Wiederverwendung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Wiederverwendung ist das Prinzip, Aufwand und Material einzusparen, indem ein an einer Stelle nicht mehr benötigter (und damit erneut verfügbar gewordener) Gegenstand an anderer Stelle eingesetzt wird. Durch diese Vorgehensweise erspart man die Vernichtung (auch Zerlegung oder Beseitigung) des nicht mehr benötigten Gegenstands und die Erstellung einer neuen Instanz. Im Speziellen kann es sich dabei handeln um:

Die Wiederverwendung kann zusätzlichen Aufwand mit sich bringen: Eine Lagerung ist erforderlich, falls die Wiederverwendung nicht sofort möglich ist. Des Weiteren müssen während der Aufbereitung des Gegenstands eventuell vorhandene Gebrauchsspuren entfernt werden.

[Bearbeiten] Weitere Wortbedeutung

Beamte die das 131er-Gesetz von 1951 betraf, durften ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „zur Wiederverwendung (z. Wv.)“ weiterführen.

[Bearbeiten] Siehe auch

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen