Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Abkürzung: WP:UF, WP:URF

Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:


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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Nutzung von Bildern, die der GNU FDL unterliegen

Kann man ein Foto, das der GNU FDL unterliegt, als Illustration in einem Buch benutzen? Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 194.30.207.26 (Diskussion | Beiträge) 08:59, 23. Jun. 2009 (CEST))

Wenn du den kompleten Lizenztext wie gefordert abdruckst, JA. PS. Unterschreibn tut man mit den 4 Tiden ~~~~ -- Bobo11 09:43, 23. Jun. 2009 (CEST)
Muss man das auch bei "any later"-Versionen, da die 1.3 Version doch eine Doppellizensierung mit Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 ist? 84.56.246.202 19:30, 23. Jun. 2009 (CEST)
Das kommt darauf an, wo das Bild liegt. Die GFDL 1.3 erlaubt dem Hoster eines MMC, GFDL-Medien unter der CC-BY-SA zu veröffentlichen. Die Frage ist jetzt, ob der Hoster des MMCs das gemacht hat. Wenn es um ein Bild in der Wikipedia geht, dann kannst du es auch unter der CC-BY-SA verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:56, 26. Jun. 2009 (CEST)
Was ist ein MMC? Den Rest verstehe ich auch nicht. Wenn ich im Internet etwas finde was unter "GFDL 1.2 any later" oder auch unter "GFDL 1.3" lizensiert ist, dann kann ich es ja problemlos hier in Wiki hochladen (unter Nennung des Urhebers und Lizenstext, welcher ja immernoch verlinkt wird)? Wenn es aber hier ist kann man es plötzlich unter CC-BY-SA verwenden. Das erscheint mir unlogisch. --84.56.244.3 23:10, 1. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Lizenzfrage

Hallo! Diese Datei zeigt das Siegel der fiktiven Anti-Terror-Einheit Counter Terrorist Unit aus der Fernsehserie 24, das ich gerne verwenden würde. Bin mir nicht sicher unter welcher Lizenz oder mit welchem Baustein ich die Datei beim Hochladen versehen soll (normal verwende ich bei Logos ja {{Bild-LogoSH}}, bin mir in diesem Fall aber unsicher). Bitte um Rat, danke. WP:DÜP/SF hat mich hierher verwiesen. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 19:12, 23. Jun. 2009 (CEST)

Ich kann keine SH sehen und würde pd-sh verwenden. Wie sehen es die anderen? --Marcela Bild:Miniauge.gif 14:38, 24. Jun. 2009 (CEST)
Gebrauchszweck? Ich seh keinen, d.h. die Frage nach der Schöpfungshöhe erübrigt sich ohnehin.-- Wiggum 14:44, 24. Jun. 2009 (CEST)
Es hat im Grunde den selben Gebrauchszweck, wie jedes andere Logo auch. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:47, 24. Jun. 2009 (CEST)
Wenn man es denn als Logo ansieht. Aber als Logo sind 2 der 4 Grundbedingungen nicht erfüllt bzw nur sehr schlecht: es funktioniert weder stark verkleinert noch in Grautönen. --Marcela Bild:Miniauge.gif 14:50, 24. Jun. 2009 (CEST)
Und warum darf ich es nicht hochladen, sprich warum soll es keinen Gebrauchszweck haben? Es würde einen Artikel illustrieren, aber wenn das verboten ist, dann wundere ich mich jetzt einfach mal. --لαçkτδ [1] [2] 14:53, 24. Jun. 2009 (CEST)
Es sagt doch gar keiner, dass du es nicht hochladen darfst. Service: PD-SH. --Paulae 18:04, 24. Jun. 2009 (CEST)
Das ist aber eben die Frage: Hat es SH, oder nicht? Ich sage nein, allerdings meint Wiggum, dass es keine Gebrauchsgrafik ist, sondern Kunst und daher die Hürde für SH viel niedriger liegt. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:11, 24. Jun. 2009 (CEST)
Legen wir das mit Augenmerk der Kunst neben das laufende Auge - keine SH. --Marcela Bild:Miniauge.gif 20:01, 24. Jun. 2009 (CEST)
Also mach ich keinen Fehler, wenn ichs mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} versehe? @Paulae: Dachte, dass Wiggum meint, dass ein Hochladen (wegen fehlendem Gebrauchszweck) nicht notwendig sei. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 20:13, 24. Jun. 2009 (CEST)
Das Laufende Auge ist aber angewandte Kunst, da gelten andere Regeln als bei der bildenden Kunst. Die Frage ist, ob das Logo aus der Fernsehserie in der Rechtsprechung als Teil dieses geschützten Werkes als bildende Kunst betrachtet wird oder als Gebrauchsgrafik. --Kam Solusar 22:21, 25. Jun. 2009 (CEST)
Manno, wie soll ichs jetzt hochladen? --لαçkτδ [1] [2] 19:14, 26. Jun. 2009 (CEST)
gar nicht, imho.-- Wiggum 13:45, 27. Jun. 2009 (CEST)
Und aus welchem Grund nicht? --لαçkτδ [1] [2] 15:05, 29. Jun. 2009 (CEST)
Keine Gebrauchskunst -> Frage nach der Schöpfungshöhe irrelevant, kleine Münze.-- Wiggum 22:11, 29. Jun. 2009 (CEST)

Noch nicht mal kleine Münze, Hochladen unbedenklich, nicht-schöpferische Abwandlung einer gängigen gemeinfreien Gestaltung --Historiograf 02:48, 30. Jun. 2009 (CEST)

Ich denke analog zur Praxis bei angewandter Kunst sollte dann hier derjenige, der Schöpfungshöhe verneint, seine Ansicht begründen.-- Wiggum 14:31, 2. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Alte Fotos

Ich habe hier eine ganze Reihe alter Wochenzeitschriften von 1913/14 mit vielen tollen Fotos. Teilweise steht der Name des Fotografen darauf. Gibt es hier eine Liste von Fotografen mit Lebendaten, in denen man recherchieren kann, ob die 70 Jahre nach dem Ableben des Fotografen abgelaufen sind? So viele Profifotografen dürfte es damals nicht geben haben. --95.114.122.99 19:22, 28. Jun. 2009 (CEST)

Nein, gibt es nicht --Historiograf 19:35, 28. Jun. 2009 (CEST)

Schade, wäre soetwas denkbar? --95.114.122.99 19:56, 28. Jun. 2009 (CEST)
Wenn du die entsprechenden Daten sammeln und aufbereiten willst, sind wir dir sehr dankbar. Insofern wäre es natürlich denkbar, es gibt AFAIK auch ein paar Verzeichnisse im WWW, aber ein wirklich vollständiges existiert nicht wirklich. BTW: Du würdest dich wundern, wieviele Fotografen es schon damals gab. So ein Verzeichnis ist sicherlich eine Lebensaufgabe. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:29, 28. Jun. 2009 (CEST)
Für einen Einzelnen ist das sicher zu viel, aber die Wikipedia ist ja nicht nur Einer. Vollständig muss ja auch nicht das Ziel sein, eine Hilfe wäre es allemal. Kannst Du mir ein paar Verzeichnisse im WWW nennen, vielleicht sind ja meine Fotografen dabei. --95.114.122.99 20:45, 28. Jun. 2009 (CEST)
Eine naheliegende Quelle wäre sicherlich auch: Kategorie:Fotograf. --Nyks (Kontakt) 21:46, 28. Jun. 2009 (CEST)
Ein konkretes Verzeichnis habe ich auch nicht im Kopf, ich bin nur mehrmals über welche gestolpert als ich Fotografen gegoogelt habe. Vielleicht haben die Autoren im Biografiebereich ein paar Tipps. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:06, 29. Jun. 2009 (CEST)
Mit dem Tool "CatScan" auf dem Toolserver kann man bspw. die Schnittmenge der WP-Kategorien Kategorie:Fotograf und Kategorie:Gestorben (20. Jahrhundert) anzeigen lassen. Aus dem Ergebnis hab ich mal ne sortierbare Wikitabelle gemacht, siehe Benutzer:Nyks/Liste verstorbener Fotografen. --Nyks (Kontakt) 21:02, 29. Jun. 2009 (CEST)
Der Templatetiger hätte über die Personendaten ca. 1.200 Fotografen mit Sterbedatum anzubieten. --Kolossos 17:23, 2. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Weiternutzung heute

Wir haben ja noch keine klare deutsche Anleitung dazu, wie Wikipedia-Weiternutzer nun unter der CC-BY-SA vorgehen sollen. Aber der Text steht bereits unter dieser Lizenz. Laut http://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use (keine Übersetzung vorhanden) reicht es nun, wenn ein Link auf den Wikipedia-Artikel und einer auf die CC-Deed angegeben wird. Mehr wird nicht mehr gefordert. "A list of all authors" ist weiterhin als mögliche Variante der "Attribution" angegeben, aber "a hyperlink (where possible) or URL to the page or pages you are re-using" reicht nun laut den Terms of Use von Wikimedia auch. Das sollte also berücksichtigt werden. Gestumblindi 15:34, 30. Jun. 2009 (CEST)

