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Wikipedia Mitmachen
Das Mitmachen-Portal ist der Einstiegspunkt für neue Mitarbeiter in die Wikipedia. Für Experimente gibt es die Spielwiese und Fragen kann man unter Fragen zur Wikipedia stellen.
Autor werden
Die Wikipedia hat keine feste, bezahlte Redaktion, sondern ist das Werk freiwilliger Autoren. Sofern du Texte schreiben kannst, kannst auch du hier mitarbeiten. Du brauchst keine Hilfsmittel, die technischen Anforderungen sind minimal. Wer sofort loslegen will, wirft am besten einen Blick auf Erste Schritte. Dort erfährst du, wie du in der Wikipedia Artikel bearbeitest.
Ein etwas ausführlicherer und schön aufgearbeiteter Kurs, um die Möglichkeiten der Wikipedia kennen und nutzen zu lernen, ist das Tutorial, das dem Leser in sechs Schritten das Wichtigste zum schnellen Einstieg erläutert. Zum Tutorial
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Anmelden
Hier kannst du dich anmelden und einen Benutzernamen eingeben, der dann bei allen Arbeiten an den Artikeln gespeichert wird. Die Anmeldung ist aber nicht zwingend. Bis auf ganz wenige Ausnahmen, z.B. Bilder einstellen, stehen alle Funktionen der Wikipedia auch nicht angemeldeten Benutzern offen. Mehr Infos zur Anmeldung
Und nun viel Spaß auf den Seiten der Wikipedia!
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Gemeinschaftliche Zusammenarbeit
Redaktionen
In den Redaktionen sind Arbeitsgruppen und Ansprechpartner für Fragen zu finden.
Qualitätssicherung
Überarbeitung von verbesserungswürdigen Artikeln.
Auftragsarbeiten
Mitarbeiter, die gegen „Bezahlung“ Artikel schreiben.
Umfragen
Im Gegensatz zu Meinungsbildern kann an Umfragen jedermann teilnehmen.
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Tipp
Wenn das Lemma, welches du verlinken möchtest, unverändert nicht genau in deinen Text passt, ist es nicht nötig, dafür eine Weiterleitung einzurichten. Stattdessen kannst du einfach die passende Endung an den Wikilink anhängen. Beispiel: [[Ameise]]n sieht dann so aus: Ameisen. Wenn das nicht weiterhilft, gibt es noch die Möglichkeit, den anzuzeigenden Text innerhalb der eckigen Klammern selbst festzulegen: Beispiel: [[Statut (Völkerrecht)|völkerrechtliches Statut]] – angezeigt wird völkerrechtliches Statut, obwohl der Artikel unter Statut (Völkerrecht) liegt.
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