Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Abkürzung: WP:UF, WP:URF

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] CC-Anpassung

Kann jemand bitte Wikipedia:Übersetzungen an CC anpassen? --Franz (Fg68at) 08:56, 16. Dez. 2009 (CET)

Da muss ja nur zusätzlich CC-by-sa erwähnt werden, die GFDL gilt ja immer noch (Doppel-Lizenzierung)... --Guandalug 08:58, 16. Dez. 2009 (CET)
Warum steht dann hier und auf allen Seiten unten nur noch CC und nichts mehr von GFDL? --Pölkkyposkisolisti 11:37, 16. Dez. 2009 (CET)
Gute Frage. Die Nutzungsbedingungen erwähnen beides... --Guandalug 11:42, 16. Dez. 2009 (CET)
Zumal ja bei einem sehr hohen Prozentsatz der Artikel die relevanten Artikelbestandteile (also die mit SH) unter GFDL geschrieben wurden. --Petra 12:13, 16. Dez. 2009 (CET)
Die sind allerdings inzwischen alle auch unter CC verfügbar. Unter der GFDL stehen nur noch die Artikel, in die bisher kein CC-Content importiert wurde. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:19, 16. Dez. 2009 (CET)
Welche Artikel haben denn wirklich schon Erweiterungen erfahren, die SH aufweisen? Wohl die allerwenigsten. --Petra 12:30, 16. Dez. 2009 (CET)
Es geht hier nicht um Erweiterungen. Sämtlicher bereits vorhandener Content ist unter der CC verfügbar. Älterer Content ist zusätzlich unter GFDL verfügbar. Wenn GFDL+CC-Content nur erweitert wurde (unabhängig von SH), steht das Resultat auch wieder unter CC+GFDL. Relevant sind hier die Importe von anderen Quellen, die möglicherweise nur unter CC stehen. Wenn sowas importiert wurde, dann steht der Ergebnisartikel nur noch unter der CC und nur die älteren Versionen noch zusätzlich unter der GFDL. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:27, 16. Dez. 2009 (CET)

Die Wikimedia Foundation will den Weiternutzern die schwierig einzuhaltende GNU-FDL nicht mehr zumuten. Sie hat darum auf dem Umweg über eine neue Version der GNU-FDL, die dies ermöglicht, die ursprünglich unter GNU-FDL eingestellten Wikipedia-Inhalte allesamt auch unter CC-BY-SA 3.0 lizenziert (man stimmte beim Upload zu, die Texte auch unter späteren Versionen der GNU-FDL zu lizenzieren). Wer Wikipedia-Texte weiternutzen will, kann die GNU-FDL nun völlig ignorieren, er muss sich nur noch an die CC-BY-SA halten, wobei es dafür nach Auffassung der WMF wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben auch ausreicht, je einen Link auf die verwendete Wikipedia-Seite und auf die Lizenz zu setzen. Gestumblindi 20:51, 16. Dez. 2009 (CET)

Irgendwessen Auffassung und sei es die der WMF ist juristisch unerheblich. Rechtskräftig ist alleine die Lizenz. Definitiv bei importierten Inhalten und Beträgen vor 23:45, 18. Oktober 2009. Für alle anderen Textbeiträge gilt: es gibt gegensätzliche Auffassungen, die eines Gutachtens oder Gerichtsurteils harren. --Martina Nolte Disk. 00:06, 17. Dez. 2009 (CET)
+1 Der Urheber hat prinzipiell zu entscheiden, in welcher Weise bei CC-BY-SA er attribuiert wird. Es ist vermutlich rechtlich zulässig, dass " Ich stimme einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu." dies leistet, aber für ältere Beiträge kann das nicht rückwirkend erfolgen --FrobenChristoph 22:49, 20. Dez. 2009 (CET)
Ich gehe davon aus, dass die Nutzungsbedingungen der WMF zumindest den Segen ihres Juristen Mike Godwin erhalten haben, das kann man auch schon als Gutachten werten. Gestumblindi 03:35, 21. Dez. 2009 (CET)
Mike hat mit Sicherheit eine Einschätzung zu juristischen Gefahren für seinen US-amerikanischen Brötchengeber, die Foundation, abgegeben. Risiken für Weiternutzer werden mit geschickten Formulierungen wie "zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein" und "Sie müssen mindestens..." usw. kaschiert. Damit sind eventuelle Haftungsfragen geklärt und Mike hat seinen Job gut gemacht. --Martina Nolte Disk. 04:16, 21. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Bitte um Meinung

Was haltet ihr hiervon? -- Yellowcard 18:23, 16. Dez. 2009 (CET)

Der Benutzer ist gut bekannt und nie durch URV aufgefallen, seine Auslassungen reichen aus. --Petra 19:05, 16. Dez. 2009 (CET)
Na ja. Der Fotograf ist, wie dort steht, vor 40 Jahren gestorben, also ist das Bild an sich noch 30 Jahre geschützt. Wenn jemand eine Kiste von Fotos u.a. vom Testamentsvollstrecker bekommt, könnte es u.a. bedeuten, dass auch die Rechte am Bild dadrinne enthalten sind (ob die Originalplatte noch existiert oder nicht ist völlig OT). Dies müßte aber glaubwürdig bezteugt werden, vielleicht durch ein Begleitschreiben des Vollstreckers, geschickt an OTRS. -jkb- 19:14, 16. Dez. 2009 (CET)
Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Wenn ein bekannter Benutzer schreibt: "Urheber: mein Vater" wird ihm doch auch geglaubt. Wir glauben Jedem nach 4 Tagen die Aussage: "eigenes Foto". Warum zweifeln wir hier sein Wort an? --Petra 19:18, 16. Dez. 2009 (CET)
Na ja. Der Fotograf ist aber nicht sein Vater, steht ja da. -jkb- 19:20, 16. Dez. 2009 (CET)

Man kann´s auch übertreiben... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:12, 16. Dez. 2009 (CET)

Tja. Tue ich an sich nie. Hier sehe ich aber das Problem in der Formulierung unter dem Foto "Privatfoto". Er hätte da dies und jenes schreiben können. Aber "Privatfoto" ist ungut. Daher sehe ich nicht ein warum es so umständlich sein sollte, eine kurze Mail an OTRS zu schicken (ob da irgendein Begleitschreiben vom irgendeinem Verwalter dabei ist - nicht so ganz wichtig), jemand findet es und klebt auf die Datei einen Bapperl "OTRS bestätigt". Und die Sache ist dann aus der Welt. -jkb- 20:23, 16. Dez. 2009 (CET)

Es gibt keinen Grund, auf dem OTRS herumzureiten. Wenn der Uploader eine Mail an's OTRS schickt, bringt uns das doch gar nichts. Kann doch jeder statt "Privatfoto" da reinschreiben, was Ekkehart Baals (der hier zudem offenbar unter seinem richtigen Namen auftritt) uns erklärt hat: Foto eines vor 40 Jahren verstorbenen Urhebers, der dem Vater von Ekkehart seinen militärischen Nachlass vererbt hat. Werde ich nun auch gleich tun; mir reicht das. Gestumblindi 20:56, 16. Dez. 2009 (CET)