Diese Bestimmung ist eigentlich imho nicht so ganz gesetzteskonform, zumindest nach DACH-Recht... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:06, 30. Jun. 2009 (CEST)

Wie ich bereits mehrfach ausführte, hat die Zustimmung zu einer Autorennennung via URL keine rückwürgende Rechtswirksamkeit. Ich stimme, wenn ich dies speichere, zwar der von mir als rechtswidrig erachteten und sicher nicht mit dem Geist der GNU FDL übereinstimmenden Attribuierung für diesen konkreten Beitrag jetzt (SH beiseitegelassen) zu, aber dies gilt selbstverständlich nicht für alle meine frühen Edits seit 2004. Ich werde Nachnutzer, die lediglich via URL ältere Beiträge von mir nutzen, voraussichtlich zur Rechenschaft ziehen lassen. --FrobenChristoph 19:21, 30. Jun. 2009 (CEST)

Selbst wenn du damit im Recht wärest: Hältst du es wirklich für angemessen, Nachnutzer "zur Rechenschaft zu ziehen", welche Wikipedia-Inhalte genau so nutzen, wie es ihnen die Wikipedia/Wikimedia als korrekte Vorgehensweise erklärt? Gestumblindi 20:22, 30. Jun. 2009 (CEST)
Er ist halt zu feige den Nachnutzer Wikimedia Foundation zu verklagen. syrcro 20:37, 30. Jun. 2009 (CEST)
kann mir ein Admin erklären, wieso das kein Verstoß gegen WP:KPA ist? --Historiograf 16:54, 1. Jul. 2009 (CEST)
Auch in der Vergangenheit gab es ja immer wieder Fälle, in denen kostenpflichtige Abmahnungen aufgrund des fehlenden Namens munter verschickt wurde, z.B. bei cc-by-sa-Bildern. Ich bin überzeugt von Urheberrechten, trotzdem bemerke ich einen bedauerlichen Wandel des Geistes, im dem die Wikipedia erstellt wurde und wird. --Nyks (Kontakt) 20:43, 30. Jun. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Seiten von Unternehmen

Ich wollte fragen, wann es genehmigt ist eine Wikipediaseite über ein Unternehmen einzurichten? Bsp. Opel. Brauche ich die Erlaubnis von Opel um einen Eintrag über das Unternehmen reinzustellen? Oder genügt es, wenn ich mich an den öffentlichen Quellen (Website etc.) bediene? Wann kann ein Unternehmen auf Unterlassung klagen? Ich will ja niemanden diffarmieren nur generell... (nicht signierter Beitrag von Raphael Godot (Diskussion | Beiträge) 16:11, 1. Jul. 2009 (CEST))

Deine Frage hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun und ist daher hier falsch. Du brauchst keine Erlaubnis des Unternehmens, um einen Artikel über dieses zu erstellen. Allerdings sollte das Unternehmen die Relevanzkriterien erfüllen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:43, 1. Jul. 2009 (CEST)
Er fragt ja mehrere Dinge. Die Unternehmen selber haben keine Möglichkeit, einen Artikel zu verhindern. Ob "wir Wikipedia-Autoren" einen Artikel von dem Unternehmen möchten, versuchen die von Chaddy verlinkten Relevanzkriterien zu regeln. Der dritte Punkt, das Bedienen an den Inhalten der Unternehmensseiten, passt ja ganz gut hierher: Das Kopieren der Texte von den Unternehmens-Websites ist nicht erlaubt, da du damit gegen das Urheberrecht (an den Texten) verstoßen würdest. Als Quelle für Informationen kannst du die Unternehmenswebsites natürlich nehmen, musst die Texte aber selber formulieren. --Nyks (Kontakt) 16:56, 1. Jul. 2009 (CEST)
Ich habe letzteres so verstanden, dass er die Webseiten lediglich als Quelle verwenden möchte, nicht zum Abschreiben. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:06, 1. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Zur Lizenzänderung

  • Die Wikipedia ist nicht mehr GNU-FDL-konform. Es stellt nach deutschem Recht einen Rechtsverstoß dar, Autoren zu zwingen, Inhalte der GNU FDL zu unterstellen, ohne dass der Anbieter seinen Teil des Handels erfüllt, nämlich die erforderlichen Förmlichkeiten (Nennung der Lizenz, Link auf lokale Lizenzkopie) einzuhalten. --Historiograf 17:03, 1. Jul. 2009 (CEST)
Dir ist schon klar, dass Du freiwillig durch die Doppellizenz (niemand zwingt Dich hier mitzumachen) der WMF als Nutzer die ausdrückliche Möglichkeit gibst, Deine Inhalte auch nur gemäß der CC-by-sa 3.0 Unported zu nutzen? Wahrscheinlich verwirrt Dich der Begriff Doppellizenz ein wenig; das heißt entgegen Deiner Ausführung eben nicht, dass sich der Nachnutzer an beide Lizenzen halten muss - was auch unmögliche sein dürfte, beide Lizenzen schließen solche weiteren Bedingungen ausdrücklich aus - sondern dass er oder sie ein Wahlrecht zwischen beiden Lizenzen hat. Die WMF hat sich für ihre Wikis für die Nutzung der Doppellizenzinhalte unter der cc-by-sa 3.0 unported entschieden. Aber solche Verständnisfehler sind nicht schlimm, die passieren auch Juristen im ersten Semester oft. syrcro 17:26, 1. Jul. 2009 (CEST)
Ich denke, es ist allmählich eine Meldung bei WP:VM fällig. Es besteht kein Grund, persönlich zu werden. Du hast offensichtlich nicht die geringste Ahnung, möchtest aber durch besonders großspuriges und ausfallendes Auftreten auftrumpfen. Insofern ist Rtc's Auftreten fair und sachlich gegen Dich. Wenn du nicht in der Lage bist, das zu verstehen, was ich schreibe, solltest du dich nicht an der Diskussion beteiligen. Von einer Doppellizenzierung könnte nur eine Rede sein, wenn ein Angebot mit beiden Lizenzen ausgezeichnet ist. Dies ist nicht mehr der Fall, da ausschließlich die neue CC-Lizenz angegeben wird. --Historiograf 23:00, 1. Jul. 2009 (CEST)
Du begreifst nicht, wer hier der Anbieter der Inhalte unter Doppellizenz ist: Das ist der Einsteller der Inhalte; die WMF ist im WMF-Einsteller-Lizenzverhältnis lediglich eine Nachnutzer, der sich dann natürlich aussuchen darf, an welche der beiden Lizenzen er sich hält. Und die WMF wählt von den beiden möglichen halt die CC-by-sa 3.0 unp. Dass einige Inhalt Einige Teile der Wikipedia sind zudem von den Urhebern unter der GFDL freigegeben wurden, stimmt auch, aber die WMF muss das GFDL-Angbot an sie eben nicht annehmen, sondern sich an das CC-by-sa-Angebot halten; es ist lediglich ein netter Service der WMF, dass sie darauf hinweist, dass die meisten Inhalte zudem unter der GFDL freigegeben wurden; selbst dazu wäre sie nicht einmal gezwungen - die WMF kündigt in ihren TOS nirgens an, Inhalte unter Wahrung beider Lizenzen zu veröffentlichen und nach zu nutzen. Wenn Dir die - zugegebener Weise etwas arschige Art der AMF nicht passt, GFDL zu oktruieren, aber nicht zu verwenden, kannst Du jederzeit Deine Mitarbeit einstellen; rechtlich entspricht das aber den Text und auch dem Geist der Doppellizenzierung. syrcro 11:16, 2. Jul. 2009 (CEST)
Nö, du begreifst nicht, dass eine Unterstellung unter GNU FDL nur dann erfolgt, wenn das betreffende Werk mit der GNU FDL ausgezeichnet wird. Das sehe ich nicht --Historiograf 16:19, 2. Jul. 2009 (CEST)
Das ist höflich gesagt Blödsinn: Die Unterstellung erfolgt durch die Willenserklärung des Urhebers, nicht durch die Nachnutzung. Wenn ich erkläre: "Diesen Beitrag lizenziere ich zusätzlich unter der CC-by-sa 2.0 de", gilt diese Freigabe unabhängig davon, ob irgendwer - einschließlich mir - die Lizenz verlinkt oder den Text beigibt. Lediglich im Falle einer Nachnutzung gerade unter dieser Lizenz verlangt die Lizenz dieses; sollte sich ein Nachnutzer entscheiden eine der anderen beiden Lizenzen für diesen Beitrag zu wählen (cc-by-sa 3.0 unported und GFDL), genügt es für ihn, lediglich die Bedingungen der gewählten Lizenz einzuhalten. Und so ist das auch mit der Doppelfreigabe durch abspeichern in der WP: Die Lizenz wird durch die Willenserklärung mittels Abspeichern abgegeben. Die WMF weiss ja durch den Standardtext schon, dass der Beitrag doppeltlizenziert wurde und denkt: Jippie ein doppellizenzierter Beitrag! Die GFDL ist doof!!!! Also nehmen wir für die Wieternutzung in unserem Wiki die CC-by-sa 3 unp!!!! - und dann halten sie sich dran. syrcro 16:36, 2. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Frage zur Weiternutzung unter CC

