Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/01

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Mögliche Lizenz?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe nun schon bei mehreren Lizenzbesitzern nachgefragt inwiefern sie Bilder unter einer von Wikipedia akzeptierten Lizenz freigeben würden. Jedoch bekam ich immer wieder die Reaktion, dass sich die Verlage an den Punkten kommerzielle Weiternutzung außerhalb von Wikipedia und mögliche Derivate stören. Haben wir da nicht eine Möglichkeit für eine Lizenz, welche genau diese Punkte ausnimmt? So hätte man bei vielen Artikeln die Möglichkeit sinnvolle Illustrationen zu bekommen, ohne das der Urheber sein eigenes Geschäftsprinzip untergraben muss und dementsprechend abgeneigt ist. Dies steht freilich einer "freien" Verwendung der betreffenden Bilder entgegen - nur ohne diesen Ansatz sehe ich überhaupt keine Möglichkeit jemals Bildmaterial für Medien zu bekommen. Auf den Ablauf des Copyrights zu warten ist ja auch in jeglicher Art undenkbar. --Niabot議論+/− 16:57, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

In diesen Punkten gibt es nichts zu verhandeln. Spätestens an der Foundation wird sowas scheitern. Und so schlecht sind die Quellen für freie Bilder ja auch nicht, siehe z. B. den Fall Bundesarchiv. -- Chaddy - DÜP 17:02, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Och, die WMF erlaut das im Einzelfall schon, siehe Fair use oder unsere faktischen ND-Bilder (Briefmarken). Dazu muss ein Projekt sich aber auf eine den Voraussetzungen der WMF entsprechende Ausnahmeregelung geben, aber das will auf de kaum einer. sугсго 17:08, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@Chaddy: Für meine Belange ist das Bundesarchiv vollkommen unbrauchbar. Daraus kann ich schätzungsweise nicht einmal ein einziges Bild gebrauchen. Faktisch gesehen existiert nicht ein einziges brauchbares Bild für fiktive Figuren oder Animationen, Comics, Manga,... die sich auf ein konkretes Werk beziehen. Selbst erstellte Bilder (zur Illustrationen von Begriffen, nicht von Werken) werden immer wieder mit dem Vorwurf von WP:TF aus den Artikeln geworfen. Gleichzeitig kann man sich anhören, dass die Artikel für Lesenswert oder Exzellent zu schlecht bebildert wären. So gesehen ein eindeutiger Missstand, der spätestens dann auffällt wenn man beispielsweise Dagobert Duck beschreiben will und dafür kritisiert wird zu detailreich das Äußerliche zu beschreiben. Ohne Bildmaterial hat man hier einfach keine brauchbare Möglichkeit.
Bestes Beispiel wären z.B. Bilder aus der Mosaik, wo andere Wikis mit einer etwas restriktiveren Lizenz die Erlaubnis bekamen. Ich sehe hier leider keine Möglichkeit für eine Verbesserung bei den bestehenden Lizenzen. --Niabot議論+/− 19:43, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Faktisch gesehen existiert nicht ein einziges brauchbares Bild für fiktive Figuren oder Animationen, Comics, Manga,... die sich auf ein konkretes Werk beziehen. - Nun ja, ein paar brauchbare Bilder gibt es schon. Pumuckl und Käpt’n Blaubär erschienen auf einer Briefmarke, Popeye ist seit gestern PD... aber leider sind diese Fälle doch eine Ausnahme. Eine spezielle Regelung als Ersatz für das hier nicht vorhandene "Fair Use" ist dringend nötig, zB spezielle Freigaben nur für die Wikipedia. Sicher, Nachnutzer können diese Bilder dann nicht nutzen, aber das können sie auch nicht wenn es solche Bilder gar nicht gibt. Es wäre also für Nachnutzer keinerlei Nachteil, für die Wikipedia aber ein großer Vorteil. Schade daß die "Führungsetage" der Wikipedia nur aus "WirwollennurfreieInhalteunddeshalbliebergarkeine"-Sturköpfen besteht. --Toon 15:32, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dazu mein Amen. --RalfRBerlin09 15:35, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich sehe es ja auch so, dass möglichst "freie" (im Sinne von Wieder- und Weiterverwendbarkeit) Bilder gefördert werden sollten. Jedoch sehe ich in diesen Bereichen überhaupt keine Möglichkeit an freie Bilder heranzukommen, da sich die Einsteller nicht nur gütig zeigen würden, sondern selbst ins eigene Fleisch schneiden müssten. Die bisherigen Lizenzen würde es halt erlauben Ideendiebstahl zu betreiben, auch wenn die Figuren noch zusätzlich durch ihr Namensrecht geschützt sind (wie die Logos). Für die Schreiber der entsprechenden Artikel über neuere und relevante Medien wäre es eine klare Hilfe. Wenn dies im Einverständnis mit dem Urheber geschieht sollte doch so etwas möglich sein ohne dem Projekt zu schaden oder? --Niabot議論+/− 15:49, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn jemand eine Möglichkeit hat, Hannes Hegen direkt zu kontaktieren, dürften wir auch ein, zwei Bildchen unter freier Lizenz bekommen. Notfalls hat er mit Sicherheit unveröffentlichte Werke in seinem Fundus. Nur hat jemand von ihm Kontaktdaten? --RalfRBerlin09 16:12, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Diese unendlich öde Diskussion wird immer wieder mit gleichem Ergebnis geführt: Ein Konsens für eine Ausnahme ist in de nicht ersichtlich --Historiograf 16:03, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

BTW: Popeye dürfte in den USA nicht PD sein --Historiograf 16:07, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Warum nicht? Zählen die Werke des Originalzeichners als "work for hire"? Für die deutsche Wikipedia aber eigentlich auch egal, hier ist Popeye jetzt gemeinfrei. Zumindest die Werke des Originalzeichners und wenn ich es richtig verstehe auch die Figur ansich. --Toon 13:15, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das ist durchaus sehr schade. Da kann man dann wohl nur warten bis wir alte Greise sind und das Copyright abgelaufen ist. Nur praktikabel scheint mir diese derzeitige Lösung nicht zu sein. Schließlich sollen diese Bilder dokumentieren und nicht für Kollagen verwendet oder modifiziert werden. Zudem haben wir schlicht gar keine Möglichkeit für brauchbare Alternativen, da es eben nur ein Original gibt.
Nun ist es auch nicht das erste mal, dass ich darauf angesprochen wurde, warum es im Bereich der Medien keine brauchbaren Bilder gibt. Und ich bin es in dieser Hinsicht wirklich leid mir ständig mit anzusehen, dass hier durch ein für diesen Zweck falscher Ansatz es verhindert die Artikel aufzuwerten. Gerade bei Comics und Animationen sagen Bilder mehr als es tausend Worte vermögen.
Dazu habe ich aber jetzt auch noch eine Frage: Inwiefern gab es hier bisher keinen Konsens? Nur in dieser Diskussion, in einem Meinnugsbild oder bei der WMF? --Niabot議論+/− 23:41, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]


Ja, es ist öde, aber ich möchte dem Fragen doch als Bespiel meinen eigenen Gründe erläutern, warum ich weiterhin gegen eine generelle Erlaubnis für solche Lizenzen bin: Die de.Wikipedia hat m. E. zurecht auf ND und "nur für Wikipedia" verzichtet. Ohne diese Policy verschwände der Zwang auch für alle eigentlichen Wikipedia-Beiträger, wirklich freie Lizenzen zu benutzen, wenn sie ein Bild in der Wikipedia sehen wollen. Dieser Zwang aber hat uns in den letzten Jahren zigtausende von brauchbaren, wirklich freien Fotos beschert. Ein paar Bilder "nur für Wikipedia" würden einzelnen Artikeln nützen, das steht außer Frage. Man könnte und sollte über sehr eng gefasste Ausnahmen reden (beispielsweise, dass nur zur unbedingt notwendigen Illustration von lesenswerten Artikeln (etwa für Comics o. ä.) einzelne solche Bilder verwendet werden dürften), aber eine generelle, flächendeckende Freigabe solcher Bilder würde m. E. der Kreativität und vor allem den Fleiß der Bildbeiträger sehr schaden. Wenn z. B. alle möglichen Kirchen und Kunstwerke mit einem Bild vom Pfarramt oder Museum "nur für Wikipedia" illustriert sind: warum soll ich mich noch auf den Weg machen und knipsen? Die Wikipedia würde zur Dopplung von Google Bildsuche, der zusätzliche, online neue Content, mithin das Erfolgsrezept der Wikipedia schlechthin, würde zurückgedrängt. --AndreasPraefcke ¿! 23:47, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Genau das will ich damit auch erreichen. Nur für Artikel wo es wirklich keinerlei Alternative gibt, sollte man eine solche Sonderregelung einführen. Gerade bei fiktiven Figuren kann der noch so fleißige Mitarbeiter (Fotograf, Zeichner) nichts beitragen um die Artikel zu verbessern (bebildern). Insbesondere wenn man eine Comicfigur (Duffy Duck, Road Runner, Mahoro, Casshern,...) nicht kennt, dann reicht es nicht dem Leser mit einer detaillierten Beschreibung abzuspeisen. Davon weiß er immer noch nichts genaues über die Eigenheiten, geschweige denn, dass er diese dann im realen Leben wiedererkennen könnte.
Also es geht mir hier um eine Lösung, die unseren Autoren nicht den Mut zur Mitarbeit nimmt, aber auch verhindert das sich die Lizenzinhaber vor den Kopf gestoßen fühlen. Bilder nach dem Prinzip von "Fair Use" sollen nach wie vor ausgeschlossen sein. Mmn. müssten für solche Bilder folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Einverständnis des Urhebers / Lizenzbesitzers
  • Klärung der Frage ob es keinerlei andere Alternative gibt(a)
  • Lizenz welche es Wikipedia gestattet die Bilder innerhalb von WP und ihrer Veröffentlichungen zu verwenden. Die Bilder dürfen aber nicht entstellt werden, falls möglich aber kombiniert werden (copy+paste-Kollage).(b)
Wenn die Medienbereiche (Bilder aus dem Werk selbst) nicht unter akutem Bildmangel leiden würden, dann würde ich auch diesen Vorstoß nicht wagen. Jedoch haben wir dafür schlicht keine legale Alternative. --Niabot議論+/− 11:06, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
(a) 
Fotografien von Wandmalerein sehe ich hier nicht als Alternative an, da die immer in sich an irgendeiner Stelle eine URV darstellen und auch häufig Detailfehler (falsche Farben, Detail wegelassen, andere Proportionen,...) besitzen.
(b) 
Über das genaue Ausmaß könnte man immer noch diskutieren.
Eine solche Sonderregelung wird nicht durchkommen, glaub mir. -- Chaddy - DÜP 17:32, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Welche Gründe würdest du denn sehen, die sich nachteilig für das Projekt auswirken würden? Die Bilder sollen ja keine bestehenden ersetzen sondern nur in Ausnahmen, wo es eben nicht möglich ist entsprechende Bilder jemals zu beschaffen, eingesetzt werden. Nur solche Gedanken gleich hier zu stoppen finde ich auch unangemessen. Vielleicht sollte man genau für diesen speziellen Fall eine verständliche und präzise Umfrage starten um erst einmal abzuschätzen wie der allgemeine Standpunkt dazu ist. Bisher sah ich hier mehr Befürworter als Ablehner. --Niabot議論+/− 13:46, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Die Bilder sollen ja keine bestehenden ersetzen sondern nur in Ausnahmen, wo es eben nicht möglich ist entsprechende Bilder jemals zu beschaffen, eingesetzt werden." Solche Fälle gibt es nicht. Die Entscheidung von Rechteinhabern, keine freie Lizenz zu erteilen ist kein Naturgesetz sondern eben eine Entscheidung, und daher deutet ein solches Verhalten des Rechteinhabers höchstens auf eine dogmatische Haltung hin und keineswegs auf irgendwelchen angeblichen Unmöglichkeiten. Durch die Weigerung, solche Bilder aufzunehmen, vertritt die Wikipedia auch eine politische Position; den Rechteinhabern soll klar und deutlich gesagt werden: Wir spielen euer Spiel nicht mit! Entweder ihr gebt uns eine freie Lizenz, oder eure Bilder werden im wichtigsten Informationsmedium der Zukunft eben fehlen. Ich halte diese Form der Erpressung für absolut legitim. Ja, es gibt in der Tat eine überwältigende Mehrheit unter den Wikipedia-Benutzern, die den Zweck der Wikipedia primär darin sieht, eine kostenlose und inhaltlich möglichst gute Enzyklopädie zu erstellen, und nicht, eine frei lizensierte Enzyklopädie, die um der Freiheit willen auch (vorübergehende) Abstriche bei der inhaltlichen Qualität hinnimmt. Die Wikipedia muss gegen diese Mehrheit verteidigt werden. --rtc 14:41, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wem nützt das? --Don-kun Diskussion, Bewertung 15:20, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Niemandem. Aber es schadet zumindest nicht so wie die Alternative, bei der kostenlose Werbung für proprietäre Verwertungsmodelle gemacht wird. --rtc 15:40, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Entweder ihr gebt uns eine freie Lizenz, oder eure Bilder werden im wichtigsten Informationsmedium der Zukunft eben fehlen. Ich halte diese Form der Erpressung für absolut legitim. Anders formuliert: "Entweder ihr erlaubt jedermann ohne Lizenzzahlungen Tshirts, Poster, Klopapier etc. mit euren Figuren zu verkaufen oder euer Bild wird nicht in der Wikipedia gezeigt". Ja, das ist eine tolle Art der Erpressung. Und da wundert ihr euch ernsthaft, daß die Rechteinhaber da nicht mitspielen wollen? Es gibt nunmal in den allermeisten Fällen KEINE Möglichkeit an freie Bilder zu komemn, es sei denn man hat das Glück einen wirklich dummen Lizenzinhaber zu finden. --Toon 15:50, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Entweder ihr erlaubt jedermann ohne Lizenzzahlungen Tshirts, Poster, Klopapier etc. mit euren Figuren zu verkaufen Aber immer nur unter der Bedingung, dass der ursprüngliche Urheber genannt wird. Das ist für Trittbrettfahrer zwar kein Hindernis, macht die Sache aber doch etwas schwieriger. --BerntieDisk. 15:58, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dies stellt für die Trittbrettfahrer überhaupt kein Problem dar. Die würden das lachend in Kauf nehmen die GFDL oder CC für ein einziges Bild zu akzeptieren, dann daraus eigene Derivate abzuleiten und in mikroskopischer Schriftgröße den Lizenztext und den Urheber zu nennen. Das wird verständlicherweise kein Lizenzbesitzer/Autor/Künstler akzeptieren. Da auch die Schutzzeiten beständig verlängert werden, sehe ich hier keinen Raum für eine Erpressung der Urheber, sondern nur eine künstlich geschaffene Barriere. --Niabot議論+/− 16:05, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Stimmt, an den Lizenztext selber hab ich ja überhaupt noch nicht gedacht. Und bei einer Änderung kommt dann auch noch die Versionsgeschichte dazu. Stell ich mir zB auf einer Kaffeetasse oder einem T-Shirt lustig vor... ;-)
Ich bleib dabei: Trittbrettfahren ist zwar möglich, aber nicht ganz so einfach. --BerntieDisk. 16:15, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Toon schrieb: "Aber immer nur unter der Bedingung, dass der ursprüngliche Urheber genannt wird. Das ist für Trittbrettfahrer zwar kein Hindernis, macht die Sache aber doch etwas schwieriger." Deine Darstellung der "Trittbrettfahrer" als negative und unerwünschte Personen sind absolut unangebracht. Das Handeln der "Trittbrettfahrer" ist legitim und soll durch freie Lizenzen bestärkt und gefördert werden. Es geht bei freien Lizenzen darum, eine Monopolisierung von Werken durch ihren Urheber zu unterbinden. Es soll also den "Trittbrettfahrern" einfach gemacht werden, nicht schwerer. Wer freie Lizenzen als Möglichkeit ansieht, billig Werbung zu machen, ohne real Monopole aufgeben zu müssen, z.B. durch geschickte Wahl von veralteten Lizenzen, bei denen die lizenzkonforme Nutzung für Bilder sowieso praktisch nicht realisierbar ist (GFDL 1.2), der muss damit rechnen, dass sein Ziel nicht aufgeht und diese Nutzung der Lizenzen als sittenwidrig erkannt wird, somit die freie Lizenz gar nicht erteilt wurde und damit das Bild in der Wikipedia gelöscht werden muss. Es geht bei der Wikipedia gerade darum, die Ideologie von Toon und Niabot zu bekämpfen, die letztendlich eine Monopolisierung von Werken als legitim erachtet, wenn der Urheber sich nur strikt genug weigert, von seiner Position abzurücken. "Und da wundert ihr euch ernsthaft, daß die Rechteinhaber da nicht mitspielen wollen?" Nein. Wir rechnen garnicht damit, dass die Rechteinhaber da mitspielen. Wir wollen sie durch die zurecht diskriminierende Behandlung ihrer Werke in der Wikipedia für ihre Haltung bestrafen; ihnen zeigen, dass diese Haltung von der Wikipedia verachtet wird! Und wir wollen deutlich zeigen, dass es gar keinen Zweck hat, sich auf eine sture Position zu stellen. "Da auch die Schutzzeiten beständig verlängert werden, sehe ich hier keinen Raum für eine Erpressung der Urheber" Du siehst keinen Raum für eine erfolgreiche Erpressung, aber nur weil man erwartet, dass die Erpressung nicht erfolgreich sein wird, heißt das noch nicht, dass man sie nicht durchführen sollte. Würden wir proprietäre Bilder zulassen, würden wir unsere Verhandlungsposition für die Bilder, die wir heute nicht in die Kategorie "überhaupt keine Möglichkeit jemals Bildmaterial für Medien zu bekommen" einordnen würden, drastisch schwächen. Wer da jetzt vielleicht noch mit sich reden lässt, würde dann sofort auf eine Gleichbehandlung pochen und sich stur auf den Standpunkt stellen, das Material niemals unter einer freien Lizenz zu lizensieren. Er hat es ja durch diese Sturschaltung selbst in der Hand, das Material in die Kategorie "wo es eben nicht möglich ist entsprechende Bilder jemals zu beschaffen" einzordnen. Oder anders gesagt: Niabot nimmt fälschlicherweise an, dass die Kategorie "wo es eben nicht möglich ist entsprechende Bilder jemals zu beschaffen" bei seiner geforderte Änderung der Wikipedia-Richtlinien gleich bliebe. Die Änderung hätte aber den intrinsischen Effekt, diese Kategorie schlagartig zu vergrößern. Wer will, dass man das Eis nur dan den Stellen erhitzt, wo es sowieso schon schmilzt, braucht sich nicht zu wundern, wenn in der Folge plötzlich viel schneller viel größere Brocken rauszubrechen beginnen. --rtc 16:45, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bitte wähle deine Formulierungen etwas sorgfätiger. Es geht bei der Wikipedia gerade darum, die Ideologie von Toon und Niabot zu bekämpfen grenzt an Verleumdung und Hetze, besonders da du hier die Weigerung von Urhebern, ihre Werke unter Copyleft zu lizenzieren auf diese beiden Benutzer projezierst, die nun wirklich nichts dafür können.
Der Grundgedanke mag ja richtig sein, aber das Ergebnis ist nur eine Patt-Situation, in der wir die Verlage/Unternehmen/Künstler erpressen und die uns. Das bringt aber am Ende für uns nichts, die anderen finden auch ausreichend andere Wege, für ihre Produkte zu werben. Dann werden eben keine Bilder von euch bei WP zu sehen sein ist eben keine Drohkulisse. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 16:54, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Liest Du eigentlich, was ich schreibe? Ich behaupte doch gar nicht, dass es der Wikipedia nützt. Ich behaupte lediglich, dass es ihr weniger schadet. Ein Patt ist eben besser als sich mattsetzen zu lassen. Ich stehe im übrigen zu meinen Formulierungen und finde es richtig, die Ideologien von Toon und Niabot zu verleumden und gegen diese Ideologien zu hetzen. Ich "projeziere" auch nichts in Toon und Niabot (und fordere erst recht nicht, dass irgendjemand irgendetwas als copyleft lizensiert), sondern richte mich lediglich gegen ihre Forderung, proprietäre Bilder in der Wikipedia zuzulassen, wenn der Autor das will (pardon, wenn er nur stur genug sich weigert, eine freie Lizenz zu erteilen). --rtc 17:01, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
So sehe ich das eben auch. Wir haben überhaupt keine Möglichkeit irgendwas zu erpressen oder Druck auszuüben. Der Einzige der bei einer solchen Lizenzierung etwas riskiert ist der Urheber. Man bedenke nur wie leicht es ist ein Spiel auf Grundlage von beispielsweise Batman zu erstellen und einen entsprechende Lizenz im Programm in irgendeinem Unterpunkt unterzubringen. Das sieht man ja bereits, wenn man z.B. bei Panasonic-Fernsehern einfach mal im Menu die unteren Punkte näher betrachtet. Dort findet sich beispielsweise die GPL. Das ist für Trittbrettfahrer eine triviale Möglichkeit einer anderen Firma ihr "Geistiges Eigentum zu rauben". Das wird keine Firma riskieren wollen.
Das einzige was wir hier machen, ist es zu warten bis uns die grauen Haare sprießen. Mir gefällt das zwar auch nicht, aber es ist leider nun mal so. Zudem wollte ich ja bewusst einen sehr restriktiven Vorschlag machen, der den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt. --Niabot議論+/− 17:04, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
rtc übersieht nur leider einen entscheidenden Punkt: Nicht der Rechteinhaber ist daran interessiert daß ein Bild der Comicfigur in der Wikipedia erscheint, sondern die Wikipedia ist daran interessiert ein Bild der Comicfigur aufnehmen zu können. Die "Erpressung" ist also etwa so wirkungsvoll als wenn ein Kleinkind seine Elten erpresst "Wenn ihr mir nicht sofort Süßigkeiten gebt, dann esse ich keine." --Toon 17:09, 4. Jan. 2009 (CET)n[Beantworten]
'Das ist für Trittbrettfahrer eine triviale Möglichkeit einer anderen Firma ihr "Geistiges Eigentum zu rauben"' Ja, aber Ziel der Wikipedia ist es, "Trittbrettfahrern" Beihilfe zum Raub des geistigen Eigentums zu leisten. Wikipedia steht für die Beschlagnahmung und Enteignung geistigen Eigentums. "sondern die Wikipedia ist daran interessiert ein Bild der Comicfigur aufnehmen zu können" Nein, das ist sie nicht. Wikipedia ist daran interessiert, dass das Bild unter eine freie Lizenz gestellt wird. Die Aufnahme des Bildes ist eine im Vergleich dazu eher zufälligerweise dann ablaufende, im großen und ganzen ziemlich unwichtige Sache. Ich schrieb bereits, dass die Erpressung zweifelsfrei wirkungslos ist, dass das aber kein Grund ist, sie nicht durchzuführen. Durch Wiederholung der Behauptung dass die Erpressung wirkungslos ist, was ich ja gar nicht bestreite, kommen wir dann nicht weiter. Im übrigen sagt hier das vernünftige Kind hier eher dem komischen Onkel von der Straße: "Lieber verhungere ich als Deine vergifteten Süßigkeiten zu essen" PS: Und selbst wenn man das alles mal außer acht lassen würde, dann sehe ich immer noch nicht, dass es Fälle gibt, in denen eine Lizensierung prinzipiell ausgeschlossen ist. Schließlich sind vollumfängliche Nutzungsrechteübertragungen völlig übliche Dinge, und offensichtlich gibt es ja Batman-Spiele. Insofern kann von "überhaupt keine Möglichkeit jemals Bildmaterial für Medien zu bekommen" keine Rede sein. --rtc 18:20, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
rtc,
  1. ich habe den Ausdruck "Trittbrettfahrer" ins Spiel gebracht, nicht Toon. Damit habe ich aber auch ausdrücklich nicht jeden Weiternutzer gemeint, sondern mich auf derartiges bezogen: Entweder ihr erlaubt jedermann ohne Lizenzzahlungen Tshirts, Poster, Klopapier etc. mit euren Figuren zu verkaufen
  2. Ich bin inhaltlich deiner Meinung, aber dein Diskussionstil und deine Wortwahl schaden diesem Projekt mehr, als ihm irgendwelche inhaltlichen Beiträgen helfen könnten. Du provozierst permanent Konflikte in der Community und vergiftest das Klima. Überdenke deinen Stil. --BerntieDisk. 17:29, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, ich selbst bin es nicht, der vergiftet, ich lege lediglich die Vergiftung offen statt zu versuchen, sie totzuschweigen. Ja, ich provoziere so permanent Konflikte in der Community und halte das für sinnvoll und förderlich. Streit und Zwitracht ist etwas gutes, wo nicht kontrovers diskutiert wird, kommt selten etwas bei raus. --rtc 18:19, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Streit und Zwietracht sind vor Allem ein exzellentes Mittel, um Autoren zu vergraulen. Bedauerlich, dass du nicht bereit bist, deine Art und Weise zu überdenken. Ich belasse es dabei. --BerntieDisk. 18:27, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@rtc: Warst du nicht einmal dafür das man z.B. im Artikel Anime die Bilder einer "echten" Animefigur verbauen sollte um keine Theoriefindung zu betreiben? Spätestens daran siehst du unseren Bedarf an solchen und vor allem auch aktuellen Bildern. Diese kann uns leider keiner geben ohne seine eigene Arbeit, sein Werk, der Allgemeinheit zu überlassen und ein Teil seiner eigenen Lebensgrundlage herzugeben. Bei Filmen und Comics gibt es zudem gar kein Ansporn Bilder zu stiften. Denn Anstatt sich mit einem "Kritik-Abschnitt" in einem Artikel anzufreunden, kann ein Publisher viel leichter selbst Werbung betreiben die nicht neutral ist. Spätestens daran wird klar, dass wir in jedem Fall die Bettler sind und mit der jetzigen Auswahl an Möglichkeiten (Lizenzen) eine solche mögliche Bebilderung verhindern.
Der Vorstoß soll ja auch nicht Tor und Tür für alle möglichen Bilder öffnen, sondern nur für jene, für die es keine Alternative gibt, welche die Autoren der Wikipedia selbst machen könnten. Man frage sich nur wie es wohl aussehen würde, wenn Wappen und Weltraumaufnahmen nicht von den Regierungen freigegeben würden. Bei den nicht staatlichen Medien ist dies halt nicht auf diese Art und Weise realisierbar. --Niabot議論+/− 18:55, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Warst du nicht einmal dafür das man z.B. im Artikel Anime die Bilder einer "echten" Animefigur verbauen sollte um keine Theoriefindung zu betreiben?" Richtig. "Spätestens daran siehst du unseren Bedarf an solchen und vor allem auch aktuellen Bildern." Dass ich gegen Fanart bin heißt nicht, dass ich professionelle Bilder für lebensnotwendig hielte. Ich vertrete ein zweistufiges System. Auf der ersten Stufe muss geprüft werden, ob der Inhalt frei ist. Auf der zweiten Stufe muss geprüft werden, ob er auch enzyklopädisch geboten ist. Nur wenn diese beiden Stufen, in dieser Reihenfolge von einem Inhalt überwunden werden, gehört er in die Wikipedia. Weder gehört ein proprietärer Inhalt in die Wikipedia, nur weil er enzyklopädisch geboten ist, noch gehört ein enzyklopädisch inakzeptabler Inhalt in die Wikipedia, nur weil er frei ist. "Diese kann uns leider keiner geben ohne seine eigene Arbeit, sein Werk, der Allgemeinheit zu überlassen und ein Teil seiner eigenen Lebensgrundlage herzugeben." Offensichtlich wechseln Rechte an Mangas täglich den Besitzer, ohne dass jemand irgendwelcher Grundlagen beraubt wird. --rtc 19:06, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
„Offensichtlich wechseln Rechte an Mangas täglich den Besitzer, ohne dass jemand irgendwelcher Grundlagen beraubt wird.“ Das denkst auch nur du. Denn alle anderen Publisher sind nur Lizenznehmer, welche die Manga zu den Bedingungen des Urhebers vermarkten. Da ist keinerlei solcher Freiraum, da teilweise nicht einmal die Künstler selbst die Möglichkeit haben über die Weiterverwendung der Figuren allein zu entscheiden (Knebelvertrag). Mein persönliches Ziel ist es die für den Leser bestmögliche Enzyklopädie zu schreiben. Gerade für den Leser ist ein einfaches Bild teilweise wesentlich mehr Wert als der hinter der Überschrift anfangende 2 km lange Text. Dabei ist auch mir die Freiheit ein hohes Gebot. Jedoch leben wir nun mal in keiner "freien Welt", wo jeder das machen kann was er will und sollten uns auch ein wenig daran anpassen. Der Mittelweg ist oft der Beste. --Niabot議論+/− 19:16, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"da teilweise nicht einmal die Künstler selbst die Möglichkeit haben über die Weiterverwendung der Figuren allein zu entscheiden" Also "Offensichtlich wechseln Rechte an Mangas täglich den Besitzer", hier vom Künstler zu jemand anderem. "Mein persönliches Ziel ist es die für den Leser bestmögliche Enzyklopädie zu schreiben." Das ist zu viel und zu wenig. Ziel der Wikipedia ist es, die bestmögliche Enzyklopädie zu schreiben, die mit freien Inhalten realisierbar ist. "Jedoch leben wir nun mal in keiner 'freien Welt', wo jeder das machen kann was er will und sollten uns auch ein wenig daran anpassen." Der vernünftige Mensch paßt sich den gegebenen Bedingungen an, der unvernünftige versucht sie zu verändern. Deshalb ist aller Fortschritt dem Wirken unvernünftiger Menschen geschuldet. "Der Mittelweg ist oft der Beste." Der richtige Weg ist immer der beste. --rtc 19:23, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@rtc: Wenn du das ernst meinst, sehen wir uns auf der Leipziger Buchmesse und du erpresst die Verlage mal um ein paar Bildrechte. Da wär' ich echt gepannt drauf. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 18:58, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Gute Idee, dann muss ich diesmal nicht betteln gehen um am Ende eine ungeschlagene Erfolgsbilanz von 0 Bildern aufweisen zu können. ;-) --Niabot議論+/− 19:06, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Zum dritten mal: Es geht nicht darum, dass die Erpressung irgendwelchen Erfolg haben könnte. Das ist nämlich unbestritten nicht der Fall. Es geht darum, allen klar zu machen (und nicht nur denen, die ihre Rechte nicht freigeben wollen), dass Wikipedia keine proprietären Inhalt akzeptiert. --rtc 19:11, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Da redest du aber gehörigen Unsinn. Die Bilder werden durch eine Einschränkung auf Wikipedia selbst nicht proprietär. Wir bezahlen schließlich nicht dafür. --Niabot議論+/− 19:18, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Da redest du aber gehörigen Unsinn. Die Bilder werden durch eine Einschränkung auf Wikipedia selbst nicht proprietär." Doch. Bilder, deren Nutzung auf Wikipedia beschränkt sind, sind per definition proprietär. "Wir bezahlen schließlich nicht dafür." Aha, also lieber kostenlos als frei? --rtc 19:27, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, lieber frei als kostenlos, aber auch lieber kostenlos als garnichts. --Niabot議論+/− 20:07, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Demnach ist Freiheit der Inhalte eigentlich völlig nebensächlich. Nach der Art, schön, wenn etwas frei ist, aber grundsätzlich kann man auf die Freiheit auch verzichten. Wenn freiheit in irgendeiner Form das Ziel sein soll, kommen wir also so nicht weiter. Wir können die Freiheit der Inhalte nicht fördern indem wir sie mit proprietären Bildern untergraben. --rtc 20:23, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wir untergraben sie damit nicht, denn die Bedingung soll sein: Wenn es keine Alternative gibt und auch kein Autor die Möglichkeit besitzt einen freien Inhalt zu beschaffen. Es sollen natürlich weiterhin freie Bilder (Inhalte) gefördert werden. Sobald es eine freie Alternative gibt, sollten diese "nicht freien" Bilder sogar gelöscht werden. Zudem spreche ich hier nach wie vor nicht von einer generellen Erlaubnis, sondern nur für Sonderfälle, wo
  1. abgeklärt wurde, dass es keine beschaffbare Alternative gibt
  2. das Einverständnis des Urhebers vorliegt das Bild unter einen "freien" Lizenz zu stellen, welche jedoch keine Derivate erlaubt oder nur innerhalb von WP verwendet wird. (Dies würde den meisten von mir befragten Rechteinhabern bereits genügen.)
Es ist also keine Alternative sondern wäre eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Problemfälle, bei der wir den Rechteinhabern entgegenkommen, aber auch sie uns ein Stück entgegenkommen müssen. Das würde ich als Ausweg aus dieser Patt-Situation sehen, mit der beide Seiten leben könnten. Dies muss nicht deine Meinung sein, ich sehe das jedenfalls so. --Niabot議論+/− 20:38, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es geht hier nicht um bloße Geschmacksfragen, bei denen man der einen oder der anderen Meinung sein könnte, sondern um Tatsachenfrage. Deine ständig wiederholte Behauptung, es gäbe so etwas wie Bilder, bei denen es von Natur aus keine Möglichkeit gibt, sie unter einer freien Lizenz zu bekommen, ist schlicht und ergreifend falsch. Du leugnest den simplen Fakt, dass es der Rechteinahber ist, der entscheidet, ob er die Bilder freigibt, und dass diese Entscheidung keineswegs sozusagen von Natur aus vorgegeben ist. Jede Unterteilung in Sonderfälle und andere Fälle wäre also rein willkürlich und würde einfach nur bedeuten, sich dem Willen des Rechteinhabers bedingungslos zu unterwerfen. Oder welchen Unterschied gibt es sonst zwischen einem Ausschnitt eines Batman-Kinofilms, wo der Rechteinhaber dogmatisch nein sagt, und dem Ausschnitt aus Elephants Dream, wo der Rechteinhaber CC-BY erteilt? Der Rechteinhaber kommt uns nicht entgegen, wenn er uns proprietäre Inhalte anbietet, im Gegenteil, er beleidigt uns. Was Du vorschlägst, ist ganz einfach dass wir uns Schachmatt setzen lassen statt vorübergehend Remis zu halten. Primarzweck der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu fördern und zu fordern, nicht, eine möglichst qualitativ hochwertige Enzyklopädie zu erstellen. Folglich müssen wir inhaltliche Defizite hinnehmen, die wir ohne die Forderung freier Inhalte nicht hätten. Natürlich genügt es den meisten Rechteinhabern, wenn "jedoch keine Derivate erlaubt oder nur innerhalb von WP verwendet wird" (ich verstehe im übrigen nicht, was Du unter "'freie' Lizenz" verstehst, auch mit Anführungszeichen, was bitte soll daran im entferntesten auch nur frei sein?) Aber es genügt uns nicht! Du stellst die ganze Existenzberechtigung der Wikipedia überhaupt in Frage. Wenn wir keine freien Inhalte brauchen, können wir auch gleich den Brockhaus nehmen. --rtc 21:03, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ok nun habe ich mich genug gelangweilt. Ich werde dann wohl mal eine Umfrage starten, damit ich mich hier nicht an einer einzigen Gegenstimme aufhängen muss.

PS: Der Unterschied zwischen Batman und Elephants Dream ist wohl klar ersichtlich. Während mit Batman Millionenumsätze gemacht werden, diente Elephants Dream als Werbeaktion für Blender und braucht sich vor keinerlei Ausschlachtung durch billige Kopien fürchten. Oder hast du schon mal gehört das von Big Buck Bunny in China illegal produzierte T-Shirts oder Computerspielkopien hergestellt werden? Das hat sicherlich nichts mit der Lizenz zu tun, sondern allein mit der "patentierten" Figur. --Niabot議論+/− 21:11, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Warum willst Du eine Umfrage starten? Ich habe doch von Anfang deutlich gesagt, dass die überwältigende Mehrheit der Wikipedianer Deiner Meinung ist. Ich verstehe Deine Unterscheidung zwischen Batman und Elephants Dream nicht. Ganz offensichtlich erlaubt Elephants Dream sehr wohl billige Ausschlachtung der darin investierten Arbeit (und zwar noch viel mehr als Batman, da sogar die Produktionsdateien zugänglich sind, aus denen man sehr leicht Einzelelemente des Films ausschlachten kann), unabhängig von der Frage, ob es nun eine Werbeaktion für Blender ist oder nicht. Oder willst Du das ganze darauf reduzieren, dass auf dem Markt nun mal Batman stark nachgefragt ist und Elephants Dream garnicht, oder dass Batman Mainstreamqualität hat und Elephants Dream nicht, dass daher Elephants Dream minderwertig ist und daher ruhig eine freie Lizenz gefordert werden kann, während das bei Batman nicht der Fall ist? Allerdings frage ich mich dann, warum der Marktwert oder Qualität darüber entscheiden sollte, wer das Privileg erhält, sein Werk nicht frei lizensieren zu müssen, um es in der Wikipedia zu haben. Du führst hier eine willkürliche Grenze ein zwischen Werken, die es wert sind, vor der "Ausschlachtung" durch die "gierige Meute" und den "Diebstahl" des "Geistigen Eigentums" "geschützt" zu werden, und solchen, die es nicht wert sind. --rtc 21:53, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schon alleine um noch weitere Gedanken zur Thematik hervorzubringen, als nur wir beide dazu in der Lage wären. Ja, das wird vermutlich eine unsägliche Diskussion und Schlammschlachten nach sich ziehen. Aber mit dem richtigen Sieb fischt man doch immer noch ein paar brauchbare Happen aus dieser Suppe.
"Ganz offensichtlich erlaubt Elephants Dream sehr wohl billige Ausschlachtung..." Ganz richtig. Aber man sollte vielleicht auch die Relationen und das Ziel der Produktionen beachten. Elephant Dreams ist zwar ein eigentständiger Film, aber er wurde mit dem Ziel geschaffen Blender populär zu machen. Überspitzt gesagt ist in etwa so, als würden wir Krombacher fragen, ob sie nicht ein Werbe-Video bei uns in ihren Artikel einbauen lassen wollen.
"wer das Privileg erhält, sein Werk nicht frei lizensieren zu müssen" Jeder besitzt dieses Privileg. Nur eben war die Blender-Foundation und ihre Mitglieder eben einer anderen Ansicht, da der Film auch aus ganz anderen Motiven erstellt wurde. Wir können eben niemanden zwingen dieses Privileg nicht für sich zu beanspruchen und damit Geld zu verdienen. Und bei so berühmten Motiven gibt es immer einer paar Leute, welche jede noch so kleine Lücke nutzen würden um ebenfalls kommerziellen Profit aus einer Schwachstelle zu schlagen. Nicht ohne Grund läuft beispielsweise Big Buck Bunny in Endlosschleife auf den Fernsehern der Saturn-Märkte. Hier wird es quasi als Werbemittel "misbraucht", auch wenn die Lizenz es eben zulässt. --Niabot議論+/− 22:48, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Aber man sollte vielleicht auch die Relationen und das Ziel der Produktionen beachten" Das habe ich. Das ist doch genau das, was ich Dir oben vorgeworfen habe: "Jede Unterteilung in Sonderfälle und andere Fälle wäre also rein willkürlich und würde einfach nur bedeuten, sich dem Willen des Rechteinhabers bedingungslos zu unterwerfen." Ob man es nun "Wille des Rechteinhabers" oder "Ziel der Produktion" nennt ist ja völlig irrelevant. Du hast mich außerdem falsch zitiert und den wesentlichen Teil "um es in der Wikipedia zu haben" hinter dem Teilsatz "wer das Privileg erhält, sein Werk nicht frei lizensieren zu müssen" weggelassen. Geld verdienen und freie Lizenz erteilen sind zwei Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben. Dass freie Lizenzen kommerziellen Profit erlauben ist keine Schwachstelle, sondern ist so vorgesehen. Auch dass Bug Buck Bunny in den Saturn-Märkten verwendet werden kann ist kein Missbruach, auch kein "Missbrauch", sondern von der Lizenz wie auch vom Lizenzgeber so vorgesehen. Ich widerspreche übrigens der Ansicht, dass Elephants Dream als Werbung für Blender erstellt wurde. Es wurde sicher erstellt, um zu zeigen, was Blender kann, aber Werbung im klassischen Sinne ist das sicher nicht, zumal der Film soweit ich weiß zur Hälfte von der Kunstförderung finanziert wurde. Aber das alles ist irrelevant. Es bleibt, dass Du forderst, den kern der Wikipedia abzuschaffen, die freie Lizensierung, sich dem Willen der "Geistige-Eigentum"-Industrie zu unterwerfen und ihren Werken Sonderstatus einzuräumen. Dies ist nur die 1001ste solche Diskussion nach 1000 vorherigen. Du wirst mit Deiner Forderung nicht durchkommen, trotz der Mehrheit, die hinter Dir steht. --rtc 23:56, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich sehe hierin keine Unterwürfigkeit, sondern höchstens ein gemeinsames Interesse, bei dem wir eigentlich den meisten "Profit" rausschlagen. Denn schließlich sind wir kritisch und keine Werbeanzeige. So würden wir beispielsweise auch hoch angepriesenen Filmen schlechte Kritiken nachweisen. Ich sehe hier keinesfalls den Kern der Wikipedia untergraben, sondern lediglich die Abschaffung eines Mangels. Sollte sich dieser "Versuch" als fatal herausstellen, dann hätten wir immer noch alle Mittel in der Hand sämtliche dieser Bilder entfernen zu lassen.
Die Situation ist in etwa vergleichbar mit der der Grafiktreiber unter Linux. Hier benötigt man auch kommerzielle Treiber um aktuelle Grafikkarten nicht in einem Modus betreiben zu können der vor etwa 10 Jahren bereits Standard war. 100% glücklich ist man mit diesem Zustand nicht und man hält solche Elemente auch aus dem Kern des Systems weitgehend heraus. Dennoch bieten viele Distributionen bequeme Möglichkeiten an, den Nutzer entscheiden zu lassen ob er den kommerziellen Treiber verwenden möchte. Letztlich ist es so, dass die Linux-Entwickler Druck auf die Hersteller ausüben können, da sie es erst einmal zugelassen und somit die Distributionen salonfähig gemacht haben. Hier ist die Situation ganz ähnlich. Wir haben einen harten Kern. Das sind unsere selbst erstellten Artikel, Bilder und Software. Aber auch wir haben Bereiche wo es eben mit der eingleisigen Fahrweise nicht voran geht. Mit den genannten Mindestanforderungen an solche Bilder legen wir die Messlatte so hoch, dass es eine fairer Kompromiss zwischen beiden Seiten darstellt. (Wir wollen Bilder, wir bekommen Bilder, wir stoßen den Rechteinhabern nicht vor den Kopf, wir können es jederzeit rückgängig machen, wir haben nichts zu verlieren...)
"Du wirst mit Deiner Forderung nicht durchkommen, trotz der Mehrheit, die hinter Dir steht." Gerade weil ich denke, dass eine Mehrheit dafür ist, wenn man sie hinreichend genau darüber aufklärt und es eben auch keine möglichen oder nicht behebbaren Schäden gibt, werde ich an diesem Gedanken festhalten. (Ich ziehe mich jetzt aus der Diskussion zurück und überlege mir eine Umfrage mit der wir erst einmal die Interessen und Bedenken klären können) --Niabot議論+/− 00:24, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"höchstens ein gemeinsames Interesse" Es ist eindeutig gegen das Interesse, freie Inhalte zu schaffen. Es ist auch nicht ein Interesse der Wikipedia, Profit aus etwas zu schlagen. Die Situation bei Linux ist nicht vergleichbar. Erstens sind die gängigen Distributionen in der Standardeinstellung frei von proprietären Treibern. Zweitens betrifft die Installation nur den Benutzer selbst. Drittens sind sehr wohl freie Alternativen für die gängigen Karten von nvidia und ATI Verfügbar. Und schließlich verwechselst Du mal wieder kommerziell mit proprietär. Nur weil etwas frei ist, heißt das nicht, dass es nicht kommerziell ist, und nur weil etwas nicht kommerziell ist, heißt das nicht, dass es frei ist. Selbstverständlich geht es voran, nur eben berechtigterweise nicht bei der Bebilderung mit proprietären Bildern. Und so muss es auch bleiben. Die genannten Mindestanforderungen unterliegen bereits wie mehrfach gesagt und von Dir geflissentlich ignoriert der Willkür der Rechteinhaber und sind daher ein Kniefall, kein "Kompromiss" (warum brauchen wir einen "Kompromiss"?) Man schafft keine freien Inhalte, indem man proprietäre zulässt, erst recht nicht wenn man sie permanent zulässt. Dieser Sachverhalt steht nicht zur Disposition. Daher wird Deine Aktion im Zweifelsfall von der Wikimedia Foundation mit Zwangsmaßnahmen gestoppt werden, wenn sie erfolgt hat. --rtc 09:46, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich würde gern dieses Logo als Datei hier bei Wikipedia hochladen: http://pl.tinypic.com/view.php?pic=2i1plbt&s=5

Kann ich dieses Logo einfach so uploaden und wird für das Abzeichen keine Schöpfungshöhe angenommen? Lieben Gr--Bytom 19:39, 1. Jan. 2009 (CET)uß.[Beantworten]

Quetsch ... und was ist mit diesem Logo (ggf. ohne Untertitel)? Danke, McB 22:23, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bedanke mich recht herzlich für deine nette und vorallem aufschlussreiche Antwort ;)--Bytom 22:45, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das war wohl nicht als Antwort auf Deine Frage gedacht, sondern eher eine Aufforderung an die werte Gemeinde, dieses Anliegen doch auch gleich hier mitzuerledigen. Wie auch immer, in beiden Fällen wird man hier erfahrungsgemäß Schöpfungshöhe verneinen. --Herby 23:20, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Da muss ich mich grade ganz herzlich bei McB entschuldigen, habe mich vorhin verlesen und beim Quetsch den zweiten Vokal verdreht. Was hat es denn mit dieser Schöpfungshöhe auf sich? Habe mich klug gemacht und vieles über Rechte usw. gelesen, das ist mir aber neu.--Bytom 23:30, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Alles i.O. - ich war ja der Eindringling. War doch ein positiver Smiley.
Ähnliche Logos wie das Deinige gibt es wohl recht viele. Bei dem von mir verlinkten ist mehr Freihand-Arbeit dabei. Lesestoff hier und hier. Eine Drittmeinung ist erwünscht. --McB 00:16, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Logos haben in der Regel keine Schöpfungshöhe --Historiograf 15:53, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 17:37, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheber- vs Nutzungsrechte[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal wieder eine Frage, die sicher schon tausendmal gestellt wurde, aber ich finde in den FAQs nichts dazu. Ich möchte gerne meinen Artikel St. Galler Stickerei mit einigen Bildern illustrieren. Entsprechende Stickmuster haben wohl Schöpfungshöhe, so dass ein Bild aktueller Produkte, wie sie etwa hier (irgend eine Kategorie anwählen) im Angebot sind eher nicht in Frage kommt. Ich habe ein Buch vorliegen, in dem verschiedene Stickmuster aus dem 19. Jahrhundert abgebildet sind. Der Urheber ist da sogar teilweise bekannt, jedoch nicht seine Lebenszeit, also ginge zur Not PD-100. Die Nutzungsrechte an den Mustern gehören jedoch wohl der Firma, bei der der Urheber damals gearbeitet hat. Und da jetzt meine Frage: Diese Firma (bzw. Firmen) gibt es noch heute, und sie produzieren immer noch Stickerei. Interessiert das für uns irgendwie oder berührt der Besitz der Nutzungsrechte eine Verwendung der Muster (und damit u.u. Verwendung der Vorlagen durch die Konkurenz) wegen des abgelaufenen Urheberrechtsschutzes nicht? Oder andersgefragt: Sind (exklusive) Nutzungsrechte an etwas mit dem Ablauf der Urheberrechtsschutzdauer hinfällig? -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 23:08, 1. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Vielleicht sollte man für diese wieder und wieder gestellte Frage wirklich etwas in WP:BR schreiben. Nein, es gibt keine für uns relevanten Ausschließlichkeitsrechte, die den Urheberrechtsschutz überdauern. Es herrscht grundsätzlich Nachahmungsfreiheit, was nach einer (kurzen) Amortisationsfrist nach st. Rspr. des BGH bedeutet, dass, wenn kein Sonderschutz (z.B. durch das Urheberrecht) vorliegt, gewerbliche Leistungen übernommen werden dürfen --Historiograf 16:00, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke. Das war die Antwort, die ich erhofft hatte ;-) zum Scanner renn' -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 16:13, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

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Moin,
auf der Website der Stamford Historical Society ist das Logo der Blickensderfer-Schreibmaschinen abgebildet. Darf ich das (als SVG) in der Wikipedia hochladen? Und wenn ja, muss ich die {{Bild-PD-alt}}-Vorlage benutzen oder darf ich es unter einer CC-Lizenz hochladen? Danke im Voraus, -- ǽ ǣ? 15:26, 2. Jan. 2009 (CET) [Beantworten]

CC sicher nicht, beim Rest kommt es auch das Logo an, dass ich aber auf der Seite nicht wirklich gefunden habe (meinst du den Schriftzug?): Wenn das Logo ausreichend alt ist {{Bild-PD-alt}}, wenn es kein Schöpfungshöhe hat {{LogoSH}}. sугсго 15:41, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja, den Schriftzug meine ich. Ausreichend alt dürfte das Logo sein, die erste Blickensderfer wurde 1893 gebaut. Das mit der Schöpfungshöhe wäre meine nächste Frage gewesen, wobei ich dachte, dass die bei einem PD-alt-Bild nicht mehr von Belang ist, oder doch? Viele Grüße, -- ǽ ǣ? 15:46, 2. Jan. 2009 (CET) [Beantworten]
Nö, wenn PD-Alt greift, ist die Schöpfungshöhe egal. Unter PD-alt veröffentlichen wir ja sogar grosse Kunstwerke, die definitiv Schöpfungshöhe haben. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:56, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das geht selbst mit {{PD-ineligible}} auf den Commons. sугсго 18:17, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Okay, dankeschön. Dann lad ich das mal die nächsten Tage hoch. -- ǽ ǣ? 13:10, 3. Jan. 2009 (CET) [Beantworten]
Ich würde eher {{PD-textlogo}} empfehlen. --//[[Wuzur]] 14:27, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Sammlung von PD-Bildern urheberrechtlich geschützt?[Quelltext bearbeiten]

Ich stieß gerade beim Googlen auf folgende Seite, bzw. folgendes Seitenimpressum. Zitat: „Eine größere Sammlung wird nach gängiger Rechtssprechung als eigenes Werk eingestuft und ist somit urheberrechtlich geschützt, auch wenn die Rechte an allen einzelnen Objekten ausgelaufen sind.“ Das wäre mir neu, da Commons ja am Ende auch eine größere Sammlung von PD-Bildern ist. Will hier jemand nur seine mühsam zusammengesuchten Bilder schützen oder hat er aus einem mir nicht bekannten Grund tatsächlich Recht? --Paulae 23:25, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Jein. Eine Sammlung von PD-Bildern ist kein Werk wie üblich, aber u. U. als Datenbankwerk geschützt, nicht jedoch die einzelnen Teile. Siehe: Datenbank (Recht). Mit 2350 Bildern könnte die genannte Sammlung als Datenbank geschützt sein. Einzelne Teile zu entnehmen, ist jedoch in Ordnung, da kann der Betreiber noch so drohen. Da die Bilder aber nicht vernünftig beschriftet sind und, sagen wir mal, genausogut alle Fakes sein könnten, ist die Sammlung eh für keinen mir bekannten Zweck zu gebrauchen. Außer zur Unterhaltung: die anscheinend automatisch generierten dümmlichen Beschreibungen sind köstlich ("Justin Heinrich Knecht war während des 18. Jahrhunderts im Bereich Musik und Komposition tätig.") --AndreasPraefcke ¿! 23:30, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Andererseits finden sich viele der Bilder dort, v.a. von Literaten, in dieser oder ähnlicher Form tausendfach im Netz. Dass die nun alle bräunlich eingefärbt sind, spricht meines Erachtens nicht für eine wesentliche Schöpfungshöhe der Datenbank, die ja auch nicht besonders ansprechend aufgearbeitet ist. Aber zumindest ist das mit den Datenbanken grundsätzlich gut zu wissen. Wenn ich nun ein Bild hier verwende, ein zweiter Wikipedianer nimmt ein zweites Bild und ein nächster und übernächster etc ... dann ist die Datenbank dort am Ende auch leer. Also kann das ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wie definiert sich denn die Schöpfungshöhe im Fall einer Datenbank? Dass die Burgschauspieler Wien z.B. alle scheinbar aus einem Buch stammen, zeigt ja keine übermäßige Anstrengung beim Sammeln der Bilder. --Paulae 23:53, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich bezweifle, dass die Bilder dort alle PD sind. Weshalb sollte z. B. dieses Bild frei sein? Der Abgebildete, Jitzchak Rabin, starb erst 1995... Außerdem werden die Bilder dort in relativ niedrigen Auflösungen vorgehalten. Für unsere Zwecke würd´s zwar reichen, für den Druck ist das aber eher nicht so toll. -- Chaddy - DÜP 23:42, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es finden sich auch Bilder von Kennedy etc., die keinesfalls PD sind. Mir ging es in dem speziellen Fall allerdings tatsächlich um ein Bild, was nicht mehr geschützt ist. --Paulae 23:53, 2. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Kennedy-Bilder könnten PD-US sein (geknipst von Angestellten einer US-Behörde). Allerdings stehen dazu zu wenig Infos dabei. -- Chaddy - DÜP 00:09, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zur SH im Fall einer Datenbank siehe http://archiv.twoday.net/stories/5247679/ http://archiv.twoday.net/stories/4165075/ Solange hier keine Massenuploads stattfinden, sollten wir Datenbankschutzrechte ignorieren --Historiograf 00:43, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die exakt selbe Frage wurde übrigens schonmal gestellt, siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/04#Datenbank. Auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv5#Portraits PD? hat sich auch ein vermeintlicher Betreiber der Site gemeldet und gemeint, er hätte nichts dagegen, wenn einzelne Bilder übernommen werden. Zum Thema selber kann ich mich nur den Vorrednern anschließen: Solange wir die Inhalte der Website nicht als Datenbank übernehmen (also mitsamt Kategorisierung etc.), sondern nur einzelne Bilder daraus und diese dann in unseren eigenen Kategorienbaum einsortieren, sehe ich kein Problem. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:56, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Fotos hochladen + Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Hallo Experten!

Ich habe da mal eine generelle Frage:

Wenn ich meine Fotos auf Wikipedia oder Commons hochlade, dann geht das ausschließlich nur als "freie Lizenz". Richtig?

Laienhaft ausgedrückt: Das heißt, jemand anderer könnte meine Wikipedia-Fotos downloaden, bearbeiten und weiterverkaufen. Richtig?

Wie ist das dann bei Flickr, Picasa & Co? Sind die dortigen Fotos ebenfalls alle automatisch unter freie Lizenz? Und wie ist das mit Youtube?

Ich möchte nämlich gerne einige meiner Fotos der Wikipedia zur Verfügung stellen. Andererseits möchte ich aber auch Fotos hochladen um mir hinsichtlich Bildqualität die Meinung anderer im Internet anzuhören. Die will ich aber nicht automatisch sofort freigeben.

Ich hoffe, ihr versteht mich.

Danke, Patte --12345 14:06, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Patte,
Wenn ich meine Fotos auf Wikipedia oder Commons hochlade, dann geht das ausschließlich nur als "freie Lizenz". Richtig? Ja.
Laienhaft ausgedrückt: Das heißt, jemand anderer könnte meine Wikipedia-Fotos downloaden, bearbeiten und weiterverkaufen. Richtig? Ja.
Wie ist das dann bei Flickr, Picasa & Co? Sind die dortigen Fotos ebenfalls alle automatisch unter freie Lizenz? Und wie ist das mit Youtube? Das Flickr-System gibt den Uploadern die Möglichkeit, ihre selbst erstellten Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen. Ob das bei einem Foto der Fall ist, siehst du unten rechts an dem Icon Alle Rechte vorbehalten bzw. Einige Rechte vorbehalten. Bei erstrem darfst du das Bild überhaupt nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwenden, bei letzterem hat der Urheber das Bild unter einer CC-Lizenz freigegeben. In diesem Fall kann es möglicherweise auf Wikipedia verwendet werden. Aber Vorsicht, nicht alle auf Flickr zulässigen CC-Lizenzen sind auch auf WMF-Projekten zulässig, siehe commons:Commons:Flickr images für mehr Details zur Verwendung von Flickr-Bildern auf den Commons. Bei Picasa ist das System so ähnlich. Youtube erlaubt es AFAIK nicht, die Lizenz der Inhalte anzugeben. Ich meine, in den Nutzungsbedingungen gelesen zu haben, dass du die Nutzungsrechte der hochgeladenen Dateien mit dem Upload an Youtube abtrittst. Von dort kann also nur Material verwendet werden, dass bereits gemeinfrei ist.
Ich möchte nämlich gerne einige meiner Fotos der Wikipedia zur Verfügung stellen. Andererseits möchte ich aber auch Fotos hochladen um mir hinsichtlich Bildqualität die Meinung anderer im Internet anzuhören. Die will ich aber nicht automatisch sofort freigeben. Super, dass du uns Bilder zur Verfügung stellen möchtest. Das geht aber nur, wenn du sie auch unter einer freien Lizenz freigeben willst. Beachte aber bitte auch, dass wir kein Bilderhoster sind: Wenn du Fotos nur hochladen möchtest, um mit anderen leuten darüber zu diskutieren, machst du das besser bei Flickr & Co., da wir enzyklopädisch nicht verwertbare Bilder hier löschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:22, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hallo! Danke sehr für die ausführlichen Antworten!
Um das geht es mir: Fertige Fotos für Wikipedia hochladen und sie unter freier Lizenz stellen. Andererseits will ich zwecks Verbesserung manchmal Experimentalfotos herzeigen, um Meinung anderer zu erfahren. Da will ich sie nicht sofort freigeben bzw. später wieder löschen. Und diese Fotos werde ich dann auf Flickr hochladen.
Ich dachte mir irgendwie, dass die Wikipedia-Praxis mit den freien Lizenzen generell üblich ist und auch bei Flickr, Picasa etc. so gehandhabt wird.
@Youtube: Im Artikel Youtube steht, dass man Nutzungsrechte automatisch an Google/Youtube beim Hochladen abtritt. Somit ist man trotzdem Rechteinhaber und es ist keine freie Lizenz. So verstehe ich das. lg Patte --12345 14:14, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hallo Patte, es ist eine gute Idee, die Fotos zum Vorzeigen bei Flickr oder einem anderen Bilderhoster (imageshack.us, imagehosting.com, bilder-hosting.de etc.) hochzuladen. Dort hat man in der Regel auch die Möglichkeit, das Bild wieder zu löschen und muss es nicht unter eine freie Lizenz stellen. Zum Thema Youtube: In den Nutzungsbedingungen heißt es unter Punkt 6.C: For clarity, you retain all of your ownership rights in your User Submissions. However, by submitting User Submissions to YouTube, you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the User Submissions in connection with the YouTube Website and YouTube's (and its successors' and affiliates') business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the YouTube Website (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels. Du räumst YouTube also ein einfaches Nutzungsrechte praktisch ohne Bedingungen ein, gibst ihnen aber nicht die exklusiven Nutzungsrechte. Das heißt, dass du weiterhin dein eigenes Video beliebig lizenzieren kannst, wenn du willst. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:33, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Diese verständlichen, aber unfreien Bedingungen bei Flicker-google-Youtube führen dazu, dass man dort keine Werke Dritter unter CC-Copyleft/GFDL/uä-Lizenzen weiternutzen kann. sугсго 11:59, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zur Evaluation haben sich bisher eindeutig zu wenig Leute zusammengefunden und ich bitte doch um breiteres Feedback, anderenfalls wird die Sache halt einfach so beschlossen. [[ Forrester ]] 14:51, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Lumdatalbahn_Landkartenausschnitt.jpg[Quelltext bearbeiten]

aus einem "alten" Schulatlas des Dr. E. List Verlages in München/Frankfurt/Berlin/Hamburg/Essen aus dem Jahre 1968/69 habe ich ein Detail herausgescannt. Google zeigt mir keinen Dr. E. List Verlag an. Im Atlas steht auf Seite 3 der Vermerk: "vom hessischen Kultusministerium lernmittelfrei zugelassen. Schulbücher-Katalog Fachgruppe VA Nr. 2" Dieses eingescannte Detail habe ich dann eigenhändig per digitalem Programm verändert, d.h. verschiedene Linien gelöscht, andere Markierungen hinzugefügt. Zum Original sind deutliche Unterschiede erkennbar.

Wird diese Datei damit dann den Status gemeinfrei erhalten? Ferres 17:15, 3. Jan. 2009 (CET)Ferres[Beantworten]

Wieso um Himmels willen soll das gemeinfrei sein? Höchstens wegen mangelnder Schöpfungshöhe. Lösst sich ohne Beispiel aber nicht sagen. --AndreasPraefcke ¿! 14:28, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Datei:Lumdatalbahn Landkartenausschnitt.jpg
Ach, jetzt seh ich erst den Dateinamen in der Überschrift. Ist es eigentlich zuviel verlangt, dass man sowas _verlinkt_? Datei:Lumdatalbahn Landkartenausschnitt.jpg. Nein, das ist sicher nicht gemeinfrei. Du könntest aber anhand der Information auf der Karte (also den Punkten, die die Lage angeben), eine eigene Karte zeichnen. Siehe Rechte an Geoinformationen. --AndreasPraefcke ¿! 14:30, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

und zwar handelt es sich um dieses 100 jahre und ein paar tage altes seismogramm aus dem archiv der ZAMG. Vor kurzem erschien dort ein Artikel über das Erdbeben in Messina 1908 und haben da ein paar Bilder aus ihrem Archiv gepostet - klar, is 100+ Jahre alt, aber unter den Bildern stets der Vermerk "(C) ZAMG". Eigentlich müsste das Urheberrecht darauf ausgelaufen sein für die wikipedia? Damit beziehe ich mich auf das hier: Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Alte_Werke danke!

sorry vergessen zu unterschreiben, das eben stammt von --HylgeriaK 18:38, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. Das steht so nirgends auf der Seite, weil es nämlich falsch ist. Das mit den 100 Jahren gilt nämlich nur, wenn auch zusätzlich nachweislich der Urheber bzw. dessen Lebensdaten nicht bekannt sind oder nicht ermittelt werden können. -- Chaddy - DÜP 19:02, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei einem Seismogramm einen "Urheber" zu versuchen zu ermitteln halte ich für Schwachsinn. Da gab es keinen, gibt es keinen und wird es keinen geben. Es sei denn es gilt der, der für die Bodenerschütterung gesorgt hat als Urheber. ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) 19:19, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das war eher allgemein gedacht. Ein Seismogramm hat wohl i. d. R. gar keine Schöpfungshöhe, und kann auf jeden Fall hochgeladen werden, egal wie alt es ist. -- Chaddy - DÜP 19:26, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
super, dank euch...is nämlich ne echte perle, die sie da aus ihrem archiv ans tageslicht gebracht haben. (das mit dem Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, in der Wikipedia als gemeinfrei akzeptiert. steht aber tatsächlich irgendwo in den FAQs - leider hab ich da scheinbar den falschen link gepostet und finds jetzt nimmer.) --HylgeriaK 19:47, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
eine frage hätt ich dann doch noch: welchen license tag verwend ich da in den commons? --HylgeriaK 21:52, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
PD-ineligible. Wobei das mit der Schöpfungshöhe auf Commons so eine Sache ist... Besser hier hochladen (mit dem Baustein Bild-PD-Schöpfungshöhe). -- Chaddy - DÜP 23:51, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Commons stellt bei einem Seismogramm keine Probleme dar. Christian Bier (Disk.) (+/-) 03:26, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Fotos berühmter Personen auf Commons?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, die Infos auf [1] und [2] habe ich gelesen. Unklar ist mir, ob ich ein Foto einer prominenten Person, für das ich daher nach deutschem Recht keine Einwilligung der Person selbst benötige, auf Commons hochladen darf. Die Nutzung von {{Personality rights}} sehe ich nirgends, aber stattdessen einmal ein OTRS-Request. Hat jemand Erfahrungen und kann mir ein Vorgehen empfehlen? Anmerkung: Das Foto wird erst noch erstellt, ich kann ggf. diese Person noch diesbezüglich sprechen.

Foto-Beispiele für ähnliche Fälle: Reinhold Messner, Hans Kammerlander, Karl Unterkircher.

--Sebastian Hornbostel 23:18, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Sebastian, auf den Commons werden Persönlichkeitsrechte generell weniger streng gehandhabt als bei uns. Wenn du eine Person in der Öffentlichkeit fotografierst, sollte es normalerweise kein Problem sein, das Foto auf die Commons zu laden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:38, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Königlich sächsische Staatseinsenbahnen[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, sind Dateien von den Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen (wie z.B. Datei:Streckennetz Sachsen 1902.png) amtliche Werke? Ich nehme es stark an, da sie von einer Regierungsorganisation erstellt worden zu sein scheinen. Oder ist der Titel des Unternehmens nur missverständlich und es ist gar keine Behörde? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:29, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Kann es sein, dass Amtliches Werk irgendwie missverständlich ist? Es sind keine --Historiograf 03:36, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

dito. Die Dateien würden aber als PD-alt-100 durchgehen, wenn ich das richtig sehe. Christian Bier (Disk.) (+/-) 07:21, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die betreffende kgl. sächs. S t a a t s eisenbahnbesellschaft wurde spätestens durch Bildung der Deutschen Reichbahn Gesellschaft in 1924 zur "Behörde", agierte aber -wie der Name schon sagt- seit deren Gründung als behördliche/amtliche Bahngesellschaft.Ferres 12:35, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das tut wenig zur Sache, da nicht jegliche Texte und Bilder von Behörden zugleich amtliche Werke sind. -- Rosenzweig δ 16:55, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

FYI: Geplante Änderungen im Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Wen es interessiert: Heise-Meldung, Telepolis dazu -- Smial 01:20, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Sind die Inhalte von Merck’s Warenlexikon aus 1920 als gemeinfrei anzusehen und ist somit diese Änderung von mit ok? -- WolffidiskRM 16:18, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die beteiligten Autoren müssen seit mindestens 70 Jahren verstorben sein. Die Ausgabe von 1920 wurde von Leuten namens Adolf Beythien und Ernst Dressler herausgegeben; wenn es sich bei Beythien um jenen Adolf Beythien handelt, der unter Beythien (noch rot) verlinkt ist, dann ist der noch lange keine 70 Jahre tot (1949 verstorben). Allerdings handelt es sich bei den beiden um die Herausgeber... bin mir jetzt nicht sicher, ob es sich auf die urheberrechtliche Lage auswirkt, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Herausgeber "nur" für die Zusammenstellung der Texte anderer Autoren verantwortlich waren. Auf jeden Fall ist es bei einem 1920 erschienenen Lexikon recht wahrscheinlich, dass Personen daran beteiligt waren, die noch keine 70 Jahre tot sind, ich wäre also sehr vorsichtig und würde nichts ohne genaue Abklärung daraus übernehmen. Gestumblindi 16:33, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Rechtlich von Bedeutung sind die Verfasser der Texte, nicht die Herausgeber. -- Chaddy - DÜP 18:45, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Was mich an der ganzen Geschichte verwundert: Man formuliere die drei Sätze um und schon ist das mit dem Urheberrecht sowieso kein Problem mehr. Die Fakten sind schließlich nicht urheberrechtlich geschützt. Warum also überhaupt über diese Frage nachdenken? Kersti 18:58, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hm, der hier erwähnte Text ist tatsächlich dermassen kurz, dass von Schöpfungshöhe wohl kaum die Rede sein kann. Da muss man nicht mal umformulieren. Man kann den je nachdem eh falschen Text (falls der Autor noch keine 70 Jahre tot ist), also auch einfach entfernen, oder? Merck's Warenlexikon als normale Quellenangabe dürfte reichen. Gestumblindi 22:16, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Stimmt, der Text hat keine SH. Somit gibt es keine Probleme. -- Chaddy - DÜP 00:21, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Foto einer Skulptur[Quelltext bearbeiten]

Es geht um das Foto eines Selbstbildnisses in Form einer Skulptur, die ein 1975 verstorbener Spanier angefertigt hat. Die Skulptur ist im Besitz und befindet sich im Haus einer Enkelin des Künstlers in Deutschland, das Foto habe ich dort selbst gemacht. Das Foto wurde bei Commons wieder gelöscht, wegen derivativity. Daraufhin habe ich die Regeln durchforstet, bin aber beim US Copyright Law stecken geblieben, weil ich die amerikanische Rechtssprache nicht ganz verstehe.

Meine Frage ist: Wer hat jetzt das Urheberrecht an der Skulptur? Wen müsste ich also jetzt um die Freigabe der Rechte bitten? Die Enkelin, die die Skulptur geerbt hat? Oder die Kinder des Künstlers (so noch lebend)? Oder gar niemand? Ich gehe mal davon aus, dass das Urheberrecht nicht explizit übertragen oder vererbt wurde.

Und wie wäre das nach dem deutschen Urheberrecht? --Foenig 22:26, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Foenig, das Urheberrecht geht an die Erben des Rechteinhabers über, also die Erben des Künstlers. Von denen brauchst du also eine Freigabe, um das Foto unter einer freien Lizenz veröffentlichen zu dürfen. Alternativ kannst du bis 2046 warten, dann ist das Urheberrecht an der Skulptur erloschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:00, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Soweit das eine dem Wesen nach im freien aufstellbare Plastik ist: Stell' die Statur bleibend in Deinen Vorgarten und fotografier sie von der Straße; dann kannste das Foto als panoramafrei hochladen. sугсго 10:06, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Welche Erben sind aber gemeint? Angenommen, es gibt darüber keine besondere Verfügung des verstorbenen Künstlers. Bekommt dann derjenige, der die Skulptur erbt, auch die alleinigen Urheberrechte an der Skulptur? Oder bleibt das Urheberrecht – wenn unter den Erben ebenfalls nichts anderes vereinbart ist – zu gleichen Teilen bei allen? Es gibt im amerikanischen Copyright-Gesetz so einen Passus, den ich aber nicht ganz einordnen kann, deshalb frage ich ja danach.
@Syrcro: Leider gehört mir die Skulptur nicht... --Foenig 13:41, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wie es nach deutschen Urheberrecht aussieht, kannst Du auf der Seite Fine-Art Fotografie und die Rechtslage bei www.fotorecht.de nachlesen. Grundsätzlich gilt nach § 15 Abs. 2 UrhG, daß der Urheber das ausschließliche Recht der Wiedergabe durch Bildträger und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (z.B. Internet) hat. Selbst wenn nach § 52 UrhG ein Recht der öffentlichen Wiedergabe bestehen sollte, entbindet dies nicht davon, dem Urheber (oder seinen Erben) eine angemessene Vergütung zu zahlen. Es wäre in diesem Fall also die Frage zu stellen, ob die Erbin der Skulptur lediglich das Originalwerk oder auch die Urheberrechte an diesem Werk geerbt hat - und einer (für Wikicommons unentgeltlichen) öffentlichen Zugänglichmachung in Form eines Fotos im Internet zustimmt. Grundsätzlich schwierig wird die Frage nach dem Erbe der Urheberschaft bei mehreren Erben (vgl. Deutsches_Urheberrecht#Übertragbarkeit des Urheberrechts).--Briefkasten300 14:38, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Textumformulierung eines Fachbuches[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Meine Frage: Kann eine Urheberrechtsverletzung auch dann noch bestehen, wenn man eine wenn die im Originaltext bestehende Formulierung nach Bearbeitung als Frage formuliert ist und die Antwort auf diese Frage dann als Faktum/sehr kurze Definition dargestellt wird?

Bsp.:

Original: "Als klinisch-chemische enzymatonische Parameter für die Cholestase dienen alkalische Phosphanase (AP), γ-Glutamyltransfurese(γ-GT) und Pilirubin."

Veränderung: Welche klinisch-chemischen enzymatonischen Parameter dienen zur Diagnose einer Cholestase? Die alkalische Phosphanase (AP), γ-Glutamyltransfurese (γ-GT) und Pilirubin."

Steht die Art der Umformulierung im Einklang mit dem Urheberrecht? Ist es erlaubt?

Vielen Dank. --77.25.85.34 21:00, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ein einzelner Satz in dieser Art (der nur nüchtern Fakten wiedergibt und keine schöpferische Leistung enthält - bei einem dichterischen Satz ähnlicher Kürze kann der Fall anders liegen!) ist eh nicht urheberrechtlich geschützt, da kommt es nicht auf die Formulierung an. Wohlgemerkt: das gilt nur, wenn es um einen einzigen Satz oder einen ähnlich kurzen Text, der nur Fakten referiert, geht. Wenn man aber etliche Sätze aus dem gleichen Fachbuch bloss nach diesem Schema umstellt, ist das ohne Genehmigung gewiss eine Urheberrechtsverletzung. Gestumblindi 21:05, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke! Das bedeutet also, dass ich z.B. nicht meine Lernkarteikarten online stellen darf, wenn ich sie alle aus einem Buch entwickelt habe? Wie ist das wenn ich mehrere Bücher nehme und in zufälliger Reihenfolge mische? Wenn einzelne isolierte Fakten nicht zu schützen sind, wieso soll es dann eine Sammlung von Fakten sein? Durch die Buchgliederung/Struktur? Könnte man nicht argumentieren, dass es eine neu schöpferische Leistung ist, die sich aufgrund der Struktur der Karteikartenfolge/Algorythmus vom Buch hinreichend abhebt?

Vielen Dank.--77.25.85.34 21:37, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Siehe z.B. Datenbankwerk. Wir geben hier aber keine allgemeine Rechtsberatung, sondern diskutieren nur Fragen, die mit der Wikipedia zu tun haben. Wenn es bei deiner Frage also nicht um Beiträge für die Wikipedia geht, bist du hier falsch. Gestumblindi 21:45, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Ansichten von Gestumblidi beruhen nicht auf fundierter Kenntnis der Rechtslage. Unsere diesbezügliche Policy ist WP:TP, und bei wissenschaftlichen Werken ist der Schutzumfang im Interesse der Weiterverwendbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse eng zu bemessen, s.a. http://lexetius.com/1980,1 --Historiograf 05:45, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Diese Entscheidung http://lexetius.com/1980,1 bezieht sich auf ganze wissenschaftliche Arbeiten, nicht auf einen einzelnen Satz, der ein (wahrscheinlich nicht vom Verfasser des Satzes entdecktes) Faktum festhält. Hast du auch ein Beispiel für eine Entscheidung, die urheberrechtlichen Schutz für einen isolierten Satz wie das hier gegebene Beispiel "Als klinisch-chemische enzymatonische Parameter für die Cholestase dienen alkalische Phosphanase (AP), γ-Glutamyltransfurese(γ-GT) und Pilirubin" bejaht, Historiograf? Vorstellen könnte ich mir das allerhöchstens, wenn der Satz eine neue wissenschaftliche Erkenntnis festhält. Wenn er aber aus einem Fachbuch oder Lehrbuch stammt und nur etabliertes Wissen für Mediziner vermittelt, sehe ich dafür keinen Anhaltspunkt. Gestumblindi 13:43, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bekenne mich schuldig, die Ansicht von Gestumblindi nicht hinreichend genug gekennzeichnet zu haben. Meine Argumentation war: Entgegen der Ansicht von Gestumblindi können auch längere Passagen urheberrechtlich nicht geschützt sein. Daraus folgt selbstverständlich, dass der Beispielsatz nicht geschützt ist, da er nur Fakten mit einem eingeführten standardisierten Vokabular beschreibt. Werden mehrere solche Sätze aneinandergereiht, sehe ich immer noch keinen Schutz. Das wird aber auch aus dem Kontext, nämlich der Angabe von WP:TP und der Angabe, dass der Schutzumfang wiss. Werke eng zu bemessen ist (also eine hohe Hürde für die SH besteht), hinreichend klar. --Historiograf 17:38, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke für die Erläuterung; das klingt plausibel. Wie es nun im Einzelfall aussieht (ab welcher Länge und Originalität der Formulierung die jeweilige Passage urheberrechtlich geschützt ist) hängt wohl eben vom Einzelfall und dessen Rahmenbedingungen ab. Sicherlich können auch zwei, drei oder mehr Sätze, die nur in nüchterner Sprache bekannte Fakten referieren, nicht geschützt sein. Aber wenn ich z.B. ein ganzes Kapitel eines wissenschaftlichen Werkes nehme und oberflächlich umformuliere (die Sätze ein wenig umstelle etc.), denn ist das ja wohl sicher eine URV, je nachdem auch schon ein einzelner Absatz (Wikipedia:TP#Grauzonen sagt ja auch: "Geschützt sein kann auch eine besondere Gedankenführung oder Gliederung"). Gestumblindi 21:23, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Copyright im Dateinamen von Bildern[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ist es erwünscht oder geduldet, dass Dateinamen von Bildern einen Copyright-Verweis enthalten (siehe hier) (z.B. "©gl-2008" (gl für den Namen des Benutzers)? Oder behält man auch bei der Gewährung des "unbeschränkten Nutzungsrechts ohne jegliche Bedingungen für jedermann" das Copyright?--Herr Meier (Disk.) 00:35, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Es gibt in Deutschland kein Copyright. Es gibt nur das Urheberrecht und das verbleibt egal was passiert immer beim Urheber. Uns ist es sehr egal ob im Dateinamen ein Copyrightzeichen ist oder nicht. jodo 00:43, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort. --Herr Meier (Disk.) 00:45, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei dieser Art der Urhebervermerkung spricht einiges dafür, dass das Bild selber nicht mal umbenannt werden darf: Für den unbedarften Leser sieht das sehr stark nach einer der zu preservenden copyright notices iSd GFDL aus; kann man aber auch anderer Meinung sein, da man schon daran zweifeln kann, dass der Dateiname Teil des Werkes ist. sугсго 09:43, 6. Jan. 2009 (CET) Nachtrag: Ich hatte nur das erste Bild angeschaut, dass unter der GFDL steht. Beim Rest ist eine Umbenennung natürlich nicht verboten.[Beantworten]
Die Bilder sind doch GFDL sondern gemeinfrei. Daß der Urheber mit Hilfe des (c) darauf verweist, daß er trotzdem das Urheberrecht besitzt ist doch in Ordnung. Es kommt doch auch niemand auf die Idee, die Bilder von Aka zu bemängeln, der überall (aka) dranhängt. --RalfRBerlin09 10:25, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ein Copyleft-Zeichen wäre natürlich schöner. Aber was solls, maßgebend ist die erteilte Lizenz. --Kolossos 17:42, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Fotografie einer Bauaufnahmezeichnung von 1893[Quelltext bearbeiten]

Zur architektonischen Erklärung der Drususbrücke würde ich gern eine (selbst gemachte) Fotografie der Bauaufnahmezeichnung einstellen, die im Vorraum des Denkmals (öffentlich, aber verschlossen, Zugang nur nach Anmeldung) den Schnitt der Anlage zeigt. Der Urheber dieser Bauzeichnung ist mir nicht bekannt (ist auf der Tafel auch nicht zu entziffern); die Rechtslage ist für mich (Laie) nicht nachvollziehbar. Wie gehe ich vor? ---Omicron 01:05, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn die Zeichnung wirklich aus dem Jahr 1893 ist und kein Urheber mehr festzustellen ist (Name/unterschrift auf dem Dokument), kannst du die Zeichnung mit dem Baustein {{Bild-PD-alt-100}} hochladen. jodo 01:11, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für schnelle Auskunft. Ich stelle das Bild mal mit gutem Gewissen ein. --Omicron 01:30, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Bild ist jetzt im Artikelentwurf Drususbrücke eingebunden. Soll ich dennoch die Vorlage {{Dateiüberprüfung|Gezeigtes Werk}} mitverwenden? --Omicron 01:41, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, sonst bekommst du eine nette Nachricht auf deine Diskussionsseite, dass dein Bild ein urheberrechtlich geschützes Werk abbildet und du dafür innerhalb von 14 Tagen eine Freigabe nachreichen sollst, sonst wird es gelöscht. Für nichts anderes ist die Vorlage da. Aber wir sagen ja genau, dass kein urheberrechtlicher Schutz mehr besteht, da dieser abgelaufen ist. jodo 01:43, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Noch ein Dankeschön! Ich hatte den Sinn der Vorlage offen gestanden eher als Hilfsmittel verstanden; die Erklärung auf Wikipedia:Dateiüberprüfung#Besondere_Fälle und 'Gezeigtes Werk' ist für mich ein bisschen missverständlich. --Omicron 01:50, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Merke: Willst du niemanden von der Dateiüberprüfung haben, der sich das Bild mal anschaut, solltest du von allen {{DÜP|wasauchimmer}} die Finger lassen. Wenn du dir nicht sicher bist kannst du bei jedem Bild gerne entweder {{DÜP}} eintragen oder auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen nachfragen. So nu aber ne Gute Nacht jodo 01:56, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Abwegige Ansicht der VG Bild-Kunst zur Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/8/89/Antwort_der_VG_Bildkunst.pdf Abgesehen davon, dass wir hier keine Bildzitat wollen, ist die Antwort, das Großzitat in § 51 UrhG beziehe sich auf rein wissenschaftliche Werke und die Wikipedia zähle dazu nicht falsch. In der Regel sind Wikipedia-Artikel keine wissenschaftlichen Werke, da sie ja nicht Original Research betreiben sollen. Wikipedia ist aber ein herausragendes Beispiel für ein populärwissenschaftliches Werk, das Wissenschaft an ein breites Publikum vermittelt. Die VG setzt sich über die klare, mit zahlreichen Zitaten aus Rspr. und LIT belegte Aussage des führenden UrhR-Komm von Schricker 3. Aufl. § 51 Rz. 31 hinweg, dass auch populärwissenschaftliche Werke einzubeziehen sind. Wir streben "methodisch geordnete Erkenntnis" (Rz. 32) an, d.h. wir bieten nicht, was dort ausdrücklich ausgeschlossen wird: Werke, die nicht den Intellekt, sondern Gefühle ansprechen; Propaganda (im Gegenteil, siehe NPOV), geschäftliche Werbung und überwiegend unterhaltende Werke. Wir vermitteln Erkenntnisse, auch wenn wir sie nicht erforschen. Schricker spricht ausdrücklich davon, es deute nichts darauf hin, dass nur an Hochschulen gelehrte oder in Forschungsinstituten erarbeitete Forschung gemeint sei. Geht es um eine Rechtsverletzung in der Wikipedia, kann bei einem Prozess wegen der unberechtigten Verwendung eines Bildes auf § 51 UrhG verwiesen werden, wenn der Zitatzweck gewahrt ist; die Frage ist also keine rein theoretische. Außerdem ist es schon bemerkenswert, dass hier eine VG bewusst falsch informiert --Historiograf 05:40, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn das die Antwort der VG Bild-Kunst ist, wo ist nochmal die Frage? -- Mathias Schindler 10:49, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das musst du Benutzer:A von Herbay fragen. -- Rosenzweig δ 11:16, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das DÜP hätte man sich auch sparen können; das ist eine typischer Fall eines juristisch 0815-Schreibens ohne urheberrechtlicher Schutzmöglichkeit - das der Inhalt Märchencharakter hat, hilft da auch nicht). sугсго 11:54, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich versteh auch nicht, was das soll, wenn wir doch sowieso keine Bildzitate verwenden bzw wollen, wenn auch aus etwas anderen Gründen. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 11:17, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich halte die Ansicht der VG für richtig, und die Ansicht von Schricker et al. eindeutig für falsch. Das Großzitat greift sehr weit in das Urheberrecht des Bildurhebers ein. Daher muss es sehr eng ausgelegt werden. Zweck des Großzitat-Paragraphs ist es, die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit zu berücksichtigen. Die "methodisch geordnete Erkenntnis" gehört nicht mehr zur Wissenschaft. Es ist ein legitimes Interesse des Urhebers, seine Rechte bei Verwendung der Bilder in populärwissenschaftlichen Werken wahrnehmen zu können, in denen keine neue Erkenntnis gewonnen wird, sondern nur vorhandene vermittelt wird. Wenn man die Position von Schricker et al. konsequent weiterdenkt, dann wäre der Willkür Tür und Tor sehr weit geöffnet und im Endeffekt dürften z.B. Schul- und Lehrbücher sich bei Bildern frei bedienen. Sie, die mit diesen Veröffentlichungen in der Regel kommerzielle und keine wissenschaftlichen Interessen verfolgen (und auch tatsächlich vielleicht einen Beitrag zur Bildung, aber keinen zur Wissenschaft leisten), würden damit die Bildurheber ausbeuten; sie könnten ja alles als Großzitat übernehmen ohne für Nutzungsrechte zahlen zu müssen. Zweck des Großzitats ist es, die Vermehrung der wissenschaftlichen Erkenntnis zu fördern, und nicht, den Wohlstand Autoren von populärwissenschaftlichen Büchern. Sicher fördern solche Bücher die Bildung, und Bildung ist sicher etwas gutes und auch etwas förderwürdiges, aber sie nimmt einen niedrigeren Rang ein wie Wissenschaft, zumindest keinen so hohen, dass es gerechtfertigt wäre, sie mit dem Großzitat genauso zu fördern wie die Wissenschaft. "Schricker spricht ausdrücklich davon, es deute nichts darauf hin, dass nur an Hochschulen gelehrte oder in Forschungsinstituten erarbeitete Forschung gemeint sei." Zwar ist das sicher nicht exakt so und ohne Ausnahme gemeint, da ja durchaus auch jemand hobbymäßig zur wissenschaftlichen Forschung beitragen könnte, aber das kommt so gut wie nicht vor, und daher vermittelt "an Hochschulen gelehrte oder in Forschungsinstituten erarbeitete Forschung" zumindest die richtige Intuition bezüglich dem, was vom Gesetz gewollt und gemeint ist. (aber etwas gegenteiliges behauptet die VG ja auch gar nicht, sondern sie spricht lediglich von einem "streng wissenschaftlichen Rahmen", und das dürfte es doch ziemlich genau treffen.) PS: Nur noch zur Klarstellung: Ich bin auch der Ansicht, dass wenn ein Professor ein Lehrbuch schreibt und in seiner Vorlesung verwendet das noch kein "streng wissenschaftlicher Rahmen" ist, sondern auch dort ein reiner Bildungsaspekt vorliegt. Wissenschaft ist in diesem Zusammenhang nur als Forschung zu verstehen, nicht als Lehre. --rtc 12:15, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Du hast eine sehr eigenwillige Auslegung was Wissenschaft ist. Würdest Du Wissenschaft so in einem Artikel darstellen, würde ich es glatt als TF brandmarken. Also, zuerst mal die Definition lesen, was Wissenschaft ist. Gruß -- Engeser 13:51, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Soll das eine Antwort auf Historiografs Beitrag sein oder eine auf meinen? --rtc 13:55, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Ansichten von Rtc weichen von der herrschenden juristischen Lehre und der Rechtsprechung eklatant ab und sind wie so oft unbeachtlich. Sie verkennen, dass Art. 5 GG bei der Auslegung zu beachten ist. Rtc hat keine Ahnung von der wissenschaftlichen Forschung. Sowohl aus meinem Fachgebiet als auch z.B. aus der Biologie (Tier- und Pflanzenbeobachtungen z.B. durch Züchter) ist mir bekannt, dass es hinreichend viele Hobby-Forscher ohne universitäre oder Anbindung an ein Forschungsinstitut gibt, die essentiell zur Forschung beitragen. --Historiograf 17:47, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das habe ich überhaupt nicht bestritten, sondern sogar explizit betont: "Zwar ist das sicher nicht exakt so und ohne Ausnahme gemeint, da ja durchaus auch jemand hobbymäßig zur wissenschaftlichen Forschung beitragen könnte, aber das kommt so gut wie nicht vor" Mit "so gut wie nicht vorkommen" meine ich, dass wenn man mal solche Hobbyforscher und Forschung an Universitäten und Instituten vergleicht, dann stellt man fest, dass die Anzahl der Hobbyforscher vernachlässigbar klein ist. Ich behauptete nicht, dass Forschungsarbeiten solcher Hobbyforscher nicht auch unter das Großzitatprivileg fallen. Mein Punkt war, dass jedenfalls Lehr-, Sach- und und Schulbücher, egal ob populärwissenschaftlich oder wissenschaftlich, keine neuen Erkenntnisse beinhalten und daher von der Großzitatregelung nicht profitieren können. Die "juristische Lehre und Rechtsprechung", auf die sich Historiograf beruft (ob diese Sicht auch tatsächlich vorherrschend ist kann mal dahingestellt bleiben) ist jedenfalls aus den dargelegten Gründen nicht haltbar. Artikel 5 GG schützt auch Lehre, das ist richtig. Aber Lehr-, Sach und Schulbücher gehören nicht zur Lehre in dem Sinne dieses Artikel. Lehre in diesem Sinne ist das, was an Universitäten usw. stattfindet, und nicht das, was im Verlag xyz erscheint, auch wenn das, was dort erscheint, am Ende in der Vorlesung verwendet wird. Wenn ein Professor während einer Vorlesung in seinen Folien ein Großzitat verwendet, dann fällt das durchaus unter das Großzitatsprivileg. Aber nicht Lehrbücher, deren Erstellung ja schließlich bei Professoren zum Privatvergnügen gehört und nicht beruflichen Auftrag. --rtc 18:04, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Übrigens findet man auch auf Webseiten, deren Inhalte von Juristen verantwortet werden, die herrschende Lehre, die Rtc bestreitet. Beispiel: "Wissenschaftliche Werke sind dabei Arbeiten, welche nach Art, Rahmen, Form und dem eigenen geistigen Gehalt der Förderung wissenschaftlicher Erkenntnis dienen sollen. In diese Kategorie können auch populärwissenschaftliche Bearbeitungen fallen, sofern sie den Wissensstand in der Bevölkerung zu den behandelten Themen fördern sollen und nicht ausschließlich Unterhaltungs- oder Werbezwecken dienen. Wissenschaft ist demnach jede Art des methodisch-systematischen Strebens nach Erkenntnis." http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=383 --Historiograf 17:51, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Womit die WP draußen wäre: Eine Enzyklopädie strebt nicht nach Erkenntnissen, sondern stellt diese lediglich dar. (WS würde allerdings drunter fallen, da die Erstellung von wissenschaftlichen Ausgaben Wissenschaft ieS ist) sугсго 18:34, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Jegliche Form einer Zusammenfassung und Aufbereitung von Wissen fördert dessen Gehalt. Zudem gilt: In diese Kategorie können auch populärwissenschaftliche Bearbeitungen fallen, sofern sie den Wissensstand in der Bevölkerung zu den behandelten Themen fördern sollen und nicht ausschließlich Unterhaltungs- oder Werbezwecken dienen. --Niabot議論+/− 18:41, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn man natürlich wie syrcro Streben nach Erkenntnissen manipulativ nicht verstehen will, kann man alles in Frage stellen. Die breite Auffassung von Wissenschaft, die auch ihre Vermittlung einschließt, ist in zahlreichen juristischen Kontexten Konsens. Das Streben nach Erkenntnissen kann man auch als Streben nach Bildung umschreiben. Unser Bildungsauftrag sichert uns eindeutig zu, dass wir nach der h.M. das Großzitat nutzen dürften, wenn wir das wollten --Historiograf 22:17, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Aufnahmen trotz Fotoverbot - nicht rechtskräftiges Urteil[Quelltext bearbeiten]

Unter [3] und [4] wird über ein Urteil des LG Potsdam berichtet, das, falls es Bestand hat, Auswirkungen auf die Wikipedia haben könnte. Als juristischer Laie empfinde ich dieses Urteil als abwegig. Andim 12:47, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das zeigt, dass das Rechtsempfinden bei durchschnittlichen Wikipediauserlaien besser und ausgeprägter ist, als bei Richtern des Landes Brandenburg. Die WMF kriegen sie nicht, Socken auch nicht. sугсго 12:53, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich finde die im Golem-Artikel versteckte Notiz, dass sich eine Bundestags-Enquete für die partielle Abschaffung der Panoramafreiheit stark macht, noch viel bedenklicher. --Port Disk. 12:56, 7. Jan. 2009 (CET) edit: Allerdings ist der Bericht (S. 266) ja bereits von 12/2007.[Beantworten]
Den häufigen Besucher dieser Seite wird ein Déjà-vu-Erlebnis ereilen: Darüber wurde im November bereits sinniert, die Diskussion driftete damals leider schnell über Auslegungsfragen bzgl. der CC-By-Sa ins Persönliche ab. sугсго 15:13, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die WMF kriegen sie nicht, Socken auch nicht. - Das wohl nicht, aber man kann wohl seinen Allerwertesten darauf verwetten, dass diese Besitzstandswahrer am Bild der eigenen Sache gegebenenfalls - wie andere ahnungslose zuvor - den Verein mit der Angelegenheit belästigen werden. --Herby 16:37, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Cetereum censeo: bitte alle http://www.pro-panoramafreiheit.de unterschreiben. --AndreasPraefcke ¿! 13:23, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hört auf Onkel Andi. sугсго 15:13, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Etwas erstaunt ob meines schlechten Gedächtnisses stelle ich gerade fest, dass ich den Apell bereits im Mai letzten Jahres unterschrieben habe... -- Chaddy - DÜP 15:33, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Bildportal sei nicht Teil der Presse, denn es richte sich nicht nur an Journalisten und Presseverlage, sondern an die Allgemeinheit. Aha. Und die Presse ist zum Selbstzweck da? Ich dachte immer, deren Job wäre es, ihre Informationen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen... -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 15:53, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Vielleicht sollten wir die Bilder aus Sanssouci rausnehmen und den Artikel ganz bewußt in eine Textwüste verwandeln. Nagut lassen wir das lieber, man soll die Wikipediainhalte ja nicht für die Politik mißbrauchen. Verdient hätten die es aber und eine interessante Pressemitteilung könnte es auch ergeben. Man kann nur hoffen, dass keine unter Realnamen arbeitenden Benutzer nun abgemahnt werden. --Kolossos 16:48, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Frage am Rande: Welche Auswirkungen hätte das alles eigentlich auf alte Fotos aus DDR-Zeiten und deren Verwendbarkeit hier? Die sollten doch eigentlich überhaupt kein Problem darstellen, oder? --Herby 17:18, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

"Damals gab es so ein Regime noch nicht." Ist die passende Antwort. Diese Antwort ist auch am Ende des c't Artikels zu finden. Also DDR-Bilder sind wohl absolut unbedenklich, aber auch so wird die Stiftung nicht so dumm sein und die Wikipedia angreifen, da das politisch wohl nach hinten losgehen würde. --Kolossos 17:29, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich hatte mich zur Rechtslage ausführlich unter http://archiv.twoday.net/stories/5337065/ geäußert. Der Volltext des Urteils liegt mir noch nicht vor unter [5] --Historiograf 20:10, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist das Urteil denn rechtskräftig? --rtc 21:11, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nach den Mitteilungen in der Presse, dass man alle Instanzen ausschöpfen wolle, und aufgrund des Rückhalts von Börsenverein/Journalistenverbände sicher nicht --Historiograf 23:38, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Berufung ist eingelegt [6] --Historiograf 23:45, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mit regulären Presseausweisen wären wir das Problem los. Dann gäbe es keine Fotoverbote in Zoos, Museen usw. mehr. Nur mal so gesponnen, wir sind ja keine Presse :-( Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, die Presse zu unterstützen. --RalfRBerlin09 23:51, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das würde auch nicht weiterhelfen: das LG Potsdam sieht ja in jeder Fotoerlaubnis eine konkludente Beschränkung auf das gerade noch verfassungsmäßig notwendige MAß der Gestattung. Nach der Rechtsprechung wäre die Erlaubnis Ja die Presse darf fotografieren so auszulegen: Bilder dürfen nur für Presse ieS verwendet werden, schon die Eigenwerbung des Fotografen wäre ausgeschlossen. Aber Brandenburg braucht halt Geld. sугсго 09:41, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe gerade festgestellt, das der o.g. Artikel bis zum Punkt Literatur 1 zu 1 aus Horst Seeger: Musiklexikon Personen A–Z, Deutscher Verlag für Musik, Leipzig 1981 vom Ersteller abgeschrieben wurde und der Text bis heute dort unverändert so steht. Die Quelle ist nicht im Artikel vermerkt. Ist so ein Text aus dem Lexikon nicht durch das Urheberrecht geschützt? Wie verhält man sich in diesem Fall? Vielen Dank für Eure Antworten. --Slimcase 10:15, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bildrechtefrage in KEA[Quelltext bearbeiten]

Hi UF'ler,

ich habe in der KEA zu Laurentiuskirche (Dirmstein) angemerkt, dass das Bild des Hochaltars evtl. gelöscht werden müsste. Panoramafreiheit ist in der Kirche natürlich nicht, laut Text wurde der neue Hochaltar Im Zuge der Kirchenrenovierung von 1962 bis 1968 [...] durch Architekt Alfons Sohn aus Speyer in spätbarocken Formen errichtet., er wurde frei nach dem Vorbild des Balthasar-Neumannschen Hochaltars in der Bruchsaler Pfarrkirche St. Peter gestaltet. Schon das Altarbild dürfte doch ein no-go sein, oder? Leider hat bisher niemand auch nur darauf reagiert, könnte einer oder zwei unserer Experten mal schauen, ob ich richtig liege und ggfs. mit etwas Nachdruck was dazu sagen? Danke, --fl-adler •λ• 10:40, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nach der Beschreibung im Artikel ist das Bild auf de.WP und den Commons nicht zulässig. Ich habe es entfernt und auf den Commons zur Löschung vorgeschlagen. sугсго 11:36, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke soweit. Es gibt auf de allerdings noch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7. Der Artikel verrät nicht viel über die Altäre, nur die Orgel soll von 1900 sein. Soll da pauschal {{Dateiüberprüfung|Gezeigtes Werk}} drauf? Oder sind einige davon problemfrei? --fl-adler •λ• 11:57, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Seitenaltäre entstammen der ursprünglichen Ausstattung und sind im Rokoko-Stil ausgeführt. wollen wir das mal glauben. sугсго 12:06, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
ah, danke, das hab ich übersehen. Sollen wir mit der Löschung zweier Versionen des Hochalters in de (1 und 2) auf commons warten oder die direkt plattmachen? -fl-adler •λ• 12:13, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Auf Commons weg. Bringt ja nichts, 7 Tage zu warten, wenn die Lage eindeutig ist. -- Cecil 12:22, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
auf de jetzt auch --fl-adler •λ• 12:32, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Weiternutzung der Synonyme aus wiktionary[Quelltext bearbeiten]

Hallo, wir sind ein Münchener Unternehmen (Flowworks) und produzieren (kommerzielle) Software im Medienbereich. Unsere Anwendung beinhaltet auch eine Suchfunktion, die wir um das Auffinden von Synonymen erweitern möchten. Dafür würden wir gerne die Synonymsammlung aus der wiktionary verwenden, indem wir diese aus dem XML-Dump extrahieren. Nach ausgiebiger Recherche in den Diskussionsarchiven und Hinweisen für die Weiternutzung fragen wir uns immer noch, ob wir das dürfen, ob die Synonyme als solche (wie z.B. Statistiken) nicht schützbar sind, oder (die ganze Sammlung als Datenbankwerk) eben doch, oder ob wir noch etwas ganz anderes übersehen habe. Danke im Voraus für fruchtbare Hinweise.

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Selbst wenn sie dem Urheberrecht unterliegen sollte, ist diese Verwendung doch durch die Lizenz (GFDL) gedeckt. Übrigens ist die Angabe, dass ihr kommerzielle Software produziert, nicht wirklich wesentlich. Die GFDL ist auch eine kommerzielle Lizenz. Sie ist nur, im Gegensatz zu den Lizenzen eurer Produkte, die wenn ich das richtig verstanden habe proprietär sind, darüber hinaus auch eine freie Lizenz. Die GFDL hat außerdem ein Copyleft, was bedeutet, dass in diesem Kontext die Nutzung nur legal ist, wenn die Synonymdatenbank unabhängig von eurer Software ist: Eure Software darf nicht erforderlich sein, um auf die Datenbank zuzugreifen. Nicht erlaubt wäre es z.B., die Datenbank in einem nicht dokumentierten, proprietären ("intransparenten") Format zu verwalten, oder die Datenbank in eure Software direkt einzukompilieren. Der Benutzer muss die Möglichkeit haben, die Datenbank auf seine Website zu stellen oder sie durch eine andere zu ersetzen. Auch direkte Konkurrenten eurer Firma haben dieses Recht dann und können, wenn sie eine gleichwertige Funktion in ihre Software einbauen, die Datenbank übernehmen. --rtc 15:34, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort! Unter der GFDL ist uns die Nutzung sicher nicht erlaubt (ungefähr alles, was Du angemerkt hast, trifft auf uns zu), daher zielte meine Frage auch eben darauf ab, ob die reine Verwendung der Synonyme überhaupt darunter fällt.
Es genügt ja bereits, dass es eine einfache Datenbank ist (§ 87a UrhG); dafür genügt es im Gegensatz zum Datenbankwerk bereits, dass eine "wesentliche Investition" für ihre Erstellung erforderlich war, und das ist bei Wikitionary wohl unzweifelhaft der Fall. Ich verstehe abgesehen davon aber nicht, wo das Problem dabei ist, die Erfordernisse der GFDL umzusetzen. Sie verlangt ja nicht, dass ihr eure Software freigeben müsst. Ihr müsst lediglich die Datenbank selbst in einem transparenten Format verwalten und sicherstellen, dass sie auch ganz unabhängig von eurer Software benutzt werden kann. Ihr müsst dann der Datenbank noch die GFDL beilegen und eine Liste der Wikitionary-Autoren. --rtc 15:53, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Noch eine Anmerkung zu "reine Verwendung der Synonyme": Ich denke du meinst damit, dass die Struktur, wie sie der XML-Dump vorgibt für euch nicht wichtig wäre. Es geht lediglich um die reinen Synonyme. Ich bin der Meinung, dass ihr auch dann die reinen Daten unter die GFDL stellen müsst. Es ist ja unerheblich, wie ihr die Daten nutzt. Relevant ist, woher sie kommen. Aber ich denke, dass dürfte wirklich kein Problem sein. Die Daten bleiben als XML-File bestehen, ihr bindet die Daten zur Laufzeit ein und gut ist. Bei Software, die ihr z.B. jetzt nur als Serverdienst anbietet (also die Software läuft bei euch auf dem Server, die Kunden arbeiten nur im Frontend) würde es imho reichen, wenn ihr die XML-Datei zum Download anbietet. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher. --BPA 16:20, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hm, also technisch gesehen ist es so, dass unsere (Web) - Anwendung unter anderem auf Servern im Intranet unserer Kunden läuft, wo natürlich von außen niemnad reinkommt. Die DB selbst läuft unter MySql, da gäbe es dann die beiden verknüpften Tabellen Schlüsselbegriff - Synonyme, natürlich könnten wir einen Dump dieser DB nebst Autorenliste und GFDL-Kopie ins Netz stellen, aber wäre der GFDL denn damit wirklich genüge getan?
Die GFDL verlangt nicht, dass irgendwelche Sachen ins Netz gestellt werden, sondern lediglich, dass sie ins Netz gestellt werden können. Es genügt, dass bei der Datenbank, die der Kunde erhält, 1. eine Kopie der GFDL und eine Liste der wikitionary-autoren beiliegt und die Datenbank 2. in einem transparenten Format gespeichert ist (da MySQL freie Software ist, ist das beim dort verwendeten Format der Fall), so dass der Kunde sie wenn er möchte unabhängig von eurer Anwendung nutzen, kopieren, verändern, weiterverbreiten, ins Netz stellen, verkaufen kann. Ob der Kunde von diesen seinen letztgenannten Rechten (nicht Pflichten) Gebrauch macht, ist ihm überlassen. Ihr braucht ihn weder dazu zu zwingen, sie zu nutzen und etwas ins Netz zu stellen, noch dürft ihr ihn zwingen, es nicht zu tun. --rtc 16:51, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

LGPL bei Bildern?[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte folgende Dateien weiterverwenden: [7] [8] Ich werde leider nicht ganz schlau aus der Lizenz, die ja wohl eigentlich für Software bestimmt ist. Muß ich den Namen nennen? Muß ich auf eine Lizenzseite verlinken und muß diese auf meinem Server liegen? --Haberlon ?! 20:40, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe dieses Foto einer Autorin nach einer Mailanfrage vom Verlag erhalten mit dem Hinweis auf den Urheber (Conny Cossa). Das Mail habe ich an permissions-de@wikimedia.org weitergeleitet. Reicht dies oder muss ich den Verlag noch explizit fragen, unter welcher Lizenz das Bild freigegeben werden soll? --Andreas B. 11:32, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Glaube, solche Bilder würden unter einer freien Lizenz freigegeben, ist illusorisch. Natürlich muss der Verlag sagen, unter welcher Lizenz er es freigibt. Allerdings wird der Verlag oft die Rechte gar nicht besitzen, um eine solch weitgehende Freigabe zu erteilen. In der Regel handelt es sich bei solchen "Freigaben" um Missverständnisse; die Verlage wollen nur die übliche presseartige Nutzung des Fotos erlauben, was kommerzielle Nutzung außerhalb eines enzyklopädischen/journalistischen Kontexts ebenso ausschließt wie Veränderung des Fotos. --rtc 13:25, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Britische Münzen[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte, dass Abbildungen von britischen Münzen auf de.wikipedia.org hochgeladen werden. Meine Frage: Dürfen Abbildungen von britischen Münzen auf de.wikipedia.org hochgeladen werden? Begründe die Antwort! --88.77.251.184 13:51, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Zusatz "Begründe die Antwort!" klingt fast so, als sei Wikipedia inzwischen Gegenstand von Hausarbeiten. -- Mathias Schindler 15:48, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ist (bzw. war) es doch. Man lese die Einleitung zu Wikipedia:Auskunft. Zur konkreten Frage: ich denke schon, Münzen sind normalerweise amtliche Werke. Ob das für die brittischen aber auch gilt, kann ich jetzt grad nicht beantworten. Ich kann mir aber vorstellen, dass du einige Bilder in den Artikeln im Zusammenhang mit dem Pfund Sterling bereits findest. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:07, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ob Münzen amtliche Werke sind, kann man sehr unterschiedlich sehen. Direkt lassen sie sich nur sehr schwer unter § 5 I UrhG (D) bzw. § 7 I UrhG (A) subsumieren; in Bezug auf das Vereinigte Königreich kommt noch hinzu, dass das Münzrecht kein staatliches Kron-Monopol ist, in Schottland gibt es auch Privatbanken mit eigener Münze (ich glaube nur mit Notenpresse, aber ich weiss es nicht so genau). Das gilt ebenso für die USA, da der Dollar nicht staatlich, sondern von Privatbanken herausgegeben wird. (Federal Reserve System) - nur das dort das meiste Geld von Staatsbediensteten entworfen wird, was die Scheine wiederrum gemeinfrei macht, aber eben nicht alle (Siehe http://www.usmint.gov/policy/index.cfm?flash=yes&action=TermsOfUse ). Am Euro beansprucht die EU das Urheberrecht, was aber keine Probleme bereitet, da die Euros 1. im Amtsblatt veröffentlich werden und damit in DA gemeinfrei sind und 2. die Regelungen zur Nutzung des Euros nahezu PD-Regeln sind. sугсго 10:38, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ausser, dass man sie leider nicht kopieren und weiterverkaufen darf... -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:57, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Lizenzlaboratorium WMF[Quelltext bearbeiten]

http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2009-January/048601.html Der vorgesehene Link zur Versionsgeschichte (unser GA) liefert bei Löschungen, Verschiebungen ohne Redirect und Offline-Zeiten der Wikipedia keine gültige Attribution. Gedankenexperiment: Einzig und allein diejenigen Mitarbeiter, die einer Vereinbarung qua "Seite speichern" des Inhalts "Ich willige ein, dass die Attribution via Link erfolgt. Dies gilt auch für alle meine früheren Beiträge" zustimmen, bilden den Neubau-Teil der Wikipedia. Für den Altbau (einschließlich der auch gar nicht kontaktierbaren IPs) kann die Vereinbarung auch nicht nach dem Motto "Wer nicht widerspricht, stimmt zu" gelten (es sei denn der Bundestag erlässt eine Lex Wikipedia). Habt ihr Ideen, wie die WMF das Problem lösen kann? --Historiograf 05:01, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ganz generell: Die Idee der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu bieten, die jedermann weiterverwenden kann. Wenn das aus praktischen Gründen nicht funktioniert (Fall Einbänder: Es ist absolut unrealistisch, zu jedem Artikel die Versionsgeschichte dazuzudrucken; Seiten sind offline/nicht mehr verfügbar), dann braucht das einen pragmatischen Ansatz, sonst verhindert die GFDL die Weiterverwendung mehr als sie fördert. Die Inhalte der Wikipedia werden so oft bewusst oder zumindest grob fahrlässig ohne Beachtung der Lizenz weiterverwendet, dass man sich über die Fälle, in denen das aus Versehen oder ohne direktes Verschulden geschieht, nicht den Kopf zerbrechen sollte. Solange jemand sich offensichtlich bemüht, die Lizenzbedingungen einzuhalten, es ihm aber aus Gründen ausserhalb seines Einflussbereichs (z.B. eben Ausfall eines WMF-Servers) vorübergehend nicht möglich ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass er deshalb belangt werden könnte. Ich hätte auch kein Verständnis für jemanden, der in so einem Fall eine Klage einreichen würde. Oder stelle Dir mal den Fall vor, wenn jetzt (Programmierfehler oder so) plötzlich der Link "Versionsgeschichte" auch auf der Wikipedia mal vorübergehend nicht funktionieren würde. Müsste man dann die Wikipedia löschen, weil sie das Urheberrecht aller Autoren verletzte? -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:28, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Der vorstehende Beitrag ist weitgehend unrichtig:
(a)"Die Idee der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu bieten, die jedermann weiterverwenden kann." ist keine tragfähige Grundlage einer teleologischen Auslegung der Lizenzbestimmungen.
(b)"Wenn das aus praktischen Gründen nicht funktioniert ... dann braucht das einen pragmatischen Ansatz, sonst verhindert die GFDL die Weiterverwendung mehr als sie fördert." übersieht, das "nicht funktioniert" eben bedeutet "nicht funktioniert". Eine lizenzwidrige Verwendung geistigen Eigentums funktioniert nicht und hat zu unterbleiben.
(c)"Die Inhalte der Wikipedia werden so oft bewusst oder zumindest grob fahrlässig ohne Beachtung der Lizenz weiterverwendet,..." sagt überhaupt nichts darüber aus, daß Autoren sich weitere lizenzwidirge Verwendungen gefallen lassen müssen.
(d)"in denen das aus Versehen oder ohne direktes Verschulden geschieht, nicht den Kopf zerbrechen sollte." Auf das Verschulden kommt es hier nur scheinbar an: im Falle einer lizenzrechtlichen Verwendung besteht ein Unterlassungsanspruch.
(e)"kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass er deshalb belangt werden könnte." Wenn ein Unterlassungsanspruch besteht, kann dieser natürlich auch geltend gemacht werden.
(f)"Ich hätte auch kein Verständnis für jemanden, der in so einem Fall eine Klage einreichen würde." Das Verständnis Dritter ist kein Kriterium der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage.
(g)"Oder stelle Dir mal den Fall vor, wenn jetzt (Programmierfehler oder so) plötzlich der Link "Versionsgeschichte" auch auf der Wikipedia mal vorübergehend nicht funktionieren würde. Müsste man dann die Wikipedia löschen, weil sie das Urheberrecht aller Autoren verletzte?" Wenn die Beiträge hier nicht GFDL-Konform wiedergegeben werden können, müßten die Server vom Netz genommen werden. (Besser wäre es natürlich, den Programmfehler zu beheben).
-- Stechlin 18:15, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Der vorherstehende Beitrag ist weitestgehend unrichtig. '"Die Idee der Wikipedia ist es, freie Inhalte zu bieten, die jedermann weiterverwenden kann." ist keine tragfähige Grundlage einer teleologischen Auslegung der Lizenzbestimmungen.' Sehr wohl ist sie das. Die Präambel stellt nämlich genau das klar: "The purpose of this License is to make a manual, textbook, or other functional and useful document "free" in the sense of freedom: to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it, with or without modifying it, either commercially or noncommercially. Secondarily, this License preserves for the author and publisher a way to get credit for their work, while not being considered responsible for modifications made by others." (meine Hervorhebung) Beachte: Secondarily. Das heißt, die Lizenz betrachtet die Namensangabe als zweitrangig. "Eine lizenzwidrige Verwendung geistigen Eigentums funktioniert nicht und hat zu unterbleiben." die GFDL ist von der FSF geschrieben worden, und die FSF lehnt das Konzept des geistigen Eigentums ebenso wie das Wort strikt ab.[9] Wer diese Lizenz verwendet, kann sich auf dieses Konzept daher nicht berufen. Die Lizenz muss im Geiste der Präambel gelesen werden, und da viele Bedingungen im Rahmen eines Wikis keinen Sinn ergeben, und auch garnicht dafür geschrieben wurden, da damals der Siegeszug von Wikis noch nicht vorhersehbar war (die Lizenz wurde mit dem konkreten Anwendungsfall Softwaredokumentation, d.h. Buch als Medium, im Hinterkopf geschrieben), kann man sie getrost ignorieren, solange man die allgemeinen Richtlinien der Präambel ernsthaft verwirklicht. Außerdem geht es hier um die Umstellung auf CC-BY. Wenn ich Historiograf richtig verstanden habe, meint er, dass die GFDL ja gewisse (in diesem Kontext nicht anwendbare) Regeln aufstellt, in die er Attributierungsregeln hineinliest, und dass diese Regeln dann als Attributierungsregeln im Sinne der CC-BY übernommen werden müssen. Das ist nicht der Fall. Soweit es die CC-BY betrifft haben die Benutzer keine konkreten Attributierungsregeln aufgestellt, weder explizit noch durch die GFDL implizit, und daher wird es jedem freistehen, über eine angemessene Form der Namensnennung nach der CC-BY-Umstellung selbst zu entscheiden. Eine dem Gentlemen's agreement entsprechende Form ist diesbezüglich einwandfrei. --rtc 18:48, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Der vorstehende Beitrag ist weitestgehend unrichtig. Stechlin hat die Dinge treffend auf den Punkt gebracht. Rtc's rabulistische Wortklauberei verkennt, dass die Anfügung an zweiter Stelle in der Präambel nichts über Nachrangigkeit besagt. Ich habe meine Texte unter GNU FDL und nicht unter CC freigegeben, und wie die Attribuierung in der GNU FDL auszusehen hat, sagt die GNU FDL bei entsprechender Interpretation deutlich. Die Sektion History ist ein integraler Bestandteil des Dokuments und stets mitzuführen, auch bei wörtlicher Übernahme. Was die Wikipedia angeht, kann es aus pragmatischer Sicht natürlich nicht so viele Attribuierungs-Modi geben wie Benutzer. Ein Kerngedanke der GNU FDL ist die Nennung des Autors. Jedes Autors. Nicht irgendwelcher Hauptautoren und auch nicht via Link. Die GNU FDL steht tausendfach im Netz - trotzdem verlangt man ganz formal bei Printpublikationen den Abdruck des Textes bzw. bei Online-Medien eine lokale Kopie. --Historiograf 19:10, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Ich habe meine Texte unter GNU FDL und nicht unter CC freigegeben" Hier geht es doch um die Umstellung auf die CC, oder nicht? Du hast die Texte unter GNU FDL Version 1.2 or any later version freigegeben, und die neuere GFDL-Version erlaubt doch die Alternativwahl von CC-BY-SA. Dann gelten die Regeln der CC-BY-SA, nicht irgendwelche Forderungen von Sektionen History (die es in der Wikipedia sowieso nicht gibt und noch nie gab). "dass die Anfügung an zweiter Stelle in der Präambel nichts über Nachrangigkeit besagt" es steht nicht nur an zweiter Stelle, sondern es steht mit dem Vermerk "Secondarily" da. Die deutsche Übersetzung des Wortes lautet eben gerade "nachrangig, zweitrangig, untergeordnet". --rtc 20:44, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich habe nicht gesagt, dass ich es gut finde, dass die Lizenzbestimmungen nicht eingehalten werden oder so. Sie werden nun mal sehr häufig einfach ignoriert oder nicht eingehalten, sei es aus Fahrlässigkeit, Unwissen oder eben auch ganz bewusst. Das ist eine Tatsache und daran lässt sich auch nichts ändern. Wenn die Lizenzbedingungen so kompliziert sind, dass sie niemand verstehen kann und auch niemand wirklich sagen kann, wie man sie jetzt auszulegen hat, dann sind sie aus meiner Sicht einfach Advokatenfutter. Wenn die Weiterverwendung der Wikipedia-Inhalte faktisch wegen Lizenzproblemen nicht möglich ist, dann können wir auch gleich das "frei" aus dem Logo streichen.
Frage: Gibt es Zahlen/Anhaltspunkte darüber, ob und wieviele Klagen von WP-Autoren wegen Urheberechtsverletzungen bereits eingereicht bzw. beurteilt wurden (nur Texte, Bilder ist noch mal ein anderes Thema)? Ich vermute mal, die Zahl liegt nahe bei Null, womit für mich die ganze Frage einfach keine praktische Relevanz besitzt, egal wie man sie beurteilt. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 23:26, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist die Datei in der deutschen Wikipedia verwendbar? jodo 00:11, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Kurz gesagt: Weder die Bedingungen für PD-Ukraine noch für PD-Russia-2008 sind erfüllt. Ein Commonslöschkandidat. sугсго 15:43, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, nach DACH-Recht ist das Bild nicht verwendbar. --RalfRBerlin09 03:01, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Artikel Ropp[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist zum Teil abschnittsweise wortwörtlich aus [10] übernommen, ohne dass irgendwo eine Genehmigung ersichtlich ist. Abschnitte wurden von einer IP eingestellt; das Löschen der Abschnitte liesse aber den Artikel verstümmelt erscheinen, eine Neuformulierung wäre wohl machbar, aber schwierig.
Wie wird in einem solchen Fall verfahren?
Schlock 13:35, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hier entwickelt sich gerade ein Streit über Urheberrechte an einem exzellentem Bild. Könnt Ihr euch bitte beteiligen? --Hk kng 16:26, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Virale Lizenz[Quelltext bearbeiten]

WTH ist eine „virale Lizenz“? Wir scheinen dazu keinen Artikelinhalt zu haben, obwohl dies hier bereits mehrfach Thema war. Bezug: Jimbo Wales: Statement of principles, Ziff. 5. ST 02:09, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Eine virale Lizenz ist eine Lizenz, die sich bei Bearbeitungen vererbt, also z.B. GFDL oder CC-by-sa. Ist eine Datei einmal „infiziert“, so steht sie und alle von ihr abgeleiteten Werke unter der viralen Lizenz. Das „Virus“ wird also immer weitergegeben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:43, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das bezieht sich dann in einer Zeitschrift etwa nur auf den einzelnen Artikel, der per GFDL bzw. CC übernommen wurde, oder auf die ganze Zeitschrift? Wenn etwa der Wikipedia-Inhalt in einem Kasten innerhalb eines Artikels als Erläuterung für einen Begriff des Artikels auftaucht, dann steht trotzdem der ganze Artikel unter der Lizenz? Wie weit geht das? Welcher Unterschied besteht hier zwischen GFDL und CC? Unter welcher Lizenz steht das Ergebnis bei Inhalten, die aus verschieden lizenzierten Quellen übernommen wurden? Wie sieht das bei nicht kompatiblen Lizenzen aus, wenn etwa das Ergebnis aus einer Mischung aus GFDL und CC-nd besteht? ST 07:37, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Problem stellt sich nicht, weil eh keine Zeitschrift einen Wikipedia-Artikel lizenzkonform abdrucken wird (d.h. mit dem ganzen Lizenztext der GNU-FDL). CC-BY-SA ist einfacher, weil da neben der Angabe der Autoren offenbar die URL des Lizenztextes (auch in gedruckter Form) ausreicht, das wäre in einer Zeitschrift je nachdem noch machbar. Gestumblindi 07:56, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Natürlich stellt sich das Problem, da jede Zeitschrift den GFDL-Text abdrucken müßte, auch bei Verwendung nur eines Bildes. Das Problem der viralen Lizenzen wird ja auch gerade mit GFDL 1.3+ entsorgt, die Lizenzen sollen sich ja nicht mehr vererben, das ist das Modell von gestern. Das heutige Modell sieht weitgehende Nachnutzbarkeit durch kommerzielle Nachnutzer vor, denen sind die bisherigen Wikipedia-Lizenzen natürlich zu unhandlich. --RalfRBerlin09 09:41, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Wiederholen einer Unwahrheit macht sie nicht wahrer; viral sind alle Lizenzen, die eine Verbreitung und Bearbeitung nur zu den selben Bedingungen erlauben; Copyleft-Lizenzen sind alle viral- auch die CC-by-SAs - virale Lizenz wird meist als Synonym für Copyleft-Lizenz im weiteren Sinne verwendet- aber nicht nur freie Lizenzen im eigentlichen Sinne können viral sien, sondern auch zB die NC-Lizenzen und Anti-DRM-Lizenzen, sie müssen nur die SA - Vererbung der Bedingungen enthalten.
Aber auch unter der GFDL müssen Werksammlungen mit GFDL-Inhalten nicht komplett unter der GFDL freigegeben werden:

„1.8 7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS {...} A compilation of the Document or its derivatives with other separate and independent documents or works, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an "aggregate" {...} When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not themselves derivative works of the Document. {...}“

Auch die Freiheiten und Ziele der GFDL stimmen mit den CC-by-SA überein (siehe deren Präambel:)

„{...}to assure everyone the effective freedom to copy and redistribute it, with or without modifying it, either commercially or noncommercially.{...}“

Wer die verwendete Lizenz nicht liest und deshalb nicht weiß, dass Zweck der Freigabe auch die effektive kommerzielle Nutzung ist, sollte sich nicht wundern, wenn ihn niemand ernst nimmt, wenn er sich beschwerrt, dass seine Werke kommerziell weitergenutzt werden.
Die Anerkennung der Autorenschaft ist lediglich sekundäres Ziel der GFDL:

„Secondarily, this License preserves for the author and publisher a way to get credit for their work, while not being considered responsible for modifications made by others.“

Und die Anerkennung der Autorenschaft wird durch die cc-BY-Sa (Autorennennungslizenz) ja gewahrt, sogar stärker als bei der GFDL, da die CCler strenger und genauer in diesem Bereich sind.
sугсго 10:00, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Und der Vollständigkeit halber auch noch das Pendant der CC-by-sa 3.0:

„{4a.}You may Distribute or Publicly Perform the Work only under the terms of this License. You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier (URI) for, this License with every copy of the Work You Distribute or Publicly Perform. {...} This Section 4(a) applies to the Work as incorporated in a Collection, but this does not require the Collection apart from the Work itself to be made subject to the terms of this License.“

Im Endeffekt besteht also zwischen GFDL und CC kein so starker Unterschied, wie hier manche glauben machen wollen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die GFDL den Abdruck des gesamten Lizenztextes verlangt, was für kommerzielle Weiterverwender (und auch nicht-kommerzielle, aber denen wird dann eher eine weitergehende Freigabe eingeräumt oder von einer Klage abgesehen) tödlich ist. Zusammenfassend ist es also so, dass die Verwendung von Copyleft-Werken innerhalb anderer Werke zulässig ist, solange es eine Werkssammlung ist. Das heißt, dass die Werke sich deutlich voneinander abheben sollten. So ein Kästchen, wie von Steschke erwähnt, wäre IMHO zulässig. Anders sieht es dann aus, wenn Wikipedia-Text in einen Fließtext eingearbeitet wird, auch mit Kennzeichnung. Das wäre dann wohl schon wieder ein abgeleitetes Werk, sodass der gesamte Fließtext unter der GFDL stehen müsste. Wird ein Text aus Quellen mit nicht kompatiblen Lizenzen erstellt, so ist dessen Veröffentlichung IMHO nicht zulässig. Man müsste sich hier um eine Freigabe der Quellautoren bemühen, um kompatible Lizenzen zu erhalten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:22, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mir ist es völlig egal, wenn mir jemand Lizenztexte in einer mir unverständlichen Sprache um die Ohren haut (hier: englisch). Ich beachte diese ebensowenig wie chinesische oder arabische Lizenztexte. Mir unverständliche Sprachen können kein Vertragsbestandteil sein, ich uinterschreibe nichts, was ich nicht verstehe. Und ich kann es einfach nich für voll nehmen, wenn hier wortreich versucht wird, den Fakt abzustreiten, daß gerade der Grundgedanke der GFDL (nämlich die virale Lizenz) durch 1.3 + das Klo runtgeregespült wird. --RalfRBerlin09 15:08, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

"Mir unverständliche Sprachen können kein Vertragsbestandteil sein, ich uinterschreibe nichts, was ich nicht verstehe." - Und trotzdem drückst du auf Seite speichern ? ;-) --Kam Solusar 17:04, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Was genau verstehst du unter eine viralen Lizenz? Warum ist für dich, basierend auf dieser Definition, GFDL 1.3+ nicht viral? Wenn du nicht konkret benennst, wo du das Problem siehst, kann man deine Bedenken nicht verstehen (oder dagegen argumentieren). --dapete 17:07, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@RalfR: Mir unverständliche Sprachen können kein Vertragsbestandteil sein, ich uinterschreibe nichts, was ich nicht verstehe. Das mag für neue Benutzer gelten, die dazu auch kein Englisch können. Für dich gilt dies sicherlich schon lange nicht mehr. Du beschäftigst dich seit Jahren mit dem Thema. Und gibst entsprechende Kurse. — Raymond Disk. Bew. 19:05, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@Ralf: Mir unverständliche Sprachen können kein Vertragsbestandteil sein, ich uinterschreibe nichts, was ich nicht verstehe. Dir ist schon bewusst, dass die GFDL 1.2, an die du dich so klammerst, nur in Englisch abgefasst ist, während von der CC-by-sa 3.0, auf die dank GFDL 1.3 migriert werden kann, eine deutsche Version verfügbar ist? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:41, 3. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
  • Durch die Share-Alike-Klauseln sind sowohl GFDL1.2, GFDL1.3 wie auch die CC-SA-Lizenzen viral. Erstere haben jedoch eine ungemein höhere Durchschlagskraft. Schließlich wird bei jedem GFDL-Werk die Lizenz als solche für jeden Leser nachlesbar mitgeliefert. (Dass die jetzt für deutschsprachige Leser leider nicht muttersprachlich ist, ist bedauerlich, da hätte ich mir für die 1.3er Nachbesserung erwartet. So bleibt Raum für die 1.4er.) Mit dem Abdruck des Lizenztextes wird jedem Leser klar gemacht, was er mit den Werken tun darf und was nicht. Schutzrechtsberühmungen (wie bei Agenturen wie AP gegenüber PD-Bildern aus US-gov üblich) sind so nicht einfach möglich. Und wer freie Lizenzen noch nicht kennt, der wird so mit der Nase drauf gestoßen, was es damit auf sich hat. Aber soetwas ist natürlich nicht im Interesse von Zeitschriftenverlegern ist, die gerne an ihrem Geschäftsmodell festhalten wollen (Bös gesprochen: Möglichst viel nehmen, möglichst wenig geben), von daher erhält man bei Printmedien die Reklame auf Aberdutzenden Seiten, für eine Seite A4 für eine GFDL (mehr braucht die erwiesenermaßen) ist dann angeblich kein Platz. In Wirklichkeit wollen die Verleger ihre Leser nicht über deren Rechte aufklären.
    Wie ist denn die Alternative? Wenn der "normale Leser" bei einem CC-SA-lizenzierten Text/Bild nur sieht, dass da ein kleines Bapperl "CC-by-sa" in der Ecke dransteht und er selbst hinterhergoogeln muss, was das denn bedeutet.. so es ihn denn überhaupt interessiert. Die überwältigende Mehrheit wird nie erfahren, was er mit diesem Bild darf oder was hinter dem Konzept der freien Contentlizenzen steht. Dieser Punkt fehlt mir als "Virilitätsfaktor" an den CC-Lizenzen. -- jha 13:54, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Lizenz bei Fotomontage[Quelltext bearbeiten]

Darf ein Foto mit Lizenz PD-USGov-Military-Marines mit einem Bild mit Lizenz PD-user-w kombiniert werden? Wenn ja, unter welcher Lizenz muß es dann stehen? Wenn nein, warum nicht? -- Smial 11:25, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Soll nur montiert werden oder schaffst du ein neues Werk? Hier oder auf Commons? --RalfRBerlin09 12:13, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
(BK) Ja, darf es. Beide Bilder sind PD, somit gibt es keine Einschränkungen, was du damit machen kannst. Allerdings muss schon eine gewisse SH bei der Fotomontage dabei sein, damit du eine neue Lizenz aussuchen kannst. Sollte das ganze keine SH haben, ist die Lizenz natürlich wieder PD. Das kannst du dann unter dem Bild klarmachen, wie du willst. Möglich ist es, beide Baisteine mit einer kleinen Erläuterung zu setzen. Sollte deine Bearbeitung SH erreichen, darfst du dir selber eine Lizenz dafür aussuchen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:19, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Sorry, hab glatt vergessen, das Bild zu verlinken. Nein, ich denke, es gibt keine Schöpfungshöhe, mir ist es völlig recht, wenn es unter PD bleibt. --Smial 12:26, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Mal wieder ein Fall von BNS...--RalfRBerlin09 13:28, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wieso das? (Du verstehst unter BNS schon das selbe, wie fast alle anderen?) -- Chaddy - DÜP 17:42, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja schon ;) Wikipedia:Löschkandidaten/5._Januar_2009#Datei:Friendly_fire_wp.jpg_.28bleibt.29 --RalfRBerlin09 17:56, 5. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
und was ist mit dieser Aussage (ein paar Zeilen weiter oben): "...da wir enzyklopädisch nicht verwertbare Bilder hier löschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:22, 3. Jan. 2009 (CET)" --89.62.206.127 17:49, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Was soll damit sein? -- Smial 17:51, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das hier: "Es gibt keine relevanzkriterien für Bilder und somil liegt kein Löschgrund vor. Es gibt auch keine Bilder-Löschkandidaten mehr. Bei Bedarf ist DÜP zu setzen, dort findet sich aber kein Grund. Somit ist das erledigt. --RalfR → Berlin09 13:26, 5. Jan. 2009 (CET)". Was ist nun - bleibt nun jedes Bild in der WP oder gibt es RK, nach denen ausgewählt wird welches Bild enzyklopädischen Wert besitzt. --89.62.115.23 10:14, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Schnelll%C3%B6schantrag#Bilder_und_andere_Dateien http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Datei%C3%BCberpr%C3%BCfung/Anleitung -- Smial 10:43, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es gibt keine Relevanzkriterien heißt nicht: Für Bilder gelten die übrigen Einschränkungen des Projektziels nicht. sугсго 13:11, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheberrchtsfrage! Darf man Schularbeiten ins Internet Stellen?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt viele Internet Portale wo man sich Schularbeiten die von Lehrern geschrieben worden sind downloaden kann. Ich habe auch noch einige alte Schularbeiten die man an diese Portale verkaufen könnte! Ich denke mir nur das es doch illegl ist oder! Da der Autor der Arbeit ja der Lehrer die Lehrerin ist. Jedoch befindet sich auf der Arbeit kein copyrigt oder so! Meine frage in kurz: Darf man schularbeiten ins ohne Erlaubnis der Lehrer ins Internet Stellen?(nicht signierter Beitrag von 79.199.63.129 (Diskussion) )

Diese Seite diehnt nur zur Beantwortung von Fragen mit Bezug zur Wikipedia. Und wir wollen hier keine Schularbeiten, weil sie nicht enzyklopädisch sind (jedenfalls nicht davon auszugehen), insofern erübrigt sich das. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 15:13, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Jedoch haben wir unserem Lehrer auf Wikipedia eine Seite gemacht und wollten da eine Arbeit reinstellen zum Zeichen wie gut er ist!(nicht signierter Beitrag von 79.199.62.241 (Diskussion) )

Ich kann Max Goldt zitieren: Schulen nicht unbedingt ans Netz--84.160.255.114 03:10, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Um die Frage selbst zu beantworten: Es ist nicht erforderlich, dass irgendwo "copyright by" oder dergleichen draufsteht, um dem Urheberrecht zu unterliegen. Zumal es Copyright im deutschen Raum eigentlich gar nicht gibt, sondern eben nur Urheberrecht. Eine vollständige Prüfung unterliegt mit ziemlicher Sicherheit dem Urheberrecht, somit ist aus rechtlicher Sicht die Veröffentlichung ohne der Zustimmung des Lehrers nicht zulässig. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 07:59, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zudem wird das Vorhaben, dem Lehrer hier einen Artikel zu widmen (wie ich das verstehe) und eine Arbeit von ihm reinzustellen, eh nciht von Erfolg gekrönt sein, wenn dann mit einem SLA. Siehe dazu WP:WWNI. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 14:07, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo zusammen,

alle Briefmarken (zumindest die, die vom BMF herausgegeben werden) gelten ja hier als gemeinfrei. Als Begründung wird das Urteil des LG Münchens herangezogen ("Die von dem Kläger entworfene Briefmarke hat den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG verloren."). Die Frage ist nun: Wo findet man diese denn heute? Sinnigerweise müsste es sich in einer Bekanntmachung des BMF zu finden sein, allerdings habe ich nichts gefunden. --Isderion 15:23, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Briefmarken die offiziell herausgegeben werden, werden heute im Amtsblatt des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:55, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das BMF hat für briefmarken sogar ein eigenes Info-Portal: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Briefmarken/node.html --Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:57, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Infoportal ist mir bekannt und sowas wie das "Amtsblatt des Bundesministeriums für Finanzen" hatte ich auch vermutet, allerdings kennt google und auch der Internetauftritt des BMFs sowas nicht. --Isderion 16:18, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

meines Wissens nach wird einmal Jährlich das komplette Jahresprogramm im sogenannten "BMF-Schreiben", sozusagen das Amtsblatt des BMF, veröffentlicht. Darf man eigentlich kurz fragen, was das Anliegen deiner Anfrage ist? Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:32, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Eine Suche in den BMF-Schreiben fördert nichts zutage (auch nicht im Bundessteuerblatt). BMF-Schreiben sind übrigens nicht das "Amtsblatt des BMF". --Isderion 16:52, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Sorry für die Fehlinfo. Kurze Rückfrage brachte mir nun entgültige Aufklärung. Das BMF gibt monatlich bzw. zu jeder neuen Briefmarke eine Pressemitteilung heraus. Diese finden sich über die Suche hier Christian Bier (Disk.) (+/-) 17:05, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn die Briefmarken "nur" noch als Pressemitteilung veröffentlicht werden sind sie keine amtlichen Werke mehr und dürften auch nicht hier verwendet werden. --Isderion 17:55, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Lach, und woraus schließt du das? Herausgeber der Marken ist immernoch das BMF. Irgendwie habe ich mir sowas schon gedacht, als ich deine Frage das erste mal gelesen habe. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:00, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Was soll daran lustig sein? Wenn der Artikel Amtliche Briefmarke (Deutschland) stimmt und höchstrichterlich die Amtlichkeit ausdrücklich an der Veröffentlichung in einem Amtsblatt festgemacht wurde, dann ist die Rechtslage für die heutigen Briefmarken zumindest höchst zweifelhaft. --AndreasPraefcke ¿! 17:40, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Grundsätzliches zu Urheberrechten an Fotos zwei- bzw dreidimensionaler Urkunden[Quelltext bearbeiten]

Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage (ich hoffe ich bin hier richtig) zu Fotos von zweidimensionalen Urkunden (kein Urheberrecht möglich) und deren dreidimensionaler Anhänge (z. B. Wachssiegel). Im Artikel Regensburg gibt es derzeit eine Kontroverse, ob das auf einen Foto mit gezeigte Wachssiegel als dreidimensional zu sehen ist und deshalb die Begründung 2D nicht zählt. Benutzer:Sue107 hat hier eine Diskussion gefunden [11], die mit dem Kompromiss beendet wurde, dass das Siegel entfernt wurde. Gibt es hierzu mittlerweile eine allgemeingültige Ansicht? --GiordanoBruno 08:55, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo GiordanoBruno, der eigentliche Grund, wieso wir nur Reproduktionen von zweidimensionalen Objekte als nicht geschützte Reproduktionsfotografie durchgehen lassen, ist der, dass hier ohne SH fotografiert werden kann. Bei einer Reproduktion eines zweidimensionalen Objekts wird die Draufsicht gewählt, also die einfachste Ansicht, den Inhalt möglichst genau wiederzugeben. Da hier keine großartigen Variationen möglich sind, entsteht dadurch kein neues Urheberrecht an der Reproduktion. Bei dreidimensionalen Objekten hat man das Problem, dass zwangsläufig eine Ansicht gewählt werden muss (welches ist die „Draufsicht“ zur Reproduktion einer Statue?), was im Ermessen des Fotografen liegt. Hier wird der Fotograf also schon dadurch schöpferischt tätig, dass er um das Objekt herumgeht und die Ansicht auswählt, die ihm am besten gefällt. Nun zum eigentlichen Problem: Ich vermute mal, du meinst Datei:Urkunde, König Philipp von Schwaben, Stadtrechtsprivileg für Regensburg.jpg. Auch mit Siegel würde ich hier einen urheberrechtlichen Schutz verneinen, da es sich ganz klar um eine einfache Reproduktionsfotografie handelt. Das Siegel selber ist nach unseren Maßstäben nicht dreidimensional genug (wir akzeptieren auch gescannte Münzen), um dem Fotografen große Wahl zu lassen, wie er es zu reproduzieren hat. Hier wurde der einfachste Weg gegangen, um eine möglichst genaue Reproduktion des Siegels herzustellen, da ist keine schöpferische Leistung dabei. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:02, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nur, um meine Anmerkungen in den richtigen Kontext einordnen zu können: Das andere Bild wurde damals, meiner Ansicht nach zu Unrecht, abgeschnitten. Wenn du also auf der sicheren Seite stehen willst, musst du das Siegel abschneiden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:07, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"der eigentliche Grund, wieso wir nur Reproduktionen von zweidimensionalen Objekte als nicht geschützte Reproduktionsfotografie durchgehen lassen, ist der, dass hier ohne SH fotografiert werden kann" Seit wann müssen Lichtbilder SH haben? [[ Forrester ]] 16:57, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nachdem es faktisch kaum Lichtbilder gibt, die keine Lichtbildwerke sind, habe ich diese nicht extra angesprochen. Meinetwegen ersetze SH durch „SH und/oder Mindestmaß an persönlicher Leistung“. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:16, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Um SH gehts hier nicht sondern um 2D oder 3D. Wenn bei einem Bild kein dreidimensionaler Charakter erkennbar ist, nehmen wir Zweidimensionalität an. Wenn man ein Foto nicht von einem Scan unterscheiden kann, ist es eine 2D-Kopie. Übrigens ist jedes Blatt Papier dreidimensional, im Sinn des Gesetzes ist aber etwas anderes gemeint als die physikalische Eigenschaft. Würde man die physikalische Dreidimensionalität zugrunde legen, dürfte man überhaupt nichts benutzen weil alles, was kopiert oder fotografiert werden kann aus Materie besteht und somit dreidimensional ist.

Ich habe den Gesetzeskommentar doch schon rausgesucht: BGH und Schricker sind eindeutig: zweidimensionale Kopien und Reproduktionen sind nicht schutzfähig, siehe Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen. Archive behaupten gern das Gegenteil, die Behauptung schafft aber keinen Rechtsanspruch. Nachzulesen im Schricker 3. Auflage S. 1417: (Hervorhebungen dort):

Die Untergrenze des Lichtbildschutzes bildet nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die nicht mehr schutzfähige Reproduktionsfotografie...

Was ist daran mißzuverstehen? --RalfRBerlin09 17:39, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Problem ist, dass wir nicht einheitliche vorgehen. In der verlinkten Diskussion wurde ein ziemlich ähnliche Urkunde des Siegels beraubt, weil das als dreidimensional angesehen wurde. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:50, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Histo hat Zugang zu Online-Datenbanken, vielleicht findet er ja ein Musterurteil. Die 2600 Seiten Schricker bieten leider keine Volltextsuche :( --RalfRBerlin09 18:08, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mir ist dieses Buchcover aufgefallen. Es ist so zeimlich das erste Buchcover, das mir in der Wikpedia begegnet. Ein Buchcover von Sommer 2008 kann die Lizenzanforderungen doch garnicht erfüllen oder? Oder habe ich etwas falsch verstanden und man kann soetwas schon hochladen?--Ratsschüler 18:39, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Cover hat keine Schöpfungshöhe. Sehr viele Cover haben keine Schöpfungshöhe und können daher hochgeladen werden. -- Chaddy - DÜP 18:45, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wappen von Internetseite übernehmen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich würde gerne von dieser Seite das Wappen übernehmen. Selber nachzeichnen als Vektorgrafik wäre ja wohl ok, da es sich um ein Amtliches Wappen handelt. Darf ich das Wappen auch einfach von der Seite "entwenden"? Der Text darunter hört sich ja nicht gerade nach einer freien Lizenz an... --Carlos-X 19:00, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Es gibt grad hitzige Debatten über Wappen von Ortsteilen. Mach dich drauf gefaßt, daß dir das jemand wieder aus dem Artikel rausschmeißt. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage_Diskussion:Infobox_Ortsteil_einer_Gemeinde#Gemeinde-Wappen_sind_in_Ortsteilartikeln_redundant_bzw._unn.C3.B6tig - zur eigentlichen Frage: du kannst die Datei bedenkenlos "entwenden". --RalfRBerlin09 19:05, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schönen Dank für beide Infos. Ich bin mal ganz naiv die Infobox durchgegangen und hab versucht, jede Zeile auszufüllen. So was soll man auch nicht machen ;) --Carlos-X 19:35, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Aber die haben einen Bürgermeister, da könnte es auch ein Amtsblatt geben. Luxus wäre es die EPS-Vorlage zu organisieren und nach SVG konvertieren, aber nur wenn es echte Vektordaten sind.--84.160.203.193 10:23, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Datei:Alfa Giulietta SZ.JPG ‎[Quelltext bearbeiten]

Ich besitze eine Anzahl von Rennaufnahmen aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren von mir am Steuer in meinem Wagen. Diese Aufnahmen wurden von anwesenden Fotografen gemacht und uns jeweils nach dem Rennen verkauft. Bin ich berechtigt, diese Fotos im Wikipedia zu publizieren? --Hmaag 13:37, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Besitz impliziert kein Urheberrecht (welches nicht verkauft werden kann), dies hat der Fotograf bzw. sein Erbe inne. Von daher ist das hochladen nur möglichen, wenn der Rechteinhaber (der sicherlich schwer zu ermitteln sein wird) einer freien Lizenz zustimmt Wuzur 13:53, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Also werde ich nur Bilder einsetzen, die von meiner Frau gemacht worden sind.Hmaag 16:24, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Münzbilder von Schweizer Münzen[Quelltext bearbeiten]

Sind die Bilder von dieser und ähnlicher Dokumentationen [12] für Wikipedia-Artikel übernehmbar oder gibt es dazu urheberrechtliche Bedenken? --Micha 15:52, 14. Jan. 2009 (CET) Ps. es handelt sich dabei um Dokumentationen der offiziellen Schweizer Münzstätte. --Micha 15:52, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

In der Schweiz ist Geld von urheberechtlichen Schutz ausgenommen. [13] Artikel 5 Abschnit b. Also Münzabbildung als solches geht schon mal. Ob du dich bei den Abbildungen auf 2-D berufen wilst (Also Reproduktion mit Scaner und damit kein urheberrechtlich schutzbares Werk), ist dir überlassen. Bobo11 00:36, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zitate auf Diskussionsseiten[Quelltext bearbeiten]

Ist soetwas noch erlaubt? Wenn nicht, ist eine einfache Entfernung ausreichend oder muss eine Versionslöschung durchgeführt werden? --Engie 16:34, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das ist eine Diskussionsseite, da sind Versionsbereinigungen nicht so schlimm. Die Versionsgeschichte bleibt durch die Signaturen bestehen. Musst nur ein wenig auf Stimmigkeit prüfen. sугсго 18:20, 9. Jan. 2009 (CET) (Löschen, Bereinigen, Nutzer verwarnen; falls Wiederholer angemessen sperren)[Beantworten]
Dass eine Versionslöschung einfach und ohne Verletzung weiterer Urheberrechte durchführbar ist, ist mir schon klar. Dies wäre auch der Grund, warum ich im Zweifel eine Versionlöschung durchführen würde. Mir gings vorallem darum, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder ob das Ganze noch über § 51 UrhG erlaubt ist. Ich interpretiere deine Antwort mal dahingehend, dass dies eine URV ist. Danke und Gruß --Engie 19:53, 9. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es handelt sich um keine Urheberrechtsverletzung. Ich hatte auf der DS Die Schock-Strategie angeboten, eine schriftliche Einverständniserklärung des S.Fischer Verlages/Frankfurt am Main für die Zitate des Nutzers "Mastermaus" vorzulegen. Gruß Die Winterreise 00:52, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich halte das Vorgehen grundsätzlich und die Zitate in ihrer Funktion für grenzwertig und bitte die Beteiligten von weiteren Zitaten in diesem Umfang abzusehen. Der Diskussion kann man entnehmen, dass die Zitate auch nicht zur Klärung beitragen konnten. Entfernung/Versionslöschung erscheint mir dennoch nicht notwendig. --lyzzy 10:15, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Logo aus en.wp[Quelltext bearbeiten]

Ich nehme an, dieses Logo aus en-wp kann man nur auf de-wp laden (mit LogoSH)?! Oder gibt es dafür auch eine Commons-Lizenzmgölichkeit? --Nyks ►Kontakt 00:38, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nein, Logos gehen auf Commons nicht, da gibt's keine Schöpfungshöhe-Klausel. Das ist etwas verwirrend: en verwendet die Logos unter Fair use, wir akzeptieren sie hier auf de wegen mangelnder Schöpfungshöhe. Das sind rechtlich zwei völlig verschiedene Ansätze, beide sind auf commons jedoch nicht akzeptiert. Also einfach das Logo auf de neu hochladen. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:21, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Lad es doch mal als Stoppschild mit zwei Rechtschreibfehlern.svg hoch und schau wie sie die Löschung begründen. ;-) .--84.160.203.193 10:21, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Im Sinne von {{PD-textlogo}} und {{PD-shape}} wohl auch auf Commons hochloadbar. Wuzur 13:50, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das geht auch auf Commons. Einfachste geometrische Formen, das erfüllt locker die Kriterien für PD-ineligible. -- Chaddy - DÜP 14:33, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
die en- und de-Regelungen kenne ich eigentlich ... aber Commons weniger, aber die Infos von Wuzur und Chaddy waren genau das, was ich wissen wollte :). Danke! --Nyks ►Kontakt 15:03, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Laut dem en-Artikel dazu ist das ohnehin freie Software (steht unter MPL) und darf daher mit der entsprechenden Lizenz auf die Commons, selbst wenn es nicht ineligible ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:19, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo! Ich habe ein Foto für einen bisher unbebilderten Personenartikel gemacht und die betreffende Person um ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Fotos in der Wikipedia gebeten. Diese Einwilligung hat sie mir gerne mündlich erteilt. Was sollte ich nun tun, um das Foto "wasserdicht" hochzuladen? Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen mit Personen rät mir nur, die "Vorlage:Recht am eigenen Bild" einzubinden. Reicht das? Muss ich die Einwilligung der abgebildeten Person noch irgendwie dokumentieren? Schönen Gruß --Emkaer 15:24, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Sie rät dir aber z. B. auch, dies zu lesen ;0]. -- Хрюша ?? 15:59, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich habe das mal überflogen. Aber Handlungsanweisungen für die Arbeit in der Wikipedia habe ich weder gefunden noch erwartet. Daher fühle ich mich jetzt nicht weiter als vorher. Gruß --Emkaer 00:25, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Bisher habe ich sämtliche Einwilligungen mündlich und ich meine, daß das auch ausreichend ist. Wo ich schriftliche Einwilligungen habe, werde ich mich hüten, diese irgendwohin zu schicken. --RalfRBerlin09 10:53, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Meiner Meinung nach steht hier sehr wohl, in welcher Situation nichts Besonderes vorgekehrt werden muss. Da du schreibst, es handle sich um die Bebilderung eines bestehenden Personenartikels, dieser also relevant ist, dürfte es sich wohl um eine Person der Zeitgeschichte handeln. In allen anderen Fällen würde ich mich um eine schriftliche (!) Freigabe bemühen, dies jedoch nur zu meiner Absicherung. Aber ich bin auch kein Spezialist und schon ein wenig erstaunt, dass dir keiner von diesen antwortet. (BK) Uups, hat sich etwas mit RalfRs Antwort überschnitten. -- Хрюша ?? 11:01, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich glaube nicht, dass Relevanz einer Person für die Wikipedia sie automatisch zu einer Person der Zeitgeschichte macht. Das ist von den dafür genannten Kriterien nicht gedeckt. Da ich der betreffenden Person hinreichend vertraue, dass sie die Erteilung einer Einwilligung nicht später leugnet, werde ich es halten wie RalfR. Vielen Dank für Eure Hilfe! --Emkaer 12:30, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wir handhaben das so. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:57, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Reproduktion von altem Kupferstich[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich möchte eine Reproduktion eines Kupferstichs von Wilhelm Dilich aus dem 17. Jh. auf Commons einstellen. Dieser ist in einem 1927 erschienenen Buch abgebildet. Gilt hier Gemeinfreiheit wegen des Alters des Originals? Oder muß ich außerdem ein Urheberrecht des Buchautors (1968 verstorben) beachten? --ulm 13:28, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nein, die Reproduktion ist nicht geschützt. --Port Disk. 13:31, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist WP:BR irgendwie unklar? --84.62.87.116 19:10, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nicht wirklich, wenn man den entsprechenden Abschnitt findet … Sorry. --ulm 19:37, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Darf man einer Lizenzangabe glauben?[Quelltext bearbeiten]

Wenn Person A irgendwas veröffentlicht, angibt dass es unter beispielsweise einer CC-Lizenz steht, es aber tatsächlich ein geschütztes Werk von Person B ist, und dann Person C es entsprechend der angegeben verwendet, wer macht sich das strafbar? Also A klar, weil er eine falsche Lizenz angibt, oder? Und B, muss der überprüfen, ob die Lizenz stimmt? --62.214.221.246 22:58, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

ich habe sowohl gegenüber einer Zeitung als auch gegenüber dem Verleger meiner Bücher im entsprechenden Vertrag immer schriftlich bestätigen müssen, dass die Texte von mir waren und keinerlei fremde Rechte verletzten. Damit liegt die Verantwortung bei mir, was ja auch logisch ist, da der Verleger nicht mit Sicherheit Fremdquellen herausfinden kann - ich aber weiß, ob ich abgeschrieben habe... BerlinerSchule 23:07, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Person C und A begehen beide eine Urheberrechtsverletzung, gegen die B vorgehen kann. Inwiefern C sich dann entstandenen Schaden von A wieder zurückholen kann, ist unsicher. Bitte auch beachten: Hier findet keine Rechtsberatung statt, sondern nur der Austausch von Privatmeinungen. Wenn du eine sichere Antwort brauchst, geh zu deinem Anwalt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:10, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke euch beiden. (Mit der Rechtsberatung ist klar.) --89.244.163.158 23:32, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bilder von Rosenbauer[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich habe die Zustimmung für einige Bilder einer Firma unter folgenden Bedingungen:

hiermit erteile ich Ihnen die Genehmigung, Fotos von unserer Homepage für Ihre Wikipedia Artikel über Feuerwehrfahrzeuge verwenden zu dürfen. Voraussetzung ist, dass die Beschriftungen und geschützten ROSENBAUER Firmenzeichen und Logos nicht entfernt werden und die Verwendung nicht zu einer negativen Darstellung des ROSENBAUER Konzerns führen darf.

Darf sowas (und wenn ja mit welcher Lizenz) hochgeladen werden? Das Problem ist, dass dort hauptsächlich österreichische Fahrzeuge entnommen werden, wo es fast nur schlechte oder gar keine Bilder gibt. Falls es gute Bilder schon gibt, werden die natürlich genommen.

--Gruß Herrenberger D / B 12:27, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich kann in dieser Zustimmung nirgends herauslesen, daß die Firma erlaubt die Bilder unter eine freie Lizenz zu stellen, die jeder nutzen kann. Und eine "Nur-für-Wikipedia"-Lizenz gibt es leider nicht. --Toon 14:57, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Bis auf das „leider“ im letzten Satz stimme ich dir zu. Das ist keine Freigabe unter einer freien Lizenz, daher können die Bilder hier nicht verwendet werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:55, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Okay, danke für die Info --Gruß Herrenberger D / B 00:05, 17. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bild auf Commons mit gefälschtem Urheberhinweis[Quelltext bearbeiten]

Da ich von Commons keine Ahnung habe, melde ich das mal hier - mit der Bitte, die Sache entsprechend weiterzuleiten. Ein Benutzer der itWP (in der auch ich aktiv bin), hat in Berlin die dort ausgestellte Stalingradmadonna fotografiert und zunächst mit einem Hinweis darauf, er sei der Urheber und gebe alle Rechte frei, in die itWP gestellt. Darauf hingewiesen, dass von Rechten seinerseits nicht die Rede sein könne, da er eine Fotografie eines urheberrechtlich geschützten Werkes angefertigt habe, hat er das Foto dann in Commons gestellt - und zwar mit derselben abseitigen Begründung. Eine Genehmigung der Erben der Zeichners ist nicht erkennbar. Zur Zeit findet sich das Bild unter http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Foto_berlino_stalingrado_madonna.jpg Der Benutzer hat aber auch vorher mehrmals den Titel geändert. Kann sich wer drum kümmern? Danke, BerlinerSchule 15:53, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank für den Hinweis, das Bild habe ich auf den Commons jetzt entsprechend markiert. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:07, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Was darf man aus topographischen Landeskarten bedenkenlos "klauen"?[Quelltext bearbeiten]

Nicht allzuviel, meint das OLG Stuttgart --134.130.68.217 19:03, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wundert mich jetzt nicht besonders. Aber Gottseidank gibt es ja eine CC-BY-SA-lizensierte Alternative. Die Cyclemap dürfte als Topopgraphische Karte durchgehen, aber ich fände es auch schon wenn es eine unvoreingenommene Topo-Karte gäbe.--84.160.200.212 22:16, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Programm Sechstagerennen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich arbeite an einem Artikel über das Pariser Velodrome d'Hiver und könnte das mit einem Scan vom Umschlag eines Programmheftes für das Sechstagerennen von 1931 illustrieren. Ist das zulässig? -- Nicola 10:31, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ohne das ding zu kennen, kann dir so eine frage niemand beantworten. Wenn zum Beispiel kein Photo drauf ist, geht es vielleicht wegen mangelnder Schöpfungshöhe. Lad es doch mal irgend wo hoch (nicht hier) und verlinke es.--134.2.3.101 14:26, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hier zu sehen: https://fotoalbum.web.de/alben/trackcycling/Programm_Velodrom/presentation?startImageId=116486695&startImageCount=0&resetNoFlash=1 -- Nicola 15:47, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn die Bilder der Radler nicht wären, würde ich mit Zähne knirschen sagen: Fehlende Schöpfungshöhe, so musst du das Bild bis 2031 aufheben, und kannst es dann mit PD old probieren.--84.160.191.173 23:13, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ok, danke ;) Dann muß der Artikel leider ganz ohne Illustration bleiben, schade. -- Nicola 23:56, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Heb das Bild gut auf, Wikipedia ist für die Ewigkeit gedacht. ;-)--84.160.191.173 00:01, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Postkarten von 1911[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich bin am Überlegen, den frisch erstellten Artikel Internationale Hygiene-Ausstellung Dresden 1911 für Wikipedia:Hauptseite/Schon gewusst vorzuschlagen. Allerdings bin ich wegen der Bilder ein bisschen ins Grübeln geraten, da sollte alles wasserdicht sein. Es handelt sich um Postkarten von 1911, die derzeit mit CC-Lizenzen ausgestattet sind, was sicherlich nicht geht. Wie schauts aus mit der 1923er-Regelung? Der Uploader hat jeweils alles von Vorder- und Rückseiten der Karten dazugeschrieben, was er finden konnte, allerdings reicht das für sofern der Urheber auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden konnte. wohl kaum aus. Damit sind die Postkarten meiner Ansicht nach nicht wasserdicht und müssten gelöscht werden. Hab ich was falsch verstanden oder übersehen und gäbe es vielleicht trotzdem noch ne Chance irgendwie? -- X-'Weinzar 21:32, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Statte die Postkarten statt mit einer CC-Lizenz mit der PD-alt-1923 aus und stell die Bilder auf Wikipedia:DÜP/1923 zur Diskussion. Es wird nicht lange dauern und du hast Gewissheit. Wenn die Bilder bleiben sind sie nach PD-1923 okay, wenn nicht, werden sie gelöscht. Dafür ist die 1923-DÜP ja da. Christian Bier (Disk.) (+/-) 22:01, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Also so, wie sie derzeit auf Commons sind, müssten sie auf alle Fälle gelöscht werden? -- X-'Weinzar 23:06, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Auf Commons geht das sowieso nicht so einfach. DE ist für sowas besser geeignet. Commons hat zwar eine EU-1923-Regelung für anonyme Werke, aber die scheint noch sehr schwammig. Von daher Transfer nach DE und in die 1923er-DÜP und dann schauen wir mal. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:33, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bilder aus out-of-copyright Büchern[Quelltext bearbeiten]

hallo,

www.archives.org/index.php ist eine Internetseite, auf der man digitalisierte Bücher kostenlos herunterladen kann. Sämtliche Inhalte, die man dort findet sind out-of-copyright. Und die konkreten Bücher um die es geht wurden alle 1900-1919 veröffentlicht.

Wäre es nun möglich aus diesen Büchern kopierte Bilder / Fotos auf Wikipedia zu veröffentlichen?

Zur Präzisierung kann ich sagen, dass die besagten Bücher alle ursprünglich aus aus Großbritannien bzw. den USA stammen. Sie sind alle eingescannt und im pdf-Format verfügbar. Sonst wurde nichts an ihnen verändert.

Wo liegen denn da die Rechte an den Bildern? Beim Herausgeber des Buches oder beim jeweiligen Fotografen / Zeichner?

Grüße, andi (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 92.226.194.45 (DiskussionBeiträge) 1:05, 19. Jan. 2009 (CET))

Out-of-copyright heißt in diesem speziellen Fall, dass sie in den USA beliebig verwendet werden dürfen. Damit sie hier hochgeladen werden können, darf auch in Deutschland kein Urheberrecht mehr bestehen. Das ist dann der Fall, wenn der Autor (also Fotograf/Zeichner) seit mehr als 70 jahren tot ist. Im übrigen siehe WP:BR#Entscheidungsbaum --rtc 01:27, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich hatte dort den URV-Baustein gesetzt und werde jetzt auf meiner Diskussionsseite um Hilfe gebeten. Da der eine Absatz über die Innovation in der Überarbeitung nicht mehr drin ist und nur noch über Versionsgeschichte auffindbar, stellt sich für mich die Frage, ob man den URV-Baustein wieder löschen kann? --Of 11:50, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Was wurde alles kopiert? Etwas nur folgender Abschnitt?
„Innovation ist in der Wachstumsstrategie von Faurecia die treibende Kraft. Innovation ebnet dem Unternehmen den Weg, zum bevorzugten Partner seiner Kunden zu werden. Mit seiner Innovationsfähigkeit findet der Konzern neue technische Lösungen, die sich an der Markenidentität der Hersteller orientieren und für diese ein Mittel sind, sich im Markt zu differenzieren.“
Das ist beim besten Willen keine URV. Siehe WP:TP. Allerdings ist das auch so ein schlimmes Werbe-Blah, dass sich eine Wiederherstellung auch nicht wirklich lohnt... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:49, 16. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Abgesehen von den drei Sätzen im Abschnitt "Faurecia in Deutschland" ist der restliche Artikel wörtlich aus faurecia_geneve_press_kit_de.pdf (S. 19-21) kopiert. Damit ist das meiner Meinung nach sehr wohl eine Urheberrechtsverletzung, sofern dem Wikipedia:Support-Team keine Freigabe vorliegt. Gruß --WIKImaniac 20:19, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Frage bezüglich Fußballspieler[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht, wohin damit, aber das hier scheint mir der geeignetste Platz dafür zu sein. Um genau zu sein, habe ich sogar vier Fragen:

  1. Darf von relevanten Fußballspielern vor (Aufwärmen)/während/nach (Interview) einem Spiel ohne deren Wissen ein Bild gemacht und dieses daraufhin in die WP hochgeladen werden? (Bsp: 1, 2, 3)
  2. Wenn Ja: Darf dies auch von den Zuschauertribünen aus gemacht werden? (Bsp: 4, 5)
  3. Wenn Frage 1 Ja: Gilt dies auch bei Spielern des VfR Aalen (3. Liga) während eines Test- bzw. Freundschaftsspiels?
  4. Wenn Ja: Und für deren Trainer Petrik Sander?

Auf Hilfe hofft -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 18:57, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Als Fußballprofi sind das zeitgeschichtliche Personen, zumindest in direktem Bezug auf die Ausübung des Sportes sicher. Ob der Hochlader bei Fotos aus Stadien gegen deren AGB/Hausordnung verstößt, ist uns Wurst. sугсго 19:08, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ist man in der 3. Liga noch im Profi-Bereich? IMHO nicht. -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 19:48, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die 3. Liga ist als 3. Deutsche Profiliga eingeführt worden. Semiprofis sind auch die Regional- und Oberligakicker, selbst bei denen würde ich Fotos mit direktem Spielbezug noch als mit den RaeB vereinbar sehen. sугсго 20:04, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wir handhaben das sowieso so: Wer relevant genug für einen Artikel ist, ist auch bedeutend genug, um zumindest als relative Person der Zeitgeschichte durchzugehen. Sprich: Die Spieler der ersten drei deutschen Ligen (die ja alle relevant sind) können auf jeden Fall problemlos abgebildet werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:15, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Gutes Thema, an das ich mich gleich mal dranhänge: Wie schauts denn aus, wenn ich als Kiebitz beim Training zuschaue? Darf ich dort auch WP-verwertbare Fotos machen? Ein Spiel ist eindeutig "öffentlich genug", beim Training scheint mir das nicht ganz so eindeutig. -- X-'Weinzar 04:42, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Öffentliches (also wo Zuschauer erwünscht sind) Training immer; Mannschafts-Training in der Öffentlichkeit auch (Waldlauf, Radsportteam beim Ausritt). Bei nichtöffentlichem Training und Einzelsportlern in der Öffentlichkeit kommt es dann aber auf den Einzelfall an; je näher der Bezug zum Sport und die Porminenz des einzelnen, desto eher (Lance Armstrong beim Radlen im Teamtrikot auf dem Weg von Rennen zum Teamhotel oder Poldi auf dem Weg zum Training auf dem Parkplatz - wohl beide ja; ein Ersatztorhüter des WSV beim Training in der Muckibude - wohl nein. sугсго 08:47, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe eine eher knifflige Frage bezüglich eines Fotos eines Politikers, das ich hochladen möchte:

Ich habe von ihm die schriftliche Erlaubnis bekommen, das Bild auf Wikipedia hochzuladen. Er ist logischerweise nicht der Fotograf, hat es diesem aber abgekauft. Frage: Wen gebe ich also als Quelle, wen als Urheber an? Und wohin soll ich das Zitat der Einverständniserklärung schreiben?

Danke für Eure Hilfe, --Murcie13 19:30, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Murcie, eine Verwendungserlaubnis "nur für Wikipedia" reicht nicht aus. Der Urheber muss das Bild unter eine freie Lizenz stellen. (WP:LFB) --87.181.233.61 19:38, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Und Urheber ist der Fotograf, also muß der Fotograf der Lizensierung zustimmen. Der Politiker wird eh (wahrscheinlich) als Person der Zeitgeschichte gelten, seine Genehmigung wäre somit nicht erforderlich. --RalfRBerlin09 19:43, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für eure sehr schnellen Antworten! Die freie Lizenz ist kein Problem. Ich brauche also die schriftliche Genehmigung des Fotografen, auch wenn - wie gesagt - die abgebildete Person das Foto - und damit nicht auch die Rechte? - gekauft hat? --Murcie13 22:01, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Du (und vielleicht der Politiker) weist ja garnicht welche Rechte er vom Photographen gekauft hat. Da gabs mal einen Fall, da hat jemand beim Photographen Passbilder für Onlinebewerbungen machen lassen, und hat die natürlich für 30 EUR extra Nachtrag auch als Datei bekommen. Die Bilder hat er dann auf seiner Homepage verwendet. Der Photograph hat geklagt, und recht bekommen. Die Geschichte ging letztes Jahr irgend wann durchs Lawblog. Daher brauchen wir die Genehmigung vom Photographen, und wenn er nur sagt: Klar, der Kunde hat gezahlt (Nachtrag: Link zum Urteil, pikantes Detail: der Verfügungsbeklagte ist Rechtsanwalt. Und die zweite Instanz) Krass finde ich auch diesen Satz: Streitwert für das Berufungsverfahren: 9.310 EUR, ich vermute das waren aber hauptsächlich die Anwaltskosten der beiden Parteien in zwei Instanzen, und nicht die Bilder für 75 EUR.--134.2.3.102 11:21, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe keine bessere Seite gefunden. Wenn es eine geeignetere Seite gibt, bitte einfach dorthin verschieben. Ich möchte gerne wissen, ob dieser Edit eine URV bezüglich dieses Textes darstellt. Der in den Artikel eingefügte Text entspricht zu einem großen Teil dem Text aus dem Internet, ohne jedoch diesen Text als Quelle zu nennen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass dieser Edit inhaltlich in dieser Form nicht in den Artikel passt. Bevor ich mich allerdings auf eine inhaltliche Diskussion einlasse, möchte ich zuerst die UR-Fragen geklärt haben. Was ist zu tun, falls es eine URV ist? --Mr. Mustard 22:33, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Welche genauen Abschnitte im WP-Edit und in der Webquelle meinst du? Ich hab mal aus jedem Abschnitt den WP-edits ein markantes Wort in der Internetquelle gesucht, allerdings nicht gefunden. Wortwörtliche Übernahme scheint es ja daher nicht zu geben. --Nyks ►Kontakt 00:53, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Der WP-Edit basiert doch fast vollständig auf der Webquelle und vieles ist wortwörtlich übernommen. Nur z.B.:
„Gleichwohl entsprach es der Praxis der Sozialen Marktwirtschaft, in der Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft komplementäre Einrichtungen zu sehen, die als Selbstverwaltungsorgane der Sozialpartner den Ausgleich sozialer Gegensätze selbst herbeiführen. So sinngemäß Adenauer in seiner ersten Regierungserklärung vom 20. September 1949“
„Die einen beharren auf der Grundidee, dass der Markt bereits in sich sozial sei, wenn nur der Wettbewerb institutionell gesichert werde (so etwa die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“). Die anderen wollen der Konzeption der sozialpflichtigen Marktwirtschaft nachträglich noch so manche kollektivistische Einrichtung einverleiben.“
Die Webquelle wird dabei nicht als Quelle angegeben. Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass dieser Edit sowieso nicht so bleiben kann, weil hier ein völlig nebensächlicher Aspekt extrem breitgetreten wird, aber soweit ich mich erinnern kann müssen URVs auch versionsgelöscht werden. Mr. Mustard 08:46, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Gibt es hier niemand, der mir meine Frage beantworten kann/möchte? Ich persönlich gehe davon aus, dass diese Einfügung eine URV ist, da ganze Textpassagen wortwörtlich übernommen wurden und die Einfügung insgesammt fast vollständig auf dieser Webquelle basiert ohne diese als Quelle zu nennen. Wenn dies tatsächlich ein URV ist, was ist dann zu tun? Muss eine Versionslöschung erfolgen und wenn ja, an wen muss ich mich wenden, dass diese Versionslöschung durchgeführt wird. Bitte um Antwort zumindest was diese einfache Frage anbelangt. --Mr. Mustard 12:39, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bitte leg dochzunächst einmal dar, wo Du Übereinstimmungen siehst. Mit dem, was Du bisher vorgetragen hast, wird sich vermutlich kaum einer gerne durch die vagen Hinweise durcharbeiten, das ist Deine Aufgabe. Ansonsten ist es natürlich sinnvoll, andere zur Arbeit anzutreiben, die man selbst nicht gerne erledigen möchte. Gruss --Port Disk. 15:37, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ohne den konkreten Falll betrachtet zu haben; auf die "einfache Frage" lautet die Antwort ganz allgemein: Versionslöschungen kannst Du unter WP:LKV beantragen, die werden dann innerhalb einiger Tage oder Wochen von Admins abgearbeitet. Wenn's schnell gehen muss (z.B. wenn mal wieder ein "besonders lustiger" Vandale Klarnamen und Telefonnummern von Mitschülern veröffentlicht hat) tut's auch mal WP:VM. Gruß, 217.86.39.71 15:52, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

@Port: Verstehe ich jetzt nicht. Ich habe doch geschrieben, dass der ziemlich ausführliche WP-Edit fast vollständig auf der Web-Quelle basiert. Ein Teil wurde wortwörtlich übernommen, ein Teil wurde leicht umformuliert. Soll ich jetzt den gesamten Text Satz für Satz durchgehen? Wenn du dies für notwendig erachtest, kann ich das machen, dann haben wir hier aber ganz schnell 10 000 Byte Text. Ob dies dann wirklich einfacher ist? Ich sehe auf jeden Fall keinen Sinn darin. Die Struktur der Webquelle ist ja im Wesentlichen erhalten geblieben. Das Einzige, was im WP-Edit drin ist, was aber nicht von der Web-Quelle stammt ist der Absatz zu Eucken und der Satz zu Hauff (jeweils der letzte Absatz in den beiden neu eingefügten Abschnitten). Aus meiner Sicht ist das keine eigene Schöpfung, aber ich bin kein UR-Experte, sonst würde ich ja auch nicht fragen. --Mr. Mustard 15:58, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ganz einfach: Die Formulierungen sind geschützt, möglicherweise auch ein besonderer Gedankengang. Die Informationen an sich sind natürölich nicht geschützt, sonst könnten wir die Wikipedia auch dicht machen: Wir wollen schließlich Wissen darstellen, das durch Quellen abgestützt (belegt) wird. Und ich sehe einfach oberflächlich keine größeren Übereinstimmungen bei den Formulierungen – Affenkrieger wohl auch nicht. --Port Disk. 17:26, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Was ist der Unterschied zwischen einer "Formulierung" und dem wortwörtlichen Kopieren ganzer Sätze. Wieso dürfen mehrere Sätze wortwörtlich kopiert werden (ohne die Quelle zu nennen), wenn Formulierungen geschützt sind. Das verstehe ich nicht. --Mr. Mustard 17:54, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

@217.86.39.71: Danke für deine Antwort. Habe den Fall inzwischen auf WP:LKV eingetragen. Hoffen wir, dass der Fall schnell bearbeitet wird. --Mr. Mustard 16:01, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hat sich durch Versionslöschung erledigt. Danke an Benutzer Lung. --Mr. Mustard 22:13, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mir wurde von der Messe Graz (Inhaber der Homepage und der UPC-Arena, die in dem Bild zu sehen ist) erlaubt dieses Foto zu verwenden. Im Mail schrieb man mir:

„[...]das foto können sie ebenso verwenden - bitte sie nur als verweis: mcg/robert illemann anzuführen - damit ist die sache erledigt.[...]“

Muss ich jetzt die Messe Graz anweisen eines von diesen Erlaubnis-Mails an die Wikipedia zu schicken? Kann ich die Erlaubnis nicht unter "Genehmigung" einfach anführen? Immerhin ist es ja hier unter "Presse" und dort wiederum unter "Bilder & Downloads" angeführt. --Jacktd 09:33, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ja musst du --Historiograf 10:02, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Also darf ich das Foto inzwischen nicht hochladen? Und wie verhält es sich mit der Skizze der Arena auf dieser Seite? Hier habe ich ebenfalls eine E-Mail-technische Erlaubnis? --Jacktd 10:05, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Alle meine Fragen wurden beantwortet. --Jacktd 13:21, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bild noch nicht upgeloadet[Quelltext bearbeiten]

Hallo an alle!

Ja, ich habe alle FAQ's, Diskussionen, sonstige Berater, usw. gelesen, habe aber keine Antwort auf meine Frage bekommen.

Ich habe viele Fotos, die u.a. meinen Vater (dt. Regierungsangestellter) und auch berühmte Personen der Zeit darstellen. Einige Fotos sind sicher für Wiki interessant.

Meist entstanden die Fotos in privatem Umfeld in unserem Hause o.ä.

Der Fotograf ist in den meisten Fällen verstorben oder unbekannt. Z.B. einer unserer Köche, der einfach den Apparat in die Hand nehmen musste und auf den Auslöser drücken musste.

So: der Fotograf, also der eigentliche Urheber, ist in den meisten Fällen verstorben (allerdings meist noch keine 50 Jahre her), oder unbekannt.

Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen tritt wohl nicht in Kraft, da es Personen des öffentlichen Lebens waren/sind.

Mein Vater, damals Eigentümer des Bildes, ist seit 10 Jahren verstorben. Die Bilder befinden sich nun in meinem Eigentum.