Bitte keine übertriebene Bürokratie! --Petra 21:06, 16. Dez. 2009 (CET)
Sag ich ja ;-) Gestumblindi 21:09, 16. Dez. 2009 (CET)
Ist mit der Vererbung einer Bildkiste denn konkludent auch eine Vererbung der Nutzungsrechte dieser Bilder verbunden? Bzw. kann man das zumindest annehmen? -- Yellowcard 22:10, 16. Dez. 2009 (CET)
Wenn dies ein verdienter langjähriger Benutzer so sagt: JA --Petra 22:16, 16. Dez. 2009 (CET)
Gefragt war, ob das als konkludentes Handeln angesehen werden kann. Da hat der Benutzer überhaupt nix damit zu tun. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:44, 16. Dez. 2009 (CET)
Und wenn dem nämlich nicht so ist, dann können wir die Bilder nicht behalten, egal wie viel AGF wir dem langjährigen Benutzer einräumen. Denn dann sind die Bilder de facto nicht gemeinfrei und der Benutzer bzw. dessen Vater können die Bilder aus urheberrechtlicher Sicht eben nicht frei lizenzieren, egal wie gerne wir das wollen. -- Yellowcard 23:20, 16. Dez. 2009 (CET)
(BK)UII, das gute Frage. Fakt ist, das Urheberrecht geht ohne ausdrücklichen Willenserklärung an die Erbgemeinschaft (Also alle Pflichterben). Leider fehlt in der Regel eine Ausdrückliche Willenserklärung in Sachen Urheberrecht, weil selten ein Verwalter der Verwertungsrechte eingestzt wird. Wenn jemand aber die Fotos namentlich geerbet hat, darf man von stillschweigenden Einverständiss der Erbgemeinschaft ausgegehen, dass der Erbe der Fotos auf zu Verwalter der Urheberrechtsansprüche ernannt wurde (ACHTUNG: Das verhält vor Gericht nicht, wird aber in dieser Konstelation äusserst selten bis nie verklagt. Da die meisten andern Erben überhaupt nicht wissen, dass das die Verwertungsrechte der Fotos eigentlich die Erbgemeinschaft hat, sondern eben annehmen das es der Erbe der Fotos auch die Verwertungsrechte geerbt hat. Ergo: Wo kein Kläger da kein Richter). Kurz um, wenn mir jemand sagt er habe die Fotos vom Vater geerbt, glaub ich ihm das, und mache ihn höchstens auf das Problem (Fotos≠Verwertungsrechte) aufmerksam. Wenn er das Risiko aufsich nehmen will, soll er die Bilder hochladen. Und ich seh keinen Grund ihn daran zu hindern. Denn das Gericht könnte auch zu seien Gusten endscheiden. Aus meiner Sicht ist das wichtigste, dass er die Fotos wirklich nametlich vererbt bekommen hat. Wenn nicht nametlich gegerbt, muss er die Erbgemeinschft fragen, wenn er diese gefragt hat und da keine Einwände kamen, steht einer Freigabe auch nichts im Weg. Wir brauchen keine Einverstädniss erklärung aller Erben, sondern nur die Zusage des Hochlader, dass er die Zudage der Erbgemeinschaft eingeholt hat, oder der namentlicher Erbe der Fotos ist. Wenn wir was schriftliches vom Hochlader in der Hand haben reicht mir das, denn dann können wir allfälige Kläger weiterleiten (Also ist OTRS-Pflicht). -- Bobo11 22:36, 16. Dez. 2009 (CET)

Also, Ekkehart sagt, dass der Fotograf keine Nachkommen hinterliess, als er starb. Die Rechte an seinen Werken gingen daher an die von ihm bestimmten Erben über. Für den militärischen Teil des Nachlasses war das Ekkeharts Vater. Nach Ekkeharts Schilderung des Hergangs ist davon auszugehen, dass sich das Vererben dieses Nachlassteils an seinen Vater auch auf die Nutzungsrechte erstreckt, solange nichts Gegenteiliges in Erfahrung zu bringen ist. Damit hat Ekkeharts Vater auch die Nutzungsrechte an dem Foto geerbt, dessen Abzug Ekkehart persönlich zu Lebzeiten des Fotografen geschenkt erhielt (denn das Foto ist ja sicher dem militärbezogenen Nachlassteil zuzuordnen), und damit nun wiederum Ekkehart als Erbe seines Vaters. Wie gesagt, man sollte ihm das jetzt endlich mal abnehmen und nicht mehr lange darauf herumreiten und OTRS-Fahnen schwenken. Ekkehart tritt hier unter seinem wirklichen Namen auf und hat uns die Situation ausführlich genug dargestellt. Ich sehe keinerlei Probleme drohen. Gestumblindi 00:30, 17. Dez. 2009 (CET)

Und weil's so schön ist, noch einmal. Es geht hier um eine Fragestellung rein rechtlicher Natur: Der Urheber des Fotos hat zwar eine Fotokiste vererbt, doch von der Vererbung der vollumfänglichen Nutzungsrechte war anscheinend nicht explizit die Rede. Daher die alles entscheidende Frage: Kann man davon ausgehen, dass mit der Vererbung einer Fotokiste konkludent auch die ausreichenden Nutzungsrechte vererbt wurden? Die Beantwortung der Frage ist allein auf Gesetze, Rechtssprechungen und Gerichtsurteile zu stützen und hat nichts damit zu tun, ob man einem Benutzer glaubt, wie viele Beiträge dieser hier hat oder ob er hier mit einem (seinem?) Klarnamen auftritt. -- Yellowcard 18:30, 17. Dez. 2009 (CET)
Dann ebenfalls noch einmal. Es geht tatsächlich nicht darum wie sympathisch der Uploader ist und ob er einen Abzug (!) vom Foto irgendwann bekam. Die WP hat bestimmte Regeln, dies auch mit Lizenzen. (Ich: IANAL, jedoch aus jahrelangem Engagement in diversen Wikisourcen nicht ganz unbeleckt.) Das heißt, daß offenbar mit der Kiste, wo Fotos drinne waren, nicht unbedingt und juristisch eindeutig auch die Nutzungsrechte weitergereicht worden sind. Zumindest nicht, wie das so beschrieben wurde bislang. Und, wie Bobo11 oben sagte, es wäre eben nett, eine Erklärung in der Hand zu haben, mit der man sich erstens zufrieden gibt, auch wenn es eine Erklärung vom Uploader ist (und nicht vom Nachlassverwalter), die dazu dienen würde, dass alle eventuellen Ansprüche, Klagen und was auch immer dadurch gedeckt werden würden. Mein Gott, es handelt sich um einen Dreizeiler als Mail an OTRS geschickt, da wird doch niemand krank, und noch einmal, es heißt keineswegs, dass man irgendjemanden nicht vertraut. Das Finanzamt will von mir ja schließlich auch diverse Belege und nicht nur meine Beteuerung, an sich bekäme ich für 2009 1000 Euro zurück. Das ist doch keine Bürokratie sondern der Gang der Dinge. Gruß -jkb- 18:49, 17. Dez. 2009 (CET)
Das Finanzamt will eine Steuererklärung, das bedeutet in der Regel, daß sie irgendwelches Papier sehen wollen. Kann man jedoch plausibel erklären, warum Kosten entstanden sind, dann glaubt es das Finanzamt auch ohne Beweise. Erfahrung aus einer Tiefenprüfung des Finanzamtes, bei der die Beamtin Kosten anerkannte, die ich mir nicht traute, geltend zu machen, weil ich keine Unterlagen hatte. --Pölkkyposkisolisti 21:16, 17. Dez. 2009 (CET)
Die Frage Kann man davon ausgehen, dass mit der Vererbung einer Fotokiste konkludent auch die ausreichenden Nutzungsrechte vererbt wurden? wollte ich schon mit meinem obigen Beitrag mit "ja" beantworten, ich hab's wohl nicht unmissverständlich genug ausgedrückt. Es ist tatsächlich nicht erheblich, dass der Uploader zu Lebzeiten des Urhebers einen Abzug des Fotos bekam, da habt ihr recht. Erheblich ist jedoch, dass der militärische Nachlass des Urhebers an den Vater des Uploaders vererbt wurde und der Uploader seinerseits Erbe seines Vaters ist. Ob nun die Rechte an den Fotos konkludent mitvererbt wurden, würde ich, wie gesagt, spontan bejahen, wenn keine anderslautenden Verfügungen des Erblassers bekannt sind - aber auch IANAL, vielleicht kann uns hier ja noch einer der Juristen unter den Wikipedianern einen Hinweis geben. Sollte es so sein, reichen mir die vorhandenen Erklärungen von Ekkehart Baals, welche dieser hier unter seinem wirklichen Namen abgegeben hat, aus - würde er unter einem Pseudonym auftreten, dann wäre eine Mail an's OTRS wohl nicht verkehrt, hier aber IMHO überflüssig (es ist schon ein Unterschied, ob man sich mit dem echten Namen oder irgendeinem nicht zuzuordnenden Pseudonym zum Inhaber der Rechte erklärt) - jetzt auch noch in Frage zu stellen, ob Ekkehart Baals wirklich Ekkehart Baals ist, wäre nun wirklich auf die Spitze getriebener Bürokratismus und angesichts der Bedenkenlosigkeit, mit der wir plausibel wirkende "Eigenes Werk"-Erklärungen bei neueren Fotografien einfach so glauben, besonders absurd. Gestumblindi 21:30, 17. Dez. 2009 (CET)
Dem würde ich so zustimmen, wenn jemand die Frage mit den Nutzungsrechten noch belegen kann. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass dem so sei, denn was wäre, wenn noch irgendwo ein zweiter Abzug des Fotos existiert, der an jemand ganz anderen vererbt / verschenkt worden wäre? -- Yellowcard 21:48, 17. Dez. 2009 (CET)
Vergabe von Nutzungsrechten bedarf in DACH nicht der Schriftform, solche Verträge sind mündlich gültig. Laßt doch bitte die Kirche im Dorf. --Pölkkyposkisolisti 21:58, 17. Dez. 2009 (CET)
Es geht hier ja nicht darum, dass der Uploader den Abzug geschenkt erhielt, sondern darum, dass sein Vater den militärischen Teil des Nachlasses des Urhebers erbte, welchem dieses Foto zuzurechnen ist. Welchen weiteren Leuten zu Lebzeiten des Urhebers möglicherweise Abzüge geschenkt wurden, steht damit in keinem Zusammenhang. Die Theorie, dass der Urheber genau dieses Foto in einem anderen Abzug noch einer anderen Person vererbt haben könnte, so dass dadurch unklar würde, wer nun das Urheberrecht hat (genau gesagt - beim Erben geht's ums Urheberrecht selbst, das vererbbar ist, nicht um ein Nutzungsrecht; der Erbe ist neuer Urheberrechtsinhaber), scheint mir schon arg weit hergeholt - denn sein könnte bei jedem Foto, das hier hochgeladen wird, sehr viel. Wer weiss, wie viele als "eigenes Werk" hochgeladene Fotos wirklich selbst aufgenommen wurden. So manches hat vielleicht ein Bekannter gemacht und der Uploader war schlau genug, sich hier Nachfragen zu ersparen, indem er ein "eigenes Werk" daraus machte. Wir wissen es nicht. Warten wir mal ab... ich habe H-stt gefragt, ob er etwas dazu sagen kann. Gestumblindi 22:14, 17. Dez. 2009 (CET)
Mir genügen die Erklärungen des Uploaders. Die Herkunft des Bildes und die konkludente Übertragung der Nutzungsrechte sind schlüssig. Ein Beweis ist das nicht, aber den verlangen wir ja bei anderen Aussagen auch nicht. Grüße --h-stt !? 22:21, 17. Dez. 2009 (CET)

Der Pragmatismus hat sich durchgesetzt. Vielen Dank. Hoffentlich bleibt das auch in Zukunft so, sonst fürchte ich um den Wahrheitgehalt der entsprechenden Angaben.
Nun aber zur Fortsetzung: Was ist mit Privataufnahmen (nicht gewerblichen Fotos) unbekannter Urheber, die mindestens 60Jahre und älter sind und einigen dokumentarischen Wert besitzen? --Ekkehart Baals 16:15, 20. Dez. 2009 (CET)

Im Normalfall wirst du Privatfotos unbekannter Urheber, die nicht älter als 100 Jahre sind, hier leider nicht hochladen können. Wenn ein Foto aber nachweislich vor mehr als 100 Jahren hergestellt wurde und das Todesdatum des Urhebers auch mit gründlicher Recherche nicht zu ermitteln ist, dann kommt Vorlage:Bild-PD-alt-100 in Frage. Die 1923-Richtlinie käme nur in Frage, wenn ein Bild vor 1923 veröffentlicht wurde, was bei Privatfotos wohl selten der Fall ist. 1923 wurde gewählt, weil vor 1923 Veröffentlichtes in den USA (Sitz der Wikimedia Foundation) sowieso public domain ist. Gestumblindi 17:12, 20. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Mal wieder Panoramafreiheit und Schutzlandprinzip

Objekt 825 GTS plan.jpg
Objekt 825 GTS plan-2.jpg

Ich bin mir auch nach lesen im Archiv noch unsicher, was Panoramafreiheit und Schutzlandprinzip angeht. Deshalb hier eine Frage. Ist dieses Bild so korrekt lizenziert und durch die deutschen Regelungen zur Panoramafreiheit abgedeckt? Das Bild entstand in der Ukraine, das ukrainische Urheberrecht ist mir absolut unbekannt. Das Bild wurde von einem öffentlichen Ort aus fotografiert, das Motiv befindet sich auf dem Gelände eines Museums. --Tostan 10:24, 17. Dez. 2009 (CET)