Wenn ich Inhalte der Wikipedia auf meiner Webseite nutze, und diese dort abändere, wer muss bei der Lizenzierung dieses abgeänderten Textes (CC3) als Autor/Urheber angegeben werden? --Palli 19:39, 1. Jul. 2009 (CEST)

Dies dürfte hilfreich sein: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#F.C3.BCr_Artikel. PS an alle: Ich vermute, dort sollten auch noch Änderungen aufgrund der neuen Lizenzen gemacht werden. --Nyks (Kontakt) 19:58, 1. Jul. 2009 (CEST)
Das bezieht sich leider nur auf die GNU FDL. Ich möchte aber unter CC Lizenzieren. Mir ist soweit alles Klar, ich muss darauf Hinweißen das der Originaltext von Wikipedia kommt, in der Form die Wikipedia möchte (z.B Link auf den Artikel), ich muss auf die Änderungen die ich gemacht habe hinweißen, ich muss den Text wieder unter die gleiche Lizenz setzen, und ich muss einen Hinweiß auf diese Lizenz geben. Als Teil dieser Lizenz muss ich aber die Art und Weise angeben, wie ein Weiternutzer bei der Namensnennung vorzugehen hat, Zitat: "Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." Und hier ist mein Dilemma, was muss/kann ich hier für Angaben machen? --Palli 20:17, 1. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Gemeinfrei entsprechend Leistungsschutzrecht?

Könnte bitte jemand auf den Artikel Freitragendes Holzlehrgerüst schauen und vor allem auf den Hinweis des Erstellers bei Artikelanlage? Leistungsschutzrecht hebelt doch nicht das Urheberrecht aus?! Sollte der Text daher als URV markiert werden? --Paulae 22:47, 1. Jul. 2009 (CEST)

Hab mal nen SLA gestellt --23:04, 1. Jul. 2009 (CEST)

Nach Löschung nun überarbeitet wieder da (und in QS). Hat sich also hier erledigt. --Paulae 23:45, 1. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Logo der Heimattreuen Deutsche Jugend

Hab' gerade das Logo der Heimattreuen Deutsche Jugend hochgeladen ([1]). Soweit ich das nachgelesen habe, müsste das in Ordnung gehen. So ganz sicher war ich mir aber nicht, ob das so hinhaut mit den Urheberrechten. Kann da bitte noch mal jemand drauf gucken, der sich mit der Materie auskennt. Danke Hao Xi (对话页 贡献) 10:46, 2. Jul. 2009 (CEST)

Ist OK, keine SH --Historiograf 16:15, 2. Jul. 2009 (CEST)
Danke. Hao Xi (对话页 贡献) 16:49, 2. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Museumsrekonstruktionen

Kann man diese Bilder (hier, hier und hier) auf Commons hochladen? Die Fotos wurden in den Innenräumen des Saalburg-Museums und des Museum für Antike Schiffahrt in mainz geschossen. Die Frage ist: Besteht Schöpfungshöhe bei solchen Rekonstruktionen? Holiday 12:43, 2. Jul. 2009 (CEST)

Das sind Waffen. Wo ist da bitte die Kunst? Die haben ganz eindeutig einen Gebrauchszweck: Menschen abschlachten... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:44, 2. Jul. 2009 (CEST)
Ist das ein Argument für meine Frage, dass das Waffen sind? Es könnte auch Fett in die Ecke geschmiert sein und würde trotzdem als Kunst interpretiert werden. Holiday 10:30, 3. Jul. 2009 (CEST)
Ja, das ist ein Argument. Da diese Waffen einen Gebrauchszweck haben, können sie nicht als Kunst gelten. Damit gilt für sie eine sehr hohe Schwelle der Originalität, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen (siehe Schöpfungshöhe). Diese Waffen (und deren Reproduktion schon erst recht) haben schlichtweg keine Schöpfungshöhe erreicht und sind damit nicht geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:51, 3. Jul. 2009 (CEST)
Ich kann [[bei der Schößfungshöhe keine Spezifikationen bzgl. Waffen erkennen.Holiday 17:40, 3. Jul. 2009 (CEST)
Okay, dann machen wir´s mal anders: Lege bitte schlüssig dar, wo du da Kunst und dementsprechend SH siehst. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:22, 3. Jul. 2009 (CEST)
Eine Beweislastverschiebung bringt mir nichts. Ich habe noch hundert Bilder von Rekonstruktionen aus dem Museum für Antike Schiffahrt in Mainz, da möchte ich wissen, ob sich die ausgesprochene Mühe lohnt, sie hochzuladen und zu beschriften. Ich bin mir bewußt, daß absolute Sicherheit nicht möglich ist, aber nach 8 Jahren Wikipedia kann man erwarten, daß es zu dieser Frage ganz substantielle und belastbare Begründungen gibt. 'Dat sind Waffen', ist sicherlich keine. Holiday 19:32, 3. Jul. 2009 (CEST)
Das ist keine Beweislastverschiebung, denn derjenige, der SH bejaht, ist eigentlich in der Begründungspflicht...
Allerdings kannst du nicht erwarten, dass du jedem Nischenthema schon eine Diskussion geführt wurde...
Und meine Begründung lautet nicht einfach "Das sind Waffen", sondern: Die haben einen Gebrauchszweck und sind daher keine Kunst. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:12, 3. Jul. 2009 (CEST)
Und wozu kann man antike Waffen "gebrauchen"? Wohl nur zum Anschauen... Das ist wirklich keine schlüssige Argumentation. Außerdem geht es beim Wekrbegriff des Urheberrechts nicht nur um Kunst und angewandte Kunst. Eine Rekonstruktion, ob zeichnerisch oder hanwerklich, anhand von archäologischen Resten oder literarischen Quellen könnte z. B. auch unter einen Schutz als "Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art" fallen. Ich weiß nicht, ob das so ist, aber mit "Das sind Waffen" ist keinem geholfen. --AndreasPraefcke ¿! 20:19, 3. Jul. 2009 (CEST)
Objekte mit SH müssen ein Maß an eigener geistiger Schöpfung beinhalten. Damit wären diese Waffen dann für eine Kunstausstellung, nicht aber mehr für ein wissenschaftliches Museum brauchbar. Solange Details aus Ausgrabungen, Zeichnungen usw. hergeleitet werden ist das Wissenschaft, wenn man anhand eines Neandertaler-Schädels ein Gesicht rekonstruiert, ist das auch keine Kunst (mehr), weil das mittlerweile anhand forensischer Forschung weitgehend nachvollziehbar und beweisbar ist. Ich sehe keine SH. --Marcela Bild:Miniauge.gif 20:34, 3. Jul. 2009 (CEST)
Wie kommt ihr eigentlich alle immer drauf, dass nur "Kunst" urheberrechtlich geschützt sei? Lest doch einfach mal den Artikel Werk (Urheberrecht). --AndreasPraefcke ¿! 21:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
Ich meine persönliche geistige Schöpfung und umschreibe das (verkürzt, inkorrekt) mit Kunst. --Marcela Bild:Miniauge.gif 21:28, 3. Jul. 2009 (CEST)
Natürlich kann auch angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein, das bestreitet ja niemand. Allerdings muss dann genug geistige Schöpfung vorhanden sein, sonst hat das keine Schöpfungshöhe. Und bei diesen Waffen kann man nun wirklich nicht davon sprechen, dass sie Schöpfungshöhe haben... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:35, 3. Jul. 2009 (CEST)
Ich meine ja auch nicht angewandte Kunst, sondern wie bereits oben deutlich vermerkt: ein wissenschaftliches Werk. Eie aufwendige Rekonstruktion kann m. E. durchaus als wissenschaftliches Werk Schöpfungshöhe aufweisen. Ich würde Fotos solcher Konstrukte (wie auch Stadtmodelle etc.) zwar persönlich auch hochladen, aber einen halbwegs rechtssicheren Rat können wir in diese Richtung m. E. nicht geben. --AndreasPraefcke ¿! 10:24, 4. Jul. 2009 (CEST)

Sehe bei den Bildern auch keine Probleme --Historiograf 13:42, 5. Jul. 2009 (CEST)

