Wikipedia:Urheberrechtsfragen
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[Bearbeiten] Zeichnerische Darstellung wissenschaftlicher Theorien
Hallo zusammen, wie beurteilt Ihr folgenden Fall: Ein Wissenschaftler glaubt in den Einkerbungen auf einem steinzeitlichen Knochen einen Mondkalender erkennen zu können und stellt seine Theorie in so einer Zeichnung dar. Da laut Schöpfungshöhe „Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (...) die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt“ werden, bin ich unsicher, ob diese eigentlich recht simple Zeichnung doch die SH-Hürde nimmt. Falls erlaubt: nur auf de als PD-SH oder auch auf commons?
Zusatzfrage: Würde de oder commons dieses Bild trotz fehlender Ticket-Freigabe akzeptieren?
Gruß--Wero 20:50, 13. Jul. 2008 (CEST)
- @Haro betrefen Bild, hab ich eine kleine Gegenfrage, wie lange ist laut Museum der Hersteller dieser Knochenritzungen Tod? Mehr als 70 Jahre? Wenn du den wink mit dem Zaunpfal nicht verstanden hast hier nachlesen =) ? Bei der zeichnung ist es schon schweiriger, da es hier eher auf eine einzelfall Endscheidung hinaus laufen wird ob Schöpfungshöhe oder nicht. Bobo11 21:53, 13. Jul. 2008 (CEST)
- Hallo Bobo11, ich gehe mal davon aus, daß weder der Zeichner des ersten verlinkten Bildes noch der Fotograf des zweiten aus der Steinzeit stammt. Vermutlich sind beide noch am Leben und wohlauf. Bei der Fotografie handelt es sich auch eindeutig nicht um die Reproduktion einer gemeinfreien zweidimensionalen Vorlage, so daß ich ehrlich gesagt nicht ganz verstehe, in welche Richtung der Wink denn gehen soll. Gruß --Wero 00:12, 14. Jul. 2008 (CEST)
Die Zeichnung ist OK (trotz keiner Münze keine SH), das Foto nicht --134.130.68.27 20:06, 18. Jul. 2008 (CEST)
- Danke. --Wero 19:46, 19. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Bild:MKER.PNG
m. E. ist das eine Urheberrechtsverletzung, weil derjenige keine Quelle angibt. Siehe auch dazugehörige Diskussion auf der Bilderseite. Wenn man etwas nachzeichnet, ist das zwar kein Problem, aber der Inhalt ist dennoch geistiges Eigentum des eigentlichen Autors, und deswegen muss auch die entsprechende Quelle angegeben werden! --92.226.204.200 00:16, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Ich weiß, daß ich damit im Abseits stehe, für mich sind beide Versionen nicht schutzfähig - also kein Handlungsbedarf. --RalfR → DOG 2008 00:22, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Werte IP, technische Zeichnungen, haben in der Regel keine Schöpfungshöhe (jedenfals nicht so, dass man sie nicht nachzeichen darf). Die Anlage unterliegt aber natürlich dem Patentrecht, und darf nicht anhand der selber erstellten Zeichnungen nachgebaut werden. Bobo11 00:31, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- Ehm ich weiß nicht, aber da steckt schon einiges an Wissen drin. Man kann sowas nicht mal eben zwischen Tür und Angel zeichnen. Und mit Verlaub, ich bezweifle das sowas ein 13jähriger Knabe hinbringt der offensichtlich keine Ahnung davon hat. Er spricht ja selbst von einem Kondensator obwohl er damit wohl einen Wärmetauscher meint im Bild:CANDU.jpg oder so. Mal davon abgesehen: ich habe so einige Bücher gelesen, viele davon rein technisch und hier wird sogar bei einem Diagramm mit vier Strichen und fünf Wörtern eine Bildquelle angegeben obwohl es selbst gezeichnet ist.--92.226.204.200 00:35, 14. Jul. 2008 (CEST)
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Sind beide geschützt, siehe auch Schöpfungshöhe: Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt. Ich glaube aber, dass die Nachzeichnung hinreichend vom Original abweicht um nicht als URV gelten zu müssen. Der prinzipielle Aufbau und das Funktionsschema des Reaktors sind ja vorgegeben, von daher sind der Individualität des Grafikers Grenzen gesetzt. Ob unser Bild tatsächlich vom Uploader gezeichnet wurde steht nochmal auf einem anderen Blatt.-- Wiggum 00:39, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- Es geht doch nicht um das Bild alleine, sondern darum das jemand fremdes geistiges Eigentum unter seiner Flagge verkauft. Das Bild darf auch ruhig nachgezeichnet sein, aber dann muss eben eine Quelle angegeben werden und es liegt in meinen Augen auf der Hand welche das war. Mir gehts nicht darum das Bild zu löschen, sondern den Autor des ursprünglichen Bildes ordnungsgemäß zu benennen (Zitierrecht!). Welchen Sinn hätte es dann wenn in einer Abbildung in einem Buch steht: angelehnt an Autor xy --92.226.204.200 00:44, 14. Jul. 2008 (CEST)
- (BK) Mehr Angeben als man eigentlich muss, war noch nie falsch. Wenn es zwei Zeichnunen gibt die Aussagegleich sind, wird natürlich die mit Nachweis sprich Quelle bevorzugt. Aber das hat mit dem Urhebrrecht nicht zu tun, und diese Seite heisst nun mal Urheberrechtsfragen und nicht Quellenfrage. Daher musst du verstehen, dass hier nur auf die Urheberrechtlicheseite eines Problems, und ob Schöpfungshöhe oder nicht, eingegangen werden kann. Bobo11 00:45, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Werte 92....: Es geht nicht darum, wieviel Arbeit oder Wissen darin steckt sondern wieviel künstlerische Schöpfungshöhe erreicht ist. Daß es zum guten Ton gehören würde, die russische Version zu nennen - da stimme ich dir zu. Urheberrechtlich sehe ich aber keine Bedenken. --RalfR → DOG 2008 00:47, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Um genau dieses Wissen geht es aber das mit dem Bild transportiert wird. Und das ist nicht von irgendwelcher Schöpfungshöhe abhängig. Soweit ich weiß, muss man in einer wissenschaftlichen Arbeit immer die Quelle in so einem Fall angeben, damit man zeigt, das dieses Bild nicht auf eigener Arbeit beruht sondern das das Wissen aus einer Quelle kommt. Andernfalls schmückt man sich mit fremden Federn, und das hat nichts mit dem guten Ton zu tun. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr ist das eine URV. --92.226.204.200 00:53, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Wissen im Sinne von Information ist nicht schutzfähig. Was du scheinbar meinst geht mehr in die Richtung Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens, d.h. man muss angeben, woher man eine bestimmte Information hat. Das ist sicher auch in der Wikipedia wünschenswert (im Sinne der Nachprüfbarkeit) aber im Grunde kein Zwang.-- Wiggum 00:56, 14. Jul. 2008 (CEST)
