Widerruf
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Widerruf bezeichnet:
- die Ausübung des Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- die Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. die eines Testaments oder einer Patientenverfügung
- die Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, siehe Widerruf (Verwaltungsakt)
- den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung
- den Widerruf eines digitalen Zertifikates, siehe Zertifikatsperrliste
Siehe auch:
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