Eine normale Rekonstruktion schliest eigentlich eine eigen persönliche Leitung (im Sinne des Utheberrechts) aus, da es eigentlich nur eine richtige Rekonstruktion gibt (Gut, die kann sich infolge neuer wissenschaftlicher Erkentnisse ändern). Und wenn es nur eine richtige Darstellung gibt, schliest diese prizipiell eine eigen geistige Schöpfung aus. Gerade bei Waffen und sonstige Gebrauchsgegenstände seh ich gar keine Möglichkeit einer eigene geistigen Schöpfung, da hier eigentlich kein Freiraum einer eigener Interpratation zulässig ist. Denn eine gute wissenschaftliche Arbeit wird das Original kopieren, und Kopien besitzen bekanntlich keinen eigen Urheberschutz. Bobo11 15:03, 5. Jul. 2009 (CEST)
Gute Argumentation, Bobo. Aber ist der Begriff der Schöpfungshöhe wirklich so eng an den der Kreativität gebunden? Sicher its es zureffend, dass die beste Rekonstruktion die authentischste ist, dass also ganz im Gegensatz zu Kunst der Spielraum für schöpferische Kreativität bei Rekonstruktionen so gering wie möglich ist/sein sollte. Andererseits fließt aber eine ungemeine Menge an wissenschaftlicher Eigenarbeit (Recherchen, Interpretationen, Modelle) in diese Rekonstruktionen und da ist schwer zu sehen, warum diese Arbeit über weniger Kopierschutz verfügen soll als jede andere wissenschaftliche Arbeit. Zugespitzt müßte deine These ja sogar lauten, dass auch alle wissenschaftlichen Fachpublikationen über Rekonstruktionen keinen Kopierschutz geniessen, denn dort wird ebenfalls nur danach gestrebt, möglichst originalgetreu zu sein. In vielen Fällen beruht eine Rekonstruktion im Museum aber sogar auf solch einer Facharbeit - wenn wir das Werk fotografieren dürfen, dann dürften wir ja auch aus der zugrunde liegenden Publikation ohne Angabe der Quelle zitieren. Davon habe ich aber noch nie gehört. Holiday 12:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
Weil es ein absolut unsinniger Vergleich ist. Wenn Person B einen Text aus einem 200 Jahre alten Buch von Autor A abschreibt, dann ist das Abschreiben doch auch keine eigene schöpferische Leistung. In die Richtung müsste der Vergleich vielleicht eher gehen. ;-) Gruß, --Paulae 12:43, 6. Jul. 2009 (CEST)
Schon einmal eine Abhandlung über wissenschaftliche Rekonstruktionen antiker Gegenstände gelesen? Das ist hochkreative Arbeit in dem Sinne, daß der Rekonstrukteur auf Grundlage einer lückenhaften Informationslage einen kompletten Apparatus erstellen muß. Dazu verwendet er Annahmen, Belege, Schlüsse, fundierte Spekulationen, zitiert ausgiebig Literatur usw. Gruß Holiday 16:05, 6. Jul. 2009 (CEST)
Das ist aber keine schöpferische Leistung im urheberrechtlichen Sinn. Logos werden auch sehr aufwendig von Werbedesignern erstellt (die sich ihre Arbeit teuer bezahlen lassen), sind aber dennoch i. d. R. nicht urheberrechtlich geschützt. Für die Frage der Schöpfungshöhe ist der Aufwand zur Erstellung unerheblich. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:13, 6. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Georg Jahn

Mein Großvater Georg Jahn ist am 18.11.1940 verstorben. Ich schreibe gerade einen Artikel über ihn und möchte Radierungen von ihm in Bildform hinzufügen. 1. Frage: Was muß ich machen um diese Radierungen auf Wikipedia Commons herunter laden zu können

  obwohl die 70 Jahre noch nicht erreicht sind, ohne dass sie gelöscht werden?

2. Frage: Ich habe ein Gemälde von Max Pietschmann (1865-1952) mit dem Bildnis von Georg Jahn von der Enkelin (über 80 Jahre)

  bekommen und möchte das ebenfalls herunterladen. Was muß ich tun?

--Jonny Basch 14:21, 2. Jul. 2009 (CEST)

zu 1: Es geht, wenn ich recht verstanden habe, hier um vom Großvater angefertigte Radierungen. Wenn Du als Alleinerbe der alleinige Nutzungsinhaber bist, kannst Du die Bilder lizenzieren, wie du willst. Ansonsten müssten alle anderen Erben zustimmen. Achtung: Falls die Nutzungsrechte der großväterlichen Bilder von der VG Bild und Kunst o. ä. wahrgenommen werden, geht das nicht. Wie die Einverständniserklärung "aller" Erben eingeholt werden soll (das können bei gesetzlicher Erbfolge zwei Generationen weiter ganz schön viele sein), ist mir nicht ganz klar. Ich denke mal, dass wir pragmatisch die glaubhafte Versicherung eines Erben akzeptieren werden, dass die anderen einverstanden sind. Von meinem eigenen Großvater angefertigte Fotos habe ich so jedenfalls mit der Lizenz {{PD-heirs}} in die Commons hochgeladen, und das war bislang unproblematisch. Vielleicht vorsichtshalber zusätzlich eine Mail ans OTRS schicken (siehe Wikipedia:Textvorlagen). Wenn es bekannte Erb-/Familienstreitigkeiten gibt, würde ich insgesamt vom Hochladen abraten. Gefahrlose Alternative: Am 1.1.2011 hochladen.
zu 2: Wir brauchen eine E-Mail der Erbin/Erben von Max Pietschmann an das OTRS mit der Zustimmung zur Veröffentlichung unter einer freien Lizenz. Siehe Wikipedia:Textvorlagen. Achtung: Falls die Nutzungsrechte der Pietschmann-Bilder von der VG Bild und Kunst o. ä. wahrgenommen werden, geht das nicht. Gefahrlose Alternative: Am 1.1.2023 hochladen.--AndreasPraefcke ¿! 16:29, 2. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] KaDeWe II

Hallo zusammen,

  • vor ein paar Tagen hatte ich um Rat wegen den Urheberrechten von KaDeWe-Bildern gefragt: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/06#KaDeWe_1932. Nun ist das 1932er-Jubiläumsbuch von der Fernleihe gekommen und einige Bilder sind schon eingescannt worden. Bevor ich sie hochlade, bitte ich um Rückmeldungen. Die meisten Bilder im Buch firmieren unter Photographisches Atelier des Verlags Ullstein. Es gibt nun den Ullstein-Bilderdienst im Netz ( http://www.ullsteinbild.de/search.php?search=kadewe&date= ) und dort sind unter dem Stichwort KaDeWe 524 Bilder im online-Archiv aufgelistet. Aber nur eine Handvoll davon sind auch im Jubiläumsbuch enthalten. Könnte der Rest der Buchbilder, der nicht im Ullstein-online-Archiv ist, verwendet werden? Es sind keine Fotografen im Buch angegeben. Und wenn ja, welche Lizenz?
  • Einige Buchbilder firmieren unter "Archiv des KaDeWe", doch dessen Archiv ist im 2. WK abgebrannt. Hochladen erlaubt? Welche Lizenz?
  • Ein wertvolles Portrait vom KaDeWe-Gründer Adolf Jandorf wurde von Herrn "von Harlip" erstellt, diesen Namen findet Google nur 19mal ohne Todesdatum, "von Harlip" hat auch keinen Vornamen in Google. Hochladen erlaubt?
  • Alle Bilder, die vor 1909 entstanden, fallen unter die pragmatische deutsche 100-Jahres-Regel, für die es in Commons Wikimedia kein Pendant gibt. Ist eine Lizenzierung möglich unter Author died more than 70 years ago {{PD-old}}?
Gruß, Bonzo* 17:46, 2. Jul. 2009 (CEST)
In der verlinkten Diskussions wirds doch recht ausführlich erklärt: Grundsätzlich muss der Fotograf (Urheber) der Lizenz (cc-by-sa) zustimmen, oder der Fotograf muss 1939 oder früher gestorben sein. Ganz einfach also. Daneben gibs dann noch ne Ausnahmeregel: Wenn du den Fotografen wirklich nicht ermitteln kannst, und das Bild nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurde, dann kannst du es auch hochladen. Ansonsten halt nicht. --Nyks (Kontakt) 18:20, 2. Jul. 2009 (CEST)
Ah so, alles ganz einfach. Du hast es jedenfalls sehr bündig zusammengefasst. Beim Jandorf-Bild ist der Fotograf zu ermitteln, aber nicht sein Todesdatum. Das Aufnahmedatum ist unbekannt. Das Fehlen der Druckerschwärze einer Jahreszahl unter oder nahe bei seinem Bild ist also ein KO-Kriterium? In wieviel Jahren darf dann sein Portrait veröffentlicht werden? --Bonzo* 22:26, 2. Jul. 2009 (CEST)
Wenn es nicht gelingt, auf anderen Wegen das Todesjahr herauszufinden ... ja, dann kann das Bild nicht unter eine erforderliche Lizenz gestellt werden. Für die 1923-Regel ohne bekannten Urheber bräuchten wir sowieso das Veröffentlichungsdatum - nicht das Aufnahmedatum. Manchmal habe ich mir auch schon andere Regelungen gewünscht, um mehr Bilder verwenden zu dürften - aber wenn ich mir dann wieder vor Augen führe, dass unser gemeinsames Ziel des Schaffung von völlig "freiem Wissen" ist, findet man sich leichter damit ab, dass einige urheberrechtlich geschützten Dinge halt "draußen bleiben müssen". --Nyks (Kontakt) 23:51, 2. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] und noch ein Problembild