Die Ukraine kennt keine Panoramafreiheit. Also darf das Bild nicht nach Commons. Es ist soweit korrekt lizensiert. Inwieweit das aber bleibend angebracht ist ??? --Pölkkyposkisolisti 10:39, 17. Dez. 2009 (CET)
Diese Tafel befand sich schon da, als das Museum eröffnet wurde. Sie war sozusagen das erste Exponat auf dieser Fläche. In einem Faltblatt des Museums ist ein Foto zu sehen, welches diesen Ort mit Tafel aber ohne die heutigen weiteren Ausstellungsstücke, Absperrung und Kassenhäuschen zeigt. Es ist also IMHO davon auszugehen, dass die Tafel dauerhaft da angebracht wurde. --Tostan 10:55, 17. Dez. 2009 (CET)
Ist das in einem Innenraum? -- Chaddy · D·B - DÜP 14:02, 17. Dez. 2009 (CET)
Nein, das ist der überdachte Bereich in diesem Foto File:Балаклава музей ЧФ.jpg. Fotografiert wurde etwa aus der Position, in der auf diesem Foto der Mann in den blauen Hosen steht.--Tostan 15:12, 17. Dez. 2009 (CET)
Ich denke mal, die Aufschrift (Meeres-Armee Museumskomplex bzw. Marinemuseum ;) läßt vermuten, daß es auf Lebenszeit angebracht ist. Öffentlicher Raum ebenfalls - also grünes Licht für .de --Pölkkyposkisolisti 15:34, 17. Dez. 2009 (CET)
vielen Dank für die Hilfe. Damit kann ich es ja hier benutzen: U-Boot-Bunker Balaklawa--Tostan 16:58, 17. Dez. 2009 (CET)
Entzerren wäre noch cool. Aber es übersteigt meine Photoshopfähigkeiten. Vielleicht schafft es ja die Grafikwerkstatt.--134.2.3.103 19:10, 17. Dez. 2009 (CET)
Ich mach mich dran. --Pölkkyposkisolisti 21:11, 17. Dez. 2009 (CET)
Danke. Nun ist es aber auf commons, wo es ja nicht sein soll ... Wie bekommt man das Bild nun am saubersten zurück zur deutschen WP? --Tostan 06:30, 18. Dez. 2009 (CET)
Das kann nur ein Admin von hier. Oder es werden andere Dateinamen vergeben. --Pölkkyposkisolisti 12:14, 18. Dez. 2009 (CET)

Ich hoffe mal, hier liest ein Admin mit ;) Daher meine Bitte um Verschieben des Bildes in die Deutsche Wikipedia(Da hier ja Einigkeit darüber besteht, dass es hier legal ist auf commons aber nicht.) (Habe leider keine Ahnung, wo und wie man das sonst beantragen sollte...)--Tostan 17:56, 20. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Amtliche Werke / §5 Abs. 2 UrhG

Man beachte mal bitte die Kategorie:Public-Domain-Bild (Amtliches Werk). Sies ist riesengroß und ein bedeutender Teil dieser Dateien sind Wappen, Münzen, Scheine, Abzeichen uvm. Nun Frage ich mich, wie wir das in Einklang mit §5 Abs. 2 UrhG bringen können, wo auf § 62 Abs. 1 UrhG verwiesen wird. Dies schreibt eigentlich an allen amtlichen Werken, die nicht „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen“ sind, ein Änderungsverbot vor, das hier ja nicht eingehalten werden kann. Auf welcher Gesetzesgrundlage können dann oben angesprochene Dateien wie Wappen, Münzen, Geldscheine, Abzeichen und ganz viele verschiedene andere Werke hier behalten werden? -- Yellowcard 22:00, 17. Dez. 2009 (CET)

Rein aus urheberrechtlicher Sicht sind diese amtliche Werke gemeinfrei. Wie auch z. B. beim Markenrecht sind natürlich weitere Bestimmungen möglich, die die freie Verwendbarkeit dennoch wieder einschränken. Für unsere Zwecke ist das kein Problem. Der Nachnutzer muss aber immer überprüfen, on er diese weiteren Bestimmungen durch seine Nutzung verletzt. Das fällt unter die ganz normale Informationspflicht, man muss sich ja auch über den Inhalt der Lizenzen informieren. Außerdem weisen wir durch die zusätzlichen Hinweisbausteine (z. B. Vorlage:Wappenrecht) auf diese zusätzlichen Bestimmungen hin. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:06, 17. Dez. 2009 (CET)
Wenn ich § 5 UrhG richtig verstehe, sind nicht alle amtlichen Werke ohne weitere Bestimmungen gemeinfrei, sondern – so der Gesetzestext – nur „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen“. Alle anderen amtlichen Werke unterliegen einem Änderungsverbot (§ 5 Abs. 2 UrhG), was nicht mit den freien Inhalten hier konform gehen würde (siehe auch Ablehnung der cc-by-nd-Lizenzen). -- Yellowcard 22:59, 17. Dez. 2009 (CET)
Ein Änderungsverbot interessiert uns nicht. Gesetzestexte sind gemeinfrei, das sollte jedem klar sein. Ebenso das Änderungsverbot daran. Auch Bilder unterliegen in Grenzen dem Änderungsverbots, siehe Rechtssprechung zur Bundesadler-Karikatur. --Pölkkyposkisolisti 23:04, 17. Dez. 2009 (CET)
Mit Verlaub, Du hast da was Elementares hier nicht verstanden. Gruß, -- Yellowcard 23:19, 17. Dez. 2009 (CET)
Die Änderungsverbote des UrhG stören uns nicht. Und wenn du befürchtest, dass derartige Bilder nicht frei genug sind, dann lade eben du solche nicht hoch. Die de-WP sieht darin jedenfalls kein Problem. Und mal deutlich gesprochen: Wir können es uns auch nicht leisten, auf diese Bilder aus philosophischen Überlegungen zu verzichten, da es ja nicht nur um §5 geht sondern auch um die Panoramafreiheit. Die Einschränkung des Freiheitsdideals ist unschön, aber als Anpassung an die vorgefundene Rechtsordnung unvermeidbar. --h-stt !? 23:27, 17. Dez. 2009 (CET)
Das kann ich so in keinster Weise akzeptieren. Hier geht es nicht um das, was ich hochlade oder nicht, es geht hier darum, dass bei Amtlichen Werken und Werken, die aufgrund der Panoramafreiheit gemeinfrei sind, ein Änderungsverbot herrscht. Es widerspricht in höchstem Maße der Wikimedia-Policy, diese juristischen Einschränkungen zu ignorieren. Wurde diese Problematik denn tatsächlich zuvor noch nie diskutiert? -- Yellowcard 23:31, 17. Dez. 2009 (CET)
Das wurde schon unendlich oft hier und auf Commons diskutiert. Ich habe oben das Ergebnis dieser Diskussionen dargestellt. Leider gefällt es dir nicht, daran kann ich aber nichts ändern. --h-stt !? 23:34, 17. Dez. 2009 (CET)
Wir betrachten nur das Urheberrecht. Wappen, Logos usw. unterliegen anderen Gesetzen, die zu beachten sind. Unter anderem unterliegen sie teilweise dem Änderungsverbot, Wappen dürfen nicht geführt werden usw. --Pölkkyposkisolisti 23:36, 17. Dez. 2009 (CET)
@ H-stt: Hast Du zufällig einen Link auf eine Diskussion hier (nicht Commons), ich konnte keine finden.
@ Pölkkyposkisolisti: Mein Herr, es geht hier um eine rein urheberrechtliche Problematik, oder warum meinst Du, sind sowohl die Restriktionen auf amtliche Werke als auch das Änderungsverbot selbst im Urheberrechtsgesetz festgelegt? -- Yellowcard 23:41, 17. Dez. 2009 (CET)
Beispiel aus dem August - Zitat: „Bei der Panoramafreiheit besteht ebenfalls ein Änderungsverbot, das wir ignorieren. Das Änderungsverbot ist im übrigen alles andere als absolut, sonst dürfte man keinen Text oder kein Zitate kürzen.“ In Wikipedia:Bildrechte#Gegestände wird das Thema auch lapidar angesprochen aber nicht problematisiert. Die Änderungsverbote stehen unserer Definition von Freiheit nicht entgegen. Ansonsten hätten wir auch unlösbare Probleme mit allen Schrankenrechten. --h-stt !? 00:09, 18. Dez. 2009 (CET) PS: s:Landgericht_Mannheim_-_Freiburger_Holbein-Pferd stellt recht überschaubar dar, wann Veränderungen gegen Urheberpersönlichkeitsrechte verstoßen. Im Kern geht es um ein Entstellungsverbot. Und dieses gibt es ja in einer Vielzahl von Rechtsgebieten ohne dass wir es als Einschränkung der urheberrechtlichen Freiheiten ansehen. Beispiel im Recht am eigenen Bild. --h-stt !? 00:27, 18. Dez. 2009 (CET)
Änderungsverbote sind sehr wohl problematisch. Schrankenrechte, und das schließt Panoramafreiheit ein, sind eine Grauzone, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Ob etwa eine Freigabe eines Panoramafreiheitsbilds unter CC-BY-SA wirksam möglich ist, ist noch nicht geklärt. Es ist gegebenenfalls damit zu rechnen, dass mittelfristig die Lizenzen so angepasst werden, dass sie Spezialklauseln für solche Schrankenrechte enthalten. Bis dahin sind Panoramafreiheitsbilder, wenn auch oberflächlich als CC-BY-SA u.ä. bezeichnet, eher in der Kategorie Exemption Doctrine Policy zu sehen. --rtc 01:38, 18. Dez. 2009 (CET)
Natürlich sind Änderungsverbote ein Problem für die Philosophie unserer Lizenzen. Da wird mal wieder deutlich, dass die Konzeption der freien Lizenzen aus dem angel-sächsischen Rechtskreis stammt, wo Urheberrechte nur Verwertungsrechte sind und es keine Urheberpersönlichkeitsrechte gibt. Aber wir lassen uns durch das Änderungsverbot nicht von der Nutzung von Bildern abhalten. Sie sind so frei, wie es in unserem Rechtskreis eben geht. --h-stt !? 13:02, 18. Dez. 2009 (CET)
Soweit ich es verstanden habe, war die Argumentation, dass Wappen usw. gemäß § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei sind (und nicht gemäß Abs. 2) und daher keinem Änderungsverbot unterliegen. Denn sie werden in Publikationen im Sinne des Abs. 1 veröffentlicht. --rtc 01:34, 18. Dez. 2009 (CET)
Richtig, steht auch so in Amtliches Wappen. -- Rosenzweig δ 17:41, 18. Dez. 2009 (CET)

