Wiedertäufermandat
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Das Wiedertäufermandat bzw. die "Konstitution" ist eine Sammlung von Bestimmungen, die 1529 auf dem Reichstag zu Speyer beschlossen wurden, um die religiöse Bewegung der Täufer zu bekämpfen. Hauptaussage der Bestimmungen war:
- Wer sich der Wiedertaufe unterzog, wird mit dem Tod bestraft - ohne Verhandlung durch ein Inquisitionsgericht.
- Wer seinen neugeborenen Kindern die Taufe verwehrt, wird mit dem Tod bestraft.
- In andere Territorien entwichene Täufer sind auch dort der Bestrafung zuzuführen.
Damit wurden bisherige lokale Bestimmungen für das Reichsgebiet vereinheitlicht. Man begründete das Wiedertäufermandat mit dem Codex Justinianus, in welchem ebenfalls Wiedertaufe unter Todesstrafe gestellt wurde.
[Bearbeiten] Literatur
- Hans-Jürgen Goertz: Die Täufer, München 1980, ISBN 3-406-31660-3