Wie kann ein 2008 verstorbener Autor am 2. Jul. 2009, 19:29 ein Selbstportrait von sich hochladen? Fragt sich Marcus 20:51, 2. Jul. 2009 (CEST)

Es hat ja niemand behauptet, dass das Harro Heinz Theodor Fromme selbst hochgeladen hat... Der Benutzer:Cathesso hat das Bild einfach irgendwo gefunden und dann hochgeladen. Er hat dabei nicht nur eine URV begangen, sondern auch noch Copyfraud betrieben, indem er sich als Urheber ausgegeben hat. Viel eindeutiger (und blöder) kann man kaum gegen das Gesetz verstossen... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:03, 2. Jul. 2009 (CEST)
Chaddy: WP:AGF er behauptet der erbe zu sein, das glaube ich ihm sogar. Ich kläre das. Marcus 21:22, 2. Jul. 2009 (CEST)
Hm, womöglich hat er tatsächlich die Rechte. Aber bitte beachten, dass er der Alleinerbe der Rechte sein muss, andernfalls müssen die anderen Erben auch zustimmen. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:02, 2. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Woody Allen

Ich war bei flickr auf der Suche nach aktuelleren Bildern von Filmschaffenden. Dabei bin ich auf diese Galerie gestoßen. Anfänglich wenn man auf eines der Bilder klickt, erscheint ein Copyright-Hinweis. Vergrößert man das Bild, sieht man aber, dass sämtliche Bilder unter einen freien CC-Lizenz stehen. Es dürfte also kein Problem sein, einzelne Bilder auf Commons zu transferieren, oder? --César 15:04, 3. Jul. 2009 (CEST)

Ich sehe da kein Problem, die Fotos stehen auf Flickr unter einer freien Lizenz. Der Flickr-User heißt "Rubenstein", das dürfte nach etwas googeln das PR-Unternehmen Rubenstein Communications sein, also keine von irgendwoher zusammenkopierten URVs. --Kam Solusar 15:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
Natürlich sind auch Bilder, die unter der CC stehen urheberrechtlich geschützt (bzw. in den USA halt mit einem Copyright versehen). Die Lizenz regelt ja nur, was man als Weiternutzer so alles mit den Bildern anstellen darf.
Die Bilder stehen jedenfalls unter der CC-by 2.0 und sind damit in Ordnung. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:51, 3. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] indiepedia.de

Ich wollte nur sicher gehen und bei euch Experten anfragen ob das wirklich so stimmt: Die CC-by-sa-nc von Indiepedia.de ist nicht kompatibel mit der neuen CC-by-sa der Wikipedia, oder? Das heisst, man kann auch jetzt keine Artikel von dort übernehmen? Da gibts auch nichts was man machen kann, oder? Gruss -- hroest Disk 16:45, 3. Jul. 2009 (CEST)

Hallo Hannes, nein, die Non-Commercial-Lizenzen (nc) sind nicht mit Wikipedias Lizenzbestimmungen kompatibel (folglich können auch Artikel nicht einfach so übernommen werden). Die Möglichkeit, bei den entsprechenden Autoren anzufragen und um eine entsprechende Genehmigung zu bitten, besteht natürlich immer. Grüße, —Pill (Kontakt) 16:49, 3. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Lizenzumstellung bei Dateien

Da in der dt. WP immer noch nicht mit der Lizenzumstellung bei den GFDL-Dateien begonnen wurde, habe ich die Seite Wikipedia:Lizenzumstellung bei Dateien erstellt (Name evtl. verbesserungswürdig). Im Gegensatz zu vielen anderen Seiten kann die Migration zur CC-BY-SA leider nicht durch Änderungen an wenigen zentralen Stellen vorgenommen werden, sondern nur durch die aktive Mithilfe der User.

Ich würde mich freuen, wenn ihr euch dort an der Diskussion beteiligen würdet um einen Weg zu finden, diese Lizenzmigration einfach und schnell durchführen zu können. --Kam Solusar 17:04, 3. Jul. 2009 (CEST)

Wir sollten auf keinen Fall die GFDL einfach durch CC ersetzen, sondern die Dateien doppelt lizensieren. Genau so ist das von der Foundation auch gedacht. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:22, 3. Jul. 2009 (CEST)
Natürlich, vielleicht habe ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt. Mit Umstellung meine ich selbstverständlich nur die Ergänzung um die CC-BY-SA-Vorlage, nicht das vollständige Ersetzen der GFDL-Bausteine. --Kam Solusar 20:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
Kann man jetzt also bilder hochladen und die lizens nach lust und laune später ändern? es hiess doch mal umlizenzierung wird niemals geduldet? --87.185.243.47 20:26, 3. Jul. 2009 (CEST)
Nein, das lief natürlich in Kooperation mit der Free Software Foundation und Creative Commons ab. Kurzzusammenfassung: Die GFDL wurde in der neuen Version 1.3 dahingehend geändert, dass entsprechend lizensierte Werke nun auch unter der CC-by-sa verwendet werden können. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:07, 3. Jul. 2009 (CEST)
Dann ist die neue Lizenz doch schon drin, auch ohne das das ausdrücklich draufsteht? Oder habe ich da was grundsätzlich falsch verstanden? --Eingangskontrolle 22:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
Wenn Chaddy die Relizenzierung auch nur ansatzweise verstanden hätte, schon. Hat er aber nicht. Die Inhalte in einem Multiuser-Blabla müssen von den Betreiber des Multiuser-Blabla noch ausdrücklich unter die neue Lizenz relizenziert werden. Bisher hat das aber noch keiner bzgl. der einzlenen Mediendateien. syrcro 11:59, 4. Jul. 2009 (CEST)
Du unterstellst mir hier Sachen... Ich habe die Relizensierung durchaus verstanden. Ich habe nicht behauptet, dass die Inhalte bereits automatisch unter der CC-by-sa stehen. Natürlich ist mir klar, dass diese erst unter diese zusätzliche Lizenz gestellt werden müssen... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:09, 4. Jul. 2009 (CEST)
Die Frage aber ist doch, ob die zusätzliche Lizenz nicht schon durch den Foundation-Beschluß Gültigkeit hat ("Accordingly, the Wikimedia Foundation exercises its option under Version 1.3 of the GNU Free Documentation License to relicense the Wikimedia sites as Massive Multiauthor Collaborations under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 license, effective June 15, 2009."), oder doch erst wenn unter die einzelne Datei das CC-Bapperl gepappt wird. Die GFDL sagt dazu "The operator of an MMC Site may republish an MMC contained in the site under CC-BY-SA on the same site at any time before August 1, 2009, provided the MMC is eligible for relicensing.". Kommt es beim Lizenzstatus nur darauf an, welche Vorlagen gerade darunter kleben? Wenn ich bei einer Datei die Lizenzvorlage aus der Bildbeschreibungsseite herausnehme, ändert sich dadurch der Lizenzstatus auch nicht. --Kam Solusar 04:11, 5. Jul. 2009 (CEST)

syrcro hat es sich zur Angewohnheit gemacht, möglichst verächtlich über die anderen hier zu sprechen, damit sein Mini-Lichtchen um so stärker leuchtet. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Unterstellung unter eine freie Lizenz einer eindeutigen Kennzeichnung durch den Urheber bedarf. Als Muster dafür, was korrekt ist, kann die Copyright-Notiz am Ende der GNU FDL gelten. Nach der Lizenzumstellung ist die Wikipedia nicht doppeltlizenziert, da die Formalitäten der GNU FDL nicht eingehalten werden.