Wenn nationale Änderungsverbote aus nicht-urheberrechtlichen Gründen (keine manipulative Verwendung von Personenfotos) und der Ausschluss beliebiger kommerzieller Nutzung bei Personenfotos uns nicht interessieren, sollten wir bei Änderungsverboten aus urheberrechtlichen Gründen, die im übrigen alle Änderungen unberührt lassen, zu denen der Urheber aufgrund Treu und Glaubens seine Zustimmung nicht verweigern kann, nicht die Fanatiker raushängen. EOD --FrobenChristoph 22:58, 20. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Diskussion:Hochheim_am_Main#Digitalisierte_historische_Zeitung

Ich bitte um dritte Meinungen, inwieweit Darstellungen von Zeitungen 1910...1935 potentielle URV sind. --Pölkkyposkisolisti 00:30, 19. Dez. 2009 (CET)

Ich würde sagen: Klare URV, solange nicht für den jeweils gewünschten Artikel nachgewiesen werden kann, daß der Autor schon 70 Jahre tot ist. --Mogelzahn 01:40, 19. Dez. 2009 (CET)

Missverständliche Fragestellung! Zur Klarstellung - es geht um die Verlinkung von Zeitungsscans die auf einer externen Fremdseite einsehbar sind - nicht ums hochladen auf Wikipedia selbst! Warum sollte man keinen Link dorthin setzen dürfen, wenn er als Einzelnachweis oder Quelle dient? Wer daran zweifelt, dass die berechtigterweise dort zu sehen sind, kann ja mal beim Anbieter nachfragen. Sonst müßten wir ja wohl künftig bei jeglicher Verlinkung fremder Texte und Abbildung eine schriftliche Erlaubnis einholen. Und dann? Zustimmung von Autor und Verlag bei einem Literaturverweis? -- 93.82.7.163 10:47, 19. Dez. 2009 (CET)

Ob ein Link dorthin sinnvoll ist, ist keine Frage des Urheberrechts und nicht hier, sondern auf der Artikeldiskussionsseite zu klären. Ob die Jahrgänge auf der Website zu Recht einsehbar sind, werden wir hier nicht klären können, womöglich wurde der Bibliothek die Verfügbarmachung von Inhabern von Nutzungsrechten genehmigt (hier wird eine Kooperation mit dem Verlagsarchiv erwähnt). Es ist letztlich hier auch keine Klärung nötig. -- Rosenzweig δ 11:00, 19. Dez. 2009 (CET)

Es ist schon in Ordnung, Vorsicht walten zu lassen, wenn es um Links zu Youtube-Videos, zweifelhaften Dateien bei Oneclick-Hostern und ähnlichem geht. Aber bei Institutionen wie Bibliotheken, namhaften Archiven etc. sehe ich keinen Grund, sich auch noch den Kopf zu zerbrechen, ob die das überhaupt anbieten dürfen. Ich selbst verlinke immer wieder zu Artikeln beim Anno-Portal, wenn es sinnvoll erscheint und habe kein schlechtes Gewissen deswegen. -- Herby 20:46, 19. Dez. 2009 (CET)

Wenn die Rechtswidrigkeit bei Internetangeboten nicht offenkundig ist, sind Links unproblematisch, basta --FrobenChristoph 23:02, 20. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Nachnutzung durch Fremde und durch Wikipedia

Wenn ich den Text beim Abspeichern richtig verstehe, ist jetzt für fremde Websites durch Angabe des URLs des Artikels der Lizenz bezüglich der Versionsgeschichte und Autoren Genüge getan.

Bei Übersetzungen aus einer anderen WP oder bei einer Auslagerung aus einem Artikel sind wir allerdings nicht so großzügig und verlangen einen Versionsimport.