- (BK) Nein es ist eben KEINE URV. Eine URV wäre es wenn er das Bild kopiert hätte. Hat er aber nicht (Ich geh hier mal vom Juritischen grundsatz im zweifel für den Angeklagten asu). Und bist du sicher, dass er das von dir angegebene Bild benutz hat und nicht ein anderes? Denn die beiden Bilder unterscheiden sich massiv. Bobo11 00:57, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- Gefühlsmäßig volle Zustimmung von mir. Eine URV ist es allerdings nicht. Es wäre ähnlich, wenn ich eine Typzeichnung eines Viertaktmotors male - es wird mir äußerst schwer fallen, damit Schöpfungshöhe zu erreichen. Also kann sich jeder meine Zeichnung schnappen und als seine verkaufen, rechtlich ist das sauber, moralisch - naja...--RalfR → DOG 2008 00:59, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- Um genau dieses Wissen geht es aber das mit dem Bild transportiert wird. Und das ist nicht von irgendwelcher Schöpfungshöhe abhängig. Soweit ich weiß, muss man in einer wissenschaftlichen Arbeit immer die Quelle in so einem Fall angeben, damit man zeigt, das dieses Bild nicht auf eigener Arbeit beruht sondern das das Wissen aus einer Quelle kommt. Andernfalls schmückt man sich mit fremden Federn, und das hat nichts mit dem guten Ton zu tun. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr ist das eine URV. --92.226.204.200 00:53, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Werte 92....: Es geht nicht darum, wieviel Arbeit oder Wissen darin steckt sondern wieviel künstlerische Schöpfungshöhe erreicht ist. Daß es zum guten Ton gehören würde, die russische Version zu nennen - da stimme ich dir zu. Urheberrechtlich sehe ich aber keine Bedenken. --RalfR → DOG 2008 00:47, 14. Jul. 2008 (CEST)
- (BK) Mehr Angeben als man eigentlich muss, war noch nie falsch. Wenn es zwei Zeichnunen gibt die Aussagegleich sind, wird natürlich die mit Nachweis sprich Quelle bevorzugt. Aber das hat mit dem Urhebrrecht nicht zu tun, und diese Seite heisst nun mal Urheberrechtsfragen und nicht Quellenfrage. Daher musst du verstehen, dass hier nur auf die Urheberrechtlicheseite eines Problems, und ob Schöpfungshöhe oder nicht, eingegangen werden kann. Bobo11 00:45, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Es geht doch nicht um das Bild alleine, sondern darum das jemand fremdes geistiges Eigentum unter seiner Flagge verkauft. Das Bild darf auch ruhig nachgezeichnet sein, aber dann muss eben eine Quelle angegeben werden und es liegt in meinen Augen auf der Hand welche das war. Mir gehts nicht darum das Bild zu löschen, sondern den Autor des ursprünglichen Bildes ordnungsgemäß zu benennen (Zitierrecht!). Welchen Sinn hätte es dann wenn in einer Abbildung in einem Buch steht: angelehnt an Autor xy --92.226.204.200 00:44, 14. Jul. 2008 (CEST)
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Was IP 92.226... schreibt, ist garnicht so abwegig. Weniger aus Gründen des Urheberrechts als vielmehr Quellensicherheit, Transparenz usw. So einfach abbügeln würde ich diesen "Fall" ungern, denn es sicher kein Einzelfall. Vielleicht gehört das woanders hin? --RalfR → DOG 2008 01:02, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Ralf da hast du sicher nicht ganz unrecht. Aber von einer Quellenpflicht sind wir, glaube ich, immer noch Meilen endfernt. Bobo11 01:11, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- (bk) Das würde doch heißen, ich kann jedes beliebiges Bild ohne Schöpfungshöhe (das sind wahrscheinlich so 50% in wissenschaftlichen oder technischen Werken) einfach in mein Buch übernehmen und sagen, ja das habe ich gemacht. Ich glaube das würde keine drei Tage dauern und dann hätte ich Post von einem Anwalt wegen einer URV bezüglich geistigen Eigentums!--92.226.204.200 01:04, 14. Jul. 2008 (CEST)
- NEin du darfst es nicht übernehmen, aber nachzeichenen bzw neuzeichen. Und wenn du beim Neuzeichen dich ein bischen bemühst, entsteht daraus ein eigens Werk. An dem DU, und nicht der der die Vorlage erstellt hat, die Rechte besitzt. Bobo11 01:09, 14. Jul. 2008 (CEST)
- (bk) Das würde doch heißen, ich kann jedes beliebiges Bild ohne Schöpfungshöhe (das sind wahrscheinlich so 50% in wissenschaftlichen oder technischen Werken) einfach in mein Buch übernehmen und sagen, ja das habe ich gemacht. Ich glaube das würde keine drei Tage dauern und dann hätte ich Post von einem Anwalt wegen einer URV bezüglich geistigen Eigentums!--92.226.204.200 01:04, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- Das ich auch mal meinen Senf dazu gebe: Mir wurde damals von JCS gesagt, das dieses Bild so weit in Ordnung wäre. Er kennt auch die originale zu dem Bild und an sich ist dies kein vergleich mehr. Ich ahbe über acht Stunden an der Zeichnung gesessen. Alleine das regt mich schon auf, das diese Arbeit einfach als die jemanden anderen Dargestellt werden. Übrigens basieren die Bilder im Artikel RBMK und Kernkraftwerk Kostroma ebenfalls auf dieser ersten Zeichnung. Grüße TZV ☢ ✉Sprich mich an! 01:12, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- (bk)Gut das habe ich eigentlich auch so gemeint. Und auch wenn ich das geringfühig ändere, so steckt im Bild immer noch das Wissen des eigentlichen Autors und eben nicht meines. Und damit ist das gemäß dem Zitierrecht (so was gibt es wohl?!) immer noch