Wenn ich einen bestehenden Beitrag ändere und meine Änderung unter der GNU FDL veröffentliche, wie dies das Editfenster sagt, bin ich gehalten, die Formalitäten der GNU FDL für Modifications einzuhalten. Das erfolgt aber nicht, da das neue Werk nicht mit einem Link der GNU FDL versehen ist. --Historiograf 20:35, 5. Jul. 2009 (CEST)

Wenn jemand meine GFDL-Bilder in CC umlizensiert, werden sie gelöscht. Vor nichtmal einem Jahr wurden Benutzer noch wegen Umlizensierung gesperrt. --Marcela Bild:Miniauge.gif 08:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
Das wirst du wohl kaum durchsetzen können, solange deine GFDL-Bilder die Kriterien für´s Umlizensieren erfüllen, kannst du nichts dagegen tun... Deine GFDL 1.2only Bilder können natürlich nicht umlizensiert werden (falls es davon noch irgendwo welche haben sollte - Commons? Hier jedenfalls nicht mehr.). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle

Es ist mal wieder urheberrechtliches Fachwissen und Entscheidungswille gefragt. In diesem Sinne: Bitte mitdiskutieren. [[ Forrester ]] 17:18, 3. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Georg_von_Grundner

Dazu würde folgendes Bild passen: [2]

Der Betreiber der Website teilt zu diesem Bild auf Nachfrage mit:
das betroffene Bild stammt aus dem Museum in Ingolstadt. Ich habe das Veröffentlichungsrechnt nur für meine Homepage übertragen bekommen, daher kann ich hier nicht weiterhelfen. Eine Anfrage an die Stadt Ingolstadt (Fotostelle) wäre notwendig mit folgenden Angaben: Bestand: Graph. Sammlung Inventar-Nr.: I/7a Negativ- Nr.: 2699/2/6

Das Original ist eine Rötelzeichnung vom Münchner Kunstmaler R. F. Bock und hat die Maße 44 x 35,5 cm. Ich werde demnächst meine Homepage überarbeiten, dann werde ich entsprechende Angaben zum Bild hinzufügen. Hoffentlich konnte ich Ihnen helfen.

Es stellen sich für mich folgende Fragen:

  • Wer ist R.F.Bock und wie lange ist der tot. Angesichts der Lebensdaten des Abgebildeten sollte die Schutzfrist abgelaufen sein, aber man weiss ja nie.
  • Welche Rechte hätte das Museum?
  • Und sollte man fragen oder bei positiver Prüfung des Herrn Bock darauf verzichten?

--Eingangskontrolle 22:15, 3. Jul. 2009 (CEST)

1) ist leider weder im Thieme-Becker/Vollmer noch im WBIS herauszufinden (und durch Google hab ich auch nichts gefunden). Wenn das Bild allerdings bis 1855 angefertigt wurde, wie die Aufschrift nahelegt, können wir wohl davon ausgehen, dass er 1939 nicht mehr lebte. --AndreasPraefcke ¿! 10:33, 4. Jul. 2009 (CEST)
2) natürlich keinerlei Rechte (siehe Copyfraud)
3) nein, nicht fragen --AndreasPraefcke ¿! 10:32, 4. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Coverversionen ohne Genehmigung erlaubt...?

Seit 3 Jahren stand im Artikel Coverversion, daß Coverversionen ungefragt ohne Einwilligung des Rechteinhabers gestattet sind. Entweder ich habe heute Tomaten vor den Augen oder wir haben da jetzt jahrelang eine Fehlinfo mit uns rumgeschleppt? Habe ich nen Denkfehler? --Marcela Bild:Miniauge.gif 22:49, 3. Jul. 2009 (CEST)

Hm, kann ich mir jetzt nicht so ganz vorstellen. Coverversion#Rekorde müsste dann aber jedenfalls mit exakten Zahlen belegbar sein... -- Chaddy · D·B - DÜP 02:19, 4. Jul. 2009 (CEST)
Pardon, Ralf, aber ist "In Kontinentaleuropa gilt, dass von offiziell veröffentlichten Liedern Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber nicht möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren beziehungsweise des Verlags." nicht widersprüchlich? Gruß --ChrisHamburg 10:07, 4. Jul. 2009 (CEST)
Ja richtig, das ist noch der Rest der vorherigen Aussage. Ich korrigiere es gleich. --Marcela Bild:Miniauge.gif 11:48, 4. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Möchte Foto zum Artikel Adolf Huber veröffentlichen

2007 habe ich den Artikel zu meinem Urgroßvater Adolf Huber verfasst. Gern hätte ich dazu auch ein Bild hochgeladen. Als Urenkel habe ich von meiner Großtante (also seiner Tochter) diverse Bilder erhalten. Eines davon ist schon vielfach im Internet zu finden. Beispiel: http://www.klassika.info/Komponisten/Huber_Adolf/index.html Allerdings - wenn ich das Thema Bildrechte bei Wikipedia studiere - finde ich keinen Weg, dieses Bild hier zu veröffentlichen. Den Nachweis, dass das Bild vor 1923 erstellt wurde, kann ich nicht erbringen. Es ist möglich, da dieses Fotografenbild Jugendstildekor enthält. Adolf Huber ist noch keine 100 Jahre tot und der Urheber (Fotograf B. Michaelis Magdeburg) ist schlecht dazu zu bewegen, sein Einverständnis zu erklären. Es gibt also nichts Schriftliches. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, das Bild zu veröffentlichen oder muss ich darauf verzichten? Gruß, --Hubsing 12:05, 4. Jul. 2009 (CEST)

Du wirfst hier einiges durcheinander ;) Folgende Bedingungen würden ein Hochladen ermöglichen:
  1. Fotograf stimmt zu
  2. Fotograf ist mehr als 70 Jahre tot
  3. Bild wurde nachweislich vor 1923 erstmals veröffentlicht
  4. Bild ist älter als 100 Jahre.
Trifft davon etwas zu? --Marcela Bild:Miniauge.gif 12:13, 4. Jul. 2009 (CEST)
Kann sein, dass ich bissel verwirrt bin - ist aber auch kein Wunder, wenn man in den entsprechenden Richtlinien erst einmal zu lesen anfängt...
O.K.:
  1. Fotograf (Firma aus Magdeburg) kann nicht zustimmen, da nicht erreichbar und mit Sicherheit tot - nicht belegbar
  2. Da nicht erreichbar ist der Todeszeitpunkt schwer zu recherchieren
  3. Foto wurde erst bei Erstellung der offiziellen Webseite über Adolf Huber durch meine Familie veröffentlicht
  4. Alter des Bildes ist nicht belegbar, da es keine Datumsangabe gibt - man könnte nur schätzen
Meine Frage ist - ist ein Fotograf überhaupt relevant, wenn er auf Wunsch ein Bild macht und dafür bezahlt wird? Wer, wenn nicht die Erben oder Nachfahren einer Person dürfen ein Foto von ihr veröffentlichen? Gruß, --Hubsing 12:46, 4. Jul. 2009 (CEST)
Ich denke schon, dass der Fotograf durch die Bezahlung konkludent die Nutzungsrechte an den Bezahlenden vollständig abtritt. Dann waren die Nutzungsrechte allerdings bei Alfred Huber. Was ist danach mit den Nutzungsrechten geschehen? Ich würde behaupten, nach dem Tod Deines Urgroßvaters hat er die Nutzungsrechte – ebenfalls konkludent – an alle Erben gleichermaßen weitervererbt, darunter Deine Großtante. Wenn Deine Großtante die einzige Erbin ist, könnte sie die Fotos daher vmtl. freigeben; gab es noch mehr Erben, müssten wohl alle Erben einer Unterstellung unter eine freie Lizenz zustimmen.
Als einzige Alternative käme dann eben noch das Motiv des Fotos in Betracht: Dein Großvater ist 1879 geboren, bei einer Erstellung des Fotos vor dem 1. Januar 1909 würde das Bild hier toleriert. Ist das Motiv also Dein Großvater im offensichtlichen Kindes- oder Jugendalter, wäre eine Freigabe vermutlich möglich. Jede andere Schätzung ist allerdings nicht akzeptabel.
Sollten die von mir erzählten Dinge nicht stimmen, bitte ich herzlich um Korrektur. Gruß, -- Yellowcard 12:57, 4. Jul. 2009 (CEST)
Danke. Das mit dem Fotografen sehe ich ähnlich.
Erben waren meine Großtante und mein Großvater - beide tot - weiterführend zwei Enkel und auf der anderen Seite zwei Urenkel (recht übersichtlich) - Zustimmung wäre sicherlich kein Problem (aber in welcher Form?)
Adolf Huber ist 1872 geboren - auf dem Bild schätzungsweise 40 Jahre alt (wir werden alle recht früh grau) - dann wäre die Freigabe 2012/13 aber eben ohne Nachweis... -- Bin gespannt auf die Spezis... Gruß, --Hubsing 13:14, 4. Jul. 2009 (CEST)
Lade es mal hier hoch (nicht auf Commons) - dann können wir uns ein Bild machen. Man kann manchmal auch anhand technischer Details eines Fotos die Entstehung datieren, auch wenn das selten möglich ist. Wenn dir das original vorliegt, dann scanne es mit höchstmöglicher Auflösung, belasse die Ränder dran und ändere absolut nichts am Scan. Aufhübschen können wir später noch, wenn die Lizenz geklärt ist. --Marcela Bild:Miniauge.gif 13:32, 4. Jul. 2009 (CEST)
Kein Problem. Ich habe hier ein gut erhaltenes Original:
Vorderseite: http://www.adolf-huber.com/Bilder/Adolf1.jpg
Rückseite: http://www.adolf-huber.com/Bilder/Adolf2.jpg
Gruß, --Hubsing 13:45, 4. Jul. 2009 (CEST)
Zweifellos ein professionell erstelltes Bild. Die Nutzungsrechte wurden sehr wahrscheinlich nicht übergeben, wenn man der Bemerkung auf der Rückseite folgt. Die Tonwertkurve spricht für eine daguerrotypie, was 1910 nur noch sehr vereinzelt gebräuchlich war, die Auflösung ist allerdings viel zu klein, um das definitiv einzuschätzen. Was allerdings für unsere 100-Jahres-Regel spricht ist die Tatsache, daß ich den Herrn auf deutlich unter 40 Jahre schätze. Andere Meinungen? --Marcela Bild:Miniauge.gif 13:57, 4. Jul. 2009 (CEST)
Geboren ist der Herr lt. Artikel 1879, bis 2009 sind's dann nur 30 Jahre. Die könnte die abgebildete Person durchaus überschritten haben, dürfte daher nicht tragbar sein.
Und mal allgemein: Wenn ich zum Fotografen um die Ecke gehe und Passfotos für meinen Reisepass machen lasse, die Fotos durchaus professionell gemacht werden und ich die 5 Fotos für 7€ bekomme – sind die Nutzungsrechte dann möglicherweise konkludent (vollständig) auf mich übertragen? -- Yellowcard 14:10, 4. Jul. 2009 (CEST)
Nein, definitiv nicht. Und das war auch vor 100 Jahren nicht anders. --Marcela Bild:Miniauge.gif 14:12, 4. Jul. 2009 (CEST)
Und wenn ich einen Passanten kurzerhand bitte, ein Foto von mir zu machen, und ihm meinen Fotoapparat hin die Hand drücke – kann man dann von konkludentem Handeln ausgehen? -- Yellowcard 14:56, 4. Jul. 2009 (CEST)
Eindeutig jein - so einfach ist das nicht. Kann, kann nicht... ;) --Marcela Bild:Miniauge.gif 15:07, 4. Jul. 2009 (CEST)
Sorry, geb. 1872, hab mich vertutet. Wären 36 Jahre akzeptable Differenz. Kritisch. -- Yellowcard 14:11, 4. Jul. 2009 (CEST)
Ja - 1872 ist richtig. Hab das Bild jetzt mit der höchsten Auflösung gescannt: http://www.adolf-huber.com/Bilder/Adolf1.JPG Gruß, --Hubsing 14:20, 4. Jul. 2009 (CEST)
Ich hätte nichts gegen das Bild einzuwenden. Die verwendete Fototechnik (Glasplatten-Negativ) war 1909 schon nicht mehr üblich und für einen profi-Fotografen ungewöhnlich, das Alter scheint auch zu stimmen. --Marcela Bild:Miniauge.gif 14:48, 4. Jul. 2009 (CEST)
Das hört sich ja gut an!!! Ich hoffe, dass diese Aussage und die erfolglose Recherche nach dem Urheber, die ich bisher durchgeführt habe, genügen. Gruß, --Hubsing 15:21, 4. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Datei:Anime-Studio-Image-Texture-Example.jpg