Ist das so richtig beobachtet? --Eingangskontrolle 16:22, 19. Dez. 2009 (CET)

Ja, wir verhalten uns weiter korrekt. Die Rechtmäßigkeit der "Terms of Service" ist arg umstritten. --Martina Nolte Disk. 16:39, 19. Dez. 2009 (CET)
Das verstehst du falsch. Der Versionsimport wird von vielen als die beste Lösung angesehen, hat aber (zB bei gleichnamigen Benutzern in verschiedenen Projekten) auch echte Nachteile. Dem Grundsatz nach genügt ein (Permanent-) Link auf die Vorlage. Dieser sollte am besten in den Bearbeitungskommentar geschrieben werden, weil der nicht nachträglich geändert werden kann. Wer es noch besser machen will, kopiert die gesamte Vorlage und deren Versionsgeschichte in den hiesigen Artikel und löscht ihn mit em nächsten Edit gleich wieder raus. Die obige Aussage von Martina ist problematisch, weil sie eine Lösung als "korrekt" bezeichnet und allen anderen diese Korrektheit abspricht. --h-stt !? 16:50, 19. Dez. 2009 (CET)
Eine wirklich korrekte Lösung gibt es nicht. Für die Einhaltung der GFDL (die wir zumindest intern immer noch einhalten müssen/wollen) genügt aber ein Parmanentlink auf die Originalversionsgeschichte nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:59, 19. Dez. 2009 (CET)
(nach BK) Der Gang über WP:IMP entspricht am ehehsten den Lizenzanforderungen im Wortlaut, während die ToS umstritten sind. Sie erlauben vermeintlich eine lizenzwidrige Nachnutzung auch für importierte Inhalte ebenso wie für Beiträge hiesiger (inaktiver) Benutzer, die einer solchen Verfahrensweise nie zugestimmt haben. Auch manche weiterhin aktive Autoren wiedersprechen den ToS ausdrücklich. Solange also Zweifel an der Rechtmäßigleit der ToS bestehen, ist der Import natürlich korrekter und wird wegen der höheren Rechtssicherheit weiter durchgeführt. @H-stt: Das Kopieren und anschließende Löschen der ursprünglichen Versionsgeschichte wird auf WP:IMP übrigens lediglich als "Notlösung" beschrieben, falls ein Import nicht (mehr) möglich ist. --Martina Nolte Disk. 17:02, 19. Dez. 2009 (CET)
Was auf WP:IMP steht, interessiert mich nicht. Die Seite wurde von Import-Freunden für Import-Freunde angelegt. Ich halte mich an WP:Ü. Liebe Eingangskontrolle, du siehst, dass es hier keine "richtige" oder gar "korrekte" Antwort gibt, sondern nur Vorschläge und Meinungen. --h-stt !? 17:20, 19. Dez. 2009 (CET)
Klarheit kann hier wohl nur ein Rechtsgutachten schaffen, das aber wohl bisher nur als Idee existiert. Vielleicht sollten wir mal eine Lobby dafür aufbauen, damit der Verein das veranlasst. Ich verweise hier mal auf Benutzer:Martina_Nolte#Warten_auf_Godot für einen Vorschlag, wie sowas aussehen könnte. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:02, 19. Dez. 2009 (CET)
Jepp. Letztlich würde ein Gutachten nicht nur für allseitige Sicherheit sorgen, sondern auch das ewige Streiten im Projekt um die immer gleichen Fragen beenden. --Martina Nolte Disk. 18:35, 19. Dez. 2009 (CET)
Da ja allgemein bekannt ist, daß drei Juristen mindestens vier Meinungen vertreten (fg), würde natürlich auch eine Rechtsgutachten keine allseitige Sicherheit schaffen, sondern nur höchstrichterliche Rechtsprechung. --Mogelzahn 19:08, 20. Dez. 2009 (CET)
Nee, so einfach ist das nicht. Wenn die Gesetzeslage unklar ist, keine Urteile und Gesetzeskommentare existieren, dann sind Rechtsgutachten schon zur Entscheidungsfindung heranzuziehen. Erst wenn Urteile vorliegen, heben diese Gutachten auf. Und auf Kommentare werden wir noch lange warten müssen. --Pölkkyposkisolisti 21:52, 20. Dez. 2009 (CET)
Natürlich sind die Gutachten für die Entscheidungsfindung beachtlich, aber im Regelfall gibt es bei umstrittenen Rechtsfragen auch immer die gegenteilige gutachterliche Ansicht (und für Kommentare gilt nichts Anderes). Und da ein Gutachten auch keine Bindungswirkung für Dritte hat, braucht es natürlich auch nicht aufgehoben zu werden (was ein Urteil ja auch nicht tut, da es nur den Einzelfall entscheidet). Aber das Gutachten ist eben auch nicht mehr und nicht weniger als eine juristische Meinungsäußerung, die je nach Qualität des Autors und Interessenlage der Auftraggeber so oder so kritisch anzusehen ist. --Mogelzahn 21:36, 21. Dez. 2009 (CET)

Ich teile die Auffassung von h-stt (der im übrigen im Gegensatz zu den meisten Diskussionsteilnehmern hier Jurist ist und dessen Ansichten daher m.E. besondere Beachtung verdienen). Importieren ist eine nette Spielerei, aber zur Einhaltung der GNU-FDL nicht notwendig. Wenn ich selbst übersetze, importiere ich nun zwar auch vorher, dies jedoch nicht aus Überzeugung, sondern um nicht immer mit den Importfreunden diskutieren zu müssen ;-). Die seit langem etablierte alternative Vorgehensweise mit dem Kopieren der Versionsgeschichte des Originals in die erste Version des übersetzten Artikels plus angemessenen Hinweisen auf den Ursprung in der Versionsgeschichte ist auf jeden Fall auch akzeptabel; selbst ein schlichter Hinweis auf das Original in der Versionsgeschichte und/oder auf der Diskussionsseite wird von vielen als ausreichend angesehen - das ist z.B. die Praxis in der englischen und in der französischen Wikipedia. Dort wird bei Übersetzungen normalerweise nicht importiert. Man begnügt sich mit einem Template auf der Diskussionsseite, siehe z.B. en:Template:Translated page. Gestumblindi 15:59, 20. Dez. 2009 (CET)

Ich teile die Auffassung von H-stt nicht und finde auch nicht, dass sie im Gegensatz zu meiner besondere Beachtung verdient --FrobenChristoph 23:04, 20. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Copyright-Zeichen auf Karte

GEBCO.jpg

Hi, kann ich alle Dateien auf Commons bedenkenlos in de.wp verwenden? Speziell geht es mir um die nebenstehende Karte. Das Copyright-Zeichen auf der Karte hat mich etwas stutzig gemacht. Grüße --Teilzeittroll 16:28, 20. Dez. 2009 (CET)

