Wikipedia:Abmahnung

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Ein Foto, das bereits mehrfach Gegenstand von Abmahnungen war.

Diese Seite erklärt, wie zu verfahren ist, wenn jemand für die Nutzung von Texten oder Bildern aus Wikipedia oder anderen Wikimedia-Projekten (insbesondere Wikimedia Commons) eine Abmahnung oder Rechnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhält.

Diese Seite dient nicht der Diskussion der Frage, ob und wie Wikipedianer ihre eigenen Urheberrechte wahrnehmen können. Dazu gibt es die Seite Wikipedia:Weiternutzung/Mängel.

Grundsätzliche Hinweise[Quelltext bearbeiten]

  • Texte und Bilder auf Wikipedia und anderen Wikimedia-Projekten unterliegen häufig urheberrechtlichen Beschränkungen. Sie stehen unter einer freien Lizenz, was aber im Regelfall bedeutet, dass die Urheber Bedingungen für die Nutzung der von ihnen eingestellten Inhalten stellen, die man einhalten muss.
  • Abmahnungen oder Geldforderungen an Nachnutzer treten immer wieder auf. Das heißt: Du bist nicht allein. Bei der Nachnutzung freier Inhalte geschehen immer wieder mal Fehler. Leider kann das dazu führen, dass Abmahnungen ausgesprochen oder Rechnungen gestellt werden. Auch unberechtigte Abmahnungen kommen vor.
  • Wie immer bei Rechtsstreitigkeiten gilt: Ruhe bewahren. In den hier beschriebenen Fällen geht es „nur“ um Geld. Es ist zudem nicht gesagt, dass der vom Abmahnenden genannte Betrag überhaupt oder in voller Höhe bezahlt werden muss.

Konstellationen[Quelltext bearbeiten]

Auf dieser Seite sollen die folgenden Fälle besprochen werden:

  • Du hast bei der Nutzung von Texten oder Bildern aus Wikipedia oder anderen Wikimedia-Projekten vergessen, die Bestimmungen einer freien Lizenz einzuhalten oder dabei Fehler gemacht.
  • Die von dir genutzten Inhalte standen in Wirklichkeit gar nicht unter einer freien Lizenz und jemand hatte sie irrtümlich in Wikipedia oder Wikimedia Commons eingestellt. Diese Konstellation betrifft insbesondere das so genannte „Flickr-Washing“ (auch „Lizenzwäsche“ genannt).
  • Du wurdest abgemahnt, obwohl Du die Inhalte lizenzkonform nutzt. Möglicherweise hat der Urheber die Lizenzangaben in einem Impressum oder Abbildungsverzeichnis übersehen oder er vertritt eine andere Rechtsauffassung als Du.

Die folgenden Fälle werden an anderer Stelle besprochen:

Die rechtliche Situation[Quelltext bearbeiten]

  • Um es noch einmal zu wiederholen: Unter freien Lizenzen veröffentlichte Texte und Bilder auf Wikipedia und anderen Wikimedia-Projekten unterliegen häufig urheberrechtlichen Beschränkungen. Einzige Ausnahme davon sind gemeinfreie Inhalte. Einer der Gründe ist das bei vielen freien Lizenzen umgesetzte Copyleft-Prinzip: Das Urheberrecht soll dabei sicherstellen, dass freie Inhalte auch frei bleiben. Wer gegen Nachnutzer vorgeht, die die Bedingungen einer freien Lizenz verletzen, kann für sich in Anspruch nehmen, die Wissensallmende im Interesse Aller zu verteidigen. (Gleichzeitig sollte er natürlich auch Augenmaß bewahren, um freie Lizenzen nicht als „Abmahnfalle“ in Misskredit zu bringen.)
  • Urheber haben das Recht, bei einer lizenzwidrigen Nutzung eine Lizenzgebühr in Rechnung zu stellen oder den Verletzer abzumahnen. Das ist in den freien Lizenzen ausdrücklich so vorgesehen.
  • Einige Gerichte in Deutschland sind allerdings der Ansicht, dass bei kostenlos erteilten Lizenzen kein Lizenzschaden eingefordert werden kann.[1][2][3] Der Urheber muss danach beweisen können, dass er tatsächlich Lizenzen für die geltend gemachten Summen erteilt hat, damit ein Schadensersatzanspruch besteht.

Die Reaktion auf eine Abmahnung oder eine Rechnung für eine unerlaubte Weiternutzung von Inhalten aus den Wikimedia-Projekten hängt damit von zwei Fragen ab:

  • Liegt ein beweisbarer Lizenzverstoß vor? Wenn nein, ist die Sache erledigt. Wenn ja:
  • Rechtfertigt der vorliegende Lizenzverstoß einen beweisbaren Lizenzschaden in dieser Höhe? Das wird wie bereits angedeutet von den Gerichten derzeit unterschiedlich gesehen und hängt stark vom Einzelfall ab.