Ist der Hinweis im o.g. Bild, dass Teile des Bildes Copyright Wikimedia sind, richtig eingebunden? Scheint darüber Meinungsverschiedenheiten zu geben; mir wurde empfohlen, sicherheitshalber hier nachzufragen. Grüße und danke im Vorraus Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 20:19, 4. Jul. 2009 (CEST)

Du hast das Wikipedia-Logo genommen und es dann einfach durch den Effekt-Filter laufen lassen? Wenn ja, dann ergänze bitte noch die Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:08, 4. Jul. 2009 (CEST)
Genau das habe ich getan. Ich ergänze die Vorlage und füge das Bild dann in den Artikel ein. Sollte noch etwas falsch sein, bitte ich, es hier zu erwähnen ode zu korrigieren. Grüße --Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 21:13, 4. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] de.Wikipedia oder Wikimedia Commons für alte Karten?

Ich möchte einen alten Stadtplan hochladen (selbst vom Original gescannt). Der oder die Urheber sind nicht bekannt. Der Plan ist vor über 100 Jahren veröffentlicht worden. Nach meinen Recherchen auf mehreren Seiten zu Urheberrechtsfragen bin ich zu der Ansicht gekommen, dass ich die Karte nur bei de.wikipedia hochladen kann, weil a) Wikimedia Commons die 100-Jahr Regel nicht akzeptiert und b) die dortige 1923-Regel nicht in Deutschland gilt, Wikimedia Commons aber verlangt, dass die gewählte Lizenz sowohl in den USA, als auch im Ursprungsland gilt. Habe ich das richtig verstanden? --Blaufink 01:55, 5. Jul. 2009 (CEST)

Ja. Kersti 10:52, 5. Jul. 2009 (CEST)
Danke! --Blaufink 22:56, 5. Jul. 2009 (CEST)

Kann man dann nicht beide Lizenzen gleichzeitig angeben? Es gilt dann die für den jeweiligen Rechtskreis bestimmte. --Eingangskontrolle 09:48, 6. Jul. 2009 (CEST)

Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich als Deutscher die 1923-Regel auf Wikimedia Commons gar nicht auswählen, weil sie in Deutschland nicht anwendbar ist. Allerdings sind die Hinweise, die ich diesbezüglich auf Wikipedia gefunden habe, für mich nicht immer klar verständlich. Wenn eine solche Doppellizenz erlaubt ist, würde ich das so machen. --Blaufink 15:29, 6. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] "Fremd"-Texte unter GFDL-1.2

Was ich noch nicht ganz verstanden habe (wahrscheinlich ist das schon ausgiebig diskutiert worden, ich find's aber gerade nicht): was passiert mit Texten, die aus anderen Wikis kopiert wurden und explizit GFDL-1.2-lizenziert sind (Perrypedia, Watch-wiki)? Die Lizenz dieser Texte kann doch sicherlich nicht plötzlich zu CC geändert werden. --A.Hellwig 10:01, 5. Jul. 2009 (CEST)

Grundsätzlich hätten sie überhaupt nicht hierherkopiert werden dürfen da das dann ja auch nicht mit unseren GDFL-Versionen vereinbar gewesen wäre. Wenn noch nennenswerte Teile des GFDL-1.2-lizenzierten Textes hier vorhanden sind, müßten sie gelöscht werden - oder falls nur ein oder zwei Autoren beteiligt waren deren Erlaubnis zur Umlizensierung eingeholt werden. (Kommafehlerkorrekturen sind hierbei unwesentlich, sie haben keine Schöpfungshöhe.) Kersti 10:49, 5. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Karte für Pressemitteilung

Ich möchte aus nebenstehender Commons-Karte eine Übersicht der Teilnehmer am Wikipedia:5. Foto-Workshop machen. gemäß unserer Vorstellungen sind derartige Karten gemeinfrei, auf Commons ist sie GFDL/CC lizensiert. Spricht etwas dagegen, daß ich die modifizierte Karte hier lokal als Bild-frei hochlade, um ihre eventuelle Weiterverwendung durch die Presse möglichst einfach zu machen? --Marcela Bild:Miniauge.gif 15:53, 5. Jul. 2009 (CEST)

Warum nicht als PD-SH? Wie du ja selbst schon schriebst, hat diese Karte keine SH. Ich weiß ja nicht genau, wie das dann aussieht, wenn du mit deiner Übersicht fertig bist, aber womöglich haben deine Bearbeitungen auch keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:17, 5. Jul. 2009 (CEST)
Selbst wenn meine Bearbeitungen SH hätten möchte ich die Karte als "PD" hochladen, um sie ohne Probleme weiterverwenden zu lassen. Sie ist gleich fertig. --Marcela Bild:Miniauge.gif 17:21, 5. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Bildrechte Portraits Sächsischer Landtagsabgeordneter