Erstens: Fast alle Bilder auf Commons sind urheberechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz steht dem nicht entgegen. Zweitens: Die Daten sahen verdächtig aus, ich habe mich aber davon überzeugen können, dass vermutlich alles in Ordnung ist: Der Hochlader ist (wie man aus seinem Benutzernamen schließen kann) M*k* N*ls*n, Wissenschaftler bei bodc.ac.uk. Wir können daher erstmal annehmen, dass er berechtigt ist, die Grafiken unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. Damit sieht für mich die Grafik gut aus und ich hätte keine Bedenken, sie zu verwenden. --h-stt !? 16:40, 20. Dez. 2009 (CET)
Wunderbar. Dann finden sie jetzt Verwendung in zwei deutschen Wikipedia-Artikeln. Danke + Schöne Feiertage.--Teilzeittroll 16:42, 20. Dez. 2009 (CET)
(BK) Wenn die Lizenz zu recht erteilt wurde, dann hast du sogar das Recht im Sinne einer Bildbearbeitung diesen Hinweis zu entfernen. Ansonsten wäre die Freigabe ungültig und hätte erst gar nicht erteilt werden dürfen. --Niabot 1.pngNiabot 2.png 16:44, 20. Dez. 2009 (CET)
Naja - das für mich entscheidende ist, dass nicht ich als "Einbauer" des Bildes, sondern ggf. der Uploader des Bildes eine URV begangen hat, falls er nicht zur Freigabe berechtigt war. --Teilzeittroll 16:49, 20. Dez. 2009 (CET)
Die Diskussionsseite des Uploaders sieht allerdings nicht so aus, als gäbe es bei seinen Dateien keine Urheberrechtsprobleme -->User_talk:Bodc-mils --Teilzeittroll 16:57, 20. Dez. 2009 (CET)
Die Kollegen auf den Commons haben die Identität des Hochladers nicht erkannt / aus seinem Benutzernamen abgeleitet. Ich gehe davon aus, dass er berechtigt ist, Bilder des BODC hochzuladen. --h-stt !? 18:58, 20. Dez. 2009 (CET)

Nach meiner maßgeblichen Rechtsauffassung dürfen nach § 95c UrhG solche Metadaten, die sich im Bild befinden, nicht entfernt werden --FrobenChristoph 23:07, 20. Dez. 2009 (CET)

Wie kommst du darauf, dass deine Meinung maßgeblich sei? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:27, 20. Dez. 2009 (CET)
Alle Meinungen sind maßgeblich, und zwar maßgeblich wahr oder maßgeblich falsch. So auch die dieser offensichtlichen Histo-Socke. --rtc 23:29, 20. Dez. 2009 (CET)
In § 95c UrhG steht: „... wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und ...“. Durch die Freigabe des Bildes unter einer unserer Lizenzen hat der Urheber des Bildes jederman jegliche Änderung daran gestattet, solange sein Name in angemessener Weise genannt wird und die Lizenz auch bei Derivaten beibehalten wird. So steht es im Text der CC-BY-SA, unter der das Bild freigegeben wurde. Er verzichtet also auf die Nennung im Bild und demzufolge ist jederman befugt den Hinweis aus dem Bild zu entfernen, solange er anderweitig in angemessener Weise genannt wird. Was angemessen ist, darüber lass sich irgendwen anders die Köpfe einschlagen. --Niabot 1.pngNiabot 2.png 23:51, 20. Dez. 2009 (CET)
Wenn der Urheber es für angemessen hält, im Bild genannt zu werden, muß die Nennung dort bleiben, auch wenn das Bild unter freier Lizenz vorliegt und Änderungen erlaubt sind. --Pölkkyposkisolisti 17:34, 21. Dez. 2009 (CET)
Nein, so einfach ist das nicht. Eigentlich wiederspricht das nämlich dem Geist freier Lizenzen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:39, 21. Dez. 2009 (CET)
Der Geist einer Lizenz ist nichts feststehendes, solange er nicht irgendwo niedergeschrieben steht. Ohne Definition des Geistets kann das jeder interpretieren, wie er möchte. --Pölkkyposkisolisti 17:49, 21. Dez. 2009 (CET)

Es ist doch ganz klar, dass der Urheber hier die Entscheidung getroffen hat, vom deutschen Gesetzgeber geschützte Metadaten, die nicht entfernt werden dürfen, im Bild anzubringen. Selbstverständlich kann das Bild beliebig verändert werden, solange man die geschützten Metadaten belässt. man kann sich leicht davon überzeugen, dass die dümmliche gegenteilige Argumentation zu dem absurden Schluss führt, ein Urheber müsse im Rahmen der CC-BY-Lizenz aufgrund der Veränderbarkeit auch dulden, dass sein Name vollständig verschwindet, weil auch das eine mögliche Veränderung sei. dass es möglich ist, den Urheber auch anders zu benennen als im Bild spielt keine Rolle. Nachnutzer und Klone verstoßen gegen die Lizenz, indem sie Bilder zeigen, deren Metadaten sich in der Wikipedia befinden. Siehe dazu auch meine "Urheberrechtsfibel" (www.contumax.de) --Historiograf 19:01, 21. Dez. 2009 (CET)


Es gibt übrigens eine ähnliche Diskussion auf Commons: Commons:User talk:Tryphon#Removing my "watermark" --Leyo 19:05, 21. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Mighty Ducks Trikots

Hallo zusammen!

Ich habe vor kurzem gerade die Datei: Datei:Mighty Ducks Trikots.gif hochgeladen.

Die Quelle: [1]

Weiss jemand, ob man das frei verwenden darf?


Viele Grüsse --Johnny 23:06, 21. Dez. 2009 (CET)

Edit: Hier hat auch jemand eine Datei von sportslogos.net verwendet: Datei:AnaheimMightyDucks.svg

Dann sollte man das mit den Trikots auch dürfen, oder?


Viele Grüsse --Johnny 13:00, 22. Dez. 2009 (CET)

Auf der Quell-HP steht (unten, hellgrau, klein): All site design is Copyright ©1997-2009 Chris Creamer Properties, Inc. The Sports Logos.Net "C-Leaf" Logo is property of this site. I do not own any of the sports logos or uniforms depicted within this site, therefore I do not have the power to grant usage rights to anyone! All team and league information, sports logos, sports uniforms and names contained within this site are properties of their respective leagues, teams, ownership groups and/or organizations. This site is maintained for research and historical purposes only, please do not abuse it! Any information obtained from this site may not be sold to any third parties. Das ist nicht kompatibel mit WP. Du musst das Original suchen und dort nach einer freien Lizenz suchen. --Erastophanes 14:53, 22. Dez. 2009 (CET)
Nein, das Trikot ist in Ordnung, da es keine Schöpfungshöhe aufweist. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:23, 22. Dez. 2009 (CET)

Ok, und wie siehts aus mit jerseydatabase.com ?

Oder darf man von dieser Seite die Trikots verwenden: [2] ?

Und von hier: [3] oder [4] hier ?

(Die letzten beiden sind Originaltrikots)


Viele Grüsse --Johnny 17:21, 22. Dez. 2009 (CET)

Die Fotos gehen nicht. Die Zeichnungen von dort sind aber auch ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:23, 22. Dez. 2009 (CET)

Dann darf man die Trikots von jerseydatabase.com benutzen? Nur diese oder auch die der Anaheim Ducks? Bist du dir da sicher? Was mache ich mit dem Trikot, das ich gestern hochgeladen habe?