Wie man reagieren kann[Quelltext bearbeiten]

Wie eingangs erwähnt solltest du in Ruhe die Situation analysieren. Dabei hast du insbesondere folgende Möglichkeiten:

  • Lass dich von einem Anwalt beraten. Mit dem Suchwort "Abmahnung" finden sich im Internet zahlreiche Anwaltskanzleien die sich darauf spezialisiert haben. Eine erste Kurzberatung wird häufig kostenfrei angeboten. Ansonsten musst du die Kosten in Höhe von etwa 200 Euro im Regelfall selbst bezahlen, es sei denn, du kannst Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
  • Prüfe die Rechtslage in deinem konkreten Fall. Ist der vorgeworfene Lizenzverstoß wirklich so geschehen? Ist der Anspruchssteller überhaupt der Rechteinhaber? Ist der geltend gemachte Lizenzschaden angemessen? Gerade zur letzten Frage gibt es wie oben beschrieben umfangreiche Rechtsprechung deutscher Gerichte.

Hast du dir einen Überblick über die rechtliche Situation verschafft, kannst du auf folgende Weise reagieren:

  • Nimm den fraglichen Inhalt offline – es sei denn, du bist sicher im Recht.
  • Gib eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Damit verpflichtest du dich, die Verletzung zukünftig zu unterlassen und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Bei der Formulierung der Unterlassungserklärung[4] solltest du die Hilfe eines Juristen in Anspruch nehmen. Von der voreiligen Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten, bevor diese nicht von einem versierten Juristen geprüft wurde.
  • Einige dich mit dem Urheber über die Kosten. Häufig sind Urheber bereit, auf einen wesentlichen Teil der Forderung zu verzichten, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist. Hier kommt es also auf einen Versuch an.
  • Lass es auf einen Rechtsstreit ankommen. Das kann teuer werden, denn in Deutschland trägt der Verlierer eines Rechtsstreits die Kosten des gesamten Verfahrens. Diese Option sollte man also nur wählen, wenn man sicher ist, zu gewinnen. Insbesondere in Fällen offensichtlich unberechtigter Abmahnungen oder eigenwilliger Auslegung von Lizenzen können Urteile zur Stärkung freier Lizenzen beitragen.
  • Unternimm nichts. Diese Verhaltensweise ist fast nie empfehlenswert.

Wie man sich schützen kann[Quelltext bearbeiten]

Folgendes kannst du tun, um das hier beschriebene Risiko einzuschränken:

  • Halte die Lizenzbedingungen genau ein. Wie das geht, erklärt dir die Seite Wikipedia:Weiternutzung und für Bilder der Lizenzhinweisgenerator.
  • Wenn du ganz sicher sein willst, bitte den Rechteinhaber um eine Einzellizenz oder nutze nur gemeinfreie Bilder. Ersteres kostet eventuell etwas Geld, lässt dich aber unter Umständen besser schlafen.
  • Du kannst auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei den meisten Versicherungen ist für Urheberrechtsverstöße jedoch eine gesonderte Police erforderlich.

Reaktionsmöglichkeiten der Community[Quelltext bearbeiten]

Der Umgang mit „Abmahnern“ ist in der Community umstritten. Es hat sich in der Diskussion aber die folgende Position herauskristallisiert:

  • Falls die Inhalte irrtümlich in Wikipedia oder Wikimedia Commons eingestellt wurden, sollten sie gelöscht werden. Stelle dazu am besten selbst gleich einen Löschantrag.
  • Die deutschsprachige Wikipedia-Community kann einen Benutzer allein wegen Abmahnungen nicht sperren: Jedem Urheber steht es frei, die Verletzung von freien Lizenzen zu ahnden. Bei freien Lizenzen mit Copyleft entspricht es sogar dem Grundgedanken dieser Konstruktion, gegen Nachnutzungen vorzugehen, bei denen die Lizenz eingeschränkt wurde. Das Copyleft bezweckt jedoch nicht, eine Möglichkeit zur Bereicherung des Urhebers im Falle von unbedarften Lizenzverstößen zu schaffen, sondern die Freiheit des Werkes zu schützen. Die moralische Beurteilung einer Abmahnung kann also ganz unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welches Motiv dahintersteckt. Manche Lizenzen wie die GPLv3 enthalten inzwischen auch spezielle Klauseln, um Abmahnungen zu erschweren bzw. zu verhindern.
  • Schließlich kann die Community nicht die Kosten deiner Verteidigung übernehmen oder dir Rechtsrat erteilen. Auch die Wikimedia Foundation und ihre nationalen Chapter übernehmen im Regelfall keine privaten Anwaltskosten.
Meinungsbilder

Hilfreiche Links[Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. David Pachali: Creative Commons: Kein Schadensersatz bei fehlendem Wikipedia-Link, irights.info, 23. Mai 2018.
  2. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29. Juni 2016, Az. 6 W 72/16 (online)
  3. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13. Juni 2017, Az. 4 U 72/16 (online).
  4. Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht etwa so aus: [Ich] verpflichte mich gegenüber [dem Urheber], es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall [vom Urheber] zu bestimmen ist und deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann, zu unterlassen, [die näher bestimmten Inhalte] [zu bearbeiten/zu vervielfältigen/vervielfältigen zu lassen/öffentlich zugänglich zu machen/öffentlich zugänglich machen zu lassen], wie geschehen in [Beschreibung der Verletzung]. [Datum, Unterschrift]