Widerruf
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Widerruf bezeichnet die Zurücknahme einer früher gemachten Aussage durch Behauptung des Gegenteils, insbesondere als
- Ausübung des Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. die eines Testaments oder einer Patientenverfügung
- Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, siehe Widerruf (Verwaltungsakt)
- Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, siehe Bewährung (Deutschland)#Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- Widerruf eines digitalen Zertifikates, siehe Zertifikatsperrliste
Siehe auch:
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