Hinweis: Ich möchte die Trikots der Mighty Ducks für den Artikel der Ducks benutzen.


Viele Grüsse --Johnny 17:27, 22. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Widersprüchliche Lizenzen bei Bild

Hi, das Bild http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Therapeutisches_Reiten_3.jpg hat einen "gemeinfrei"-Baustein, allerdings steht im Freigabetext nur was von GFDL. Das scheint mir ein Problem zu sein. Was tun?

Frohe Weihnachten, --Gormo 13:27, 22. Dez. 2009 (CET)

Eine Änderung von GFDL auf gemeinfrei kann nur durch die Photografin selber erfolgen. -jkb- 13:32, 22. Dez. 2009 (CET)
Autor angesprochen. --Gormo 14:06, 22. Dez. 2009 (CET)
Möglicherweise könnte man auch die Uploaderin frgen, was sie sich dabei dachte. Vielleicht war es eben nur eine Unachtsamkeit. -jkb- 00:05, 23. Dez. 2009 (CET) - - - P.S. Frohe Weihnachten, heute kann man es schon ja wünschen ...

[Bearbeiten] Benutzer Diskussion:Tirolerlandesmuseum

Bitte kontrollieren, ob ich mich da richtig geäußert habe...--Pölkkyposkisolisti 21:45, 22. Dez. 2009 (CET)

Das mit der Schöpfungshöhe ist mitteleuropäisches Recht, das betrifft nicht ganz Kontinentaleuropa. Rein auf DACH bezogen (und nur darauf kommt es hier in de-WP an) stimmt deine Aussage aber.
Bei einem weiteren derartigen Vorfall empfehle ich übrigens eine unbegrenzte Sperre... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:02, 22. Dez. 2009 (CET)
Wenn der Benutzername ein Anhaltpunkt ist, sollten wir versuchen, den Menschen hinter dem Account anzusprechen und ihn ernst zu nehmen. Gute Kontakte zu Museen können Gold wert sein. Natürlich können wir trotzdem auf der Rechtslage bestehen. --h-stt !? 11:23, 23. Dez. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Abbildungen von Verkaufsverpackungen

Hallo, vielleicht kann mir ein rechtlich Versierter mal erklären, was ich am Urheberrecht zu Bildern nicht verstehe:

Es heißt hier in den FAQ, man dürfe Zeitschriftencover, Buchcover usw. nicht einscannen oder fotografieren und diese Abbildungen dann in der Wikipedia verwenden, weil sie dem Urheberrecht unterliegen, mit der Ausnahme sehr einfacher Gestaltungen wie z.B. bei Reclam-Heftchen.

So weit, so klar.

Aber unterliegen nicht auch die Gestaltungen von Verkaufsverpackungen dem Urheberrecht, oder unterliegen sie die etwa gemeinfrei? (wenn es keine "sehr einfachen Gestaltungen" sind)

Wenn auch solche Fotos und Scan-Produkte dem Urheberrecht unterliegen, dann liegt in dem als "lesenswert" bezeichneten Artikel zu Vanillin eine Urheberrechtsverletzung vor, denn dort erscheint ein Vanillinzucker-Päckchen von Dr. Oetker, das offensichtlich abfotografiert wurde [5].

Als „Urheber" wird der Fotograf genannt, der das Foto unter der Lizenz „cc-by-sa“ veröffentlicht - mit dem Hinweis auf das Markenrecht (wegen Dr.Oetker-Logo), aber müsste nicht die ganze Abbildung unter das Urheberrecht von Dr.Oetker fallen, da diese Firma offenbar die Gestaltung des Päckchens mal in Auftrag gegeben hat?

Oder liege ich mit meinen Gedanken völlig falsch und jeder darf solche Gegenstände des täglichen Lebens fotografieren und unter beliebigem Urheberrecht irgendwo benutzen?

Es würde mich natürlich ungemein freuen, wenn das hier keine Urheberrechtsverletzung ist und man solche Fotos verwenden darf, aber bei der immer rigider werdenden Rechtsprechung bzgl. Urheberrecht zweifle ich daran.


--Krakatit 23:44, 22. Dez. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe --h-stt !? 00:04, 23. Dez. 2009 (CET)
Die Schwelle zum Erreichen der Schöpfungshöhe ist bei angewandter Kunst deutlich höher anzusiedeln. Daher sind Verpackungsgestaltungen sehr oft keine Werke und damit gemeinfrei (siehe interessanten Beitrag: FORGS: „Nachahmung eines Logos und die Grenzen des Urheberrechts“. Da es sich hier aber (scheinbar?) um ein Foto handelt, ist dies als Lichtbild(werk?) mindestens 50 Jahre (LBW 70 Jahre) geschützt. Damit ist eine entsprechende Lizenzierung des Bilds natürlich nicht möglich (und der DÜP-Baustein wurde anscheinend schon gesetzt). -- Yellowcard 15:48, 23. Dez. 2009 (CET) PS: Dass das Foto unscharf ist, ändert an der Sachlage übrigens gar nichts. ;-)

[Bearbeiten] Lizenzangabe in einer Datei

Datei:ZernikePolynome.png wird mit Quelle: Frank Müller: Konzeption und Entwicklung eines adaptiv-optisch korrigierten Laser-Scanning Retina-Tomographen, Dissertation Universität Heidelberg 2001 angegeben. Die Seite der Uni sagt jedoch: Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Speicherung, Downloads und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten, zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Der/die Benutzer/in ist für die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden (§§ 97 ff. UrhG). Siehe http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/doku/urheberrecht.php?la=de. Geht es so OK wenn man dann die Abbildung so einfach mit der Lizenz wie angeben weiter gibt? Ich habe als Neuling dazu meine Zweifel. Grüße --Extraterms 15:37, 23. Dez. 2009 (CET)

Benutzer:Valnar ist Fr*nk M*ll*r, der Rechteinhaber (die Domain valnar.de ist auf ihn registriert). Daher darf er natürlich seine eigenen Grafiken unter einer freien Lizenz veröffentlichen. --h-stt !? 16:17, 23. Dez. 2009 (CET)
Ach so etwas, konnte ich nicht sehen. Ersteinsteller war dann Herr Müller selber und die Änderungen die danach in seinem Werk gemacht wurden sind somit auch Lizenzkonform. Danke so wird es gemacht damit alles richtig ist. Frohe Weihnachten --Extraterms 16:29, 23. Dez. 2009 (CET)
H-stt, nur zur Info die Domain gehört der Firma 1&1 Internet AG in Karlsruhe kenne ich zufällig. --Extraterms 16:40, 23. Dez. 2009 (CET)

Was soll daran bitte Schöpfungshöhe haben? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:44, 23. Dez. 2009 (CET)

Hallo Chaddy das kann ich dir leider nicht sagen was Schöpfungshöhe in dem Fall betrifft, mir ging es lediglich um die Frage wie oben beschrieben. Es wurde erklärt und damit kann man offensichtlich Dinge kopieren und verändern wenn es auch vom Urheber nicht so vorgesehen wurde.--Extraterms 18:11, 23. Dez. 2009 (CET)
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