Wie ich die Wiki-Anforderungen verstehe, muss ich so lange warten, bis der Fotograf aller Wahrscheinlichkeit nach 70 Jahre tot ist? Also bis ca. 2040 oder 2050 ????

Ein konkretes Beispiel: 1962 aus Indien: ein Bild meines Vaters mit Horst Buchholz und seiner damaligen Freundin (späteren Ehefrau) Miriam Bru. Mein Vater selbst wahr wohl doch nicht so bedeutend, dass er einen eigenen Wiki Eintrag braucht. aber Horst Buchholz und Miriam Bru sind in Wiki vermerkt - bislang leider ohen Fotos...

Vielen Dank für Antworten --Jvs737 19:44, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

In Ausnahmefällen ist nicht derjenige Urheber, der auf den Auslöser drückt sondern der, der das Bild maßgeblich gestaltet - also die kamera korrekt einstellt und sich selbst mit anderen Personen in Position bringt. Der Fotograf ist in diesem fall nur der Ersatz eines Stativs und Selbstauslösers. Wenn dem so ist, war wohl dein Vater der Urheber (gerade bis vor 20 Jahren war es ja nicht so einfach wie heute, eine Kamera korrekt einzustellen). Du als Erbe besitzt die Urheberrechte bis zum 31. 12. des Jahres 70 Jahre nach dem Tod deines Vaters. Du darfst also in den Fällen wo meine Beschreibung zutrifft über die Lizenz entscheiden. --RalfRBerlin09 19:56, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
So kann man nicht argumentieren. Natürlich ist derjenige, der den Auslöser gedrückt hat, der Urheber. Und selbst wenn man davon asugehen würde, dass Deine Argumentation stimmen würde (was nicht der Fall ist), dann könnte der Fotografierende recht einfach das Gegenteil behaupten; die Beweislast wird in solchen Fällen offesnichtlich nicht bei ihm liegen. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten er habe jemanden nur als Stativ "benutzt". --rtc 20:26, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schricker 3, S. 232 (Hervorhebung dort:) Keine schöpferische Tätigkeit ist die Gehilfenschaft beim Werkschaffen anderer, die keine eigene Individualität entfaltet, sondern nur fremde Individualität unterstützt. - Wenn man also nur eine vorbeieilende Person ("Koch") bittet, auf den Auslöser zu drücken, man selbst jedoch die schöpferische Leistung erbracht hat, ich der Koch nicht der Urheber. --RalfRBerlin09 20:37, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja. Auf Fotografie ist das aber in der Form nicht übertragbar dass man deshalb dem Fotografierenden das Urheberrecht absprechen könnte. --rtc 20:59, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich könnte noch andere Passagen aus dem Schricker zitieren ;) Aber lassen wir das erstmal. Die Info stammt aus berufenem Munde und wir werden das am nächsten Wochenende nochmal ansprechen und um weitere Quellen bitten. --RalfRBerlin09 21:29, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Und woraus leitest Du diese Sonderinterpretation ab? Behaupten kann das jeder. Es sollte also eine eingermaßen verbindliche und nachvollziehbare juristische Aussage dazu geben, die fotografische Werke anders behandelt. Urteile, Kommentare, Paragrafen... --Eva K. ist böse 21:33, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dies ist keine Sonderinterpretation. Natürlich ist die Gehilfenschaft beim Fotografieren nichts besonderes, nur liegt sie hier nicht vor. Gehilfenschaft wäre wenn jemand die Leute zurechtstellt, die Kulisse aufbaut, sagt, bitte lächeln... Aber der Fotografierende wählt immer selbst, wann er abdrückt, daher ist er auch immer selbst der Urheber. Übrigens braucht eine Behauptung nicht abgeleitet zu werden um gültig zu sein. Es ist richtig, dass das jeder behaupten kann. Das ist allerdings mit allen Aussagen so, daher ist es vollkommen irrelevant, wer eine Behauptung äußert. --rtc 21:54, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Auch eine Möglichkeit, sich umständlich nicht zum Thema Nachvollziehbarkeit zu äußern. --Eva K. ist böse 23:08, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich würde Ralfs Argumentation sowie der Interpretation von Schricker zustimmen. Anderer Punkt, der hier vielleicht mal diskutiert werden könnte: Was passiert, wenn ein Foto per Selbstauslöser entstanden ist? Ist dann die Kamera der Urheber? Muss diese Kamera eine Freigabe erteilen? Dürfen solche Bilder unter eine freie Lizenz gestellt werden? Wenn ja, wer garantiert, dass die Kamera nicht irgendwann ihre Rechte einklagt? Gilt 70 Jahre PMA ab Zerstörungsdatum der Kamera oder ab Außerdienststellung? Fragen über Fragen! Ähnlich die Situation bei der angesprochenen Darstellung. Die Kamera sowie die Bildkomposition wird vom zu fotografierenden eingerichtet und ein anderer betätigt den Auslöser. Dieser hat aber keinerlei Schöpferische Tätigkeiten vorgenommen, sondern lediglich den Vorgang ausgelöst. Es ist töricht, zu sagen, dass immer nur der, der das "Knöpfchen" drückt, der Urheber sein kann. Dies ist durch keinerlei Gesetze gedeckt. Die Arbeit die der Koch für das Foto übernimmt, erreicht keinerlei Schöpfungshöhe, um es mal mit unserem Lieblingswort zu sagen, ist also rein rechtlich gesehen zu vernachlässigen. Geistiger Urheber des Bildes, und darum geht es ja, ist derjenige, der für Bildaufbau, Bildzusammenstellung etc. verantwortlich ist, und niemand anders. Diese Person kann demnach auch sogar mal selbst auf dem Foto drauf sein. Der Urheber steht ebend nicht immer hinter der Kamera. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:14, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Guter Denkansatz. War es wirklich der Koch, ein Passant etc.? War die Kamera nicht doch auf dem Stativ montiert und das Bild mit Selbstauslöser geschossen? Kann doch sein, wer weiß das nach so vielen Jahren noch so genau, die Erinnerungen verblassen... --Herby 13:10, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schricker sagt ganz eindeutig (und auch die Gesetze), daß nur natürliche Personen Urheber sein können. Juristische Personen oder Maschinen können keine schöpferische Leistung erbringen. Dies als Antwort zu Christian. Wenn rtc Aussagen des Schricker anzweifelt, mag er bitte belastbare Quellen bringen. Schricker ist anerkanntes Standardwerk der deutschen Rechtssprechung. --RalfRBerlin09 22:22, 12. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Eine Person nimmt Einstellungen an der Kamera vor und stellt sich dort hin, wo er gerne fotografiert werden möchte, in der Erwartung, dass eine zweite Person auch genau das tun wird. Die zweite Person nimmt die Kamera, kann den eigenen Standort variieren, den Bildausschnitt, Winkel und den Auslösezeitpunkt. Ein Foto entsteht doch angeblich nicht in der Kamera, sondern im Auge des Fotografen, oder so ähnlich. Wer von beiden ist denn dann der Gehilfe?

Eine andere Frage wäre, wie man die Rechte am Foto nachweisen kann, wenn der Urheber selbst abgebildet und bereits verstorben ist. Es mag vielleicht unwahrscheinlich sein, dass ein Dritter Ansprüche anmeldet, aber die eigenen bei einem Lizenzverstoß durchzusetzen, dürfte unmöglich sein. Faktisch wären solche Fotos gemeinfrei. -- Torsten Bätge  20:42, 13. Jan. 2009 (CET)

RA Trautmann hat sich gestern über eine Stunde vor den 30 Teilnehmern des Nürnberger Workshops zu genau diesem Fall hier geäußert. Es gibt sehr viele "könnte", eine schier riesigee Menge an Möglichkeiten. Theoretisch könnten die Bilder sogar gemeinfrei sein (Lichtbild). Es gibt unterm Strich noch 3 theoretische Möglichkeiten, die ein Hochladen ermöglichen würden, ohne daß es Ärger gibt:

  1. der Erbe und Besitzer kann nachweisen, daß diese Bilder niemals irgendwo veröffentlicht wurden (dürfte so ziemlich unmöglich sein)
  2. die Art und Weise der Fotos läßt auf Lichtbildschutz vermuten, dieser wäre abgelaufen (dazu müßte man die Bilder freilich sehen).
  3. es ist "irgendwo" vermerkt, daß der vater Urheber ist bzw. dies für sich beansprucht. Denkbar: "meine Fotos mit XXX" handschriftlich im Fotoalbum oder so was ähnliches. dann gilt er als Urheber, bis irgendjemand anderes das gegenteil bewiesen hat (ok, hier besteht ein kleines Restrisiko)

Unterm Strich ist leider davon abzuraten, die Bilder hochzuladen - jedenfalls nach dem momentanen Erkenntnisstand. @Jvs737: du kannst mir gern einige der Bilder privat schicken, daß ich das mal angucke. Ich versichere, daß ich die Bilder in keiner Weise für irgendwas verwenden werde, ich werde sie nur ansehen, um einzuschätzen, ob Lichtbilder oder Lichtbildwerke vorliegen. Danach werde ich sie sofort wieder löschen. --RalfRBerlin09 00:17, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Sieh an. Ich habe die vielen Eventualitäten von Herrn Trautmann dahingehend interpretiert, dass eine Veröffentlichung durch den (Allein!)Erben eher in Ordnung wäre, da der Verstorbene mutmaßlich als Urheber gilt, nicht seine diversen Assistenten. Und dass diese bzw. ihre Erben, falls sie die Rechte reklamieren würden, in der Beweispflicht wären. So unterschiedlich "liest" man also Rechtsanwaltsauskünfte. --Martina Nolte Disk. 22:01, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Logo Imagekampagne Norderney[Quelltext bearbeiten]

Hallo, darf das Norderney-Logo mit der richtigen Lizenz in die Wikipedia hochgeladen werden? Man könnte es im Artikel unter dem Abschnitt Tourismus hinterlagen mit dem Hinweis, dass es seit 1997 eine Imagekampgane gibt und das Logo als Erkennungszeichen gilt. Die Logos finden sich hier (farbig - wobei die blaue Farbe viel dunkler ist) und hier (s/w mit Slogan). Muss noch bei der Stadt Norderney nachgefragt werden, ob wir das Bild verwenden dürfen oder reicht der korrekte Lizenzbaustein? Im Artikel über Wilhelmshaven wurde es anscheinend auch so gemacht. Gruß elvaubeDiskussion/Mail 19:18, 21. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

{{Bild-LogoSH}} --134.2.3.102 19:19, 21. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Logo hat keine Schöpfungshöhe und kann daher mit {{Bild-LogoSH}} hochgeladen werden. Möglicherweise könnte es sogar ein amtliches Werk sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:23, 21. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Klar unter Laufendem Auge, also keine SH. Auf de: mit {{Bild-LogoSH}} problemlos hochladbar. Bobo11 19:30, 21. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
erledigtErledigt elvaubeDiskussion/Mail 15:59, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Frage zu Quellenangaben[Quelltext bearbeiten]

Hallo liebe Wikipedianer, also: Für ein Internetprojekt plane ich unter anderem eine Art Handouts bestimmter Wikipedia Artikel, zur besseren Übersicht. Da Wikipedia die Quellen ist, frage ich was ich alles angeben muss, damit es wikikonform ist.

Reicht es wenn ich auf den jeweiligen Seite einen Quellenhinweis mache und auf den Wikipedia Artikel verlinke oder was muss ich machen?

--Australien1357 23:20, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Siehe Zitieren_von_Internetquellen#Zitierrichtlinien:
Für Zitate von Seiten der Wikipedia ist es aufgrund der technischen Besonderheiten möglich, automatisch eine Zitatvorlage zu erzeugen: links unter Werkzeuge auf Seite zitieren klicken und die Zitatangabe mit allen Angaben herauskopieren:
--Nyks ►Kontakt 02:20, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Pläne der Foundation[Quelltext bearbeiten]

Die Foundation bereitet gerade eine globale Abstimmung über den Lizenzübergang vor (technisch wird das Verfahren der Vorstandswahlen verwendet werden). Sie beginnt am 15. Februar und wird einen Monat lang laufen. Die wesentlichen Texte dazu stehen (derzeit nur in englischer Sprache) auf meta:Licensing update - sie sind noch nicht fertig, daran kann sich bis 15. Februar noch was ändern.

Grundlage des ganzen ist ein gemeinsamer Vorschlag, den die Free Software Foundation als Erfinderin und Hüterin der GFDL, die Creative Commons als Erfinder und Hüter der CC und die Wikimedia Foundation über einen Zeitraum von etwa einem Jahr erarbeitet haben. Die drei Chefjuristen haben den jetzigen Vorschlag als rechtlich und praktisch sinnvoll freigegeben. Richard Stallman und Eben Moglen (FSF) stimmen dem Lizenz Update genauso zu wie Lawrence Lessig (CC) und Mike Godwin (WMF). Historiografs Bedenken sind für mich deshalb nicht nachvollziehbar. --h-stt !? 16:19, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ergänzend noch ein Hinweis auf die bereits übersetzten Fragen und Antworten. — Raymond Disk. Bew. 16:37, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Und wenn der Papst auch zustimmt. Entscheidend ist nicht, was irgendwelche Leute für opportun halten, sondern was rechtlich geboten ist. Im übrigen bin ich mit meinem Widerstand in foundation-l keinesfalls alleine. Moeller hat sogar überlegt, dass die attribution-Regel in die Abstimmung einbezogen wird. Es ist im übrigen nicht bewiesen, dass Lessig und Stallmann der ins Auge gefassten Attribution-Regel zugestimmt haben: bitteschön diesen entscheidenden Punkt belegen. Und bittschön sich mit meinen Argumenten auseinandersetzen, nicht einfach irgendwelche vermeintliche Star-Juristen anführen (sehr armselig h-stt). Wobei aber die Rechte der Autoren, die ihnen die Lizenz zusicherte, nicht durch eine Abstimmung bestimmt werden können. Eine Abstimmung ist in der Tat sinnvoll, um Attribution-Regeln für die künftigen Beiträger festzulegen, das muss dann aber auch der Kern der Abstimmung sein --Historiograf 18:44, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Auch auf die Gefahr hin, mich jetzt als Stallman-Jünger zu outen: Wo gibt es denn den Wortlaut seiner Zustimmung zu dieser Umlizenzierung inkl. Attributierungseinschränkung? War das vielleicht eher so ein Fluch à la "Sodenn, geht! Aber geht mit Gott!". -- jha 01:56, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe mich noch nicht allzu ausgiebig damit beschäftigt, kann mir jemand in wenigen Sätzen das ganze mal erklären. Ich verstehe das Prinzip so: Die GFDL-Lizenz wird für einige Monate so verändert daß sie kompatibel zur CC ist. In dieser Zeit werden alle Artikel unter CC lizensiert, anschließend wird die GFDL wieder zurückgeändert daß sie nicht mehr zur CC kompatibel ist, da die Artikel aber dann auch unter CC lizensiert sind bleiben sie auch weiterhin CC. Soweit richtig verstanden? Daß Artikel auch unter einer anderen inhaltlich kompatibelen Lizenz lizensiert werden können verstehe ich noch, aber nicht so ganz warum sich die Lizenz meiner Artikel inhaltlich plötzlich ändern kann (beispielsweise verlangt die Lizenz unter die ich die Artikel stellte daß man ca 3 Seiten Text mit abdrucken muß, die neue Lizenz verlangt das offenbar nicht. Ich hab aber dieser neuen Lizenz nie zugestimmt, wie kann sie sich dann plötzlich ändern?) --Toon 18:31, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Doch, Du hast ihr zugestimmt, indem Du die GFDL erteilt hast ohne sie auf eine konkrete Version zu beschränken: Beachte Abschnitt 10 (Future revisions of this license) [14] Du hast quasi gesagt: "Ich gebe jedermann die Erlaubnis meine Beiträge gemäß den Bedingungen der GFDL zu verwenden, und wenn die Free Software Foundation eine neue Fassung dieser Lizenz mit unterschiedlichen Bedingungen herausgibt, z.B. um sie an zukünftige Entwicklungen anzupassen, dann darf sie jedermann auch unter diesen Bedingungen verwenden, selbst wenn ich sie jetzt noch nicht kenne." Siehe auch Meta:Licensing_update/Questions_and_Answers/de#Rechtlich_zulässig? --rtc 18:52, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Lizenz wurde bereits geändert (neue Version 1.3). Und sie wird auch nicht mehr wieder zurückgeändert werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:00, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Schaut mal das [15] an. Eine eigenartige Auffassung von Kunstwerken, Ablauffristen und ggf. Panoramafreiheit. Vielleicht sollten wir sämtliche Bilder aus dem Artikel entfernen. --Eingangskontrolle 18:50, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Alternativ könntest Du auch mal die Artikel Copyfraud und Panoramafreiheit lesen. sугсго 19:23, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn ich Eingangskontrolle richtig verstanden habe, wollte er nicht den Schwanz einziehen, sondern zur Ausübung von Gegenmacht aufrufen. --Wuselig 20:39, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Gegen einen Blog-Eintrag von vor rund 1,5 Jahren? Die Sau, die damals durch's Dorf getrieben wurde, schläft meines Wissens längst brav im Stall. -- Martina Nolte Disk. 21:22, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bin durch Englischer_Garten_(München)#Bildrechte drauf gekommen. Wenn das alles Quatsch ist, können wir den Abschnitt aus dem Artikel löschen. Wäre aber interessant, ob die Sau nur schläft oder amtlich tot ist. --Eingangskontrolle 21:34, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

<einschub>Dass das Quatsch sei, meinte ich nicht, sondern dass ich keinen Handlungs- oder Löschungsbedarf oder gar Anlass für "Gegenwehr" erkenne. --Martina Nolte Disk. 22:16, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wieso sollte man den Abschnitt löschen? Es ist ja wohl richtig, dass die Verwaltung dafür eine Gebühr verlangt, das alleine sagt ja nichts über den Anspruch auf die Gebühr aus. Ich bin mir sicher, dass eine Menge Leute zur Zahlung aufgefordert werden und mindestens genausoviele die Gebühr auch bezahlen. Davon abgesehen ist das wohl eine rechtliche Grauzone. Es ist zwar die vorherrschende Meinung, dass sowas nicht schützbar ist, aber vor gar nicht so langer Zeit wurde ein ähnliches Problem besprochen. Die Diskussion findet sich jetzt unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/01#Aufnahmen trotz Fotoverbot - nicht rechtskräftiges Urteil. Da ging es zwar darum, dass die Hoster von solchen Bildern auch belangt werden, aber auch hier hat das Gericht das Fotografieren als Eigentumsverletzung angesehen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:50, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Verwaltung selbst sagt nix zu Fotogebühren. Gibt es noch andere Quellen als den einen Blog von 2006? --Martina Nolte Disk. 22:24, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Panoramafreiheit[Quelltext bearbeiten]

Hallo, soeben wurde auf Commons mein Bild von der Opéra Bastille in Paris gelöscht, weil man in Frankreich die Panoramafreiheit nicht kennt. Kann dieses Bild auf de.wiki hochgeladen werden? In Deutschland haben wir Panoramafreiheit. Gruß --Jüppsche 00:25, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ja kannst du, da wir hier nach Schutzlandprinzip entscheiden. jodo 00:35, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Foto als "BildSzenerie"[Quelltext bearbeiten]

Wie sähe es aus, wenn man ein Foto eines geschützen Werkes, z.B. Filmplakat in Kinofoyer, für einen Wikipediartikel aufnimmt, also selbst fotografiert? Mal abgesehen vom künstlerischen Wert und dem Wert für den Artikel, wäre das im Sinne der Panoramafreiheit oder sonst wie erlaubt? Unter der Annahme, das Foto stellt dabei klar erkennbar eine "Bildszenerie" dar, ist also nicht bloß eine Abfotografie eins Bildes und eine Erlaubnis des Kinos liegt vor. (nicht signierter Beitrag von 83.135.1.61 (Diskussion|Beiträge) 13:40, 24. Jan. 2009 (CET)) [Beantworten]

Bitte Panoramafreiheit lesen und dann nochmals lesen und dann nochmals lesen und dann nochmals lesen und dann nochmals lesen. Gibt es auch nur den geringsten Anhaltspunkt, dass ein Kinoplakat "bleibend" im Straßenbild angebracht ist? --Historiograf 15:24, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich weiß zwar nicht, warum du dich wiederholst, wiederholst, wiederholst, wiederholst, trotzdem recht herzlichen Dank für Ihren Hinweis, Historiograf, denn ich mag schnelle Antworten, auch wenn sie etwas arrogant anmuten mögen! (nicht signierter Beitrag von 83.135.1.61 (Diskussion|Beiträge) 16:09, 24. Jan. 2009 (CET)) [Beantworten]

Mini-MB zur Relizensierung[Quelltext bearbeiten]

Wiederholt habe ich in foundation-l Bedenken gegen die Ansichten der WMF zur Relizensierung nach CC-BY-SA geäußert. Diese werden von Erik Moeller, dem Geschäftsführer der WMF hartnäckig übergangen oder vom Tisch gewischt. Gemäß [16] soll es ausreichen, bei mehr als 5 Autoren einen Link auf die Versionsgeschichte zu setzen (somit GA als CC-BY-SA-Attribution).

Es ist unter Umständen möglich, aktive Mitarbeiter durch Edit-Klick zu verpflichten, alle früheren Beiträge in dieser Weise zu lizensieren. Die WMF hat selbstverständlich die Befugnis, Vorgaben bezüglich der Autorennennung im Rahmen des von der Lizenz vorgegebenen Gestaltungsspielraums zu machen - aber nicht rückwirkend. Nicht aktive Nutzer können meines Erachtens nicht verpflichtet werden, eine Form der Autorennennung zu dulden, mit der sie sich zum Zeitpunkt ihres Beitrags nicht einverstanden erklärt haben.

Ebensowenig geht es an, Inhalte, die CC-BY-SA lizensiert sind zu importieren, sofern nicht die jeweiligen Urheber ausdrücklich der obigen in Aussicht genommenen Policy zugestimmt haben. Die Art und Weise, wie die Urhebernennung erfolgt, ist ausschließlich Sache des Autors und nicht der WMF. Als "Voreinstellung" gilt, dass CC-BY-SA-Beiträge mit Namensnennung zu "honorieren" sind. Irgendwelche Wiki-Besonderheiten sind von den Urhebern nicht in Rechnung zu stellen. Solche Importe müssen korrekt auch dann mit Namensnennung versehen werden, wenn der Artikel mehr als 5 Autoren hat.

(Selbst wenn man die Policy für sinnvoll hält: die Klone werden voraussichtlich die 5-Autoren-Regel ignorieren, da sie Kasse machen wollen, aber nicht kostspielige Programmierarbeit leisten.)

Ich möchte euch zu einem kleinen MB auffordern. Bitte sagt, wie ihr persönlich euch die künftige Autorennennung vorstellt. --Historiograf 03:05, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Alternative 1[Quelltext bearbeiten]

Ob Online oder Offline, ein Link auf den Wikipedia-Artikel reicht (einen Klick weiter ist ja die Versionsgeschichte)

...

Alternative 2[Quelltext bearbeiten]

Was die WMF vorsieht, ist vernünftig: Bei 5 oder weniger Autoren Namensnennung, sonst ein geeigneter Hinweis auf die Autorenliste z.B. durch Link auf die Versionsgeschichte

...

Alternative 3[Quelltext bearbeiten]

Eine vollständige Liste der Autoren muss jeweils beigegeben werden (offline oder online, letzteres auf dem gleichen Server)

-- Stechlin 15:55, 22. Jan. 2009 (CET) Scheint mir allein der gegebenen Rechtslage zu entsprechen. Eine Änderung der Rechtslage dürfte generell nur einvernehmlich möglich sein, also nicht zwangsweise ggü. jetzt inaktiven Autoren. -- Stechlin 15:55, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich lehne die Umfrage ab und/oder will mich für keine der Alternativen entscheiden[Quelltext bearbeiten]

  • -- Rosentod 09:29, 22. Jan. 2009 (CET) Ich halte zu dieser Frage ein "richtiges" MB für notwendig. Auch damit gegenüber der Foundation ein klar legitimierter Standpunkt vertreten werden kann. Ob solch ein MB zum jetzigen Zeitpunkt oder erst auf Anfrage der Foundation durchgeführt werden sollte, kann ich nicht beurteilen.[Beantworten]
  • -- ich finde die dahinterstehende Fragestellung grundsätzlich wichtig und auch besprechenswert. Eine Umlizenzierung von der GFDL nach CC, ohne die Urheber zu kontaktieren scheint mir rechtlich nicht möglich zu sein, da stimme ich Historiograf zu. Allerdings finde ich diese Position in Punkt drei nur ungenügend herausgestellt, so dass ich mich nicht dazu entschliessen kann, mich dort einzutragen. Lieber ein ordentliches MB vorbereiten, auch wenn es das dritte zu dem Thema innerhalb kurzer Zeit ist. --Port Disk. 10:31, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
  • "Nicht aktive Nutzer können meines Erachtens nicht verpflichtet werden, eine Form der Autorennennung zu dulden, mit der sie sich zum Zeitpunkt ihres Beitrags nicht einverstanden erklärt haben." Die Autorennennung war schon immer in dieser Form, daher haben ihr die Wikipedia-Autoren offensichtlich auch so zugestimmt, wenn das überhaupt notwendig sein sollte, was ich nicht glaube. Nie waren die Autoren anders als über einen Link auf "Versionen/Autoren" erreichbar, und warum sollten für andere Websites dann andere Regeln gelten? Solche Regeln stehen nur in der GFDL, und es geht hier um die CC-BY, da stehen sie nicht drin. Un die Umstellung von GFDL auf CC-BY ist durch die neue GFDL-Version gedeckt, der Benutzer bereits mit ihrem Beitrag für die Zukunft zugestimmt haben. Erik Moeller hat ganz recht damit, dass er diese wichtigtuerischen Heiße-Luft-Eiertänze ignoriert. --rtc 11:03, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
  • 2002 war es den Benutzern noch freigestellt, ob sie einer späteren Version als 1.2 zustimmen möchten: If the Document does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published. Was ist mit den Benutzern, die nie "any later version" gewählt haben, aber nicht mehr gefragt werden können? --RalfRBerlin09 11:22, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
    • Du missverstehst diese Klausel. Sie richtet sich an den Lizenznehmer, nicht and den Lizenzgeber. Sie besagt, dass, wenn der Lizenzgeber sich nicht auf eine bestimmte Version beschränkt, der Lizenznehmer jede Version wählen darf, die je von der FSF publiziert wurde. Steht "1.2 or any later version" dabei, darf der Lizenznehmer also 1.2, 1.3, 2.0, 3.0 usw. benutzen, aber nicht z.B. 1.1. Steht nichts dabei, darf der Lizenznehmer ebenfalls 1.2, 1.3, 2.0, 3.0 usw benutzen, aber AUCH z.B. 1.1. --rtc 14:15, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
  • Stimme Histo voll zu. Keinesfalls sollte die WP Nachnutzern das GA (Link auf Versionsgeschichte statt Autorennennung) als Teil der Lizenz vorgaukeln; sie laufen dann alle ins offene Messer. Ich halte aber ein geregeltes MB für notwendig. Auch wenn sich die rechtlichen Fragen dort nicht klären lassen, so könnte der Community-Wille eine Entscheidungshilfe für die Foundation sein. Eine abschließende Klärung wird aber erst nach der Umlizensierung durch die Foundation möglich sein - abhängig davon, ob die Autoren der wie auch immer aussehenden konkreten Umsetzung zustimmen, sie dulden oder ihr widersprechen und (ggf. rechtlich) dagegen bzw. gegen lizenzverletzende Nachnutzer angehen. @rtc: "Die Autorennennung war schon immer in dieser Form..." - nein, der Registerreiter "Versionen/Autoren" gleich "nebenan" ist nicht annhähernd vergleichbar mit einem externen Link auf eine (vielleicht nicht mehr existente oder verschobene) WP-Seite. -- Martina Nolte Disk. 12:10, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
    • Mal Hand aufs Herz: Die Autorennennung hatte in der Wikipedia in der Praxis noch nie eine Bedeutung. Zu Autoren kommt man immer nur über einen Klick, sei es bei Bildern, sei es bei Artikeln. Insofern finde ich diese Unterschiede ob der Link nun extern oder intern ist unwichtig ebenso wie die Gefahr, dass der Artikel nicht mehr existiert oder verschoben wird. Wenn ein Benutzer meint, seine Rechte seien damit verletzt, dann soll er klagen. Solange es jemand nicht mutwillig darauf anlegt, den Link zu verstecken oder bewusst auf nicht mehr existierende Versionsgeschichten zu verlinken sehe ich keine Gefahr, dass eine solche Klage erfolg haben könnte. --rtc 14:15, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
      • (nach BK) Innerhalb der Wikipedia war die Art der Autorennennung tatsächlich nie ein Problem. Außerhalb sehr wohl. Manche Autoren widersprechen dem "GA" sogar ausdrücklich, u.a. deshalb packen wir bisher ein großes Warnschild dazu. Und die Frage hier ist ja nun, welche Form der Weiternutzung wir empfehlen wollen. Da plädiere ich für eine konservative Haltung und halte ein pauschales "dann soll er klagen" für völlig verkehrt. -- Martina Nolte Disk. 15:00, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dazu ein Zitat von Anthony aus foundation-l (heute): "I'd say the key to this whole relicensing debate is that the positions shouldn't be "balanced". It is my firm conviction that you ought not violate some individuals' rights for the good of some other (larger) group of individuals. Thus, the arguments about how difficult and onerous it is to give credit fall on deaf ears. It doesn't matter how difficult it is to credit people. People have a right to be credited, and printing a URL in a book or on a T-shirt or at the end of a movie doesn't cut it. This is especially true because *it's the Wikimedia Foundation's fault* that it's so difficult to track authors in the first place. I personally was arguing for more care to be taken in this space and/or an *opt-in* move to a dual licensing scheme (and adoption of the real name field) *over 4 years ago* (yes Mike, I double-checked this one). The fact that these concerns were ignored for so long *is not the fault of the authors*. Our rights should not be violated or "balanced" away." --Historiograf 15:17, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]


  • Mir ist die gesamte Tragweite nicht völlig klar, aber was Martina schreibt, klingt plausibel. -- Smial 12:28, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
  • Ich würde für "5 Hauptautoren plus Link auf die Versionsgeschichte" stimmen. Denn gerade bei Import (z.B. aus anderen Sprachversionen oder anderen GFDL-Quellen), erfährt man in der Versiongeschichte grundsätzlich Dinge, die für Weiternutzung wichtig sind. (Und da wir ja mit "-SA Share alike" fahren, muss man die Weiternutzer der Weiternutzer durchaus in eine Position bringen, in der sie dieses Recht auch wahrnehmen können. Täte man das nicht, wäre es ein Downcycling und würde -meiner Auffassung nach- dem Geist der Lizenz zuwiderlaufen. Man stelle sich vor, für Geschichte Polens würden nur 5 Hauptautoren genannt. Da würde massiv Text von Schöpfungshöhe ohne Attribuierung weiterverteilt oder aber durch bloße Erwähnugn der WP-Quelle die Attribuierung der Hauptautoren versteckt, nur weil es viele Bearbeiter gibt. -- jha 14:51, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Moeller und die en Wikipedia sehen in der Bestimmung der GNU FDL (Modifications 4 lit. B), dass auf der Titelseite die 5 principal authors zu nennen seien, die derzeitige Vorschrift der Attribution, während ich darauf verweise, dass es so ein Ding wie die Titelseite der Wikipedia nicht gibt --Historiograf 15:33, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Na toll. Ihr wisst doch genau, dass niemand Zeit hat, ein offizielles MB sorgfältig vorzubereiten. Wieso es nicht möglich sein soll, einfach mal eine informelle Umfrage zu machen, erschließt sich mir nicht --Historiograf 15:12, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Machen wir doch gerade. Nur ohne Zählmodus. ;-) Ansonsten vielleicht etwas niedriger gehängt und schneller zu realisieren als ein MB: Wikipedia:Umfrage/Umlizensierung der Wikipedia -- Martina Nolte Disk. 15:22, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nachtrag: ist eigentlich allen klar, dass ein Link auf die Wikipedia oder auch nur die Nennung der WP als "Quelle" weder von der GFDL noch von CC gefordert wird? Jeder Nachnutzer hat mit der "Weitergabe" der freien Lizenz und der Urhebernennung seine Pflicht voll erfüllt. Der Ruf nach einem Link auf die WP-Versionsgeschichte dient ja wohl hoffentlich nicht dem guten Google-Rank. --Martina Nolte Disk. 15:29, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich glaube du hast da was missverstanden. Es geht darum, dass teils vertreten wird, dass bei mehr als 5 Autoren statt der Nennung aller Namen ein Link ausreichend sei. Es geht also nicht um ein zusätzliches Erfordernis, sondern darum, das teils vertreten wird, dass dies an die Stelle eines anderen Erfordernisses treten kann. --C. Löser 16:30, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
<einschub>Das hab ich schon begriffen. Aber bei der überdeutlichen Mehrheit unserer Artikel haben wir es von Haus aus (it's wiki) mit mehr als 5 Autoren zu tun, so dass wir hier über den Regelfall reden. -- Martina Nolte Disk. 16:47, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

So, um meinen Senf loszuwerden: Ich finde die CC-Lizenzen gut. Sie sind kürzer als die GNU FDL, es gibt sie in vielen Sprachen als offizielle Übersetzung, und es gibt verschiedenen Standardlizenzen die so ziemlich für alles ausreichen. Ideal wäre eine Umstellung der WP von GNU FDLizenz auf eine CC-Lizenz: Es würde einige Probleme nicht erst entstehen lassen (da die CC in vielen Sprachen vorhanden ist und kürzer ist) und helfen, entstandene Probleme besser zu lösen. Die GNU FDLizenz war ja eigentlich ohnehin für was anderes entworfen wirden. Aber dieses Ideal ist rechtlich eben nicht umsetzbar. Eine Doppellizenzierung unter GNU FDL und CC ist nun aber nicht die zweitbeste Lösung nach der Ideallösung, sondern erhöht die Konfusion eher noch. Denn der durchschnittliche Max Mustermann hat keinen Plan und wird sich - so er sich überhaupt Gedanken macht - das Günstigste aus beiden Lizenzen zusammenmixen, obwohl eben das nicht geht. Und die Leute die Ahnung haben brauchen keine Doppellizenzierung, um die Inhalte rechtskonform zu nutzen. Auch für uns Autoren als Lizenzgeber hätte die Doppellizenzierung den Nachteil, dass wir bei jeder vermeintlichen Lizenzverletzung nun doppelt prüfen müssten, ob die Lizenzbedingungen eingehalten wurden: einmal, ob die Verwendung nach GNU FDL konform wäre und einmal, ob sie nach CC konform wäre. Rechtsverletzungen zu verfolgen ist jetzt schon nervig genug, das muss nicht noch zeitraubender werden. --C. Löser 16:44, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Es gibt kaum Übersetzungen der CC-Lizenzen, es gibt viele gleichtypige, aber teilweise inkompatibele Varianten der CC-Lizenez für verschiedene Rechtsordnungen, außer in Belgien und Kanada - wo es mehrsprachige CCs gibt, sind die verschiedenen Sprachfassungen tatsächlich unterschiedliche Lizenzen. Ich habe mal gefragt, ob die einzelnen Sprachfassungen, nicht zusätzlich zur englischen CC-unported auch Lizenzen in der Projektsprache wählen dürfen (also bei uns -de, -at, -ch - die anderen Deutschbezogenen Länder haben keine (Lux, Lie) oder keine Deutschsprachigen CC-Lizenzen) - positive Antowrt habe ich aber nicht bekommen. Aber wie wäre es mit ein wenig Crosswiki-PR - wenn wir alle hier und unsere Freunde aus nl, fr, es, ru, jp, sv, pl, no alle mitmeckern würden, würde die WMF wohl einwilligen. Dann kann Ralf auch mal den Lizenztext verstehen und nicht aus dem Bauch heraus auslegen. sугсго 16:53, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn man nur die CC generic benutzen darf ist es noch ein Grund mehr, gegen die Doppellizenzierung zu sein. Denn die generic legt das angloamerikanische Urheberrechtssystem zugrunde, das im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen steht, und damit (für uns) nicht mehr Rechtssicherheit, sondern mehr Rechtsunsicherheit schafft. --C. Löser 16:59, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Mir ist die Pflicht zur Urhebernennung in ihrem Sinn nicht ganz deutlich, wenn nur Nicknamen bekannt sind. Bei Künstlernamen ist das was anderes, aber ein Nickname? Damit weiß trotzdem niemand, wer das Objekt geschaffen hat. Wer unter falschem Namen agiert, will nicht, dass seine Identität bekannt wird. Bei Nennung des Nicknamens bleibt also der Urheber weiterhin unbekannt. Dann kann ich auch *** setzen. Und wenn ein Autor hier sich vor Jahren unter einem Nicknamen betätigt hat, wer weiß, wie alt er war, ob er also noch lebt oder bereits längst gestorben ist? Und dann gibt es noch die IP-Adressen für Universitäten und Institute. Soll da die IP-Adresse angegeben werden? Wer soll dann als "Urheber" gelten? Irgendein Institutsmitglied, das vielleicht schon längst ausgeschieden ist? Fragen über Fragen. Fingalo 20:17, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nicknamen: das ist eine Frage, aber eine (ohne das jetzt böse zu meinen), die nicht dein Problem ist. Denn jeder kann selbst die Urheberbezeichnung wählen, unter welcher er genannt werden will, oder ob eine Bezeichnung zu verwenden ist. Ob er tot ist oder nicht würde ggf. erst ein paar Jahrzehnte relevant, aber auch nur bei der Frage der Gemeinfreiheit, die hier aber zumeist obsolet sein dürfte, da es sich um regelmäßig fortgesetzte Miturheberschaft handelt. --C. Löser 20:38, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nicknames ist nur das neudeutsche Wort für Pseudonyme, die im Wortgeschäft rechtlich voll wirksam sind. --Martina Nolte Disk. 21:49, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
So pauschal stimmt das nicht, auch Nicknamen müssen im Rechtsverkehr zB die Unterscheidungsfunktion erfüllen (siehe Palandt zu § 12 BGB). Darum geht es hier aber auch garnicht; hier geht es lediglich um die Urheberbezeichnung nach § 13 UrhG. --C. Löser 22:00, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das ging an meiner Frage vorbei. Auf die IP-Adressen seit ihr gar nicht eingegangen. Fingalo 10:21, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das ging insofern nicht an deiner Frage vorbei, als klargestellt wurde, dass es bei der Urheberbezeichnung nicht um den bürgerlichen und damit um "falschen" oder "richtigen" Namen geht, sondern um irgendeine Benennung ohne Unterschied, ob es sich um den bürgerlichen Namen, einen Künstlernamen oder einen sonstigen Nickname handelt. Ob der Urheber nachher auch noch beweisen kann, dass er als Urheber und eine Urheberbezeichnung zusammengehören ist sein Problem. Zumeist wird aber die widerlegbare Vermutung nach § 10 Abs. 1 UrhG zu seinen Gunsten greifen. Und die Namensfrage war ja der größte Teil deiner Frage. Zur IP-Adresse: falls sie statisch ist kann der Urheber später ggf. beweisen, dass die Adresse zum Zeitpunkt des Edits zu ihm gehörte, er also der Urheber ist. Falls nicht hat er Pech gehabt. Das ist aber alles nicht unser Problem, da wir nicht jedesmal prüfen können, ob es sich um eine statische oder dynamische IP oder was auch immer handelt. Wir behandeln hier einfach jede IP-Adresse wie einen Namen. --C. Löser 12:40, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Auf die Gefahr, dass ich auf die Nerven gehe: Es geht ja wohl nicht darum, wie wir das behandeln; denn wir haben kein Problem damit. Es geht darum, wie ein Nutzer, der einen Artikel verwerten will und das Zitiergebot zu erfüllen soll, damit umzugehen hat. Und es geht auch nicht darum ob jemand beweisen kann, dass er zur Zeit der Artikelversion am Uni-Computer mit statischer IP-Adresse gesessen hat. Denn davon hat er nichts - Geld kriegt er keins. Vielmehr geht es darum, ob eine statische IP-Adresse für beliebig viele Nutzer die für einen Namen erforderliche Unterscheidungsfunktion hat. Der Urheber wird durch diese IP-Adresse eben nicht “bezeichnet”, genausowenig, wie wenn da stünde: „Ein Passant in Mainz“ oder „Irgendein homo sapiens“ - nicht als Nickname sondern als Gattungsbezeichnung. Dass ein homo sapiens den Text verfasst hat, ergibt sich aus dem Text selbst. Fingalo 22:06, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Beurteilung erwünscht[Quelltext bearbeiten]

[17] und [18] sind sehr ähnlich. Der Wikipediaartikel lässt nur vieles raus. Allerdings ist die Herkunft klar in Struktur, Formulierung und zum Teil Satzbau erkenntlich. Daher die Frage ob das noch OK ist?. --Bitsandbytes 16:38, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Text wurde nicht 1:1 abkopiert, sondern komplett neu geschrieben. Das einzige, was kopiert wurde, sind Fakten. Und die sind nicht schützbar. Keine URV. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:45, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke, ich war mir unsicher, da der Aufbau, die Struktur und Formulierung eine deutliche Ähnlichkeit aufweisen --Bitsandbytes 17:53, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

CreativeCommons[Quelltext bearbeiten]

Darf eine Fotografie, welche auf http://search.creativecommons.org/ gefunden wird und ein drei-Dimensionales (Platik) Werk einer Künstlerin zeigt (abfotografiert), die Schweizerin ist und 1985 verstarb, auf Commons.org hochgeladen werden und in der deutschsprachigen Wikipedia eingebunden werden? Wenn ja, was für eine Lizenz ist zu wählen?