Glückauf! Angeregt durch eine Diskussion auf meiner Benutzerseite hier eine Nachfrage, wie Ihr die Rechtslage seht. Ich bin dabei das Buch Elvira Döscher, Wolfgang Schröder: Sächsische Parlamentarier 1869–1918. Die Abgeordneten der II. Kammer des Königreichs Sachsen im Spiegel historischer Photographien, Droste, 2001 inhaltlich für das Erstellen von Biografien zu den Landtagsabgeordneten im Königreich Sachsen auszuschlachten, was sicher völlig unproblematisch ist. Kniffliger wird das bei den Portraits zu den einzelnen Politikern. Im Buch ist ausgeführt, dass diese zum Großteil aus zwei Fotoalben stammen, die zum 25jährigen Parlamentsjubiläum 1896 und 1904 an den jeweiligen Jubilanten verteilt wurden und sich heute in staatlichen Archiven befinden. Die Fotografen sind jeweils angegeben, die 70-Jahr-Schranke um Urheberrecht ist mir auch bekannt. Greift hier aus Eurer Sicht das Editio princeps oder kann ich davon ausgehen dass das öffentliche Überreichen und sicher auch Betrachten des jeweiligen Fotoalbums als Veröffentlichung gelten? Sprich: Ist das überreichte Fotoalbum an sich eine Veröffentlichung oder nicht. -- Miebner 21:38, 5. Jul. 2009 (CEST)

Wer einen Schutz gemäß Editio princeps beansprucht muss nachweisen können, dass er tatsächlich die Erstveröffentlichung vorgenommen hat. Deshalb ist das Riskio für uns sehr gering.
Bleibt noch die Frage: Sind die Urheber der Fotos bekannt? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:59, 5. Jul. 2009 (CEST)
Wie gesagt, die Fotografen sind zum Großteil bekannt und im Buch auch angegeben. Inwieweit ich deren Lebensdaten ermitteln kann, muss ich schauen... -- Miebner 08:21, 6. Jul. 2009 (CEST)
Mir ist nur ein Fall bekannt, daß editio princeps von einem Gericht anerkannt wurde: der Fall Nebra. Dieser ist allerdings durch Montezuma quasi aufgehoben, so daß man wie Chaddy schon sagte davon ausgehen kann, daß die aktuelle Rechstsprechung davon ausgeht, daß der Beansprucher die Erstveröffentlichung beweisen muß, was fast unmöglich ist. Wenn die Alben 1896 und 1904 verteilt wurden, greift unsere 100-Jahres-Regel. Der nachweis der Veröffentlichung ist nur bei der 1923er Regel notwendig --> Bilder sind auf .de in Ordnung. --Marcela Bild:Miniauge.gif 19:05, 6. Jul. 2009 (CEST)
Danke für die Antworten. Die 100-Jahres-Regel greift im vorliegenden Fall sicher kaum, da die Fotografen zum Großteil zumindest namentlich bekannt sind... -- Miebner 20:46, 6. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Die Auswirkungen des Share-Alike/Copyleft bei cc-sa-3.0

Hallo zusammen,

trotz ausgiebiger Surferei werde ich aus den Auswirkungen der Share-Alike-Bedingung bei der cc-sa-3.0 nicht so recht schlau. Die Frage inwieweit sich die Lizenz auch auf die "Umgebung" des verwendeten Materials konkret auswirkt ist mir unklar (Thema: Copyleft-Stärke). Der englische Orginalvertragstext spricht von derivative works". Was sind denn nun die "works" eigentlich?

Beispiel:

  • Ich erstelle einen Artikel und verwende ein erläuterndes (und evtl. von mir nachbearbeitetes) Bild von der wp oder wikimedia commons mit cc-sa-3.0 Lizenzierung. Muss ich dann den ganzen Artikel unter die gleiche Lizenz stellen oder nur wieder das Bild?
  • Ich erstelle eine Website mit einer Mischung aus kommerziell lizenziertem Content (Bilder und Texte) und cc-sa-3.0 lizenziertem Content (ebenfalls Bilder und Texte). Ist das erlaubt, oder blockiert das kommerziell lizensierte Material die Verwendung von share-alike Content?

Nirgends findet man dazu ein konkrete Angabe, dabei dürfte dies z.B. für Zeitungen, Buchautoren und Contentanbieter im Web sehr entscheidend sein. -92.225.56.211 17:52, 6. Jul. 2009 (CEST) Michael Langner

[Bearbeiten] Darf ich Bilder verwenden die für die Presse zurverfügung gestellt wurden?

Hallo,

ich möchte noch mehr Bilder zum Artikel über das Universitätsklinikum_Würzburg einfügen aber ich weiß nicht ob ich diese Bilder verwenden darf. Die Bilder die ich gerne verwenden möchte, befinden sich auf der Webseite der Uniklinik und wurden dort im Download-Bereich für die Presse zur verfügung gestellt. Dürfen solche Bilder hier verwendet werden? Uniklinik Download Wo lade ich hier die Bilder hoch? (nicht signierter Beitrag von Moonlight83 (Diskussion | Beiträge) 19:56, 6. Jul. 2009)

Auf der Homepage ist nichts zur Lizensierung erkennbar. Frag bei der Klinik nach, ob die Urheber der Fotos einer freien Lizensierung zustimmen bzw. ob die Klinik das alleinige Nutzungsrecht hat und zustimmt. Eine Freigabe für die Presse reicht nicht aus. --Marcela Bild:Miniauge.gif 20:08, 6. Jul. 2009 (CEST)
(Bearbeitungskonflikt) Kurze Antwort: Nein, du kannst diese Bilder nicht verwenden. Lange Antwort: Um in der Wikipedia verwendet werden zu können, müssen Bilder unter einer freien Lizenz stehen oder aufgrund ihres Alters (Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben) gemeinfrei sein. Bei Pressebildern ist dies üblicherweise nicht der Fall. Auch im von dir verlinkten Downloadbereich der Uniklinik Würzburg kann ich keinen Hinweis auf eine Freigabe der Bilder unter einer freien Lizenz finden. Es wäre höchstens möglich, vom Urheber (das scheint bei den dortigen Bildern in den meisten Fällen ein Helmuth Ziegler zu sein - es kann aber auch sein, dass er der Klinik das ausschliessliche Nutzungsrecht erteilt hat, dann müsste nicht er, sondern diese zustimmen) eine entsprechende Freigabe zu erbitten. Anfragen für Freigaben kann man mit den Textvorlagen unter Wikipedia:Textvorlagen stellen. Damit ein Bild hier akzeptiert wird, ist wichtig, dass vom Inhaber der Rechte ausdrücklich eine Freigabe unter einer definierten freien Lizenz erteilt wird (darum die Textvorlagen), Antworten per E-Mail wie "Sie dürfen die Bilder gerne für die Wikipedia verwenden" reichen nicht aus. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte, Hilfe:FAQ zu Bildern und Hilfe:Wikimedia Commons. Gestumblindi 20:17, 6. Jul. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Bilder in einem Durchgang

In diesem Durchgang befinden sich die Bilder

Moin,

bei mir in der Stadt gibt es einen öffentlich zugänglichen Durchgang mit Motiven von ca. 20 historischen Landestrachten aus Schleswig-Holstein. Ich habe sämtliche Bilder fotografiert und möchte sie gern hochladen und wollte euch hiermit fragen wie es mit dem Urheberrecht aussieht. Folgende Daten sind vorhanden:

  • Der Künstler ist namentlich bekannt und hat diese Bilder in dem Durchgang zur öffentlichen Betrachtungan an seiner Hauswand angebracht. Zusätzlich befindet er sich auch noch unter den Lebenden.
  • Sämtliche Bilder sind unten mit seinem Namen versehen.

Gruß --Huhu 20:20, 6. Jul. 2009 (CET)

Sieht für mich nach Panoramafreiheit aus, andere Meinungen? --Marcela Bild:Miniauge.gif 20:29, 6. Jul. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit gilt nicht in Innenräumen (zumindest in Deutschland). Allerdings sind die Bilder imho Beiwerk und sonst ist da nichts Schützbares. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 6. Jul. 2009 (CEST)
Dieses Foto ist sicher problemlos, die Darstellung der einzelnen Bilder könnte unter Panoramafreiheit fallen, wenn der Durchgang öffentlicher Raum ist. --Marcela Bild:Miniauge.gif 20:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
Ähm, ich hab ja geschrieben, dass das Foto wohl ziemlich sicher problemlos ist. ;) Nur mit der Panoramafreiheit stimme ich nicht mit dir überein. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:39, 6. Jul. 2009 (CEST)
Ich denke, Huhu macht sich gar nicht um das rechte Bild sorgen, sondern hat Extra-Fotos von den Trachten-Bildern an der Wand gemacht, und ist sich nun unsicher, ob er diese abfotografierten Werke an der Wand hier hochladen darf. --Nyks (Kontakt) 21:18, 6. Jul. 2009 (CEST)
Es gibt durchaus auch in D Räumlichkeiten, die zwar im Inneren von Gebäuden sind aber trotzdem unter die Panoramafreiheit fallen weil sie dauerhaft öffentlich zugängig sind. Beispiel: Datei:2008-07-08-eberswalde-city-04.jpg, laut Katasteramt ist das im Gebäude. --Marcela Bild:Miniauge.gif 20:46, 6. Jul. 2009 (CEST)
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