Wiedergutmachung
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Wiedergutmachung ist die Kompensation eines Unrechts durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs.
Konkret kann sich der Ausdruck beziehen auf:
- die Beseitigung einer moralischen Schuld,
- etwa durch Sühneleistung,
- in der Regel verbunden mit einer Entschuldigung;
- die deutsche Wiedergutmachungspolitik und die österreichische „Restitution“ als Versuch einer politischen Wiedergutmachung dessen, was die Opfer des Nationalsozialismus zu durchleiden hatten;
- Reparationen durch eine unterlegene Kriegspartei;
- die persönliche Satisfaktion als Wiedergutmachung erlittener Ehrverletzungen;
- den juristisch wirksamen Ausgleich eines erlittenen Nachteils, Schadens, Unrechts oder einer Verletzung, und zwar
- im Allgemeinen durch eine Entschädigung
- etwa im Rahmen der Schadenregulierung durch eine Versicherung
- oder im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung;
- zivilrechtlich
- bei fremdem Verschulden (Haftpflicht) durch den Schadensersatz
- bzw. den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, die Regressnahme;
- sowie strafrechtlich
- durch den Täter-Opfer-Ausgleich
- oder durch Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes.
- im Allgemeinen durch eine Entschädigung
Wiedergutmachung ist ein zentrales Element von Restorative Justice: Innerhalb dieses Zugangs werden die direkt Beteiligten (Geschädigte, Beschuldigte) und manchmal auch die Gemeinschaft zu einer Suche nach Lösungen zusammen gebracht. Dabei wird auf die Wiedergutmachtung materieller und immaterieller Schäden und die Wiederherstellung von positiven sozialen Beziehungen abgezielt.