Danke für eine Anwort. -- Re probst 10:05, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn eine Freigabe 1. durch die Inhaber der Bildrechte an der Plastik und 2. durch den Fotografen vorliegt, dann schon (falls nicht sonst noch ein paar Schwierigkeiten im Einzelfall auftauchen). Falls die Freigaben nicht vorliegen, darf das Bild auch nicht auf Commons liegen oder sonst irgendwo eingebunden werden. --Wikipeder 10:12, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Panoramafreiheit plus 2D-Schöpfungshöhe[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, wäre ein Panoramabild Dritter, von einem 2D-Wandgemälde, mit beiden Vorlagen {{Panoramafreiheit}} und {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} hochladbar? Weiter: falls das Bild mehr als das Gemälde enthalte, wäre es möglich das Gemälde auszuschnitten und diesen Schnitt zu benutzen? Gruß. --Fhmann 18:48, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hast du ein konkretes Beispiel?--134.2.3.101 14:25, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ja, ok, zum Beispiel: [19] und [20]. --Fhmann 15:36, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Instinktiv würde ich in beiden fällen ja sagen, aber jetzt wo ich es gerade Tippen will erinnre ich mich dunkel, dass mit der Panoramafreiheit ein Änderungsverbot mitkommt. In wie weit Freistellungen schon eine Änderung sind wage ich nicht zu beurteilen. In den beschriebenen Fällen betraf die Änderung ein Bild einer Skulptur, die in den Augen des Künstlers verschandelt wurde. Darüberhinaus besteht die Pflicht einer Quellenangabe. Wenn also auf dem kleinen Schild links neben dem Mural der Maler erwähnt wäre, aber du kannst es auf dem Bild nicht lesen wäre das ein Problem. Genauso wenn auf der Rückseite des Schildes ein Urheber der Karte vermerkt wäre müsstetst du ihn angeben. Unter diesen Umständen würde eich von der Verwendung absehen und mich auf Fälle beschränken in denen du das Bild selbst gemacht hast und die genauen Umstände kennst.--134.2.3.101 09:51, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke für die Antwort. Ich denke noch... wäre nicht eine Änderung oder ein Ausschnitt nicht auf der Malerei oder Karte basiert, aber im Gegenteil auf einem Panoramafreibild? Dann hätte ich nur den Namen des Fotografs zu angeben. Und als das Bild nicht die Schöpfungshöhe erreiche, könnte ich es verwenden. Nur eine Hypothese (aber ja vielleicht zu gut um wahr zu sein). Jedenfalls, wäre das erste Bild hochladbar? (ich vertand „Ja“ :)). Grüße. --Fhmann 16:54, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Alles was nicht Bild oder Karte ist ist doch dann wieder dreidimensional und genießt den Schutz eines Lichtbildes und da hat so ziemlich alles Schöpfungshöhe auch das Brötchen von Marions Kochbuch.--134.2.3.103 17:06, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nur eine letzte Frage 134.2.3.103: was wenn das ursprüngliche Panoramabild (Fotografie) nur eine Karte zeigete? Gruß. --Fhmann 17:21, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Dann könnte man Argumentieren, dass eine reine 2D Reproduktion einer wegen Panoramafreiheit reproduzierbaren Karte wegen mangelnder Schöpfungshöhe des Phots frei wäre. Nur die Möglichkeit zur Pflicht der Quellenangabe (auf der Rückseite, oder außerhalb des gewählten Bildausschnittes wäre dann noch ein Problem. Außerdem kannst du dir nicht sicher sein, das die Karte wirklich im öffentlich zugänglichen Raum und ohne Hilfsmittel (Leiter Stelzen Hubschrauber) auf genommen wurde. ICh bin soweit, dass ich mir demnächst eine ordentliche Kamera rauslasse, damit ich die Bilder selber machen kann, weil dass oft sehr viel weniger Getue ist.--134.2.3.103 17:25, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ja, in der Tat, es ist nicht der beste Weg. Aber eine Möglichkeit, jedenfalls. Manchmal kennen wir dass die gezeigte Tafel/Karte im öffentlichen Raum steht. Danke nochmals und Gruß. --Fhmann 17:49, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bitte mal um eine Einschätzung. Liegt hier irgendwie bei den Bearbeitung dieser Landkarte Schöpfungshöhe vor (liegt auf Commons)? Hier das Original. Der Bearbeiter hat die Karte ausgeschnitten, nachgezeichnet und die Schrift neu gesetzt. --Wikipeder 10:27, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich würde sagen, daß es urheberrechtlich unbedenklich ist. Allerdings nicht, weil es nachgezeichnet ist, sondern weil es nur allgemein die Gebiete zeigt. Eine schnelle Suche im Internet hat folgende Einschätzung gebracht:
"Nicht alles an einer Karte unterliegt dem urheberrechtlichen Schutz:
1. Die Realität selbst, also die Straßen und Gebäude, Landschaften, Flussverläufe und Berge sind an einer Karte nicht urheberrechtlich geschützt. 2. Geschützt ist auch nicht deren allgemein übliche Darstellungsweise. Denn um eine Karte gebrauchen zu können, muss sie der Nutzer ja auch möglichst leicht verstehen.
Urheberrechtlicher Schutz an Karten bezieht sich auf die schöpferische Eigentümlichkeit, wie sie der Urheber darstellt. Geschützt ist, was an der Darstellung die Karte des einen Urhebers von Karten anderer Urheber unterscheidet.
Geschützt an der Kartographie sind nur die Eigentümlichkeiten, also bestimmte Feinheiten:
- Maßstab und Proportion (Stadtkern überproportional zum Umland),
-Farbgebung und Farbnuancen,
-Schriftart und Strichbreite,
- Symbolgebung (Icons z.B. für Hauptbahnhof, Autobahn o.ä.),
- Markierung (z.B. Eisenbahnschienen)
- individuelle Auswahl (Weglassen von unbedeutenden Einzelheiten zur besseren Übersichtlichkeit)" [21]--Briefkasten300 10:53, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Mir geht es um die Bearbeitung, also darum, ob das Beschneiden und teilweise Nachzeichnen dem Bearbeiter das Recht gibt, die Bearbeitung nur noch auf die GFDL eingeschränkt zu lizensieren. --Wikipeder 12:01, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, die Bearbeitung hat keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:15, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zeitungen zwischen 70 und 100 Jahren alt[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Die Österreichische Nationalbibliothek veröffentlicht regelmäßig verschiedene digitalisierte Zeitungen (momentan bis inkl. 1938) und hält sich an die Schutzfrist von 70 Jahren. Ist es möglich, die Titeseite einer 1928 erschienen Ausgabe hier hochzuladen bzw. unter welcher Lizenz? Gruß --Geiserich77 10:47, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

ich hätte bei den Zeitungen nach 1923 echte Hemmungen. Wenn jemand 1928 30 war und 70 wurde, haben genießen die Texte eigentlich noch bis 2038 den Schutz des Urheberrechtes.--134.2.3.103 11:20, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Schutzfrist von 70 Jahren gilt nicht für das Alter der Texte, sondern für das Sterbedatum der Urheber. Du müsstest also bei allen Texten, die Schöpfungshöhe aufweisen, nachweisen, dass der Urheber entweder schon seit mehr als 70 Jahren tot ist, oder dass er bzw. die Lebensdaten unbekannt sind. Bei letzterem Fall müssen die Texte aber noch vor 1923 veröffentlicht worden sein. Trifft beides nicht zu, können wir die Texte nur verwenden, wenn die Rechteinhaber eine Freigabe erteilen. Das selbe gilt natürlich auch für Bilder, Zeichnungen usw. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:19, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Public-Domain-Bilder: Quellenangabe[Quelltext bearbeiten]

Hallo,\\ ich habe in meiner Diplomarbeit ein paar Bilder die "Public Domain" sind und Bilder, die ich aus verschiedenen Public-Domain-Bildern zusammengesetzt habe. Am Ende meiner Arbeit steht die übliche Erklärung mit dieser Zeile: ... und sämtliche Stellen, die benutzten Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen sind, mit Quellenangaben kenntlich gemacht habe. Dies gilt auch für Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele und bildliche Darstellungen. Muss ich bei den Public-Domain-Bilder irgendetwas angeben, so dass ich nicht gegen die Erklärung verstoße? (Insbesondere deswegen, weil ich weiß, dass es einen Gutachter gibt, der sich gerne an so formalen Sachen aufhängt.) (Ich hoffe ich bin hier richtig, da ich die Bilder aus der Wikipedia habe)

--77.176.111.154 23:00, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Auch wenn die Bilder PD sind - damit bist du an nichts gebunden - würde ich der Fairness halber die Quelle verlinken. Du mußt es nicht, saubere Quellenarbeit würde das aber erfordern. --RalfRBerlin09 00:32, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das hat noch nicht mal was mit Fairness zu tun sondern mit sauberem wissenschaftlichem Arbeiten. Es geht dabei ja auch insbesondere darum DEINE Leistung herauszustellen und irgendwelche PD-Bilder sind garantiert eines nicht, eine Leistung von dir. Das hat mit Urheberrecht übrigens auch nicht die Bohne zu tun. -- ShaggeDoc talk? 00:47, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bildarchiv Bayrische Staatsbibliothek[Quelltext bearbeiten]

Sind diese Bilder frei? Beispiel: Datei:Eselsritt.jpg von ca. 1540. Wenn ja, würde ich damit diverse Artikel zum Thema Ehrenstrafe bebildern wollen. --Martina Nolte Disk. 15:12, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das lässt sich wohl nicht so pauschal sagen, denn die Bilder scheinen von ganz unterschiedlichem Alter zu sein. Ein Bild von 1540 ist sicher völlig frei - wenn keine Editio princeps reinspielt. Das Eselsritt-Bild stammt ja offenbar aus einer Handschrift; ob die als damals bereits "veröffentlicht" gilt, weiss ich nicht, aber: eine Reproduktion des "Trachtenbuchs", aus dem das Bild stammt, erschien laut KVK offenbar schon 1927 (wenn es sich dabei um dieses handelt: "Das Trachtenbuch des Cristoph Weiditz von seinen Reisen nach Spanien (1529) und den Niederlanden (1531/32) : nach der in der Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums zu Nürnberg aufbewahrten Handschrift"), damit ist Editio princeps für dieses Bild hinfällig. Insofern ist auch der Baustein Bild-PD-alt-100 falsch; da bei einem so alten Bild die Schutzdauer sicher abgelaufen ist, wäre Bild-PD-alt in Ordnung, bzw. ein Transfer des Bildes nach Commons, das dort auch ganz sicher akzeptiert wird. So wie ich es verstehe, ist Bild-PD-alt-100 vor allem für Werke des 19. Jahrhunderts gebräuchlich, bei denen noch eine kleine Wahrscheinlichkeit besteht, dass der unbekannte Urheber doch noch nicht seit 70 Jahren tot ist (unbekannte Urheber, die 90 Jahre alt hätten werden müssen und dergleichen). Ausserdem scheint der Urheber hier bekannt zu sein: Cristoph Weiditz. Nun sind aber nicht alle Bilder in dieser Sammlung so alt. Beispielsweise sieht das erste Blatt nach einem Werk aus dem 19. oder sogar frühen 20. Jahrhundert aus. Es könnte noch geschützt sein. Gestumblindi 16:33, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für deine Recherche und Antwort! Also PD-alt für die Bilder aus dem "Trachtenbuch des Cristoph Weiditz" von ca. 1540; das eine ist korrigiert; die anderen lad ich auf die Commons. --Martina Nolte Disk. 17:03, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich bin mir nur nicht ganz sicher, dass das Bild aus diesem Trachtenbuch stammt, das via KVK in einer Ausgabe von 1927 zu finden ist. Die Beschreibung bei der Bayerischen Staatsbibliothek sagt ja "Aus Hs.22474 (sog.Trachtenbuch) des German. Museums in Nürnberg (um 1540)." Der Titel der Veröffentlichung von 1927 spricht von einem Trachtenbuch in ebendiesem Museum in Nürnberg, und es enthält Bilder, die der Autor während Reisen 1529 und 1531/32 gemacht hat, was zu einem Entstehungsjahr 1540 ebenfalls passt, aber theoretisch könnte Hs.22474 auch ein anderes Trachtenbuch sein; aus den Katalogaufnahmen im KVK erkenne ich das leider nicht genau, sie haben keine entsprechende Beschlagwortung. Gestumblindi 17:20, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hm. Und jetzt? In der Annahme, dass sie Trachtenbuch spezifizieren würden, wenn es weitere aus dieser Zeit gäbe, hochladen - oder lieber nicht? Wobei letzteres hieße: das bisherige löschen? --Martina Nolte Disk. 17:27, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hier wird das Trachtenbuch Hs. 22474 konkret Christoph Weiditz I (1500, gest. in Augsburg 1559; THIEME-BECKER : XXXV, 1942, 267 s ) zugeordnet. --Martina Nolte Disk. 17:31, 25. Jan. 2009 (CET) Nachtrag: wobei mir nicht klar ist, was mit THIEME-BECKER : XXXV, 1942, 267 s gemeint ist --Martina Nolte Disk. 17:32, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Na wunderbar, dann ist ja alles in Ordnung :-). Thieme-Becker ist ein Verweis auf Band 35 (römisch XXXV) dieses Künstlerlexikons, in welchem sich wohl der Artikel über Weiditz findet. Gestumblindi 17:35, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Veröffentlicht von Walter De Gruyter & Co., 1927. Aber die Bilder sind frei, oder? --Martina Nolte Disk. 17:38, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja, gerade diese Veröffentlichung bestätigt ja die Freiheit der Bilder: bei so alten Bildern kommt eh kein urheberrechtlicher Schutz mehr in Frage, sondern nur noch die Editio princeps, und dieser Schutz dauert lediglich 25 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Selbst wenn also die Handschrift nicht als bereits im 16. Jahrhundert "veröffentlicht" gelten würde, ist durch die Veröffentlichung 1927 aufgezeigt, dass kein Schutz nach Editio princeps mehr bestehen kann. Gestumblindi 17:40, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Na bestens. Dank dir!--Martina Nolte Disk. 17:42, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Anmerken sollte man vielleicht noch, dass die Staatsbibliothek ihre dortigen Copyrightbestimmungen so formuliert, dass man verunsichert werden könnte: "Eine Verwertung von urheberrechtlich geschützten Beiträgen und Abbildungen der auf den Servern der Bayerischen Staatsbibliothek befindlichen Daten, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bayerischen Staatsbibliothek oder des Leopold-Wenger-Institutes unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt" - das muss man aber richtig lesen: es geht nur um "urheberrechtlich geschützte Beiträge und Abbildungen", und diese alten Bilder sind ja eben nicht urheberrechtlich geschützt. Ein urheberrechtlicher Schutz blosser Reproduktionsfotografie wird mehrheitlich verneint, siehe Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen. Gestumblindi 17:49, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
-) Und dies, ca. 1890 erstmals veröffentlicht, auch frei, oder? --Martina Nolte Disk. 17:54, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nicht zwingend; mir wird aus diesem Bild nicht klar, ob die Zeichnung selbst aus dem 15. Jahrhundert stammt oder nur eine Bestrafung des 15. Jahrhunderts zeigt und erst für das Werk von Andrews angefertigt wurde. Der korrekte Name das Autors scheint William Andrews (Andrews, William) zu sein (nicht "Andrews, Williams" wie in der von dir verlinkten Aufnahme), man müsste in letzterem Fall eigentlich wissen, wann Andrews (falls er selbst die Zeichnung anfertigte) bzw. der Zeichner gestorben ist; allenfalls käme nach gründlicher Recherche Bild-PD-alt-100 in Frage, wenn das nicht zu ermitteln ist. Gestumblindi 18:05, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Bild stammt ja gemäß [22] aus der Sammlung von Amira (gestorben 1930), der hatte es aus dem [Buch von Andrews, der wiederum aus "from anicent records & newspapers". So meine Interpretaion, aber vielleicht nicht die einzig mögliche. Okay, lassen wir das weg.
Ein drittes ist eine Zeichnung von Ludwig Burger, datiert auf 1380. Oder Ludwig Burger (gestorben 1884, dann wäre es auch dort zur Illustration nett) hat die Szene "nachgezeichnet". Was wäre zu tun, um die Gemeinfreiheit zu belegen? Sag Bescheid, wenn dich meine Fragen nerven. Ich muss die nicht hochladen, wäre halt nur nett, die Artikel bebildern zu können. Im Zeifel gegen das Bild. --Martina Nolte Disk. 18:21, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Bild selbst ist sicher nicht von 1380, sondern zeigt eine Szene, die im Jahre 1380 stattgefunden haben soll. Da Ludwig Burger 1884 gestorben ist und die Zeichnung, da gestochen, sicherlich längst veröffentlicht wurde, ist die Gemeinfreiheit schon klar. Genervt bin ich übrigens nicht :-) Gestumblindi 19:47, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das nächste, von Stepfan Friedolin, 1491 veröffentlicht. Frei? und gelten die Flugblätter von annotünnemal als damals veröffentlicht und damit heute frei? (boah, ganz schön blutrünstig ging's damals zu) --Martina Nolte Disk. 18:38, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn etwas gedruckt wurde, dann ist das eine Veröffentlichung. Zweck eines gedruckten Flugblatts ist ja nicht, unveröffentlicht in einer Schublade liegenzubleiben ;-). Bei Flugblättern kommt also Editio princeps nicht in Frage. Gestumblindi 19:52, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Prima, sechs unbedenkliche sind auf den Commons. :-) Danke nochmal. --Martina Nolte Disk. 21:48, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nur mal als Anmerkung: Editio Princeps ignorien wir i. d. R., da die Beweislast beim Beansprucher dieses Sonderrechts liegt und es in den meisten Fällen unmöglich ist, zu beweisen, dass etwas nicht veröffentlich worden ist (zumal man sich auch noch vortrefflich darüber streiten kann, was als veröffentlich zählt und was nicht). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:22, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bin einigermaßen verärgert, weil hier des langen und des breiten über offensichtliches Copyfraud diskutiert wurde. WP:BR ist eindeutig. Die Bayerische Staatsbibliothek hat mich wegen des Vorwurfs des Copyfrauds beim Staatsanwalt angezeigt, der hat das Verfahren eingestellt. --Historiograf 08:36, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nicht alle Bilder in der von Martina Nolte genannten Sammlung sind zwingend frei, wenn vielleicht auch die meisten; ganz unabhängig davon, was die Bayerische Staatsbibliothek sagt - da wirst du mir doch zustimmen? Gestumblindi 10:08, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo, als Adminneuling und Abarbeiter der Now-Commons-Kategorie hab ich gleich mal meine (zweite) Frage: bei der Datei wird PD-US angegeben, obwohl die Datei ja offensichtlich noch einmal vom Einsteller nachbearbeitet worden ist (nämlich beschriftet). Kann ich das einfach übergehen und als konkludentes Verhalten werten, der Einsteller verzichtet ja sozusagen auf seine Rechte? Oder ist das Ganze eh so schöpfungsminimal, dass man das ignorieren kann (es geht ja wohl um die identifizierung der geografischen Objekte und anschliessende Beschriftung). WEnn ich hier falsch bin, bitte ich um Verschiebung bzw. NEnnung der richtigen Anlaufstelle. --Port Disk. 11:40, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Bearbeitung (Beschriftung) kannst du getrost ignorieren, da keine SH, PD-US bleibt. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 12:32, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Alles andere wäre Copyfraud.--134.2.3.103 13:20, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Stimmt natürlich. Da hätte ich auch selber drauf kommen können. Gibt's eigentlich eine extra Seite für noobs wie mich oder bin ich hier richtig? --Port Disk. 13:29, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei Urheberrechtsfragen bist du hier richtig. Es kann nur vorkommen das Histo beim dritten Mal die gleiche Frage wuschig wird. Die allgemeine Noob-Seite ist WP:FVN, wobei du dort eigentlich nichts mehr neues erfahren dürftest.--134.2.3.103 13:42, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, mit Rechten kenn ich mich schon einigermassen aus, nur bin ich bei der Abarbeitung von NowCommons Neuling (und merke da noch meine fehlende Routine). --Port Disk. 13:46, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ganz wichtig: Vorlage:Bild-PD-US entspricht _nicht_ commons:Template:PD-US, sondern commons:Template:PD-USGov. Hier ist Vorsicht geboten, da der CommonsHelper das momentan selber falsch macht. Im konkreten Fall handelt es sich um ein NASA-Bild, daher ist der korrekte Baustein hier commons:Template:PD-USGov-NASA. Ich habe das mal entsprechend abgeändert. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:42, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist dieses Logo eigentlich urheberrechtlich in Ordnung bzw. ist die Lizenz so in Ordnung? Danke

-- Benzen 22:00, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Sicherlich nicht, denn Batchscripter93 hat an dem Icon bestimmt nicht das Urheberrecht. Wenn, dann wäre die Datei höchstens als Logo mit fehlender Schöpfungshöhe hier akzeptabel (logo-sh). --Nyks ►Kontakt 23:18, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ist jetzt in Ordnung so. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:14, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Eine Einschätzung noch mal, bitte: Erreicht die Bearbeitung (Kolorierung einer Strichgrafik) Schöpfungshöhe? Gern mit Begründung. --Wikipeder 10:34, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nein, die Kolorierung erreicht keine SH. Die Ursprungsgrafik ist ja PD, da der Autor seit 85 Jahren tot ist. Und die Farbbearbeitung ist in ihrer Leistung nicht überragend genug um SH zu genießen. Christian Bier (Disk.) (+/-) 14:18, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Auf Commons wurde die Diskussion angefangen, ob dieses Bild nicht doch das Urheberrecht bzw. das amerikanische Copyright verletzen würde. Ich stelle die Diskussion hier, da wir im deuschsprachigen Raum eine andere Auffassung von Schöpfungshöhe haben. Zur Not können wir das Bild ja auf DE übersiedeln.--Yamavu 16:56, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das hat keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:08, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Schöpfungshöhe ist gegeben. --rtc 00:46, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Sehe da keine Schöpfungshöhe. Strikte, einfache geometrische Formen. Das reicht für keine SH. --Niabot議論+/− 01:01, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Schöpfungshöhe ist eindeutig erreicht. --rtc 01:38, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ohne Begründung dafür ist nichts erreicht. Das Teil war eine reine Fleißarbeit, das hat aber nichts mit Schöpfungshöhe zu tun. --Niabot議論+/− 01:42, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Argument "einfache geometrische Formen" (das hier nicht mal zutrifft) ist quatsch, auch solche können Schöpfungshöhe haben. Es handelt sich hier offensichtlich um einen Phantasiegegenstand aus einem Filmwerk, und solche Phantasiegegenstände fallen als Teil des Werks auch unter dessen urheberrechtlichen Beschränkungen. Sie sind keine Gebrauchskunst, wo die Argumentation mit einfachen geometrischen Formen vielleicht passen könnte. Man kann Phantasiegegenstände nicht als Geschmacksmuster anmelden, daher greift es hier nicht als lex specialis. Die Behauptung, Es sei reine Fleißarbeit ist Unsinn. Gib 200 leuten (die den Film nicht gesehen haben) die Aufgabe, zu zeichnen, was sie sich unter dem Begriff "Sternentor" vorstellen, Du kriegst 200 völlig verschiedene Ergebnisse. --rtc 01:49, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Könnte es sein, dass ihr aneinander vorbeiredet? Ich könnte mir vorstellen, dass der Entwurf dieser Grafik durchaus geschützt ist, weil er ja auch (vermutlich) eng mit der Story zusammenhängt. Das einfache Nachzeichnen dieser Grafik erreicht dann natürlich keine Schöpfungshöhe. IANAL-BAAWDC (I'm not a lawyer but an architect who draws concepts) --Port Disk. 02:06, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Welche Relevanz hat es, ob durch das Nachzeichnen neue schöpferische Elemente hinzugekommen sind? Für eine freie Verwendung genügt das bei weitem nicht; dafür müssen die Züge des ursprünglichen Werks gegenüber den neuen schöpferischen Anteilen ja verblassen, was inhärent im Widerspruch steht zum Ziel, eben gerade den Phantasiegegenstand aus dem Film/der Serie abzubilden. --rtc 02:25, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich hab doch überhaupt nichts gegen Deinen Standpunkt vorgebracht. Ich bin vielmehr auch der Meinung, dass Schöpfungshöhe nur durch den Entwurf gegeben sein kann – dort halte ich sie auch für wahrscheinlich, so wie ja auch Grundrisse und Ansichten etwa in Beiträgen zu Architekturwettbewerben normalerweise geschützt sind, auch wenn sie „nur“ aus geraden Strichen bestehen. --Port Disk. 02:39, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]


Rechtliche Probleme mit der Deutschen Angestellten-Krankenkasse?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,
ein Mitarbeiter der DAK hat auf der Diskussionsseite zum Artikel der Deutschen Angestellten-Krankenkasse einen Abschnitt bemängelt (Diff-Link). Der Abschnitt wurde zuvor von einer IP der DAK gelöscht (Diff-Link). Als Entwurf wurde von mir der Abschnitt inzw. wieder eingefügt, ein Satz ausgetauscht und mit zwei Quellen belegt (Diff-Link). Eine Quelle ist bundesregierung.de. Meine Frage: Gibt es daran was auszusetzen?
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 07:10, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Da man sich dabei ja auf die Quellen beruft, ist das rechtlich sicher kein Problem. Mit rechtlichen Schritten wird immer gern gedroht, aber die werden kaum zu Erfolg führen. Es sieht eher so aus, als wolle der Mitarbeiter die Weste des Unternehmens reinwaschen. Soll er doch erstmal Quellen für seine Behauptungen bringen. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 08:00, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke für Deine Meinung. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:14, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ist das eine Urheberrechtsfrage? --Historiograf 08:27, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

altes Kirmesfoto, Datei existiert noch nicht[Quelltext bearbeiten]

Ahoi. Es existiert noch keine Datei, da ich erstmal fragen wollte bevor ich das Bild scanne.
Es ist ein Kirmesfoto von 1932 (ein entsprechender Text ist ins Foto einbelichtet), ich bin Eigentümer des Abzuges. Das Bild zeigt Personen, die für das Foto posierten. Das Foto wurde von einen Fotografen eines lokalen Fotoladens geschossen. Nach meinem Dafürhalten sind alle gezeigten Personen bereits verstorben, sicher ist das aber nur für einige zu sagen. Da mich Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen nicht wirklich erleuchtet hat, hier mal die Frage, ob sowas hochladbar ist.--Thuringius 18:31, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Urheberrecht richtet sich da nur nach dem Fotografen, nicht nach dem Eigentümer des Fotos oder den Abgebildeten. Es könnte also nur hier genutzt werden, wenn der Fotograf vor 1939 verstorben ist oder er (bzw seine Erben) der Veröffentlichung unter einer freien Lizenz zustimmt. --Kam Solusar 18:48, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ok weiß Bescheid, danke ^^ --Thuringius 18:54, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich bin ja Laie, aber unabhängig vom Urheberrecht des Fotographen könnte noch das Persönlichkeitsrecht der dargestellten Personen relevant sein... 77.183.91.105 02:00, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Lied mit Noten eines vor ca. 80 Jahren Verstorbenen[Quelltext bearbeiten]

Folgendes: Das Lied, um das es mir geht, wurde spätestens 1919 erstmals veröffentlicht, Urheber ist Hamza Hakimzoda Niyoziy, der seit 1929 nicht mehr lebt. In einem Buch (ISBN 0819540838; ist eine 1975 erschienene Übersetzung eines 1962 erstveröffentlichten Werkes) ist jenes Lied abgedruckt, und zwar als Noten mit Text dazu.

Darf ich das abtippen und online stellen? Wenn ja, hier oder auf Commons? Unter welcher Lizenz? Grüße sendet → «« Man77 »» 18:59, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Man77, ja, du darfst das abtippen, wobei scannen wohl die bessere Alternative wäre, wenn die Darstellung der Noten selbst keine SH erreicht. Bevorzugt dann auf Commons, die entsprechende Lizenzvorlage dort heißt {{PD-old}}. Achte aber bitte darauf, dass du Urheber und Sterbedatum beim Upload angibst. Andernfalls ist es möglich, dass jemand einen Löschantrag stellt, weil er nicht weiß, von wem und wann das Lied ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:21, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Einscannen kann ich maximal nachholen, das Abtippen hab ich für meinen Privatgebrauch eh schon erledigt (Buch ist aus Uni-Bibliothek). Ich befolg mal deine Anweisungen; vielleicht schaff ich's noch, eine schönere Version hinzubekommen, aber für den Anfang reicht's. Schönen Dank! → «« Man77 »» 19:42, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Auf Commons gibts grad ein ziemliches Theater um die Bilder von ihm. Bisheriges Ergebnis ist, daß nach Löschung der meisten Bilder und Wiederherstellung zwei der drei aktivsten Commons-Admins Urlaub genommen haben. Ich weiß, daß wir hier nicht für Commons zuständig sind. Ich ersuche aber die hier aktiven Benutzer, sich die Sache mal anzusehen. Meine ganz persönliche Ansicht ist, daß wir bei Fotos von Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten brauchen, was hier nicht vorliegt. Das Argument der Kinderpornografie ist von mehreren Benutzern vorgebracht worden, dies ist für mich persönlich nicht zutreffend, da man "Pornografie" nicht eindeutig definieren kann. Wir müssen aber die abgebildeten minderjährigen Personen schützen, dazu gibts die Caroline-Urteile und Gesetze in Europa und den USA. Da ich von Histo schon öfters darauf hingewiesen wurde, daß ich RaeB zu eng sehe, würde ich hier oder auf Commons gern eure Meinung zu diesem Thema sehen. Einige Stellungnahmen zu dem Thema findet man auch auf Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek#ach_Mutti..... --RalfRBerlin09 22:10, 26. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

ich bin auch kurz davor die Commons zu verlassen. Nicht, weil andere User verlangen, die Bilder mit Hinweis auf unerlaubte Zensur, zu behalten, sondern wegen der ganzen Diskussionen. Viele der dort aktiven deutschen user, die sich derzeit angeregt auf Commons mit dem Thema befassen, argumentieren immer wieder mit dem Pfui-Argument. Ebenso mit einem Pädoporno-Vorwurf, der weder haltbar noch nachgewiesen ist. Nicht ein Bild, weder von denen die noch existieren, noch die die bereits gelöscht wurden, hatte auch nur irgendwelche Pädoporno-Züge. Alleine dieses Argument, welches rein auf "Pfui" basiert scheidet aus. Viele der dort u.a. auch in deutsch argumentierenden User scheinen die Rechtslage sowie die Unterscheidung zwischen "nackten Minderjährigen" und "Kinderpornographie" nicht zu kennen und auch nicht akzeptieren zu wollen. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Alleine schon der Vorwurf "Kinderpornografie" gegen einen durch die Königin der Niederlande ausgezeichneten Künstler, ist eine Frechheit, für die die betreffenden User alle infinit gesperrt gehören. Ich werde dies auch, wenn die Diskussionen nicht endlich aufhören, entsprechend auf Commons in die Wege leiten. Der Zustand, der sich um dieses Thema auf Commons und nun mittlerweile hier auch ausgebreitet hat, ist einfach nicht tragbar für unser Projekt. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 04:19, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich sehe in diesen Löschanträgen eine absolut inakzeptable Hysterie. Der wiederholte Verweis auf die Rspr. zu den Caroline-Kindern liegt absolut neben der Sache. --Historiograf 08:23, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ok, selbst wenn Caroline völlig vergessen wird, ich argumentiere mit Recht am eigenen Bild, was es in den Niederlanden ebenfalls gibt. Da wurden Bilder von Dritten aus Flickr geholt (dort sind alle mittlerweile gelöscht), eine Freigabe war aber weder dort noch auf Commons jemals ersichtlich. --RalfRBerlin09 10:31, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Gibt es das auch in den Ländern wo die Bilder entstanden sind? Christian Bier (Disk.) (+/-) 12:31, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das gibts auch in den USA, ich finde aber dazu nichts, müßte mal jemand suchen der englisch kann. Maßgeblich für Commons ist US- und NL- Recht in diesem Fall (Klashorst ist Niederländer). --RalfR 12:38, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Komischerweise legen manche die Commons-Regeln immer so aus wies gebraucht wird. Beispielsweise bei den meisten Regeln gelten die Gesetze des Landes, in dem die Bilder entstanden sind. Sonst gäbs die sinnlosen Diskussionen um die Panoramafreiheit ja nicht. Dann könnte ich als Deutscher in Frankreich fotografieren und meine deutschen Gesetze auf Commons als Basis für meine Bilder anwenden. Ne ne ne, so einfach ist das nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) 14:38, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Einen der Löschanträge hat immerhin der Vorstand der deutschen Wikimedia, Kurt Jansson, gestellt - willst du den auch sperren lassen, Christian? Die nun auch hier wiederholte pauschale Diskretierung von Löschbefürwortern als verklemmte Pfui-Zensoren ist schlichtweg dreist. Jungs, ich lass euch euren Spaß gerne. Wenn sich ein professionelles Model, egal ob Mann oder Frau, in vollem Bewusstsein seiner oder ihrer Rechte in welcher Art auch immer ablichten lässt und einer weltweiten Verbreitung dieser Fotos unter einer freien Lizenz zu jeglichen Zwecken zustimmt, ist das sein oder ihr gutes Recht. Bei der ungehinderten Verbreitung im Internet ohne jeden Warnhinweis könnte man für manche Fotos vielleicht noch Kinderschutzfragen stellen, darüber hinaus: bitte weitergehen. Auf WP und Commons liegen die Dinge aber gänzlich anders. Pornographische Dartsellungen würden wir hier schnelllöschen (fehlender enzyklopädischer Zweck, keine Verwendung absehbar, kinderschutzrechtliche Bedenken sind auf WP:SLA nicht gelistet). Für Personenfotos gilt bei uns das Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild, bei Nicht-Promis etc. ist eine Freigabe erforderlich.
In Gambia und Senegal (Analphabetenrate bei Frauen: 74%) wurde gegen den Mann wegen seiner Bilder rechtlich vorgegangen, auf seinem eigenen Blog berichtet er, dass ihm in Thailand mulmig wurde, weil der Vater eines der fotografierten Mädchen Polizist war. Was mehr braucht man als Beleg für die Rechtslage in den Herkunftsländern?
Auf Commons scheint sich - entgegen der eigenen policy - ein blinder Behaltenreflex eingestellt zu haben. Mal sind die Bilder voll okay, weil sie auf Flickr ja schließlich auch behalten werden (die wenigen in dem neuen, "bereinigten" Klashorst-Account); mal ist man froh, dass die vielen auf Flickr gelöschten Fotos (aus dem gelöschten Account) auf die Commons "gerettet" werden konnten. Mal sollen Freigaben nur nötig sein, wenn es kommerzielle Bilder wären. Mal wird behauptet, dass die Bilder mit professioneller Ausrüstung aufgenommen worden seien und die Frauen würden schließlich für die Kamera posieren; deshalb sei die Zustimmung der abgelichteten Frauen zur Veröffentlichung zu vermuten (alleine das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen). Dann heißt es, die Fotos dienten ja "bildenden Zwecken" nur auf Commons und damit seien sie dort jedenfalls okay. Der Hinweis, dass die CC-Lizenz die Freigabe zur professionellen Weiternutzung impliziert und dass nc-Bilder auf Commons nicht zugelassen sind, wird geflissentlich ignoriert. Ein Mann wie Jimmy Wales, der sich als "Gesicht der Wikipedia" willentlich und bewusst in die Öffentlichkeit stellt, gilt auf Commons:PEOPLE als DAS Beispiel für Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild, weil das Foto in einem geschlossenen (Tagungs-?)Raum aufgenommen wurde und somit privat anmutet. Prostituierten in Drittweltländern mit hoher Analphabetenrate wird aber genau dieses Recht in ihren eigenen Betten abgesprochen. Begründung: sie hätten wissen müssen, dass der Freier mit der Kamera nicht nur spezielle Posingwünsche hat, sondern in einer mehrsprachigen Online-Enzyklopädie als relevanter Künstler gilt, der "seine" Fotos weltweit unter einer freien Lizenz veröffentlichen wird. Eine Gruppenlöschung wird per se inkriminiert und Einzellöschanträge verlangt, in denen es dann aber (auch nach Klarstellung noch) heißt, wieso man bei immer gleichlautenden Löschgründen nicht gleich eine Gruppenlöschung beantragt hätte; nun könne man ja nur mit einem Copy&Paste-Pauschalbehaltenvotum reagieren. Der Verweis auf COM:PEOPLE sei zu undeutlich, worauf genau dort man sich denn bitte im LA beziehe. Aber eine detaillierte Darlegung gilt dann wieder als (zu) "langer Artikel". Jede noch so sachliche Begründung der rechtlichen und moralischen Bedenken (gestützt von der Commons-policy) und der Zweifel an der enzyklopädischen Relevanz oder irgendeiner Tauglichkeit als Bildungsmaterial (Grundlage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der WMF) wird als "Zensurversuch" und "sexuelle Verklemmtheit" diskreditiert. Die hauseigene policy stört nur, Hauptsache behalten. Und wer die Probleme benennt, dem wird - sogar hier auf WP - eine Sperre angedroht. Großartig. --Martina Nolte Disk. 01:49, 28. Jan. 2009 (CET) linkfix+erg.--Martina Nolte Disk. 01:55, 28. Jan. 2009 (CET) korr.--Martina Nolte Disk. 01:59, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Einen der Löschanträge hat immerhin der Vorstand der deutschen Wikimedia, Kurt Jansson, gestellt - eigentlich ein Grund meine Mitgliedschaft im Verein mit sofortiger Wirkung fristlos aufzulösen. Christian Bier (Disk.) (+/-) 08:38, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zu Martinas zusammenfassenden Argumenten hast Du sonst nichts beizutragen? -- Smial 09:54, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Pornographische Dartsellungen würden wir hier schnelllöschen (fehlender enzyklopädischer Zweck, keine Verwendung absehbar, kinderschutzrechtliche Bedenken sind auf WP:SLA nicht gelistet). Wir sind keine Zensurpedia, sondern eine allgemeine Enzyklopädie. Im Artikel Pornografie - und auch in einzelnen Subartikeln - dient echte Pornografie natürlich einem enzyklopädischem Zweck - dem bildlichen Nachweis der Reduzierung der Männer im Heteroporno auf Geschlechtsorgane, der Frauen auf willige Fickstücken. Das Christina-Bild zB dient in der de.WP eindeutig einem enzyklopädischen Zweck - Darstellung des Körperschmucktyps in der intendierten Wirkung. Pornografie sind die Mehrzahl der zur Löschung vorgeschlagenen Bilder nach modernem Verständins, selbst der DA-Zensurbehörden, eher nicht. Wer nicht glaubt, wie abgeschliffen der Pornografiebegriff im DACH Raum ist, dem rate ich mal die Lektüre von 9 Songs an - der lief sogar im gemeinsamen deutschsprachigen Kultur-/Bildungsfernsehn des ORF, der SRG, der ARD und des ZDF. sугсго 10:26, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nein, porn sind viele der zur Debatte stehenden Fotos tatsächlich nicht. Porn ist auch in dem Piercing-Beispiel gar nicht die Löschantragsbegründung, sondern "the small shiny dots apparently don't work as an illustration (compare with others from Category:Female_genital_piercings). (The dispayed persons might also be underage. Maybe a pediatrician could make an educated guess.) ... in case of doubt - delete". Die dort geführte Debatte nun auf das nur vereinzelt gefallene Schlagwort porn und "pfui ist kein Löschgrund" zu verkürzen, verbirgt die recht schnell geäußerte Sorge, dass die konsequente Umsetzung der COM:PEOPLE policy die Löschung tausender Personenfotos (egal ob nackt oder voll bekleidet) bedeuten würde, weil eine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht gesichert und Freigaben nicht vorhanden sind. --Martina Nolte Disk. 11:20, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Du versuchtest doch weiter oben gerade mit der Pornokeule zu argumentieren. Identifizierbar sind die Personen nicht. sугсго 15:31, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
<einschub>Nur weil ich das Wort pornografisch einmal benutzt habe, kannst du alles übrige beiseite schieben? Erklär mir bitte, wo de-WP File:Can_you_lick_it_!_(Klashorst).jpg oder File:Cola_bottle_and_vulva.jpg einsetzen wollen würde und ob die Fotos, Hand aufs Herz, unsere Eingangskontrolle überstehen würden. Erklär mir bitte, woran bei File:Christinas.jpg und File:Femalebody bottom nude.jpg so eindeutig wie behauptet zu erkennen sein soll, dass hier keine Minderjährigen im Spiel gewesen seien. Erklär mir bitte, wo in File:Bedpeace2.jpg, File:Young mother (Klashorst).jpg oder File:Dress (Klashorst).jpg die Zustimung der Frauen oder in File:Expirimental.jpg die Zustimmung der Eltern zur weltweiten Veröffentlichung für jeglichen Zweck gesichert ist. In dieser Bandbreite bewegen sich die LAs. Ein Beispiel, dass man auf Commons für Flickr-Importe durchaus Freigaben dokumentieren kann, wenn man will: File:AN_Trina_Michaels_1.jpg --Martina Nolte Disk. 19:45, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
<einschub2>: Der Mann sagt sogar selbst, dass er kein Fotograf ist und die Frauen keine profesionellen Models sind, sondern er die Fotos aus Spaß macht und manche als Vorlage nutzt für seine Malerei (das, wofür er hier als relevant gilt). Und er ist sich sehr wohl darüber klar, dass er gegen Landesrecht verstößt: http://peterklashorst.blogspot.com/ und http://www.asian-sirens.com/blog/comments.php?id=742_0_1_0_C. --Martina Nolte Disk. 23:22, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Genau darum geht es: Commons hat eine eigene Policy: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Photographs_of_identifiable_people - This page is considered an official guideline on Wikimedia Commons. - und die wird nicht eingehalten. --Marcela 11:58, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ralf, Du musst eine andere Fassung der Fotos auf deinem Rechner haben; anhand dieser Körperbilder sind die kaum indentifizierbar. sугсго 15:31, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es geht tatsächlich weder ausschließlich um die Klashorst-Bilder (von denen die eindeutigen Fälle gelöscht sind) noch ausschließlich um Pr0n. -- Smial 17:29, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wie ist eigentlich die Admin-Situation auf Commons? Gibt es eine Art Eingangskontrolle? Gäbe es ausreichende Kapazitäten, um erforderliche Freigaben abzuarbeiten? --Martina Nolte Disk. 19:10, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@Syrcro: Schricker-Kommentare zum Torwart-Urteil und vergleichbaren Fällen: Bei der Erkennbarkeit geht es darum, ob jemand, der die Person gut kennt, sie erkennen würde. Dazu reicht ein Muttermal, ein Tattoo usw. schon aus. Das Gesicht muß garnicht auf dem Bild sein. --Marcela 19:57, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@Martina: Nein, es gibt leider keine effektive Eingangskontrolle. Vandalismus und Copyvio-Bilder werden oft eher zufällig bemerkt als systematisch gesucht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:17, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das habe ich vermutet. Vor allem scheint das Bewusstsein für diese Fragen und die Risiken für das Projekt, ähm, sagen wir, nicht so sehr ausgeprägt zu sein. http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:6_week_old_Embryo.jpg#File:6_week_old_Embryo.jpg -- Martina Nolte Disk. 22:50, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
+1 Martina Nolte, der ich zustimme. Solche Fotos werden für keine WP gebraucht, weder in deutscher noch in sonst einer Sprache, bringen eventuell Rechtsprobleme mit sich, sind der Menschenwürde nicht gerade (vorsichtig gesagt) zuträglich, letztlich auch keine gute Reklame für die große WP in einer kleinen Welt. Stimme für Entfernen. BerlinerSchule 23:45, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Commons-Richtlinien zum Thema "Zensur" beziehen sich ausdrüklich auf "quasi-pornografische" Bilder und meinen damit namentlich "Fotografien von Nacktheit oder männlicher und weiblicher Genitalien". In dieser offiziellen Richtlinie heißt es: "die Aussage „Commons wird nicht zensiert“, kann kein zulässiges Argument sein. [...] Oftmals – aber nicht immer – fügen solche Bilder keinen eigenständigen aufklärerischen Aspekt zu den Vorrat an bereits vorhandenen Bildern hinzu. Daher sind sie tatsächlich nicht nützlich für einen aufklärerischen Zweck." Commons verlangt in diesem Bereich "hoch-qualitative aufklärerische" Bilder. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass die Reputation von Commons, ein glaubwürdiger Anbieter von aufklärerischen Inhalten zu sein, beschädigt würde. Und tatsächlich bleibt dies nicht ohne Folgen auch für den Ruf der Wikipedia-Schwesterprojekte, die sich zu große Teilen aus dem zentralen Bildarchiv bedienen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass einer der hiesigen Commons-Admins sich ein Herz greift und Cecils mutigen, weil hart angegriffenen Vorstoß angemessen fortsetzt. Zu den qualitativ schwachen Bildern ohne jeden Zusatzwert zählen solche wie File:Black_butt.jpg, File:Black genitalia.jpg, File:Ebony Modi.jpg usw. --Martina Nolte Disk. 10:27, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es geht (zumindest mir) bei allen Fotos von Personen (nicht nur die Nackigen) tatsächlich nicht um Zensur, sondern um qualitativ hochwertige Bilder reputabler Provinienz, also solcher Bilder, die Artikel sinnvoll bebildern können, deren Lizenzen zweifelsfrei sind, die keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Wenn es zum Foto eines Intimpiercings ein nachvollziehbares Ticket gibt und das Foto einen Artikel gut bebildert - kein Problem. Ob dutzende mehr oder weniger fehlbelichtete, verrauschte oder verwackelte, von flickr oder suicide girls teils anonym importierte Christinas auf commons notwendig sind, halte ich für mindestens zweifelhaft, eigentlich eher projektschädigend. -- Smial 12:02, 29. Jan. 2009 (CET) Ps: Einklich könnte man aus diesem Anlaß, statt "ZENSUR!" zu schreien, besser eine Qualitätsoffensive starten.[Beantworten]