geistiges Eigentum des Autors und muss dementsprechend gekennzeichnet werden. Wie gesagt ich würde wetten, dass sowas in einem Streifall immer zu gunsten des eigenlichen Urhebers ausgeht. Und ehrlich gesagt, würde jemand aus meinem fiktiven Buch ein Bild bzw. das dahinterstehende Wissen auf die Art klauen, wäre ich noch am gleichen Tag bei einem Anwalt! --92.226.204.200 01:16, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- Dann wäre die ganze Wikipedia URV, da wir das Wissen aller Menschen, auch deines, darin verarbeiten. Gäbe es so etwas, würde die Wikipedia nicht Funktionieren. Grüße TZV ☢ ✉Sprich mich an! 01:20, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- (einschieb) Na ja da musst du aber beweisen könne, dass er bei dir abgeschaut hat. Und dazu musst du noch der Ersturheber, sein also der Ingenieur der die Anlagg entwickelt hat, denn sonnst geht der Schuss mit zimlicher Sicherheit nach hinten los. Denn wenn du nicht der Ersturheber warst, hast du jemande wegen einem Verstoss verklagt, denn du selber gemacht hast (sehr dummer Fehler). Bobo11 01:22, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- Hat nix mehr mit dem eigentlich Problem zu tun, weil das eine ganz andere Frage ist bzw. ist das sowieso klar. --92.226.204.200 01:30, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- (bk)Das ist Blödsinn. Weil es sowas wie allgmeines Wissen gibt. Darunter würde m.E. auch ein Ottomotor fallen und bei einer eigenen Zeichnung müsste natürlich keine Quelle angeben werden. In diesem Fall sehe ich das aber anders, weil hier eben kein allgemeines Wissen zur Basis genommen ist. Nur wenige Menschen wissen wie sich ein MKER-Reaktor aufbaut und noch weniger Wissen wie die geometrischen Anordnung technisch sinnvoll und machbar sind. Zwischen beiden Wissensarten liegen Welten! --92.226.204.200 01:26, 14. Jul. 2008 (CEST)
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- Weil es sich als Allgemeinwissen eingebürgert hat. Aber letztendlich hat er auch nur einen Urheber. Das ist nur noch ein besseres Beispiel das du da lieferst! Grüße TZV ☢ ✉Sprich mich an! 01:29, 14. Jul. 2008 (CEST)
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Wissen oder nicht wissen, das ist hier die Frage. Nein, im Ernst: Wissen ist urheberrechtlich nicht schützbar, nur die Darstellung ebenjer, aber auch nur wenn sie Schöpfungshöhe erreicht. --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 10:19, 14. Jul. 2008 (CEST) urhe~
keine URV --RalfR → DOG 2008 10:35, 14. Jul. 2008 (CEST)
Hier besteht kein Handlungsbedarf, ich werde {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} setzen, um das auch klar zu machen. --RalfR → DOG 2008 10:35, 14. Jul. 2008 (CEST)
- Entweder keine SH oder die Quelle wird genannt, so gehts nicht. --RalfR → DOG 2008 07:52, 15. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Vorlage:URV-OTRS
Ich hätte eine Bitte bezüglich der Vorlage. Hier wäre imho sinnvoll die Vorlage so zu gestalten, dass genau ersichtlich wird, auf welchen Artikelabschnitt sich die Freigabe bezieht. Deshalb sollte in der Freigabedokumentation jeweils die genaue Version, bzw. ein Diff.link angegeben werden, mit der/dem der freigebene Text eingebracht wurde. Könnte man die Vorlage bei Gelegenheit entsprechend erweitern? --Septembermorgen 10:56, 15. Jul. 2008 (CEST)
- Anmerkung: Es sind mindestens 2 verschiedene Vorlagen um Umlauf. --tsor 12:48, 15. Jul. 2008 (CEST)
- Da nicht alle OTRSler hier mitlesen, wäre es übrigens sinnvoll, das Ganze auf WP:ST zu diskutieren und nicht hier, hat mit UF auch nicht wirklich was zu tun. -- ShaggeDoc talk? 13:00, 15. Jul. 2008 (CEST)
→ hier geht's weiter: Wikipedia Diskussion:Support-Team#Vorlage:URV-OTRS --Septembermorgen 13:06, 15. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Viele Käferbilder
Wär schön wenn hier:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige_Fälle#Jede_Menge_Käferbilder mal jemand vorbeisehen könnte. --Ixitixel 11:47, 15. Jul. 2008 (CEST)
- Hat sich dann wohl erledigt. sугсго 16:42, 15. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Private historische Fotos?
Ich bin momentan dabei ein altes Familienfotoalbum einzuscannen, darunter ist u.a. eine Aufnahme von 1909 mit deutschen Soldaten in Qingdao welche vielleicht für Wikipedia interessant sein könnte. Meine Frage ist, wie es mit den Rechten an solchen Familienbildern aussieht. Die Fotos habe ich ja sozusagen geerbt, aber ich kenne ja die Fotografen allesamt nicht (und zu 95% nicht mal die abgelichteten Personen mit denen ich irgendwie verwandt bin), es ist also auch nicht auszuschließen dass diese nicht mit mir verwandt sind. Teilweise sind Fotos in Fotostudios aufgenommen worden (Kaufhäuser), besitzt hier z.B. auch noch der Atelierfotograf das Urheberrecht? --Robotriot 20:10, 15. Jul. 2008 (CEST)
Wenn die Fotografen noch nicht 70 Jahre tot sind, haben die Erben die Rechte. Und bei Aufnahmen von 1909 ist es nicht unwahrscheinlich, das ein Fotograf das Jahr 1938 noch sehr rüstig erreicht hat. --Eingangskontrolle 21:50, 15. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Screenshot von proprietärem Kommandozeilenprogramm
Wie sieht es urheberrechtlich um einen selbstgemachten screenshot eines proprietären Kommandozeilenprogrammes (nur Text, keine Grafik) aus? Welche Lizenz gilt da?
- darf ich das Bild auf die deutsche Wikipedia hochladen?
- darf ich das Bild auf die Commons hochladen?
- ... und dann in die deutsche Wikipedia einbinden?
Vielen Dank. Maikel 22:56, 15. Jul. 2008 (CEST)
- Kommt auf den Text an. (Lade den Screenshot bitte auf einen Sharehoster hoch und verlinke es hier mal. Für de.WP würde ich auf eine Hochlademöglichkeit tippen (95%), für die Commons würde ich auf eine 50-50 wetten. sугсго 23:38, 15. Jul. 2008 (CEST)
- Danke.
- Worauf kommt es denn da im Text genau an?
- Das fragliche Programm ist das Windows-utility chkdsk, da stehen dann Sachen wie "verifying indexes" und so. Maikel 10:58, 16. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Benutzer-Unterseiten
Frage: Kann man Texte von Internetseiten in eine Benutzerunterseite zB: "Benutzer:XYZ/text123" kopieren und einstellen obwohl die Seiten entsprechende copyrigth Kennzeichnungen haben und die Benutzer/Unterseite durch den Hinweis {{Baustelle}} gekennzeichnet wird. ? Gilt es im Sinne der Lizenzen im Urheberrecht bereits als URV oder ist dies bei Wiki durch die Kennzeichnung erlaubt? --Alfa 00:44, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Das ist eine Urheberrechtsverletzung. Alle Texte in der Wikipedia werden durch den Einsteller unter GFDL freigegeben, wenn der Einsteller dazu nicht berechtigt ist, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. Gruß, Code·is·poetry 11:01, 16. Jul. 2008 (CEST)
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- Danke war mir nicht sicher und der Benutzer ist nicht gerade freundlich im Umgang wenn man nicht seiner Meihnung ist. Hier: [1] hat alles von diesen beiden Seiten 1:1 kopiert: [2] und [3] LA oder SLA?. Gruß (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Alfaomega (Diskussion • Beiträge) 14:49, 16. Jul. 2008 (CEST))
[Bearbeiten] Bild:Versoehnungskirche-wf-innenansicht.jpg
Ich bitte um Hilfe. Dieses Bild wurde wegen fehlender Angaben moniert. Welche Fehlen? Ich kann nichts feststellen.
Ich hatte die gleiche Frage schon bei Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen gestellt, allerdings bis jetzt noch keine Hilfe bekommen.Vielleicht bin ich zu ungeduldig. Könnt Ihr mir helfen?--Götz Beigel 15:12, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Ich vermute, dass es sich um einen Fehler bei der Setzung des Bausteins handelt. Die Schreibweise deines Account-Namens stimmt nicht 100%-ig mit der des angegebenen Autors überein, obwohl es sich um die gleiche Person handelt. Der Bot, der das Bild überprüft hat, konnte diese Übereinstimmung nicht feststellen und hat dich somit benachrichtigt. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du trotzdem wie hier beschrieben (siehe Punkt 2) eine Mail an permissions-de@wikimedia.org schickst. Aber meiner Meinung nach kannst du auch ohne dieses Prozedere die entsprechenden Bausteine aus dem Bild entfernen. Grüße, →Christian.И 15:47, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Warten wir mal Christian Bier ab. Es kann sein, daß er da was schützenswertes gesehen hat, Panoramafreiheit greift ja nicht. --RalfR → DOG 2008 15:57, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Tatsache. Das Bild ist so hell, dass ich das doch so auffällige Wort „Innenansicht“ glatt übersehen habe. Bei Diskussionen über die Schöpfungshöhe halte ich mich hierbei lieber zurück. Grüße, →Christian.И 16:06, 16. Jul. 2008 (CEST)
- (2xBK) Nein, der Baustein ist kein Fehler. Bitte nicht verwechseln: Der Bot benachrichtigt nur und setzt nicht den Baustein. Das wird von Menschen gemacht.
- Zum Problem am Bild: Die Freigabe wird vermutlich moniert, weil nicht klar ist, ob du auch der Urheber des Bildes bist. Allerdings gehe ich bei Betrachtung deines Benutzernamens (AGF) davon aus, dass du der Urheber bist.
- Das zweite (und vermutlich gravierendere) Problem ist, dass du ein Foto von einem urheberrechtlich geschützten Kunstwerk gemacht hast. Die Skulptur in der Mitte des Altars und die Teppiche an den Wänden links und rechts haben IMHO Schöpfungshöhe und sind daher geschützt. Da du das Foto innerhalb der Kirche gemacht hast, gilt die Panoramafreiheit nicht. Du brauchst also eine Freigabe vom Urheber dieser Werke zur Veröffentlichung der Datei in der Wikipedia. Selbiges gilt übrigens auch für das Bild:Versoehnungskirche-wf-kreuzabnahme.png, welches ich jetzt auch entsprechend markiert habe. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:08, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Tatsache. Das Bild ist so hell, dass ich das doch so auffällige Wort „Innenansicht“ glatt übersehen habe. Bei Diskussionen über die Schöpfungshöhe halte ich mich hierbei lieber zurück. Grüße, →Christian.И 16:06, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Warten wir mal Christian Bier ab. Es kann sein, daß er da was schützenswertes gesehen hat, Panoramafreiheit greift ja nicht. --RalfR → DOG 2008 15:57, 16. Jul. 2008 (CEST)
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
- 1) Beide Fotos habe ich selber aufgenommen. Wenn es Schwierigkeiten zwischen meinen Anmeldenamen und dem Eintrag als Urheber gibt, bitte um einen Lösungsvorschlag um dieses zu umgehen.
- 2)Die Bronzestutur ist von Jürgen Weber und hängt in der Kirche. Wo ist da ein Unterschid zu Plastiken, die im Freien sind?
- 3)Die beiden Wandteppiche sind Arbeiten, die während des Konfirmadenuterrichtes erstellt und anschließend aufgehängt wurden. Urheberrecht?
--Götz Beigel 17:02, 16. Jul. 2008 (CEST)
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- 1) Du verlinkst deinen Namen mit der Benutzerseite
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- 2) Der Unterschied besteht ganz einfach darin, dass die Panoramafreiheit nicht greift
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- 3) Urheberrecht entsteht schon durch die Schöpfung eines Werkes das die Schöpfungshöhe erreicht, unabhängig davon zu welchem Zweck (abgesehen von Amtlichen Werken)
- --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 17:32, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Ich sehe bei den Wandteppichen keine Schöpfungshöhe. Die Darstellungen sind sehr einfach gehalten. Die Plastik hingegen schon. jodo 17:48, 16. Jul. 2008 (CEST)
Der Künstler ist 2007 gestorben. Eine Einwilligung zu bekommen ist nicht möglich. oder gibt es ander Wege? um eine weiter Diskussion und auch urheberrechtliche Schwierigkeiten aus dem Weg zu bitte ich um Löschen den beiden Bilder. das verlinken kann ich nicht. Bitte eine Hilfeseite nenen.
Vielen Dank für die Unterstützung. Ich habe wieder etwas dazugelernt. Wikipedia sei dank!!--Götz Beigel 19:00, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Wenn der Künstler 2007 gestorben ist werden die Bildewr erst am 1.1.2078 gemeinfrei. Hier allerdings solten noch nicht alzuschwer sein, die Erben ausfindig zu machen. Die Erben, bzw. Erbgemeinschaft anschreiben, ist die einzige Lösung zu einer Freigabe zu kommen. Bobo11 19:34, 16. Jul. 2008 (CEST)
So, dann werd ich mich als Bausteinsetzer hier auch mal äußern. Also ich sehe bei der Figur auf dem Altar sowie beiden Wandteppichen schützenswerte Kunstobjekte. Da Panioramafreiheit nicht greift (ist ja ne Innenaufnahme), habe ich durch setzen des Bausteins lediglich nach einer Freigabe gefragt. Um den Urheber/Uploader ging es mir nicht. Vielmehr müsste in der Autorzeile auch der Künstler mit drin stehen, der die Wandteppiche und die Plastik geschaffen hat. Viele Grüße Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 23:44, 16. Jul. 2008 (CEST)
Wie soll ich jetzt diese Bilder kennzeichnen, damit keine Urheberverletzung vorleigen.Welche zustimmung benötige? Da ich in der Zwischenzeit unsicher geworden bin, bitte ich um einen Textvorschlag. Vorsorglich habe ich die Bilder aus allen Artikel entfernt. Noch eine Anmerkung zu den sogenannten Wandteppichen. Es ist eine Arbeit, die zwei von unsere Konfirmandengruppen zur Verschönerung der Kirche erstellt haben. (Textilfarbe aus einen weißen Leinentuch)--Götz Beigel 09:42, 17. Jul. 2008 (CEST)
Bitte löschen ! ! ! ! ! Bild:Versoehnungskirche-wf-innenansicht.jpg und Bild:Versoehnungskirche-wf-kreuzabnahme.png Vielen Dank. --Götz Beigel 14:23, 17. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Schöpfungshöhe? (Logo)
hat dieses Logo Schöpfungshöhe? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Andreas1502 (Diskussion • Beiträge) 17:28, 16. Jul. 2008 (CEST))
- Ich würde das eindeutig verneinen. sугсго 17:29, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Einfacher Schriftzug. Keine Schöpfungshöhe nach meiner Meinung. jodo 17:44, 16. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] 25 Jahre alte Briefmarken - neuerdings gemeinfrei?
Moin. Sind Abbildungen von Briefmarken wie dieser hier mit unseren Lizenzbedingungen konform? Wenn nicht: auf Fußball-Weltmeisterschaft 1986 sind neuerdings noch ganz viele weitere davon; man müsste dann dem Einsteller Benutzer:Eintracht4ever wohl mal Bescheid sagen und die Marken löschen. Gruß von --Wwwurm Mien Klönschnack 23:03, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Das sind doch keine Briefmarken! --RalfR → DOG 2008 23:12, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Sondern? Ich sehe die Zacken, und das Kleingedruckte am unteren Rand kann ich nicht entziffern. Aber auch wenn es Paninis oder andere Bilder sind, bleibt meine Frage: dürfen wir diese im Artikel behalten? --Wwwurm Mien Klönschnack 23:25, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Geht alles in Ordnung. Sind Briefmarken (ich dürfte sogar die Originale hier haben, da ich das Thema Fußball selbst 10 Jahre gesammelt habe). Da Briefmarken aus Paraguay alle PD sind, gehen die Marken auch alle in Ordnung. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 23:46, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Danke für die Info. Gibt's irgendwo eine Liste, für welche Länder das noch zutrifft? Ich habe da zwei algerische Marken von 2008 (auch mit Fußballerfotos, die sogar schon 1958 aufgenommen wurden), die einem Artikel gut zu Gesicht stünden. Gruß von --Wwwurm Mien Klönschnack 23:52, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Ja die gibt es commons:Commons:Stamps/Public domain. Viele Grüße Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 23:55, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Danke hier... --Wwwurm Mien Klönschnack 00:00, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Sorry, das "Paraguay" habe ich mangels Kontrast nicht gesehen, hab nix gesagt und behaupte das Gegenteil :) --RalfR → DOG 2008 00:05, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Und dabei hätte ich morgen früh beinahe schon einen Augenarzttermin vereinbart. X-(
- Soll ich stattdessen einen für Dich...? ;-) Gruß von --Wwwurm Mien Klönschnack 00:19, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Sorry, das "Paraguay" habe ich mangels Kontrast nicht gesehen, hab nix gesagt und behaupte das Gegenteil :) --RalfR → DOG 2008 00:05, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Danke hier... --Wwwurm Mien Klönschnack 00:00, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Ja die gibt es commons:Commons:Stamps/Public domain. Viele Grüße Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 23:55, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Danke für die Info. Gibt's irgendwo eine Liste, für welche Länder das noch zutrifft? Ich habe da zwei algerische Marken von 2008 (auch mit Fußballerfotos, die sogar schon 1958 aufgenommen wurden), die einem Artikel gut zu Gesicht stünden. Gruß von --Wwwurm Mien Klönschnack 23:52, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Geht alles in Ordnung. Sind Briefmarken (ich dürfte sogar die Originale hier haben, da ich das Thema Fußball selbst 10 Jahre gesammelt habe). Da Briefmarken aus Paraguay alle PD sind, gehen die Marken auch alle in Ordnung. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 23:46, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Sondern? Ich sehe die Zacken, und das Kleingedruckte am unteren Rand kann ich nicht entziffern. Aber auch wenn es Paninis oder andere Bilder sind, bleibt meine Frage: dürfen wir diese im Artikel behalten? --Wwwurm Mien Klönschnack 23:25, 16. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Creative Commons mit Zusätzen
