Stiftung – setzen sich in Deutschland für besseren Schutz von Whistleblowern ein, geben viele weitere Informationen, Links und Hilfestellungen
- Whistleblowing Austria – Ziel von Whistleblowing Austria ist es zunächst, die Idee des Whistleblowings in Österreich bekanntzumachen und eine gesetzliche Regelung dafür zu erwirken, Informationen zur Situation von Whistleblowern in Österreich und international samt Linkliste
- Whistleblower-Preis – offizielle Seite (Preisträger siehe unter „Whistleblower“)
- Literaturliste beim Whistleblower-Netzwerk.
- Aktueller Begriff: Whistleblower – Hinweisgeber mit Zivilcourage (Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages) (PDF-Datei; 72 kB)
- Guido Strack: „Whistleblowing in Deutschland“ (verfügbar auch auf englisch; 93 kB)
- Antje Bultmann: „World Transiton, Civil Courage and Whistleblowing to Protect Social Peace“, UNESCO Online Encyclopedia (EOLSS), 2006.
- Der gute Verrat, Daniel Domscheit-Berg (ehemaliger Sprecher von WikiLeaks) in Der Freitag am 14. Oktober 2010
- Kampf um Rehabilitation – Whistleblower in Deutschland Deutschlandfunk – Hintergrund vom 12. November 2010
- USA: Kein Schutz für "Whistleblower", Weltspiegel vom 18. Juli 2010
- „Korrupte Unternehmen: Wenn der Chef Dreck am Stecken hat“ von Christine Demmer, SZ 6. Oktober 2007
- Whistleblowing – Verrat oder verantwortliches Handeln? (Unterrichtsreihe des Projektes ethos – Wirtschafts- und Unternehmensethik in der ökonomischen und politischen Bildung an der Universität Duisburg-Essen)
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Winters v. Houston Chronicle Pub. Co., 795 S.W.2d 723, 727 (Tex. 1990) (Doggett, J., concurring).
- ↑ Miceli/Near: Blowing the whistle: The organizational and legal implications for companies and employees. Issues in organization and management series. New York: Lexington Books, 1992, S. 8
- ↑ to blow the whistle on In: Christine Ammer (Hrsg.): The American Heritage dictionary of idioms. Houghton Mifflin Harcourt, 1997. S. 68. ISBN 978-0-395-72774-4
- ↑ Anatol Stefanowitsch: Whistleblower. Sprachlog, 2011. Online, zuletzt abgerufen: 15. Januar 2011.
- ↑ Frankfurter Rundschau: "Wer Fehler aufdeckt wird abgestraft", Interview mit EU-Jurist Strack, 23. Januar 2011
- ↑ A survey of whistleblowers (PDF)
- ↑ Gesetzesentwurf zur Einführung eines § 612a n. F. BGB zum Whistleblowerschutz
- ↑ öffentlichen Anhörung im Bundestag
- ↑ Heinisch gegen Deutschland, Aktenzeichen (28274/08); veröffentlicht in deutscher Übersetzung u.a. in NJW 48/2011, 3501
- ↑ Entscheidungstext (in englisch)
- ↑ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Whistleblowing
- ↑ Zitat aus der bei Juris am 07.10.2011 veröffentlichten Mitteilung des Bundestages
- ↑ Übersicht über den 888.Sitzungstag des Bundesrates vom 14. Oktober 2011, dort TOP 15.
- ↑ Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 15 der 888.Sitzung des Bundesrates
- ↑ Aargauer Zeitung: So kam Christoph Blocher zu Hildebrands Kontodaten, 7. Januar 2012.
- ↑ Verletzung des Bankkundengeheimnisses durch einen Mitarbeiter der Bank Sarasin. Medienmitteilung vom 3. Januar 2012 (PDF-Datei)
- ↑ Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juli 2011 Heinsich gegen Deutschland, 28274/08 (englisch)
- ↑ Urteil - Kündigung wegen Kritik an Arbeitgeber ist ungerechtfertigt. In Süddeutsche Zeitung vom 21. Juli 2011
- ↑ Bericht der Frankfurter Rundschau vom 9. Mai 2009, S. 5.
- ↑ Whistleblower-Preis 2009: Jurybegründung
- ↑ a b http://www.hintergrund.de/201106061576/politik/inland/verleihung-des-whistleblower-preises-2011.html
- ↑ a b Heise.de am 6. Juni 2011: Whistleblower-Preis 2011 geht an Kernforscher. Abgerufen am 7. Juni 2011.
- ↑ "News of the World"-Whistleblower tot aufgefunden
- ↑ The Guardian am 18 Juli 2011: Sean Hoare knew how destructive the News of the World could be. Abgerufen am 19. Juli 2011 (englisch).
- ↑ siehe http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/seehofer-ehrt-couragierten-gammelfleisch-fahrer/1061494.html
- ↑ Selbstdarstellung des Whistleblower-Netzwerkes e. V.
- ↑ Hans-Joachim Selenz: CleanState, S. 2, 21. März 2006
- ↑ www.anstageslicht.de/whistleblowerinfo
- ↑ The Whistleblower in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database