Wikipedia ist keine Zensurpedia, das ist durchaus zutreffend. Wer am meisten schreibt (Nolte), hat nicht automatisch recht. Im Zweifel haben solche Bilder stets einen Platz auf Commons zu haben, da die individuellen Maßstäbe von so Leuten wie Nolte nicht maßgeblich sein können. Klashorst gilt immerhin vielen als anerkannter Künstler, seine Bilder sind daher mit unserem Bildungsauftrag absolut vereinbar. --Historiograf 18:34, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Anerkannter Maler (siehe oben: 23:22, 28. Jan. 2009). Wer auf inhaltliche Argumente immer wieder nur den Pauschalvorwurf "Zensur" bringt, hat übrigens auch nicht automatisch recht. --Martina Nolte Disk. 18:58, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Klashorst ist Maler, bezeichnet seine eigenen Fotos nicht als "Werke", da kann Graf auch solange von Zensur reden, wie er will, es geht nicht um selbige, da müßte Graf vielleicht einmal commons projekt scope lesen. -- Smial 19:00, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Und können wir mal das ganze Diskutieren um "Pfui" und "Zensur" sein lassen? Darum gehts nämlich nicht. --Marcela 19:26, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Solange wie hier munter ein Obstsalat aus Äpfel (Pfui, mangelnde Qualität, Anspruch und Qualität) und Birnen (Recht am eigenen Bild, Schutz von Minderjährigen) gemixt wird, kommt hier nie ein Ergebnis zustande. Eine Zensur findet auf Commons nicht statt, weil man über Geschmack nicht streiten kann. Aber eine Einhaltung der Gesetze, wie Recht am Eigenen Bild und dem Schutz von Minderjährigen und der damit verbunden Freigabeerklärungen kann und sollte sehr wohl eingefordert werden. Wenn ich mir schon Gedanken mache, ob eine erkennbare Person auf einem von mir hochgeladenen Bild in einer "unverfänglichen" Alltagssituation zulässig ist oder nicht, dann sollten wir uns schon darüber Gedanken machen, ob das Hochladen von Bildern von Personen in "intimen" Situationen oder Posen, oder gar von Kindern in solchen Situationen von uns im Projekt zugelassen werden sollte. Und dann können wir auch nicht sagen, "der ist Künstler, der darf das!"
Entweder es liegen Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen, oder deren Erziehungsberechtigten vor, dann interessiert mich die Qualität des Bildes nicht, denn des einem sein Uhl, ist des anderen Nachtigall, oder sie liegt nicht vor, dann kann das Bild so künstlerisch wertvoll, wie auch immer sein. --Wuselig 21:46, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Du hast das Thema wunderbar auf den Punkt gebracht. Besser könnte ich es nicht. --Marcela 00:29, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Moin Christian ... ist eine Frechheit, für die die betreffenden User alle infinit gesperrt gehören. Ich werde dies auch, wenn die Diskussionen nicht endlich aufhören, entsprechend auf Commons in die Wege leiten ... Danke für diese Info und melde Dich wenn Du das Pojekt verläßt. Tschüß --Ra Boe sach watt 00:07, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Damit willst du mir jetzt was genau sagen? Christian Bier (Disk.) (+/-) 02:31, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
...zumal ja die zitierte Diskussionsäußerung eine bemerkenswerte Fähigkeit zeigt, sich selbst nicht zum Maß aller Dinge zu machen, ein hohes Verständnis dafür, wie man mit anderen Menschen zusammenarbeitet, ein tief empfundenes Demokratieverständnis, sowie eigentlich überhaupt keine arrogante Art... BerlinerSchule 04:21, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo?! Admins & Com-Admins, wo seid ihr?! Wir sprechen hier über die Frage, wie integer Wikimediaprojekte sind und wie ernst Gesetze und Richtlinien genommen werden. Und wir sprechen auch über unser eigenes Projekt, in das Intimfotos von Minderjährigen ohne elterliche Freigabe gleich mehrfach eingebunden werden. --Martina Nolte Disk. 09:40, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Martina, das von Dir zitierte Beispiel zeigt, dass die Löschbegründung mit dem Apfelargument (mangelnder Anspruch und Qualität) geführt wurde. Und auf dieser Basis kein Löschgrund vorliegt. Eine ordentliche Löschbegründung mit Bezug auf die Persönlichkeitsrechte hätte sicherlich mehr Erfolg. Ich habe den Eindruck, dass in dieser Diskussion hier eine Allianz zwischen PorNO-Aktivisten und Bildrechtlern gesucht wird. Diese Allianz muss aber scheitern, da die Ziele der beiden Gruppen nicht deckungsgleich sein müssen.--Wuselig 10:11, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Löschbegründung ist: "underage"/"minor" (minderjährig). Und es wurde für Behalten gestimmt mit den Argumenten "Qualität, Künstler, relevant, Person nicht erkennbar, in Benutzung, Zensurversuch". Das ist meiner Meinung nach der viel schwerer im Magen liegende Obstsalat. --Martina Nolte Disk. 11:54, 30. Jan. 2009 (CET)korr.--Martina Nolte Disk. 12:23, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nochmal: Die Löschbegründung beruhte auf ästhetischen Gründen. Der Hinweis dass die abgebildeten Personen minderjährig sein könnten erfolgte um die Verwerflichkeit der Abbildung aus moralischer Sicht zu unterstreichen. Es wurde aber von allen Beteiligten schlichtweg übersehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung dieses Bildes, ob das jetzt Minderjährige sind, oder nicht, schlichtweg nicht vorliegt. Und solch eine Einwilligung auch nicht konkludent angenommen werden kann, entweder weil die Abgebildeten bewußt posieren, oder weil es sich um ein Werk eines Künstlers handelt. Wir diskutieren hier auf der "Urheberrechtsfragen"-Seite: Dann sollten wir zumindest versuchen die Diskussion im Bereich des verwandten "Persönlichkeitsrecht" zu halten und den moralisierenden Aspekt hier außen vor lassen. Und verstehe mich jetzt nicht falsch: Wenn irgend jemand, sei er Künstler, oder nicht, unerlaubterweise Bilder von Minderjährigen hier hochläd, dann halte ich das auch für eine zu unterbindende Schweinerei. Wenn mir aber jemand vorschreiben will, was ich sehen darf und was nicht und dies nur in dessen persönlichen, moralischen oder religiösen Gefühlen begründet ist, dann verteidige ich meine Freiheit. --Wuselig 12:58, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das unterschreibe ich. --Martina Nolte Disk. 13:06, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Von lemidi zunächst an mich herangetragen und nun hierherkopiert:
zählt der Artikel schon als URV z.B. von hier? -- Triebtäter 01:27, 28. Jan. 2009 (CET)

Stellungnahme zum Problem von der Artikelerstellerin hier zu sehen. Reicht das oder muss da noch eine WP:TV folgen? --lemidi 23:19, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wikipedia-Ball[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Ich habe folgendes Problem: Mein Jahrgang (bin gerade 13.Klasse) hat sich für das Abimotto "Abipedia - 13 Jahre copy and paste" entschieden und jetzt ist meine Frage, ob wir nun in unser Abi-Logo den Wikipedia-Ball in einer etwas abgeänderten Form einbauen dürfen. Dieses Logo würde nur auf unseren ganz privaten Abi-Shirts und Abibüchern erscheinen und nicht weiter verkauft werden. MFG, Daniela (nicht signierter Beitrag von 88.75.73.253 (Diskussion | Beiträge) 15:19, 28. Jan. 2009 (CET)) [Beantworten]

Vermutliche Offizielle Antwort: Frag die Foundation (vermutliche Reaktion Ablehnung aber man könnte es ja drauf ankommenlassen). Inoffizielle Antwort: Nicht fragen, nicht erwischen lassen. Und falls doch was schief geht, sagen es war Kunst oder Satire.--134.2.3.103 15:26, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
@Daniela: Setzte dich am besten mit dem Verein Wikimedia Deutschland e.V. in Verbindung. Der kann für die Nutzung des Logos eine Freigabe erteilen. Einfach so verwenden (wie vom Kollegen geraten) ist strafbar und daher nicht unbedingt die ideale Vorgehensweise... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:08, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Habe ich schonmal geschrieben, dass ich Hobbyjuristen mag? -- jha 16:16, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:27, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Er meint vermutlich mich. Ich bin nicht mal Hobbyhjurist, aber ich geh mit offenen Augen durch die Gegend. Etwa 100% [23] aller Abilogos verstoßen bedienen sich bei irgendwelchen Markenzeichen, und bei etwa genauso vielen wurde vorher nicht gefragt und bei immer noch fast so vielen geht das gut. (Eine der Ausnahmen). Nachtrag oder er meint doch dich weil Strafbarkeit klingt für mich so als würde sich strafbar nur auf strafrechtliche Konsequenzen beziehen, da dürfte das Markenrecht noch nicht darunter fallen. --134.2.3.103 17:16, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Doch. Denn es gibt im Marken- und im Urheberrechtsgesetz Straf- und Bußgeldvorschriften. ;-)
Allerdings ist es meines Erachtens unbedenklich, das Logo zu verwenden: Urheberrechtlich ist es angewandte Kunst. Und deshalb muss die Latte etwas höher gelegt werden. Die Leier kennt wohl jeder. ;-) Markenrechtlich: Das Logo wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt, was eine Voraussetzung dafür ist, dass das Verwenden strafbar und schadensersatzpflichtig ist. Deshalb ist die von der IP genannte Ausnahme auch keien wirkliche Ausnahme. Dort hat ein Textilienverkäufer, der ua. auch Abi-Shirts bedruckt und verkauft, die Marke "Trabant" verwandt. -- heuler06 17:56, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ggf. einfach ein anderes Motto einfallen lassen. Das jetzige habe ich in leichten Variationen schon in den letzten zwei Jahre zur genüge gesehen und im Support kommt die Anfrage wirklich oft (momentan beinahe täglich). Das hat also einen Bart von hier bis Timbuktu und zurück. -- ShaggeDoc talk? 16:22, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Parodie und Satire sind von Art. 5 GG geschützt. --Historiograf 18:26, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Man darf sogar den Bundesadler karikieren ohne die Bundesregierung zu fragen. Richterlich festgelegt. Noch Fragen? --Marcela 15:09, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Alles Gute für die Prüfungen und viel Spaß beim Feiern. Witziges Motto! Die Pauker werden grummeln. ;-) --Martina Nolte Disk. 21:46, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo, bei der obenstehenden Datei, bei der Uerheber und Einsteller offensichtlich nicht identisch sind, wird eine Genehmigung behauptet, die aber nicht als OTRS-Ticket-Baustein nachgewiesen ist. Jetzt ist die Datei auf Commons verschoben worden und die Löschung beantragt. Habe ich als abarbeitender Admin da Prüfungspflichten? Wie ist vorzugehen? --Port Disk. 14:30, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Vorlage:NowCommons/Mängel + DÜP, wenn nichts kommt hier und auf commons löschen. --Isderion 14:55, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke. Das mach ich dann nachher so. --Port Disk. 15:01, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

LAs auf Commons[Quelltext bearbeiten]

Ich würde ja liebend gern mal auf Commons was zum Löschen stellen - aber nachdem mir Cecil gezeigt hat, daß man dazu 4 Formulare (englisch) ausfüllen muß, lasse ich davon die Finger. Könnte man sowas nicht irgendwie vereinfachen oder automatisieren? Oder soll es so schwer sein, daß Otto-Normalo nicht in der Lage ist einen LA zu stellen? --Marcela 15:07, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das hat ja jetzt nicht allzuviel mit Urheberrecht zu tun, ne? Du solltest wenn du eine Datei anschaust links auf "Nominate for deletion" drücken und dann den Löschgrund eingeben. Dann sollte alles automatisch gehen... --Isderion 15:19, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Dieses "Nominate for deletion", das du da erwähnst, ist ein Skript, dass nicht standardmäßig aktiviert ist. Daher kann er es natürlich nicht sehen. Zum Aktivieren muss erst mal in den Gadgets das Wartungshelferlein Quick Delete angewählt werden oder aber man legt sich ein monobook.js an (nicht meins kopieren, das ist an Admin-Aktivitäten angepasst). -- Cecil 00:42, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dieses Skript, das ich da erwähne, ist sehr wohl standardmäßig aktiviert. Lediglich für die erweiterten Funktionen muss man es per gadget oder monobook aktivieren. --Isderion 01:10, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
So ist es. Die Standardfunktionalität wird in commons:MediaWiki:Common.js (fast ganz unten) geladen. Das Gadget setzt nur noch eine zusätzliche Variable, die die erweiterten Funktionen anzeigt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:35, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ihr sucht nicht zufällig commons:Commons:Forum?-- Wiggum 01:13, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Bucherweiterung[Quelltext bearbeiten]

zur Beachtung: Hilfe:Buchfunktion/Feedback_zur_Buchfunktion#Lizenzen -- Rosentod 16:19, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheberrechte für Briefmarken ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

besteht auf Briefmarken ein Urheberrecht oder darf man diese als bildliche Darstellung frei verwenden ? (nicht signierter Beitrag von Houty (Diskussion | Beiträge) 18:09, 30. Jan. 2009 (CET)) [Beantworten]

Siehe Wikipedia:Briefmarken. --AndreasPraefcke ¿! 18:11, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke für den Link (nicht signierter Beitrag von Houty (Diskussion | Beiträge) 18:55, 30. Jan. 2009 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:29, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

... noch ne Frage: Copyright bei privatem Fotoalbum[Quelltext bearbeiten]

Ich bin Besitzer eines privaten Fotoalbums, in dem jede Menge von privat gemachte Fotos des albanischen Enver Hoxha aus den 50er Jahren vorhanden sind. Kann ich die so ohne Weiteres auf WP hochladen oder könnte es da Probleme geben ... ? - frage vor allem auch deshalb, weil ich schon mal private Fotos aus Nordkorea hochladen wollte und alles war ziemlich kompliziert ( wobei ich aber auch nicht ausschließen will, dass ich mich da "kompliziert" angestellt habe... ;-)--Houty 21:05, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hast du die Fotos selbst gemacht? Wenn nicht: Wer ist der Fotograf bzw. dessen Rechtsnachfolger/Erbe? Der/Die hat die Urheberrechte und ist für die Lizensierung zuständig. 50er Jahre ist einfach noch nicht alt genug. -- Smial 22:11, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

@smial: danke für deine schnelle antwort: Ich bin nicht der fotograf dieser bilder. Der originalfotograf lässt sich wahrscheinl auch nicht mehr feststellen. Ich denke, dass es sich bei den aufnahmen um original-einzelaufnahmen handelt, die dann in dem fotoalbum verewigt worden sind... und dann in einem antiquariat zum verkauf gegeben wurden... --Houty 23:31, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn es sich um Fotos aus den 50er Jahren handelt, dann ist die Antwort leider: Nein, du kannst sie hier nicht hochladen. Fotos werden erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers frei von Urheberrechten. Wenn sie also in den 50er Jahren entstanden sind, sind die Fotos selber noch nicht mal 70 Jahre alt, geschweige denn der Urheber seit 70 Jahren tot. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:06, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich kann nur nochmal um Beteiligung an den dortigen Diskussionen. Da die Richtlinie unbegrenzt verlängert wurde, ist diese Arbeit notwendig. Oben auf der Seite ist das Verfahren erklärt, zu dem ich gerne bereit bin vertiefend Infos zu geben. [[ Forrester ]] 23:10, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

kleine Anekdote...[Quelltext bearbeiten]

Ich war grad zur Verleihung des BIENE-Award. Während der Veranstaltung habe ich den kameramann, der den Gebärdendolmetscher filmte gefragt, ob ich meine Fotost unter freier Lizenz ...blablabla. Er hat ständig zustimmend genickt. Als das Wort "Urheberrecht" fiel, sagte er Stop und schickte mich zum Regiesseur. Der hatte keine Zeit, hat mich dann aber beim Essen von sich aus aufgesucht. Er erklärte mir dann, daß die Veranstaltungsagentur (die nicht anwesend war) die Urheberrechte besitze. Ich habe ihn mehrmals auf § 29 (1) UrhG und den Unterschied zu Nutzungsrechten hingewiesen - er war sich sicher, daß er keinerlei Rechte an den Filmaufnahmen hat und beansprucht. Da half alle Reden nicht, er wußte es besser. Ich habe das Bild nun mal hochgeladen, Gründe:

  • Video kann als Beiwerk durchgehen (allerdings grenzwertig)
  • die beiden potentiellen Urheber haben mir gegenüber geäußert, daß sie keinerlei Forderungen erheben.
  • alle Leute, die die Bühne betreten, werden vor der Veranstaltung darauf hingewiesen, daß sie fotografiert werden könnten - wer das nicht wünscht, soll nicht auf die Bühne gehen.

Mir geht es nicht konkret um dieses Foto - ich möchte nur mal zeigen, wie schwer es manchmal ist, eine saubere Freigabe zu bekommen. Wie schwer wird das erst für jemanden, der sich selbst mit Urheberrecht nicht auskennt? Über dieses Bild brauchen wir eh nicht diskutieren, ich war akkreditiert um Fotos für die Wikipedia zu machen und falle somit unter das Presserecht. Es war also eigentlich nicht nötig, daß ich frage. Ich wollte nur fair und korrekt sein. Was will ich damit sagen? Selbst die Profis, die täglich ihr Geld damit verdienen kennen sich mit Urheberrecht nicht aus. --Marcela 02:58, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Darf ich einen Ausschnitt einer Papierseekarte fotografieren, um im Artikel Küstenlinie mit einem "Bildzitat" zu erläutern, was damit im Unterschied zu Basislinie gemeint ist? Darf ich dasselbe mit einem Ausschnitt einer elektronischen Karte tun? Gruss, --Markus 11:16, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

beidesmal NEIN, siehe WP:BR --92.72.205.180 11:18, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wie immer: das kommt darauf an. Wenn die Karte alt genug ist (also ein bekannter Urheber mehr als 70 Jahre tot oder bei anonymem Werk vor mehr als 70 Jahren erschienen), geht das natürlich. Für so eine Erläuterung wäre eine alte Karte ja genausogut wie eine neue, oder ist das ein neueres Konzept, das da beschrieben werden soll? (Kann ich mir nicht so recht vorstellen, das Seerecht ist doch insgesamt eher altehrwürdig.) --AndreasPraefcke ¿! 11:36, 31. Jan. 2009 (CET) PS: Nach dem Lesen von Basislinie (Seerecht) bin ich mir nicht mehr so sicher. Der Artikel lässt mich aber im unklaren, ob nur in Deutschland die Basislinie seit 2005 eine andere ist oder ob das Konzept der "Basislinie" überhaupt neu sein soll.[Beantworten]
Danke Andreas fürs Artikellesen, da muss ich den Artikel wohl noch verständlicher machen. Da die Definition ab 2005 wirksam ist, könnte ich nur eine aktuelle Karte verwenden. Vielleicht finde ich ja eine freie amerikanische Karte deutscher Gewässer. Sonst muss halt jemand selbst eine Karte zeichen (die dann natürlich ähnlich ausieht wie diejenige, die ich nicht ausschnittfotografieren darf...). Gruss, --Markus

Hinweis: Wikipedia loves Art[Quelltext bearbeiten]

http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WLART Komisch, dass die Bilder auf Flickr und nicht auf Commons hochgeladen werden sollen. CC-BY ist bei 2-D-Gemälden nicht OK --92.72.205.180 11:18, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

nicht komisch - praktisch! --Wuselig 11:34, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wir de.wikipedianer haben auch übrigens auch ohne Wettbewerb schon einiges geschafft (allerdings eher trotz oder unter Duldung der deutschen Schnarchnasen von Museumshütern als auf Aufforderung derselben), wenn natürlich immer noch nur einen Bruchteil des möglichen: Beispiele (eigentlich warten bei mir auf der Festplatte immer ein paar Gigabyte Museumsbilder aufs Hochladen und wollen einfach nicht weniger werden...) --AndreasPraefcke ¿! 11:43, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Frage zum zitieren aus Wikipedia.[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich möchte gerne in meinem Internet Shop aus Wikipedia zitieren. Beispiel: Ich verkaufe Hippie Kostüme. Kann ich dann Teile aus dem Wikipedia Artikel als Text übernehmen in meine Artikelbeschreibung übernehmen. Sozusagen als Zusatzinfo. Wie muss ich kennzeichnen das die Quelle Wikipedia ist. (nicht signierter Beitrag von Merkritsch (Diskussion | Beiträge) 09:56, 31. Jan. 2009 (CET)) [Beantworten]

Siehe WP:WN. Grüße, →Na·gy 14:26, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Klimatabellen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, kann mir jemand sagen, ob ich urheberrechtliche Probleme bekommen, wenn ich Klimatabellen selber erstelle/zeichne, sie aber (logischerweise) mit Daten aus anderen Tabellen (z.B. von www.wetter.com) ausfülle (z.T. sind die Daten vereinfacht, gerundet, etc.) und sie dann in einen Wikipedia-Artikel infüge?

Danke. (nicht signierter Beitrag von 90.152.186.36 (Diskussion | Beiträge) 14:19, 31. Jan. 2009 (CET)) [Beantworten]

Daten sind nicht schützbar. Es kommt auf den konkreten Fall an, aber ich würde mal orakeln, dass dein Fall vermutlich keine Probleme bereitet.-- Wiggum 14:31, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn Du wesentliche Teile einer anderen Datenbank übernimmst, kommst Du mit dem Leistungsschutzrecht des Datenbankschutzes in Konflikt. Wenige Diagramme sind aber okay. sугсго 10:08, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtsverletzung oder nur fehlende Quellenangabe?[Quelltext bearbeiten]

Ich find grad nicht, wo ich das sonst melden könnte, aber mir fiel grad auf, dass hier: https://secure.booklooker.de/app/detail.php?id=344484018&setMediaType=0&&sortOrder= und hier grosse Gemeinsamkeiten bestehen. Ich weiss nicht, wer von wem abgeschrieben hat, ggf. fehlt auf der angegebenen web-seite auch die Angabe der Wiki/GNU-Lizenz.... 77.183.91.105 01:56, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das scheint ein klarer Weiternutzungsmangel, d.h. der Anbieter von booklooker hat von Wikipedia abgeschrieben. Aus der Versionsgeschichte lässt sich z.B. von hier eine klare Weiterentwicklung zu dem Text erkennen, der dann inhaltsgleich auf booklooker steht. Das Abschreibedatum scheint etwa am 27. März 2008 gewesen zu sein. --Port Disk. 02:13, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Und was passiert dann jetzt? Gibts ne Pedia-Instanz, die da anklopft und denen Bescheid stösst, dass sie die Lizenz bitte ausweisen sollen? 77.188.219.35 20:35, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Gibt es. Einfach dort eintragen. Grüße 213.182.139.175 10:27, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Tja, Einfach eintragen geht nur nicht so einfach, weil die Seite für unangemeldete Benutzer gesperrt ist...77.188.130.93 23:55, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

WiiSports/Screenshots von Videospielen allgemein[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe einen Screenshot von Wii Sports gemacht. Das Bild wurde wegen Uhrheberrechtsverletzung gelöscht. Sind solche Screenshots überhaupt erlaubt? Ich habe es selber fotografiert und das Bild hat kein Copyright. Auf dem aktuellen Bild in Wii Sports sieht man ja auch einen Teil des Spieles. Ist dann eine Großansicht erlaubt?Umweltschutz Sprich ruhig! 13:10, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nein, der Hauptbestandteil des Bildes wäre dann die urheberrechtlich geschützte Software. Solche Bilder sind auf der englischsprachigen Wikipedia erlaubt, jedoch auch nur unter besonderen Umständen (siehe en:WP:FAIRUSE). Grüße, →Na·gy 14:22, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Gut. Schade, aber wenn die Software nur ein kleiner Teil des Bildes ist, dann ist es erlabut (meiner Meinung nach sinnlos, da man nicht viel erkennt)?Umweltschutz Sprich ruhig! 14:25, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
So ist das Urheberrecht manchmal :) Wobei man dazusagen muss, dass das Bild genau deshalb akzeptiert werden kann: Man erkennt nicht allzuviel. Grüße, →Na·gy 14:29, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Vielleicht als Anmerkung: Wir haben eine Freigabe von Ubisoft für Bilder aus deren Spielen, soll heißen, dass wir Screenshots aus Ubisoft-Spielen hochladen dürfen. Für alle anderen gilt das nicht, sofern das Spiel selbst nicht unter einer freien Lizenz steht. --STBR!? 14:32, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
In Ordnung. (Ich habe gerade auf deiner Benutzer- und Disk-Seite geschaut!) In dem aktuellen Bild von Wii Sports sieht man eine Person noch - das stört aber auch. Nicht, als wolle ich jetzt einen Streit anfangen. Wenn man zum Beispiel das Spiel von weit weg fotografiert, so dass das Spiel nur ganz klein sichtbar ist, dann wäre es erlaubt?Umweltschutz Sprich ruhig! 14:37, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Die Sache mit den Ubisoft-Spielen ist ein sich hartnäckig haltender Humbug. Es gibt keine solche freie Lizenz und Ubisoft würde die auch nie erteilen. Es gab eine unautorisierte, leichtsinnige Wischi-Waschi-Antwort eines niedrigen Angestellten einer entfernten Zweigstelle von Ubisoft nach irreführenden Anfragen von inkompetenten Wikipedia-Benutzern, die keine rechtliche Relevanz hat. Es wäre auch vollkommen unsinnig, gegen natürliche Interessen und logisch widersprüchlich, wenn jemand ein Spiel unter einer proprietären Lizenz vertreibt, aber Screenshots unter freien Lizenzen erlaubt, denn ein gewollter Nebeneffekt von freien Lizenzen ist, dass sie sofort das Urheberrecht auszuhebeln beginnen; es wäre dann legal, das komplette Spieldesign sehr einfach anhand von Screenshots zu kopieren. Das ließe sich nur durch Eisnchränkungen, also eben nicht-freie Lizenzen verhindern. Es kann jedem nur davon abgeraten werden, Screenshots von proprietären Spielen hochzuladen, egal ob Ubisoft oder nicht. --rtc 19:21, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Naja, Ubisoft scheint aber auch nicht allzu sehr zu stören. --Grim.fandango 19:26, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Aber nur solange nicht, wie niemand die angeblichen Rechte auch einmal in einer Ubisoft nicht genehmen weise nutzt. Sobald es dazu kommen würde, würde Ubisoft sofort dagegen vorgehen und natürlich die Sachlage so wie oben klarstellen: Dass überhaupt keine Lizenz besteht und dass man natürlich aus schwammigen Aussagen, die nicht von autorisierten Personen abgesegnet wurden, eine solche bestimmt nicht herauslesen darf. --rtc 01:53, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ubisoft, the copyright holder of this file, allows anyone to use it for any purpose, provided that they are properly attributed. Redistribution, derivative work, commercial use, and all other use is permitted.
Was wäre denn nicht genehme Weise? Dein Beispiel oben ist völlig abwegig. Spiele kosten ein paar Millionen in der Produktion. Da kann man gleich ein neues Spiel machen, statt Screenshots zu recyclen. --Grim.fandango 02:01, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Das Beispiel ist überhaupt nicht abwegig, sondern real: Es kann klein anfangen mit Fanprojekten z.B. a la Black Mesa Source, und plötzlich könnten die involvierten Leute ja merken, dass sie das, was sie da geschaffen haben, auch verkaufen könnten! Im genannten Beispiel hätte eine solche Screenshotlizenz diesen Weg eröffnet und natürlich wäre der angebliche Lizenzgeber dann dagegen vorgegangen. Aber trotzdem auch ein Beispiel mit einfacher Ausbeutung: Wie wäre es, Fan-T-Shirts und sonstige Fanartikel mit aus den Screenshots ausgeschnittenen Teilen zu verkaufen. Es würde tausende ähnlicher Möglichkeiten, das Material auch ohne Arbeitsaufwand zu verwerten, wenn die Lizenz stimmen würde. --rtc 02:43, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Eigentlich hat Ubisoft das oben erlaubt. Nur die Diskussion hier commons:User:Avatar/Ubisoft/OTRS thread gleitet zum Schluss hin ab. Man hätte Ihnen nochmal klar machen müssen, dass später auch außerhalb der WP eine kommerzielle Nutung erlaubt wird. --Grim.fandango 20:03, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein! Ubisoft hat überhaupt nichts erlaubt. Ein niedriger Email-Beantworter, der nicht autorisiert ist, irgendwelche Lizenzen zu erteilen hat sich durch ein Gespräch einlullen und zu einigen missverständlichen Aussagen hinreißen lassen. Jeder, der sich mit internen Kommunikationsregeln in solchen Unternehmen auskennt weiß, das solche Emailbeantworter nichts zu sagen haben. Lizenzen können nur von einem Vertretungsberechtigten wirksam erteilt werden, alle anderen Aussagen sind völlig nichtig. Die letzte Diskussion verlief hier und verlief, wie immer im Sande. Man kümmere sich schon drum, ich soll geduldig sein! Ja wie geduldig denn noch?! In vier Monaten ist der erste Löschantrag zwei und der zweite ein Jahr alt. Getan hat sich überhaupt nichts (und diese Anfragen sind auch müßig, wenn Ubisoft rational handelt, werden sie keine solche Lizenz erteilen) --rtc 20:33, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Du weißt aber auch nicht mit wem der Niedrige alles gesprochen hat. Vielleicht war er klüger als du denkst. Du solltest dich aber da nicht so reinsteigern, die melden sich schon, wenn was nicht stimmt. --Grim.fandango 20:55, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
LOL --rtc 21:00, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Einsicht?[Quelltext bearbeiten]

@rtc: Siehst du selbst ein, dass Wikipedia niemals Bilder von kommerziellen Medien erhalten wird, wenn es keine Lizenz gibt, die eine eingeschränktere Weiternutzung vorsieht, als die jetzigen Lizenzen und das es niemals vor Ablauf der Schutzfristen dazu kommen wird, dass sich ein Urheber diesen unterwerfen wird? --Niabot議論+/− 19:31, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wir haben bereits Bilder von kommerziellen Medien. Wir haben auch Bilder von VG-Künstlern Bei diesem Spiele-Screenshot ist es uns eh egal, das liegt auf Commons. und ob der Screenshot SH hat müßte auch erstmal jemand begründen. --Marcela 19:36, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ja ich dachte dabei eher an Dinge wie Mickey Maus oder Asterix. Wenn die uns nur ein einziges solches Bild geben, dann dürften von diesem doch beliebige veränderbare Bilder erstellt werden. Demzufolge könnte ich doch ausgehend von einem freien Bild eigene Comics dieser Figuren zeichnen und müsste nur den Urheber nennen und gegebenenfalls auf die letzte Seite die GFDL unterbringen. Ist das wirklich so dramatisch oder hätte ein Urheber noch entsprechende Mittel um dies zu verhindern? --Niabot議論+/− 19:50, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Hat es schonmal jemand versucht? Bei Hannes Hegen und Rötger Feldmann sehe ich recht gute Chancen. Bei Disney wohl eher nicht. Wir durften Werner Brösel ohne jede Gegenleistung vor ein paar Jahren für unseren Fasching nachmalen, auch kommerziell. Er antwortet auf Mail nicht schnell und regelmäßig. Versuchen kostet nichts. Die Künstler, die ich persönlich kenne und die einen Artikel haben, die haben mir immer Materiel frei zur Verfügung gestellt. --Marcela 19:56, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
"Siehst du selbst ein, dass Wikipedia niemals Bilder von kommerziellen Medien erhalten wird, wenn es keine Lizenz gibt, die eine eingeschränktere Weiternutzung vorsieht, als die jetzigen Lizenzen und das es niemals vor Ablauf der Schutzfristen dazu kommen wird, dass sich ein Urheber diesen unterwerfen wird?" Wir haben viele Bilder von kommerziellen Medien, z.B. Tux Racer wird im Rahmen vieler Linux-Distributionen verkauft. Du meinst wohl, ob Wikipedia niemals Bilder von proprietären Medien erhalten wird, wenn es keine Lizenz gibt, die eine eingeschränktere Weiternutzung vorsieht als die jetztigen Lizenzen und dass es niemals vor Ablauf der Schutzfristen dazu kommen wird, dass sich ein Urheber diesen unterwerfen wird (zumindest nicht auf Anfrage von Wikipedia-Benutzern)? Ja, natürlich! Ich habe nie etwas anderes behauptet, im Gegenteil sogar immer wieder bekräftigt, dass Wikipedia-Benutzer es gar nicht erst versuchen sollten, solche Leute zur nicht in ihrem Interesse liegenden Unterwerfung zu überreden (im Gegenteil habe ich sogar vehement gefordert, solche Anfragen zu verbieten und solche Bilder, egal wie die Antwort ist, wegen dem inhärenten Irreführungsfaktor zu verbieten, denn es ist Ziel der Wikipedia freie Bilder zu schaffen und nicht vorhandene proprietäre zu sammeln). Ziel der Wikipedia ist es, eine freie Enzyklopädie zu erstellen, auch unter Inkaufnahme von erheblichen inhaltlichen und qualitativen Einbußen. "Ist das wirklich so dramatisch" Ja. "hätte ein Urheber noch entsprechende Mittel um dies zu verhindern?" Nein. Ziel der freien Lizenzen ist eine Enteignung geistigen Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit, und das ist auch gut so. --rtc 01:48, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Sagmal, sonst gehts noch gut? Zitat: Ziel der freien Lizenzen ist eine Enteignung geistigen Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit, und das ist auch gut so. - enteignet wird schonmal niemand und das weißt du ganz genau. Und das kann und darf auch niemals das Ziel sein. Würde ja bedeuten, daß wir es uns zum Ziel setzen, uns über bestehende Gesetze hinwegzusetzen. Von dieser Aussage distanziere ich mich ausdrücklich. --Marcela 18:36, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Tja, so ist das nun mal. Ich habe nur mal das klar ausgedrückt, was dahinter steht. Wir setzen uns zwar nicht über Gesetze hinweg, in dem Sinne, dass wir gegen diese verstoßen würde. Wir setzen uns aber sehr wohl über die Werteordnung des Geistigen Eingentums hinweg, die hinter diesen Gesetzen zumindest in neurer Zeit steht, indem wir diese Gesetze ausnutzen und sie nicht im Einklang mit dieser Wertordnung einsetzen, sondern als Waffe gegen sie. Insofern setzen wir uns natürlich über den Geist bestehender Gesetze hinweg, und auch Du tust das, vielleicht ohne Dir dessen bewusst zu sein (aber das ist vielleicht besser so; ob Du das willst was Du tust oder vielleicht etwas ganz anderes willst, aber nicht merkst, dass Du das gar nicht tust ist ja egal, solange das was Du tust ohne es vielleicht tun zu wollen am Ende doch gut ist). Zweck des Urheberrechts ist es, geistiges Eigentum zu beschützen. Mit der GFDL, aber auch anderen Copyleft-Lizenzen, wird dieser Zweck bekämpft und untergraben, indem jeder, der z.B. etwas zur Wikipedia beiträgt, dies nur darf, wenn er sein geistiges Eigentum aufgibt (das heißt, einen breiten Teil der Exklusivrechte, die er daran hat). Dies ist natürlich eine Form der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit, man sollte sich da nichts vormachen! Zwar ist diese Enteignung gewissermaßen indirekt, aber letztendlich kommt es ja nur auf das Ergebnis an, das unter dem Strich übrig bleibt, und das ist der Fakt, dass alle Inhalte, die zur Wikipedia beigetragen werden, Allgemeingut werden und nicht mehr geistiges Eigentum eines einzelnen sind. Nochmal konkret: Wenn Du Fotos schießt, haben diese einen Wert, weil sie Dein geistiges Eigentum sind, das Du z.B. an eine Fotodatenbank verkaufen kannst. Wenn Du sie in der Wikipedia unter einer freien Lizenz einstellst, verlieren sie diesen Wert, sie sind nicht mehr Dein geistiges Eigentum: Ich (und jeder andere) kann sie nehmen und auf Postkarten drucken und so Dein Foto verkaufen. Du kannst es auch nicht mehr an eine Fotodatenbank verkaufen. Sie haben daher nicht mehr den Wert den sie vorher hatten, sie sind nicht mehr Dein Eigentum, sondern allgemeingut. Du kannst nun sagen, ja, das ist ja überhaupt keine Enteignung, ich habe ja selbst der Lizenz zugestimmt. Mag sein, aber überleg doch mal: Hättest Du ihr auch zugestimmt wenn Du nicht durch die Umstände (dass nur freie Lizenzen in der Wikipedia erlaubt sind) dazu gezwungen wärst? Hättest Du ihr zugestimmt, wenn die Wikipedia nur eine gemeinschaftlich erstellte Enzyklopädie geworden wäre, bei der die Autoren keine Lizenz erteilen müssen und alle Rechte (abgesehen von der Darstellung und Bearbeitung im Rahmen des Wikis selbst) behalten können? Siehst Du. Du hast geistiges Eigentum aufgegeben müssen, obwohl Du das gar nicht wolltest und insofern ist es natürlich eine Form der sanften Enteignung. --rtc 18:55, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Warum haben wir dann komplizierte Lizenzbestimmungen für die WP-Inhalte, wenn das Ergebnis - Enteignung - so einfach auszudrücken wäre? -- Stechlin 19:00, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Weil die Lizenzbestimmungen von Juristen für Juristen geschrieben wurden und die schon immer ihr Geld damit verdient haben, so einfache Sachverhalte, so kompliziert auszudrücken. --rtc 19:06, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Diese Einstellung kommt mir sehr möchtegernkommunistisch und von wenig Respekt vor der individuellen Schaffenskraft geprägt vor. Ich erachte sie eigentlich als typisch für diejenigen, die selbst nichts schaffen, aber sich dafür an der Kraft der anderen bereichern wollen. Ich bin gern bereit, mit denen zu teilen, die auch selbst etwas geben, aber nicht nur abzugeben an diejenigen, die nur fordern und von denen selbst nichts kommt. --Eva K. ist böse 19:10, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Logisch betrachtet ist dann Deine Teilnahme an der Wikipedia irrational, denn die Lizenzen machen keinen Unterschied zwischen solchen, von denen selbst etwas kommt und solchen, die nur fordern und von denen selbst nichts kommt. Sie können doch alle die Früchte Deines Schaffens ausbeuten. Ich meine, Bertelsmann druckt und verkauft die Wikipedia seit geraumer Zeit[24] und bestimmt nicht weil sie selbst etwas geben wollen. PS: Der Vorwurf des Kommunismus ist völlig deplatziert, die Kommunisten haben Leute mit Eigentum ermordet, ganz ähnlich dem Holocaust, nur viel weniger beachtet (was man schon an dem schäbig kurzen Artikel sieht). Siehe Kulaken. --rtc 19:24, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Danke, daß Du meine Sicht, die ich auf meiner Benutzerseite dargelegt habe, so deutlich bestätigst. Was das das Mordargument betrifft, so geht das an der Sache vorbei. Auch Kapitalisten morden um des Eigentums willen. Ablenkungsmanöver gescheitert. --Eva K. ist böse 19:40, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Worum geht es Dir denn überhaupt? Ich finde Deine Sicht von Deiner Benutzerseite höchst selbstwidersprüchlich. Du sprichst Dich gegen kommerzielle Ausbeutung aus, willst aber an kommerzieller "Nach"nutzbarkeit festhalten. Du willst, dass nur Profit aus Deinem Beitrag schlagen darf, wer etwas zurückgibt, aber nimmst Lizenzen, die genau das ausdrücklich nicht zur Bedingung machen. Wo ist da die innere Logik? PS: Die Gedankenspiele bezüglich ausbeutender Wirtschaft mit ihrer Lobby und auch die Behauptung mordender Kapitalisten (zuviel die Märchen vom Zeitgeist-Film angesehen?), insbesondere im Vergleich zu den Dimensionen von Gulag oder Holocaust, würde ich schon eher mit einigen der Standpunkte des neueren Möchtegernkommunismus und seinen Verschwörungstheorien assoziieren. --rtc 20:10, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ausbeutung und Nutzung sind zwei Paar Schuh, das sollte auch eigentlich dir bekannt sein. Tja, und die Sache mit dem Geben und Nehmen sehe ich dann auch mal intern, wo furchtbare Juristen und Verwaltungsbürokraten absurde, unverständliche Formulierungen erstellen, um ihre Daseinsberechtigung zu begründen, aber selbst nichts kreativ zum Projekt beitragen. Was das Thema Verschwörungstheorien betrifft, so wird das auch gerne mal als Schlagwort]] benutzt, unbequeme Sichten lächerlich zu machen. Da Du gleich Begriffe wie Gulag und Holocaust heraufbeschwörst, von denen ich nichts geschrieben habe, stellst Du dich bedauerlicherweise in die Ecke der Nutzer dieser schlechten Billigrhetorik des Winkeladvokatentums, anders kann ich das nicht nennen. Das ist einer ernsthaften Diskussion nicht würdig. Bitte verzichte als auf solche Schlagworte, es wäre förderlicher. --Eva K. ist böse 13:19, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Was willst Du denn? Ich sehe hier nur abstraktes rumgeeiere von Nutzung und Ausbeutung und sonstige heiße Luft, aber was Du denn nun konkret willst sagst Du nicht! Verschwörungstheorien sind lächerlich. Klar, die Leute, die an sie glauben tun das oft nicht von ungefähr, sondern leben in einer problematischen Situation, die vielleicht beseitigt werden sollte, und die sie sich so zu erklären versuchen, und diese Tatsache sollte man durchaus ernst nehmen. Aber das macht diese Verschwörungstheorien nicht weniger lächerlich. Ich habe Gulag und Holocaust genannt weil Du mir (Möchtegern)kommunismus vorgeworfen hast, und ich wollte damit Dir klar machen, wo der Unterschied liegt. Wenn Du das als schlechte Billigrhetorik ansiehst, soll dann das Schlagwort des Möchtegernkommunismus etwa anders sein? Du stellst Ansprüche, die Du selbst nicht einhälst. --rtc 15:53, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich sehe nur einen, der ständig von Verschwörungstheorien fabuliert. --Eva K. ist böse 18:25, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Immerhin bringen sie freies Wissen unter die Bevölkerung. Da wäscht dann eine Hand die andere. --Niabot議論+/− 19:26, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Wissen war schon immer frei. Der Brockhaus bringt ebenso freies Wissen unter die Bevölkerung. --rtc 19:29, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Nur die Weiterverwendung wird erschwert, oder meinst du das Verteilen von Kopien aus dem Brockhaus in einer Schulklasse wäre legal? --Niabot議論+/− 21:05, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Erstmal ist das Verteilen von Kopien aus dem Bertelsmann-Ding auch nicht legal, weil das eine Markenfälschung wäre. Bertelsmann ist natürlich nicht dumm und hat natürlich extra drauf geachtet, jede Seite mit dem Wikipedia-Logo zu versehen, damit auch nicht einzelne kopiert werden können. Aber nehmen wir das mal weg, dann geht es immer noch nicht um Wissen, das schon immer frei war, sondern höchstens um die Enzyklopdieartikel. Und Evas Einwand war, dass Leute nicht einfach so ihre Werke nehmen und ausschlachten dürfen sollen, wenn sie nicht selbst etwas dazu beizutragen. Nun behauptest Du das sei beim Bertelsmann-Nachschlagwerk ja okay, weil die Leute es ja weiterkopieren können. Das war aber nicht Evas Punkt. Die Kopierbarkeit ist kein Beitrag von Bertellsmann; ich kann es mir auch aus der Ursprungsquelle Wikipedia selbst schon ausdrucken und kopieren. Wo trägt Bertelsmann also etwas bei und schlachtet nicht nur kommerziell aus? Oder willst Du das ganze auf kostenlose Werbung für die Wikipedia reduzieren? Aber ist das nicht bei jeder kommerziellen Verwertung der Fall, und wäre es dann nicht unsinnig, überhaupt eine Unterscheidung zwischen ausbeutenden kommerziellen Verwertungen und kommerziellen Verwertungen mit Eigenbeitrag zu machen, wenn alleine in diesem sowieso immer vorhandenen Werbeeffekt schon ein hinreichender Eigenbeitrag stecken soll? --rtc 21:32, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
*zustimm* Schöner hätte ich das jetzt auch nicht formulieren können. --Niabot議論+/− 19:24, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich sage doch nur wie es ist. Oder siehst Du das anders? --rtc 19:27, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
"Früher" (TM) - also in den ersten Jahren hier war ich in der Tat etwas blauäugig und habe mir über Lizenzen keine Gedanken gemacht. Mittlerweile wähle ich Lizenzen aber sehr wohl ganz bewußt. So habe ich gestern die beiden obersten Bilder für BIENE-Award hochgeladen, ganz bewußt als Bild-frei. Dies ist die weitgehendste Enteignung, die geht, hier um dem Veranstalter die problemlose Nachnutzung zu ermöglichen. Trotzdem bleibe ich Urheber. Ich habe auch mitnichten alle meiner Fotos hier hochgeladen. Und wertlos oder minderwertig werden die Bilder auch nicht, wenn sie hier hochgeladen sind, ich sehe eher das Gegenteil. Sie finden eine so weite Aufmerksamkeit, daß mehr Leute als auf irgendeiner anderen Homepage sie bemerken. Dies bewirkt, daß ständig Fragen zur Nachnutzung eintreffen. Beileibe nicht alle nachnutzer handeln so wie die, die auf Weiternutzung/Mängel gelistet werden und selbst dort geschieht das zur überwiegenden Mehrheit aus Unwissenheit. Guck mal hier 4 Beiträge weiter oben... In einem gebe ich dir allerdings Recht: viele Benutzer hier verstehen selbst nach Jahren den wahren Umfang der Konsequenzen aus den Lizenzen nicht. --Marcela 19:29, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich verstehe die Aussage "Trotzdem bleibe ich Urheber" nicht. Wie sollte es anders sein? Jedenfalls hat wohl niemand eine Zeitmaschine und könnte zurück in die Vergangenheit reisen und den Lauf der Gesichte so ändern, dass Du nicht mehr Urheber bist, sondern jemand anderes. --rtc 19:49, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Eben! Und deshalb kommen die zahlreichen Mailanfragen auch bei mir an. Dabei ist es relativ schnuppe, welche Lizenz vorliegt. Die Nachnutzer fragen bei GFDL-Bildern ebenso wie bei Bild-frei ;) Und bevor hier irgendein falscher Eindruck entsteht: außer Belegexemplaren und gelegentlich Eintrittskarten habe ich noch nie irgendwas davon gehabt und verlangt. Ich habe allerdings Folge-Aufträge zur Anfertigung von Fotos bekommen. Dies dürfte auch der Grund sein, wenn hier Profis ihre Werke zur Verfügung stellen. --Marcela 20:13, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Rtc drückt sich gewohnt überspitzt aus, hat aber im Grunde recht. Projekte wie die Wikipedia wollen die Enteignung des sog. "geistigen Eigentums" befördern. Andersrum und viel positiver konnotiert könnte man auch sagen es geht darum, die Monopolisierung sog. "geistigen Eigentums" zu verhindern. Das WP überhaupt eine Lizenz hat (und man nicht von Anfang an PD genommen hat) kann man als Fehler ansehen, hat aber sicher mit dem Copyleft zu tun, welches die erneute Monopolisierung von bereits freien Inhalten verhindert. Wer das nicht akzeptiert, dessen Teilnahme ist wie Rtc richtig sagt hochgradig irrational. Wir wollen mal nicht vergessen, dass das Urheberrecht einem Zunftprivileg für Drucker entspringt. Man kann also auch sagen, es geht darum, eine im Mittelalter einsetzende Fehlentwicklung (die im Übrigen dazu beiträgt, einen Großteil der Menschheit unter unwürdigen Bedingungen dahinvegetieren zu lassen) zu korrigieren. -- Wiggum 20:14, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wo wir grad dabei sind: (wir kommen vom Hundertsen ins Tausendste und die Ursprungsfrage spielt keine Rolle mehr) - Könntet ihr mal bitte konstruktive, destruktive, sarkastische, beleidigende oder sonstwelche Kritik an http://www.inf.hs-anhalt.de/~roletschek/urhg/geschichte-des-urheberrechts.htm üben? Gern auch als Mail an ralf@roletschek.de - ich bin nicht sauer, wenn vernichtende Kritik kommt! --Marcela 21:33, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
"Wir wollen mal nicht vergessen, dass das Urheberrecht einem Zunftprivileg für Drucker entspringt. Man kann also auch sagen, es geht darum, eine im Mittelalter einsetzende Fehlentwicklung (die im Übrigen dazu beiträgt, einen Großteil der Menschheit unter unwürdigen Bedingungen dahinvegetieren zu lassen) zu korrigieren." - ROFL. Und Eigentum ist ein antikes Überbleibsel der griechisch-römischen Sklavenhaltergesellschaft, gell? ;-) --Asthma und Co. 21:27, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Nach dem Bild, was lange auf deiner Benutzerseite stand hätte ich erwartet, dass du das Ziel teilst. ;-) -- Wiggum 23:17, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Hauptsache, man kann mit Widersprüchen umgehen.--Asthma und Co. 00:04, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Es konnten leider keine Angaben zu "Urheber" und "Datum" der Erstellung des Bildes gemacht werden. Was die erbetene "Genehmigung" eines nicht selbst erstellten Bildes betrifft, so beziehe ich mich allerdings auf die Bestimmung, wonach das Bild eines Bauwerks, das als Denkmal anzusehen ist, als gemeinfrei gelten kann. Erscheint diese Begründung aus Eurer Sicht nachvollziehbar? --Anaxo 18:11, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich bezweifle, daß es eine solche gesetzliche Regelung extra für Denkmal-Fotos gibt. Sicher, dass du nicht die Panoramafreiheit meinst, die allerdings keinen Einfluß auf die Rechte des Fotografen an seinen Bildern hat? --Kam Solusar 18:53, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Nein, ich habe mich auf die Ausführungen zu Denkmälern bezogen. Kann es sein, daß solche Bilder zwar voröffentlicht werden dürfen, aber dennoch dem Urheberrecht unterliegen? Welches ist da die SH? (nicht signierter Beitrag von Anaxo (Diskussion | Beiträge) )