Wenn man auf http://media.gm.com/de/opel/de/photos/f_history/index.html Bilder herunter lädt, erhält man in einem Popup-Fenster folgenden Text:
- „GM-Bilder von dieser Website sind durch das Copyright und eine Creative Commons 3.0 Lizenz geschützt. Sie werden den Pressemedien nur zu Zwecken der Berichterstattung überlassen. Die Verwendung dieser Bilder für Werbung, Marketing oder eine andere kommerzielle Nutzungsform ist untersagt. Der Ausschnitt der Bilder kann verändert werden, andere Veränderungen sind jedoch nicht gestattet. Alle Bilder müssen den Hinweis "© GM Corp." enthalten. General Motors macht keinerlei Zusicherung hinsichtlich der Zustimmung der auf den Bildern abgebildeten Personen oder hinsichtlich der Verwendung von Namen, Markenzeichen, Handelsformen, geschützten Designs, Kunstwerken oder Architektur, die nicht geistiges Eigentum von General Motors sind.“
Die Verlinkung ist wie im Original auf cc-by-3.0. Ist der darauf folgende Text als Einschränkung der CC-Rechte zu verstehen, die die Nutzung für uns ausschließt? --Hk kng 23:10, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Da würde ich glatt sagen: Widersprüchliche AGB gehen zu Lasten des Verwenders. sугсго 23:16, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Äh...und was soll mir das jetzt sagen? --Hk kng 23:28, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Wer sich nicht verbrennen will spielt, besser nicht mit dem Feuer. Oder rudientär Pfoten weg. Unsichere Formulierungen die sich teilweise wiedersprechen, zeigendas man sich besser nicht darauf einlassen sollte. Denn sie werden vor Gericht kaum halten. Sprich denn CC-by-sa Zusatz kanst du rauchen. Vorallem da die zusätlichen Formulierung eigentlich dafür sprechen, dass eine CC-by-nc-sa oder CC-by-nc-nd Lizenz gemeint ist. Bobo11 23:47, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Das sind AGB, auf die Widerspüchlichkeit der eigenen AGB kann man sich nicht berufen. Wenn man die CC-Lizenz wählt, können die zwar klagen, aber ein Gericht wird denen dann was husten. Die CC gilt. sугсго 11:10, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Wer sich nicht verbrennen will spielt, besser nicht mit dem Feuer. Oder rudientär Pfoten weg. Unsichere Formulierungen die sich teilweise wiedersprechen, zeigendas man sich besser nicht darauf einlassen sollte. Denn sie werden vor Gericht kaum halten. Sprich denn CC-by-sa Zusatz kanst du rauchen. Vorallem da die zusätlichen Formulierung eigentlich dafür sprechen, dass eine CC-by-nc-sa oder CC-by-nc-nd Lizenz gemeint ist. Bobo11 23:47, 16. Jul. 2008 (CEST)
- Dann bleibt es bei den Logos ohne Schöpfungshöhe bzw. Photos, die älter als 100 Jahre sind. Ist auch schon ganz schön. --Hk kng 00:07, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Äh...und was soll mir das jetzt sagen? --Hk kng 23:28, 16. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Nachfrage
Ich möchte nicht quengeln, aber bevor meine obige Anfrage [4] so langsam als abgehakt ins Archiv wandert, hätte ich doch gern noch die eine oder andere Meinung dazu. Gruß --Wero 02:38, 17. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Bilder aus Buch
Ich habe hier eine DVD aus einem Buch, die Software und professionelle HDR-Bilder enthält. Die Lizenz lautet:
- ""The Software" is comprised of all the source code, binaries, and tutorials available on the DVD-Rom in the Book, as well as the images supplied [...] We grant you a nonexclusive license to use the software for any purpose, commercial or noncommercial, as long as the following credit is included identifying the original source of the software: [Nennung des Buches und der Autoren]".
Die Bilder würden doch auf den Commons mit dem {{Copyrighted free use provided that|...}}-Baustein akzeptiert werden, oder? --Phrood 13:19, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Das könnte man auch als ND werten (Würde ich ohne Nachfrage bei Urheber so verstehen). sугсго 23:50, 17. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Buchcover: konkret Bild:1961 Grass Katz und Maus.jpg
Die generelle Diskussion haben wir schon früher geführt und abschlägig beurteilt. Nun entdecke ich im Artikel Katz und Maus dieses immer noch verwendete Coverbild, dass angeblich aus einer Privatsammlung (ja, aber nur des Buches, nicht des Entwurfs, wie man unschwer erkennen kann) stammt und unter CC 3.0 von H.-P.Haack hochgeladen wurde. Dessen ziemlich freie Auslegung des Bildzitates dokumentiert er übrigens recht vielsagend auf seiner Userseite. IMHO unzulässig, da die Bildrechte des Graphikers, hier Günter Grass selbst (laut 16. Aufl. 1981), beeinträchtigt werden. Mein nächster Schritt wäre die Entfernung aus dem Artikel und der LA auf Commons. Gruß --Herrick 15:05, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Den LA hat schon eine IP für dich übernommen. Das Bild ist eine URV. -- Chaddy - DÜP 16:12, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Aha, ein Anfang. Als URV sehe ich so etwas ebenfalls an. --Herrick 20:50, 17. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] VLA und VLBA
Kann man Bilder des VLA-Teleskops (VLBA ist der gleiche Betreiber) hier verwenden ? Die Lizenz steht vermutlich auf http://www.nrao.edu/imagegallery/image_use.shtml. Cäsium137 (D.) 20:13, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Die dortige Lizenz verbietet kommerzielle Nutzung ohne vorherige Einzelerlaubnis, ist also unpassend.
Commercial Use: Written permission must be obtained from the copyright owner prior to commercial use (See credits in the Image Gallery. If someone is listed in addition to NRAO/AUI, they should be considered the primary copyright owner). For NRAO images, the NRAO will work with vendors on a case-by-case basis to establish appropriate permissions for use, which in some cases may involve a fee or royalty agreement.- sугсго 23:55, 17. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Panoramafreiheit und Russland
Diese Löschdiskussion auf Commons hat mich nochmals auf eine Altlast aufmerksam gemacht, die ich die ganze Zeit leider mitgeschleppt habe. Es ist bekannt, dass es in Russland keine FOP für eine kommerzielle Nutzung gibt, und zwar noch nicht einmal dann, wenn das Bauwerk nicht das primäre Darstellungsobjekt auf dem Foto ist ([5], dort Abschnitt 1276). Nun bin ich mir aber nicht sicher, inwieweit dieses Gesetz, wenn überhaupt, außerhalb Russlands Anwendung findet. Habe ein bisserl nachgestöbert und eine uralte Diskussion zu diesem Thema gefunden, aus der einigermaßen klar hervorgeht, dass hier in der deutschen WP Panoramafreiheitsregeln des deutschsprachigen Raums gelten. Demnach, selbst wenn die russischen Bauwerksbilder auf Commons gelöscht werden, könnte man die notfalls noch hierher übertragen. Was meinen die Experten? Würde mich über eine qualifizierte Stellungnahme freuen, denn die Angelegenheit liegt mir besonders am Herzen. --S[1] 21:42, 17. Jul. 2008 (CEST)
WP:BR gibt die derzeitige Beschlusslage wieder --Historiograf 09:12, 18. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Umlizensierung durch NC
Siehe dazu Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek#Commonsbilder, ich habe Bluefish schon Bescheid gesagt. Durch den Umzug auf Commons ist aus GFDL schnell mal cc geworden. Wenn ich das nun aber auf Commons ändere und die Dateien dann hier weg sind, sieht es nach nachträglicher Umlizensierung aus. Eigentlich kein großes Ding - aber bei meiner "Vorgeschichte" möchte ich das lieber bekanntgeben, solange es sichtbar ist. --RalfR → DOG 2008 22:29, 17. Jul. 2008 (CEST)
- Ich seh grad, die Dateinamen haben sich auch noch geändert...--RalfR → DOG 2008 22:36, 17. Jul. 2008 (CEST)
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- Hallo, ich habe folgende Bilder jetzt mit korrekter Bildbeschreibung und Lizenz versehen:
- Bild:2006-09-11-barrnim-rr-07.jpg -> commons:Image:2006-09-11-niederfinow-12.jpg
- Bild:2006-09-11-barrnim-rr-08.jpg -> commons:Image:2006-09-11-niederfinow-13.jpg
- Bild:2006-09-11-barrnim-rr-09.jpg -> commons:Image:2006-09-11-niederfinow-15.jpg
- Bild:2006-09-11-barrnim-rr-10.jpg -> commons:Image:2006-09-11-niederfinow-16.jpg
- Bild:2006-09-11-barrnim-rr-11.jpg -> commons:Image:2006-09-11-niederfinow-17.jpg
- Bild:2006-09-11-barrnim-rr-06.jpg konnte ich leider nicht vergleichen, da die zugehörige gelöschte Bilddatei nicht mehr aufrufbar ist. Nur die Textversionen kann man sich noch ansehen. -- Ra'ike Disk. LKU GS 02:23, 18. Jul. 2008 (CEST)
- Hallo, ich habe folgende Bilder jetzt mit korrekter Bildbeschreibung und Lizenz versehen:
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[Bearbeiten] Werk?
Haben die Kollegen auf Commons mit ihren absoluten Antworten hier Recht? Nach nochmaligem Studium von WP:BR usw. geht es wohl um die Frage, ob das ein Werk (Architektur) ist. McB 23:57, 17. Jul. 2008 (CEST)
Haben sie, ist kein Werk der Architektur --Historiograf 09:15, 18. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Reichstagshandbücher
Die Reichstagshandbücher der Weimarer Republik liegen eingescannt im Internet und beeinhalten Photographien der Abgeordneten. Beispiel. Von einem Tod des Photographen vor 70 Jahren kann man nicht ausgehen. Ist eine Verwendung (auf den Commons) möglich, da als amtliches Werk gemeinfrei?Karsten11 17:01, 18. Jul. 2008 (CEST)
Nein, Fotografien sind keine amtlichen Werke und die Handbücher auch nicht --134.130.68.27 20:04, 18. Jul. 2008 (CEST)
- Aber die Fotographien sind in einem amtlichen Werk erschienen. Als Herrausgeber steht da Büro des Reichstages. Also warum nicht? jodo 21:10, 18. Jul. 2008 (CEST)
- Wenn eine offentliche Insitution als Herausgeber auftritt, heisst dies noch lange nicht dass es sich hierbei um ein amtliche Werk handelt. Als Amtliches Werk gelten: (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Dies gilt nicht für Bilder, bei denen ist oft der urhebrerechtlich Schutz nicht aufgehoben, allerdings ist bei in solchen Publikationen veröffentlichten Bilder ein Vollzitat im Zusammenhang mit dem amtlichen Text erlaubt. Und genau beim Zusammenhang wird es hier problematisch, denn es steht ja auch im Artikel über das Amtliche Werk Eine gesonderte Verwertung, die nur das Bild betrifft, dürfte aber nicht statthaft sein (vgl. Wolfgang Maaßen, Bildzitate in Gerichtsentscheidungen und juristischen Publikationen, in: ZUM 2003, S. 830-842). Bobo11 21:50, 18. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Das alte Lied der SH
Hallo,
für einen geplanten Artikel über Sichten auf Softwarearchitektur würde ich gerne ein Diagram verwenden, dass es z.b. hier gibt. Ich würde es aber lieber selbst nachzeichen. Das Konzept stammt aus dieser Publication. Ist die SH erreicht? Wie vorgehen? --blunt? 22:58, 18. Jul. 2008 (CEST)
- Es geht dir doch nur um dieses Diagramm, oder? Das hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 23:24, 18. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Titelblatt Inneres Reich
Hallo! Ich möchte einen Scan des Titelblatts der ersten Ausgabe der Zeitschrift "Das Innere Reich" hochladen. Das Titelblatt ist grafisch einfach gestaltet, also: Rahmen, Titel, Untertitel, Herausgeber, Verlagssignet, Datum, Inhaltsangabe, Verlag. Jetzt meine Frage: genügt es wegen dem Verlagssignet eine "LogoSH" Lizenz zu setzen, oder brauche ich da mehr? Im Voraus vielen Dank für die Auskunft.--lewenstein 07:22, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Wie sollen wir das beurtelen können, wenn du uns keine Link gibst, wo man es anschauen kann? Bobo11 10:18, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Hier bitte. Das ist zwar nicht die erste Ausgabe, aber die Hefte sind alle gleich gestaltet. --lewenstein 10:46, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Ich kann recht wenig erkennen, aber soweit der Text selber nicht Schöpfungshöhe aufweist (den man leider auf dem Ebay-Text nicht entziffern kann), ist das Titelbild nicht schützbar. sугсго 17:54, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Hier bitte. Das ist zwar nicht die erste Ausgabe, aber die Hefte sind alle gleich gestaltet. --lewenstein 10:46, 19. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Bild:WaltervonCronbergHochmeister.jpg
Achtung - der Künstler, von Volborth, lebt noch. Das Bild stammt aus Carl-Alexander von Volborth, Heraldik - eine Einführung in die Welt der Wappen. Ich würde da nicht von einer Gemeinfreiheit ausgehen!!! Auch wenn Herr von Volborth ein betagter liebenswürdiger Herr ist, der wohl kaum ins Internet schaut, wäre ich da doch mal lieber zurückhaltend mit der Pub seiner Zeichnungen.