In dem Abschnitt geht es darum ob du Bilder veröffentlichen kannst wenn du sie selbst gemacht hat. Deshalb heißt die Oberüberschrift ja auch Eigene Aufnahmen--134.2.3.103 20:04, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Andererseits trifft es zu, daß die Voraussetzungen der Panaramafreiheit m.E. gegeben sein dürften. Wenn sich aber dennoch hieraus kein Recht der Weiterverbreitung eines solchen Bildes ableitet, so müßte man höchstens fragen, ob es hier eine Schutzfrist gibt, die nach 70 Jahren abgelaufen ist. Es ist mir z.B. nicht bekannt, bis wann Otto Nöldeke oder der Fotograph des Bildes gelebt hat. --Anaxo 19:53, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn es nicht bekannt ist und nicht mit Zumutbarem Aufwand herauszufinden ist und das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde, kommt {{Bild-PD-alt-1923}} infrage. Sollte das Bild wirklich schon 1908 veröffentlicht sein, sogar {{Bild-PD-alt-100}}. Das hat aber weder was mit Schöpfungshöhe Beim Lichtbild eigentlich immer gegeben noch Panoramfreiheit zu tun.--134.2.3.103 20:28, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Danke für die Hinweise, habe ich die falsche Vorlage benutzt? Ist die Rechtslage nicht außerdem mit Datei:Busch Mechtshausen.jpg vergleichbar? --Anaxo 20:38, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Anaxo, die Rechtslage ist nicht wirklich vergleichbar. Auf dem von dir hochgeladenen Bild gibt es nichts, wovon man auf das Entstehungsdatum schließen könnte. Auf dem anderen Bild ist Wilhelm Busch abgebildet. Da es sich hier um ein Foto handelt und Busch 1908 starb, ist das Bild mit Sicherheit spätestens 1908 entstanden. Bei deinem Bild haben wir leider keinen konkreten Hinweis darauf, dass es vor 1908 entstanden ist. Insofern ist die von dir verwendete Vorlage falsch. Bitte auch beachten: Nur, weil man etwas fotografiert, was nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt ist, verliert man nicht die eigenen Rechte an dem Foto. Fast jedes Foto (ausgenommen Sonderfälle, wie Reproduktionsfotografien, maschinelle Aufnahmen etc.) ist eine eigene schöpferische Leistung, an der der Urheber (also der Fotograf) das Urheberrecht hat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:42, 28. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das als Quelle angegebene Buch "Lustige Wilhelm-Busch-Sammlung" ist laut KVK wohl erstmals 1934 erschienen (und danach in vielen Auflagen weiter bis in die 50er Jahre). Die Beschreibung von Datei:W busch gh.gif sagt aber auch, dass das Bild "nach dem Tod von Wilhelm Busch im Jahr 1908 in einem Artikel erschien, der von seinem Neffen, Otto Nöldeke, verfaßt war" - ich nehme an, dass diese Information aus der "Lustigen Wilhelm-Busch-Sammlung" stammt. Wenn das so ist, wenn also das Bild 1908 oder kurz danach erstmals erschien, ist es sicher schon mal älter als 100 Jahre, und wenn es nirgends Hinweise auf den Fotografen gibt, können wir Bild-PD-alt-100 nehmen. .gif ist übrigens für Fotos ein eher ungünstiges Dateiformat (wenn auch bei diesem qualitativ eh bescheidenen Schwarzweissbild nicht so schlimm). Gestumblindi 13:06, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe nochmals nachgelesen und nun doch das Erscheinungsjahr des Aufsatzes von Otto Nöldeke herausgefunden. Die folgenden hier wiedergegebenen Angaben decken sich insofern mit den vorstehendnen Recherchen von Gestumblindi. Es heißt im Anhang zu der bereits zitieren Quelle aus der Lustigen Wilhelm-Busch-Sammlung von Otto Nöldeke „Was ihn betrifft", S. 200 f.: „„Es sind schon über 25 Jahre seit dem Tode Wilhelm Busch's vergangen. Vor zwei Jahren ist sein hundertster Geburtstag überall ,soweit die deutsche Zunge klingt' dankbar gefeiert.
Es kann sich bei dem Erscheinungsjahr des Photos also nur um das Jahr 1934 handeln, da Wilhelm Busch von 1832-1908 lebte. Das Bild ist also vorher entstanden und wie schon oben auch laut Virtuellem Karlsruher Katalog gesagt 1934 erschienen. Otto Nöldeke bezieht sich eindeutig auf dieses Photo, wenn er schreibt: „„Eines dieser mit Stroh gedeckten und mit den sächsischen Pferdeköpfen oder dem Wendenstock geschmückten Bauernhäuser war damals das Wohnhaus der Eltern Buschs. Unser Bild zeigt es von der Gartenseite; denn da nach hinten hinaus liegen im niedersächsischen Bauernhaus die Wohnräume, Stuben und Kammern der Menschen zu ebener Erde. Betritt man von der Straßenseite her durch das große zweiflügelige Einfahrtstor solch ein Haus, so hat man traulich unter demselben Dache vereint zur Rechten und Linken die Ställe für das Vieh und darüber die Vorratsböden für Korn, Heu und Stroh. ..."
Es folgt nun die Beschreibung der Geschichte des Hauses mit seiner Konservierung als Museum. Es scheint nach diesem Text so zu sein, daß das Photo aufgenommen wurde, nachdem es von den Eltern Buschs „Ende der vierziger Jahre" schon nicht mehr als Wohnhaus, sondern nur noch „zu Lagerräumen und Ställen genutzt wurde, und vor der Umwandlung in ein Museum. Dazu heißt es als Anlaß des Eingreifens der genannten Institutionen (Heimatbund und Provienzialverwaltung) bloß: „Vor etwa 10 Jahren sollten neue Ställe gebaut werden. Es hätten damit auch die alten Wohnräume mit dem Geburtszimmer von Wilhelm Buschs verschwinden müssen." Ist hiermit also das Jahr 1924 gemeint? Die Umwandlung in ein Museum wäre damit nicht mehr zu Lebzeiten von Wilhlem Busch, sondern nur noch zu Lebzeiten von Otto Nöldeke erfolgt. Der Zustand des Hauses auf dem Photo zeigt eindeutig, daß es nicht bewohnt wurde.
Hinsichtlich des Ablaufs evtl. Autorenrechte bei einfachen Photos zählt nicht der Zeitpunkt der Entstehung der Aufnahme, sondern der einer Veröffentlichung. Bei einer Einschätzung als Lichtbild wäre auf § 72 UrhG zu verweisen. Nach Abs. 2 dieses Gesetzes sind inzwischen eindeutig mehr als 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen abgelaufen. Dies auch dann, wenn man im ungünstisten Falle annimmt, daß das Bild erst 1934 entstanden ist, vgl. dazu auch WP-Anmgaben zur Schöpfungshöhe bei einfachen Lichtbildern bzw. Photographien.
Wenn man von einem Lichtbildwerk ausgeht, so sind zwar inzwischen mehr als 70 Jahre seit dem ersten Erscheinen abgelaufen, vgl. § 64 UrhG, unklar wäre jedoch, ob auch der Autor des Bildes bereits vor 70 Jahren verstorben ist.
Meines Erachtens liegt aber eine sog. triviale Wiedergabe vor (Panoramafreiheit, geschichtliche Darstellung zu den Lebensumständen einer historischen Person, Aufnahme sehr wahrscheinlich sogar von amtlicher Seite erstellt). Dazu heißt es in folgender WP-Seite zum Thema Schöpfungshöhe:
In Urheberrechtskommentaren zum deutschen Recht wird das Gemeingut gern bei der Erörterung der Freien Benutzung (§ 24 UrhG) thematisiert. Ulrich Loewenheim schreibt dazu im Kommentar von Schricker: Zum frei benutzbaren […] Gemeingut zählen zunächst tatsächliche Gegebenheiten und Ereignisse, alles, was durch Natur oder Geschichte vorgegeben ist. Dazu gehören die gesamte physische Umwelt des Menschen wie Länder und Landschaften, Fauna, Flora, Naturerscheinungen usw., historische Personen und Geschehnisse […], Tagesereignisse und Nachrichten tatsächlichen Inhalts […], Naturgesetze und Daten (S. 453 f.). (Hervorhebung durch Ref.)
Als solche Daten wäre u.a. auch die Lebensgeschichte von Wilhelm Busch zu betrachten, die mit dem Photo seines Geburtshauses sicher als verbunden anzunehmen ist.
Ich habe natürlich in der oben vorgetragenen Diskussion durchaus verstanden, daß der Bezug auf die Panoramafreiheit sich angeblich nur auf die eigenen Bilder bezieht, verweise hier aber dennoch auf die Ausnahmebestimmungen des § 59 UrhG. Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit der Veröffentlichung ausdrücklich unter Einschränkung des Urhaberrechts, siehe den Rahmen dieses Gesetzesabschnitts.
Ich bin daher zu dem Ergebnis gekommen, daß der bisher gewählte Vorlagenbaustein für die Lizenz zur Veröffentlichung {{Bild-PD-alt-100}} nicht zutrifft. Vielmehr glaube ich, daß im Falle dieses Bildes Gemeinfreiheit anzunehmen ist.

--Anaxo 21:03, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Gemäss der Darstellung unter Lichtbildwerk#EU-Recht ("... ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind") und Lichtbildwerk#Rechtslage_in_Deutschland gehen wir hier im allgemeinen davon aus, dass auch wenig schöpferische Fotografien dreidimensionaler Szenerien (z.B. das Foto eines Hauses) in Deutschland als Lichtbildwerk und damit für 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt sind ("Eines besonderen Maßes an schöpferischer Gestaltung bedarf es danach für den Schutz als Lichtbildwerk nicht", aus dem BGH-Zitat dort). Dass die hier diskutierte Fotografie unter die Panoramafreiheit fällt, versteht sich beinahe von selbst; aber du vermengst hier zwei unterschiedliche Dinge: die Panoramafreiheit besagt, dass der Urheber des fotografierten Gegenstands (bei einem Haus also dessen Architekt) bei Fotografien von öffentlichem Grund keine urheberrechtlichen Ansprüche hat. Hier geht es aber um die Frage des urheberrechtlichen Schutzes der Fotografie selbst, und dafür ist nur interessant, wer der Urheber des Fotos ist und wann er starb - wenn wir von einem Lichtbildwerk ausgehen. Die von dir genannten Punkte "Panoramafreiheit, geschichtliche Darstellung zu den Lebensumständen einer historischen Person, Aufnahme sehr wahrscheinlich sogar von amtlicher Seite erstellt" berühren alle die Frage Lichtbild oder Lichtbildwerk? im Grunde nicht.

Wenn wir also annehmen, dass es sich um ein Lichtbildwerk handelt, ist Bild-PD-alt-100 wohl weiterhin der korrekte Baustein: das Bild wurde offenbar um 1908 erstmals veröffentlicht (wenn es wirklich 1908 in einem Aufsatz von Nöldeke gezeigt wurde: wie gesagt nehme ich an, dass die Information von der Bildbeschreibungsseite, dass das Foto "nach dem Tod von Wilhelm Busch im Jahr 1908 in einem Artikel erschien, der von seinem Neffen, Otto Nöldeke, verfaßt war" so stimmt und dem Buch von 1934 entnommen wurde), ist somit älter als 100 Jahre, aber den Urheber haben wir immer noch nicht ermittelt (eventuell Nöldeke selbst?) Und wie kommst du darauf, anzunehmen, dass das Bild im ungünstigsten Fall doch erst 1934 entstanden sein könnte? Deine Bildbeschreibung sagt doch recht klar, dass es angeblich 1908 in einem Artikel von Nöldeke erschien. Wann das wirklich ausdrücklich so in der Lustigen Wilhelm-Busch-Sammlung steht, gibt es doch keinen Grund, daran zu zweifeln? Oder... mir kommt erst jetzt der Gedanke, dass deine Formulierung anders gemeint sein könnte: der Artikel von Nöldeke steht in dem Buch von 1934 und mit "nach dem Tod von Wilhelm Busch im Jahr 1908" meinst du keinen Zeitpunkt unmittelbar nach dem Tod (wie ich es bis jetzt verstanden habe) sondern "zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach dem 1908 erfolgten Tod von Wilhelm Busch"? Wenn das so ist und du keinen Hinweis auf eine Veröffentlichung des Bildes vor 1934 hast, geht Bild-PD-alt-100 nicht, nicht einmal Bild-PD-alt-1923, und wir müssen das Bild wohl löschen. Gestumblindi 21:42, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Anmerkung: Allerdings wäre vielleicht auch ein Anonymes Werk möglich; da anonyme Werke nur 70 Jahre nach ihrer Erstveröffentlichung geschützt sind, wäre die Fotografie in diesem Fall seit 2005 gemeinfrei. Gestumblindi 21:47, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ja sicher, 1908 ist nur als das Todesjahr von Wilhelm Busch anzusehen. Ich habe zum Zeitpunkt des Hochladens den Text im Artikel nicht so genau gelesen, erst jetzt habe ich das zum Erscheinungsjahr wesentliche daraus vorgetragen. Somit haben wir uns ja doch verstanden.

Allerdings scheint mir der eigentliche Haken bei der Sache zu sein, daß wir den Autor des Bildes nicht kennen. Otto Nöldeke hat nur den Artikel geschrieben, ob er auch das Photo gemacht hat, das weiß ich nicht.

Hast Du denn auch meinen zweitletzten Absatz über § 59 UrhG gelesen? Da ich juristischer Laie bin, weiß ich natürlich nicht, ob man daraus wirklich ablesen kann, daß die persönlichen Urheberrechte des Photographen eingeschränkt sind, nicht die des Architekten !!!!

Vielen Dank für Deine Ausführungen! Zur Anonymität des Werks kann ich natürlich jetzt noch nichts Definitives sagen, außer ich weiß den Namen des Urhebers nicht. Bedeutet anonym nur, daß man den Autor nicht kennt und ihn auch nicht mit zumutbarem Aufwand nicht ausfindig machen kann? Ich muß erst noch weiter in der diesbezüglich zitierten Quelle lesen, die ich erst zuletzt entdeckt habe. Grüße --Anaxo 22:06, 30. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Anonymes Werk?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe versucht, den Namen des Urhebers ausfindig zu machen, indem ich gerade eben das Wilhelm-Busch-Museum in Wiedensahl angeschrieben habe. Dies allein lieferte auch schon nähere Auskünfte über den Zustand des Geburtshauses von Wilhelm Busch im Jahre 1926, die im Internet über die folgende Adresse zu erhalten sind:

Zustand des Geburtshauses 1926

Startseite der Internet-Informationen zum Wilhelm-Busch-Museum

Wilhelm-Busch-Museum-Wiedensahl

hier meine Anfrage:

Sehr geehrte Frau Frommhage,

diese e-mail-Adresse ist mir durch die Internetseiten des Wilhelm-Busch-Museums bekannt. Ich bitte hiermit um nähere Auskunft über das Ihnen im Anhang z.K. übersandte Bild des Geburtshauses von Wilhelm Busch. Es stellt das Haus in einem noch relativ gut erhaltenen Zustand dar, erscheint jedoch schon nicht mehr bewohnt zu sein. Es kann daher nur in der Periode zwischen dem "Ende der vierziger Jahre" des 19. Jahrhunderts entstanden sein, nachdem laut Otto Nöldeke die Eltern von Wilhelm Busch ein neues "Wohnhaus mit Kaufladen erbauten" und dem mir durch Ihre Internetseite bekannten Zeitpunkt 1926, zu dem der Verfall schon sehr stark fortgeschritten war. Das übersandte Bild des Geburtshauses von Wilhelm Busch ist dem Band "Lustige Wilhelm-Busch-Sammlung" des Braun & Schneider-Verlags in München, Seite 202 entnommen. Der Band ist ca. 1953 gekauft worden und verfügt weder über bibliographische Angaben zum Erscheinungsjahr noch über einen Quellennachweis. Es ist daher dieser Ausgabe nicht zu entnehmen, ob evtl. noch persönliche Urheberrechte für das Photo bestehen oder ob der Verlag als die Vertretung des anonymen Urhebers anzusehen ist. Der Band ist laut KVK offensichtlich 1934 bei B&S zuerst erschienen.

Vergleicht man dieses Photo mit den in der in Ihrer Internetseite gezeigten Aufnahme aus dem Jahr 1926, so erscheint es zumindest um Jahrzehnte älter. Dies aber enthebt den Benutzer noch nicht von seiner Pflicht, Nachforschungen über den Urheber des Photos anzustellen. Handelt es sich in urheberrechtlichem Sinne evtl. um ein Anonymes Werk? Ist es schon deshalb als gemeinfrei anzusehen, weil es die Lebensgeschichte einer historischen Persönlichkeit beleuchtet?

Bei Annahme eines Anonymen Werks wären die folgenden Bestimmungen des § 10 Urhebergesetz (UrhG) wichtig:

§ 10
Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.

Ich bin Ihnen sehr zu Dank verbunden, evtl. nähere Angaben über den Urheber des Ihnen sicherlich bekannten Photos erhalten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Auner

Dies vorerst nur zur Information! Es erscheint mir als offensichtlich, daß es sich um ein anonymes Werk handeln muß, bereits deshalb, weil im Buch keine näheren Angaben zur Urheberschaft enthalten sind, auch keine Künstlerkürzel usw. Daher muß m.E. § 10 Absatz 2 UrhG hier logisch zwingend greifen, sofern keine anderen Angaben zu erhalten sind. Man kann daher ja mal ruhig abwarten, ob die Anfrage nun evtl. doch noch neue Erkenntnisse liefert? Grüße --Anaxo 12:34, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zu ergänzen wäre schließlich noch, daß das gleiche Bild des Geburtshauses auch im Internet zufinden ist. Die schon angesprochene Bildqualität ist dort etwas besser, die Auflösungszahl (in Pixel) jedoch geringer (260 x 199). Die Tatsache der Veröffentlichung im Internet hat ja noch nichts zusagen über die Urheberrechte, dennoch erscheint mir die Tatsache relevant. Die Datei ist nämlich benannt mit „Geburtshaus 1908“. Hier daher die Adresse:
Geburtshaus 1908
Ich habe auch telephonischen Kontakt zum Museum in Wiedensahl aufgenommen. Dort hat man mir erklärt, daß ich Frau Frommhage am kommenden Dienstag, den 03.02.2009, am Telephon sprechen kann. Hierdurch erwarte ich doch mit großer Wahrscheinlichkeit nähere Hinweise über die hier noch offenen Fragen.

Nota bene: Ich denke, daß man die Qualität des augenblicklich hochgeladenen Bildes noch dadurch verbessern kann, indem ich den Kontrast verändere! Grüße --Anaxo 14:17, 31. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Am 03.02.09 erhielt ich die folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Auner,
anbei das Foto des Geburtshauses von W.Busch von 1908, auf das U.E nach die Rechte erloschen sind.
Viele Grüße
Gudrun-Sophie Frommhage-Davar
Museumsleiterin
________________________________
Wilhelm-Busch-Geburtshaus
Hauptstr. 68a
31719 Wiedensahl
________________________________
Ruf (05726) 388
Fax (05726) 921328
________________________________
wilhelm-busch@wiedensahl.de
www.wilhelm-busch-geburtshaus.de

Da das nun erhaltene digitale Bild als JPG-Graphik mit 1820 x 1402 Pixel qualitativ wesentlich besser ist als das von mir hier im Betreff hochgeladene GIF-Bild, schlage ich vor, dieses von mir hochgeladene GIF-Bild zu löschen. Sodann kann ich das neu von der Museumsleitung erhaltene Bild abermals hochladen. Ich kann es auch unababhängig davon - d.h. unabhängig vom Löschen der GIF-Datei - tun.
Es ist nun wohl klar erwiesen, daß das Photo, das sich nur in der Wiedergabequalität, d.h. nicht gegenständlich, von dem hier hochgeladenen unterscheidet, im Jahr 1908 entstanden ist und ein Urheber nicht bekannt ist. Es handelt sich also um ein anonymes Werk. Der Verlag Braun & Schneider in München, der das Bild 1934 veröffentlicht hat, besteht nicht mehr. Urheberrechte könnten auch ohnehin nicht von einem Nachfolger beansprucht werden, da bei anonymen Werken das Erscheinungsjahr für die Ablauffrist der Urheberrechte zählt. --Anaxo 11:26, 4. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

P.S. Die relevante Rechtsvorschrift hierfür ist: Bei einem anonymen Werk erlischt (gemäß § 66 UrhG) das Urheberrecht siebzig Jahre nach Veröffentlichung. --Anaxo 11:33, 4. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Selbst erstellte Fotos von Brettspielen[Quelltext bearbeiten]

Nur ein Beispiel. Solche Fotos gibt es vielen anderen, modernen Spiele

In vielen Artikeln von Brettspielen sind Fotos eben dieser Spiele. Auf Commons geht es diesen Bildern wohl nun an den Kragen ... ist der Upload solcher Fotos in der de-wp rechtens? Wäre doch wirklich schade, hunderte selbst erstellte Bilder mit hoher Relevanz zu verlieren. --Nyks ►Kontakt 19:48, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das bringt mich auf die Frage: Wie lange besteht denn ein Urheberrecht an Spielen? 70 Jahre nach dem Tod des Erfinders, analog zu Kunstwerken? Oder ewig? Wann wird Monopoly gemeinfrei? BerlinerSchule 19:59, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Monopoly wurde auf Commons als erlaubt klassifiziert (siehe Commons:Commons:Image_casebook#Board_games), andere Spielefotos werden aber nun offenbar leider gelöscht ... und das sind etliche. Vielleicht gibt es ja aber eine rechtliche Möglichkeit, diese Fotos in de-wp zu erhalten? Ganz abwegig ist das ja nicht, bei den Logos haben de-wp und Commons ja auch unterschiedliche Regelungen. --Nyks ►Kontakt 20:11, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Mir wäre nicht bekannt, das die deutsche Wikipedia bezgl. des Zeigens von geschützten Werken eine andere Regelung hat als Commons. Derivate Works, wie sie auf Commons genannt sind, sind auch auf DE verboten. Man könnte aber jedes Foto auf die Schöpfungshöhe prüfen. Vielleicht ließe sich bei einigen was über diese Regelung lösen. Allgemein aber zu sagen, das die Spielefotos auf de können, wäre aber falsch. Viele müssten auch hier gelöscht werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 21:59, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
An fehlende SH hab ich zuerst eigetnlich nciht gedacht, eher dran, dass es sich ja nciht um eine reine Darstellung des Spielplans handelt, sondern die Darstellung des Spielgeschehens. --Nyks ►Kontakt 23:01, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Urheberrechtlichen Schutz kann das Spiel ja hinsichtlich der Spielidee erlangen, nicht aber bezüglich des Spielbretts und der Spielfiguren, das ist mE nach kleine Münze. Insofern würde ich annehmen, dass Fotos der gebrauchsgrafisch gestalteten Hardware rechtlich unbedenklich ist. --Port Disk. 23:08, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Genau. Die Bretter sind manchmal so gestaltet, dass meilenweit nicht an Schöpfungshöhe zu denken ist. Ein Monopoly-Brett hat partout keine Schöpfungshöhe. Auch ein Mensch-ärgere-dich-nicht-Brett nicht. --Micha 23:11, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Richtig, von solch trivialen Spielen denk ich mal redet auch nie jemand. Es gibt aber sicher Probleme mit Fotos moderner Brettspiele, deren Spielbretter auf Fotos oder komplexen Zeichnungen/Grafiken bestehen. (Beispiele: [25], [26], [27], [28]) --Christian Bier (Disk.) (+/-)
Solche Fotos, wie von dir extern verlinkt, gibt es mind. ein Dutzend, die in Artikel eingebunden sind. --Nyks ►Kontakt 23:57, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Beispiele? Wird nämlich dann Zeit, dass die verschwinden. Christian Bier (Disk.) (+/-) 00:19, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Dann aber bitte genau überlegen, ob das Brett und das Spielmatereial Schöpfungshöhe hat. Meine Erfahrung ist es, dass eindeutige URV bei Brettspielfotos sehr schnell entfernt worden sind. Wir vom Portal:Spiele haben dann eher Spielmaterial fotografiert oder Bretter schematisch dargestellt. --Micha 00:39, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Benutzer:Port(u*o)s schrieb "Urheberrechtlichen Schutz kann das Spiel ja hinsichtlich der Spielidee erlangen, nicht aber bezüglich des Spielbretts und der Spielfiguren, das ist mE nach kleine Münze. Insofern würde ich annehmen, dass Fotos der gebrauchsgrafisch gestalteten Hardware rechtlich unbedenklich ist." 1. Eine Spielidee unterliegt, ebenso wie irgendwelchen anderen Ideen, gerade nicht dem Urheberrecht (hier eine Quelle von jemandem, der es gerne anders hätte: [29]), das Urheberrecht betrifft Werke, also immer nur die konkrete Darstellung von Ideen. 2. "nicht aber bezüglich des Spielbretts und der Spielfiguren" Vorsicht: Es gab glaube ich mal Monopoly-Versionen mit sehr aufwändig gestalteten Metallfiguren und dann fällt mir noch spontan Hero Quest ein. Das geht schon erheblich über das durchschnittliche hinaus und wird dann in der Regel Kunst sein und dem Urheberrecht unterliegen. 3. "das ist mE nach kleine Münze" Die unterliegt nur dann nicht dem Urheberrecht, wenn es um angewandte Kunst geht. Daher Vorsicht. 4. "Insofern würde ich annehmen, dass Fotos der gebrauchsgrafisch gestalteten Hardware rechtlich unbedenklich ist." Oft ist bei Brettspielen die Grenze sehr fließend. Ein dekoratives Hintergrundbild auf dem Spielbrett ohne Bedeutung für das Spiel wird z.B. keine Gebrauchsgrafik mehr sein. Ich würde eher sehr vorsichtig sein bei Brettspielen, da die Spielehersteller diese Problematiken natürlich genau kennen und sicher gezielt solche Fallen einbauen, um zumindest gegen 1:1-Kopien leicht vorgehen zu können. --rtc 01:20, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Also das Spiel als solches ist nicht geschützt? Wenn ich jetzt ein Monopoly herstelle, das ein anderes Layout hat und es unter einem anderen Namen, aber mit genau denselben Spielregeln verkaufe, ist das dann legal? Und ist die Schutzfrist so lang wie bei Kunstwerken? BerlinerSchule 22:51, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
In Deutschland sind abstrakte Spielmechanismen kaum schützbar - allerhöchstens mal ein Patent und ein wenig UWG im Rahmen des Investitionsschutzes. sугсго 23:04, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Kopien von Spielen gibt es zuhauf. Memory wurde z.B. auch häufig kopiert. Das einzige, was geschützt ist, ist der Name Memory. --Micha 23:06, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Angenommen, man zeigt noch etwas mehr: Spiel liegt auf einem Tisch, man sieht eine Hand, die Würfel hält usw... oder zeigt sogar Spieler. Würde man damit die Klippen nicht umschiffen?-- Ziko 23:16, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Das Spiel müsste zum Beiwerk werden. Dann ist das Bild aber nicht mehr geeignet, den Artikel zum Spiel zu illustrieren. sугсго 23:24, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Es gibt Fotos, die genau diesen Grenzfall ausnutzen. Der Mehrwert für den Artikel ist aber zweifelhaft. Ich dagegen bevorzuge dann eher Detailaufnahmen der Spielsteine und/oder eines Logos und/oder eine schematische Zeichnung des Spielbrettes ohne allfällige urheberrechtl. bedenklichen Details. --Micha 23:33, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Weiß eigentlich jemand, ob die Verlage schonmal gefragt wurden? Die Darstellung in der WP dürfte für die Verlage ja sehr wünschenswert sein, so dass sie ja vielleicht auch einer cc-by-sa-lizenz zustimmen könnten. Was denkt ihr? --Nyks ►Kontakt 23:43, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das ist eine schwierige Frage. Mit einer cc-by-sa-lizenz geben sie somit das Einverständnis, dass es kommerziell gerbaucht werden dürfen und damit geben sie nach ihrer Ansicht doch von einem kommerziellen Produkt die Kontrolle aus den Händen. Ich wäre eher dafür, dass wir hier auch teilweise copyright-geschütze Bilder erlauben, wie das in der en-Wikipedia üblich ist. Das würde die Artikel besser bebildern (z.B. auch bei Comicfiguren, etc.). Das Ziel sollte in erster Linie sein, dass wir hier gute Artikel haben und ich finde es sekundär, ob wirlich sämtliche Inhalte wiederverwendet werden können müssen. Meine Meinung. --Micha 23:56, 19. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich denke für alle Beteiligten die Beste Lösung wäre, wenn der Spieleverlag ein Bild einer Typischen Spielsituation vom Hausphotographen unter einer passenden Lizenz freigibt. Wir haben ein Bild, der Verlag kriegt kostenlose Werbung, stellt aber keine nutzbares (Liegen ja Spielsteine drauf, der Winkel ist ungünstig usw.) Brettdesign unter eine zu weitgehende Lizenz. Und der Hausphotograph steht weiterhin in Lohn und Brot. Für Comicfiguren wäre es schön wenn wir nd (no derivatives) Lizenzen akzeptieren würden. Dann könnten die Urheber ein nettes Bild für Wikipedia zeichen, wo zumbeispiel drauf steht Ehapa grüßt Wikipedia oder so. Damit ist das Bild für missbräuchliche Benutzung auf T-Shirts und Tassen unbrauchbar, aber für unsere Zwecke taugt es. Sobald das Bild verändert wird gilt die Lizenz nicht mehr.--134.2.3.102 12:07, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das kann nur ein allfälliges, gut vorbereitetes MB regeln... --Micha 17:29, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Nein, da kann kein MB regeln. Unsere Grundprinzipien sind umunstößlich, da könnt ihr noch so viele MBs machen... @Nyks: Urheberrechtlich geschützte Bilder akzeptieren wir doch jetzt schon. Alle Bilder, die nicht gemeinfrei/PD sind, sind urheberrechtlich geschützt (auch GFDL-/CC-Bilder). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:25, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Unsere Grundprinzipien sind umunstößlich -> das glaubst du ja selbst nicht. Wikipedia baut nicht auf Dogmen auf. --Micha 18:38, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wikipedia:Grundprinzipien.
Im Übrigen ist diese Diskussion müßig, sie wurde schon zigmal geführt. nd ist hier nicht durchsetzbar, spätestens an einer office action würde das scheitern. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:47, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
In der englischsprachigen Wikipedia gehts auch. Bsp. en:Mickey Mouse sogar mit SVG-Bild [30]. Aber ich gebe dir Recht, dass die Diskussion darüber hier sicher nichts bringt. --Micha 18:52, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Das ist fair use, das geht nach DACH-Recht erst gar nicht (und auch auf en sehr umstritten)... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:56, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Ok. - Wahrscheinlich ist es nicht im Sinne des Erfinders, einigen Urheber eine Lizenz zuzugestehen, die eine Weiterverwendung unterbindet. Obwohl das bei Artikeln sind, die genau solche Werke im Sinne der Urheberrechtes beschreiben (z.B. Comicfiguren, Kunstwerke, Brettspiele, etc.), durchaus wünschbar wäre. --Micha 19:07, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wahrscheinlich ist es nicht im Sinne des Erfinders, einigen Urheber eine Lizenz zuzugestehen, die eine Weiterverwendung unterbindet.“ - Du hast es erfasst. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:21, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wie bereits gesagt: Mir ist eine allfällige Bebilderung der Artikel wichtiger ist, als eine mögliche (und bisher meist problembehaftete) Weiterverwendung des Bildmaterials. --Micha 20:39, 20. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Persönlich kannst du das natürlich so sehen, aber diese Ansicht verstößt gegen die Grundprinzipien des Projekts und die Konzeption der Wikipedia als "freie" Enzyklopädie. Eine entsprechende Änderung der Richtlinien ist daher ausgeschlossen. --h-stt !? 09:15, 21. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Wie kann es eigentlich gegen die Grundlinien verstoßen, wenn die englische Wikipedia ebenso unfreie Bilder zulässt? Daß es im US-Recht "Fair Use" gibt kann kaum der Grund sein, denn es ist damit ja trotzdem nicht erlaubt das Micky-Maus-Bild auf ein T-Shirt zu drucken und zu verkaufen. Eine Sonderlizenz für geschützte Werke (mit Einverständnis des Rechtinhabers) wäre kein großer Unterschied zu der Fair-Use-Nutzung in der englischen Wikipedia. --Toon 17:32, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Fair use ist eine in der US-Rechtsdogmatik verankerte freie Nutzung; wir haben in unserem UrhG eigene Fair-Use-ähnliche Regelungen - die Panoramafreiheit und das Zitatrecht sind grob kodifiziert Fair-use-Regelungen. sугсго 17:44, 22. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe nun erstmal bei Kosmos angefragt, ob dort die generelle Bereitschaft für solche Freigaben unter cc-by-sa besteht. Mal schaun. Vor Montag wird meine Mail ja vermutlich sowieso nicht gelesen werden, und auch dann wird diese ja vermutlich erstmal zigfach intern weitergleitet werden ;) --Nyks ►Kontakt 18:58, 23. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe eine Antwort erhalten. Kurz zusammengefasst: Kosmos hat natürlich Interesse; Kosmos kann nur das bereits zur Verfügung stehende Pressematerial stellen, welches nciht kommerziell genutzt werden darf. Allerdings: Wir dürfen selbst Bilder erstellen und online stellen, auch ohne einzelne Genehmigung. Dies decke sich im Wesentlichen mit CC-by-SA, "lediglich der dort angesprochenen Genehmigung zur Veränderung des Bildmaterials können wir nicht zustimmen, da das Spielmaterial selbst natürlich beliebig angeordnet werden darf, aber z.B. ein Spielplan ohne Genehmigung durch uns und ggf. den Illustrator nicht verändert dargestellt werden darf." Nun frage ich mich ... was genau muss erlaubt sein, und was hat der Kosmos-Mitarbeiter darunter verstanden?! da wir die Bilder ja sowieso selber anfertigen dürfen, ist dies ja bereits ein großer Einfluß ("Veränderung") auf das Bild, indem wir das Bild ja beliebig inszenieren können. --Nyks ►Kontakt 17:42, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
Wenn ich dein Zitat nicht falsch verstanden habe, kannst du es damit sein lassen. "angesprochenen Genehmigung zur Veränderung des Bildmaterials" heißt ja CC-BY-ND und dies ist nun einmal kein Open Source mehr... ← Körnerbrötchen - 23:11, 29. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
So, ich habe eine weitere Antwort erhalten. Dem Verlag geht es lediglich darum, dass dieser - verständlicherweise - vermeiden möchte, dass Logos oder Bildbestandteile mit hohem Wiedererkennungswert so manipuliert werden, dass dies rufschädigend sein würde. Beispielsweise also das Logo so zu manipulieren, dass Logo so zu manipilieren, dass daraus irgend welche Horror-Phantasie-Elemente werden.
Kann man Unternehmen in diesem Bezug "beruhigen", weil es andere Gesetze gibt, die sowas verbieten? Dann stünde eine Veröffentlichung aller Spiele-Fotos unter cc-by-sa nämlich nichts mehr im Wege. --Nyks ►Kontakt 13:15, 4. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Doch – nämlich die notwendige Unterschrift. Und zwar von jemandem, der die auch tatsächlich geben kann, und nicht von irgendeinem Emailbeantworter oder Lizenzabteilungsmenschen, sondern jemand, der tatsächlich über die Rechte verfügen kann (Prokurist). Wenn der kompetent ist und weiß, was er bei cc-by-sa für Rechte freigibt, wird er diese Unterschrift nicht drunter setzen. Diese Nachfragerei ist unsinnig; Du bittest um Rechte, die der Rechteinhaber, wenn er rational handeln will, nicht freigeben darf. Schaffst Du es trotzdem, eine Unterschrift zu bekommen, dann nur weil der Unterschreibende cc-by-sa als presseartige lizenz missverstanden hat, möglicherweise sogar als eine Lizenz nur für die wikipedia, wie sie solche Firmen ja tagtäglich erteilen. Ich bin dafür, gar keine solchen Anfragen zu stellen, denn es ist ein riesiger Aufwand, dem Gegenüber klarzumachen, worum es geht und dass es um etwas entscheidend anderes geht als die täglichen Anfragen von der Presse, und wenn er es dann irgendwann verstanden hat, muss er rationalerweise ablehnen. --rtc 15:51, 4. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]