v. Volborth ist Künstler. Als Künstler hat er das Recht an dem von ihm gefertigten Aufriß. Das Wappen selbst ist natürlich älter. Aber das ist nicht der Punkt - denn hier liegt eine künstlerische Eigenleistung vor. v. Volborth tritt hier nicht als "Weitergeber" des Wappens, sondern als Neuzeichner auf. Denn ein Neuaufriß bedeutet ja nicht nur stereotypes Aneinandersetzen bekannter Elemente, sondern Neuzeichnung des Oberwappens, der Helme, insbesondere der Helmzieren und der Helmdecken. Deshalb wird die nötige Schöpfungshöhe in meinen Augen auf jeden Fall erreicht. Ich möchte deshalb Entfernung oder Erlaubniseinholung vorschlagen! Eigentlich ist es ganz einfach: Die Wappenführende Person/Familie hat die Rechte am Wappen zur Führung, denn es ist ihr Wappen. Der Künstler hat die Rechte an seinem Aufriß desselben, denn es ist seine künstlerische Leistung. Kurz: Die Rechte an der spezifischen Kombination der Inhalte hat die Person/Familie, die Rechte am Gemälde/Aufriß der Künstler. Ich sehe hier einen Urheberrechtsverstoß.
Die Diskussion auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bild_Diskussion:WaltervonCronbergHochmeister.jpg ist für mich nicht nachvollziehbar. Ein Künstler erwirbt ja schließlich auch die Rechte an einem Bild, wenn er das Plönlein in Rothenburg malt, auch wenn dieses selbst Gebäude aus dem Mittelalter sind und er sie nicht gebaut hat. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.134.54.224 (Diskussion • Beiträge) 17:49, 19. Jul. 2008 (CEST))
- Der Vergleich mit einem gemalten Gebäude hinkt leider. Bei Wappen sieht das leider etwas anderes aus. Was genau verstehst du an den Erklärungen die dir dort gegeben wurden nicht? Lesehinweise wären Schöpfungshöhe, Wikipedia:Wappen und Urheberrecht.Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 17:59, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Durch das Nachzeichnen entsteht kein neues Urheberrecht. Die Nachzeichnung hat keine Schöpfungshöhe. Und das Originalwappen ist schon lange alt genug, um gemeinfrei zu sein. Das Bild ist also kein Problem. -- Chaddy - DÜP 18:13, 19. Jul. 2008 (CEST)
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- Hier liegt ein Mißverständnis vor - es ist keine 1:1 Abzeichnung (Kopie), sondern eine künstlerische Neuinterpretation im Volborth-typischen Stil. Eine Eigenleistung ist durchaus gegeben. Zitat aus dem oben gegebenen Link: "Es ist allerdings denkbar, dass ein moderner Bearbeiter ein Bearbeiterurheberrecht am gemeinfreien Wappen durch Änderungen erhalten hat." Genau das liegt hier vor. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.134.54.224 (Diskussion • Beiträge) 20:44, 19. Jul. 2008 (CEST))
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- Um soetwas nachzuweisen bräuchten wir die Vorlage von Herrn Volborth zur Ansicht. Ansonsten gehen wir von einer exakten Nachzeichnung aus. "Volborth-typischen Stil" - Was bedeutet das? Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 01:00, 20. Jul. 2008 (CEST)
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[Bearbeiten] Link auf Fair-Use-Bildbeschreibungsseite erlaubt?
Ein Upload bzw. eine Einbindung von Fair-Use-Bildern ist ja auf de nicht erlaubt. Wie sieht es aber bei Links zu Fair-Use-Bildern (also deren Beschreibungsseiten) in der en-Wikipedia von der de-Wikipedia aus? Ist das illegal, weil dort quasi urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird, oder ist das erlaubt? Dürfte ich beispielsweise diesen Weblink setzen (wenn dort ein Fair-Use-Bild wäre)? http://en.wikipedia.org/wiki/Fair-Use-Bild.jpg --Constructor 17:56, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Ja, darfst du. Weblinks sind kein Problem. Trotzdem sollte man bei Weblinks auf URVen etwas vorsichtig sein. Ach ja, und Weblinks haben selbstverständlich nicht im Fließtext verloren, dafür haben Artikel einen eigenen Abschnitt "Weblinks" (nur als Hinweis...). -- Chaddy - DÜP 18:10, 19. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Mosaiken
Ich habe neulich (höflichkeitshalber) bei dem Fotografen eines antiken Mosaiks angefragt, wegen Bereitstellung des Fotos auf Commons. Er hat das abgelehnt und vertrat darüber hinaus die Ansicht, Mosaiken seien dreidimensional. Nun betrachte ich nur solche Kunstwerke als dreidimensional, bei denen die Räumlichkeit Teil der beabsichtigten Wirkung ist. Das ist bei einem Gemälde trotz Räumlichkeit durch Unebenheiten von Farbaufrag oder Leinwand in der Regel nicht der Fall. M. E. gilt das selbe für Mosaiken. Täusche ich mich? Konkret: Sind Fotografien antiker Mosaiken generell urheberrechtsfrei? --WolfgangRieger 21:20, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Ich hoffe, hier jetzt keinen Quatsch zu erzählen, aber wenn die Mosaike antik sind (also etwa aus der Römerzeit), dann ist ihr Urheber sowieso schon lange tot und die Werke sind urheberrechtlich frei. Ob aber noch andere Einschränkungen gelten, weiss ich nicht. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:12, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Na ja, ist das selbe wie bei den Münzen und Medaillen. Die einen sagen es ist ein 3-D Werk, das Foto unterliegt also dem Urheberrecht. Ander legen sich auf den Standpunkt der Reproduktionsfotografie fest, damit wäre das Foto eine Urheberrechts freiem Mosaik, nicht geschützt. Wenn du den Fotograf angefragt hast und der vereint hat, es also als geschütz anschaut, ist es besser wenn du dich daran hälst. Bobo11 22:19, 19. Jul. 2008 (CEST)
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- Oh, es geht um das Foto vom Mosaik? Mist, habe nicht genau genug gelesen und dachte, du sprichst davon, ob du ein eigenes Foto vom Mosaik verwenden dürfest. Sorry. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:56, 19. Jul. 2008 (CEST)
Es geht darum, die Frage zu klären. Wenn ein Mosaik dreidimensional sein soll, warum nicht auch ein Gemälde? Und ein van Gogh ist bestimmt wesentlich „dreidimensionaler“ als eine Münze. Also was soll gelten? --WolfgangRieger 22:59, 19. Jul. 2008 (CEST)

